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Mon Nov 01 09:34:55 CET 2021    |    notting    |    Kommentare (19)    |   Stichworte: E-Auto, Laden, Lastmanagement, Parkhaus, zu Hause

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Logo Versuch zur Zukunft des Ladens zu Hause in privaten gemeinschaftlichen ParkhäusernLogo Versuch zur Zukunft des Ladens zu Hause in privaten gemeinschaftlichen Parkhäusern

Hallo!

Dieses Woche gab’s mal wieder Medienberichte wegen einem Versuch von Netze BW zur Zukunft des Ladens zu Hause. Denn der Abschlussbericht des neuesten Versuchs wurde veröffentlicht. Schauen wir uns den mal an.
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Es wird schon länger darüber diskutiert, wie sehr die Stromnetze ausgebaut werden müssen, damit man auch die ganzen E-Autos laden kann. Netze BW hat nun nicht zum ersten Mal Versuche dazu gemacht. In größeren Teilen des neuesten Versuchs ging’s auch darum, wie man das Netz entlasten kann. Die Projekt-Webseite findet ihr unter https://www.netze-bw.de/.../e-mobility-carre

Einleitung
Der Versuch fand in einer Tiefgarage in Tamm im Kreis Ludwigsburg statt. Sie gehört zu einer größeren Wohnanlage mit 6 Mehrfamilien-Häuser und einige Doppelhaus-Hälften. Es gibt 85 Stellplätze, 63 Eigentümer sind beteiligt und 58 Ladepunkte wurden von Netze BW installiert. Daran wurden 24 e-Golf (35,8kWh-Akku), 21 BMW i3 (33kWh) die von Netze BW gestellt wurden und ein paar weitere ungenannte E-Autos geladen, die offensichtlich Bewohnern dort gehören. Anhand der Zahlen sieht man schon, dass es recht wahrscheinlich noch weitere Fahrzeuge vorhanden sein müssen, z. B. weil es weniger Ladepunkte als Eigentümer gab. Zudem kenne ich es so, dass in der Summe meist mehr Autos als Haushalte vorhanden sind, insb. wenn’s wie hier eigene Stellplätze für die Bewohner gibt. Auch habe ich im Bericht keinen Satz gesehen, wonach ausschließlich die genannten E-Autos genutzt werden durften.
Es wurde auch nicht gesagt, ob die Teilnehmer dort alle Miteigentümer der Garage sind oder auch Mieter. Mieter dürften eher ungewollt vor der Situation stehen, dass nach einem Umzug die Reichweite nicht mehr reicht, z. B. man am neuen eigenen Stellplatz nicht mehr laden kann – falls es das dort überhaupt gibt. Dazu kommt noch die Situation eines (z. T. auch ungewollten) Jobswechsels, wodurch man nicht mehr auf der Arbeit laden kann. Dadurch wird mehr Reichweite gebraucht und daheim mehr geladen werden müssen.
D.h. Mieter dürften eher beim Thema E-Auto abgewartet haben, bis es höhere Reichweiten und schnellere Schnellladung gibt. Wobei natürlich wenn ein E-Auto ohne nennenswerte Haken für so einen Versuch zur Verfügung gestellt wird, würde ich es auch nehmen und ggf. mit meinem Verbrenner fahren.

Versuchszeitraum
Der Versuchszeitraum begann im Dez. 2019. Wir erinnern uns:
- relativ kurz bevor das Thema Corona hochkam bzw. es den ersten größeren Einschränkungen als nur eine Maskenpflicht gab (wobei auch die Maskenpflicht zusätzlich dafür gesorgt hat, dass einige Leute an gewisse Orte nicht mehr hingehen, weil die Maske nervt). Bis einschließlich dem Ende des Versuchs gab’s Corona-Einschränkungen, mal mehr mal weniger stark. Möchte z. B. auch an die zum Jahreswechsel 2020/21 nochmal heftigeren Einschränkungen erinnern, wodurch wir als Privatleute auch z. B. nicht in den Baumarkt durften zwecks Abholung vorbestellter Ware, wodurch die Käufer eben noch weniger in solche Läden gefahren sind (bei unserem Baumarkt gab’s dann nur teuren Lieferservice mit hohem Mindestbestellwert) und es wurde noch mehr im Versandhandel bestellt. Quelle falls das jemand nicht mitbekommen hatte: https://www.swr.de/.../...erung-gegen-abholangebote-im-handel-100.html
- der Umweltbonus war viel niedriger als vor der Erhöhung u.a. aufgrund von Corona.
- VW ID.3 und viele andere Modelle gab es nicht. D.h. die max. verfügbare Reichweite gerade bei günstigeren Modellen war eher in der Klasse von e-Golf und i3.
- Die MwSt. war im 2. Halbjahr um ein paar Prozentpunkte abgesenkt worden, was ein kleiner zusätzlichen Anreiz war z. B. ein Auto zu kaufen, wo das aufgrund des hohen Betrags eine nennenswerte Summe ausmacht.

Deutlich mehr Reichweite gab’s eigentlich nur für viel mehr Geld:
- Audi e-tron (bis 95kWh Akku), war damals auch sehr neu.
- Tesla Model S gab’s schon länger.
- Tesla Model 3 wurde erst seit Anfang 2019 nach Deutschland geliefert. Zuerst nur in der teureren Version mit großem Akku, später auch in einer etwas günstigeren Variante mit kleinem Akku.

Unterschiede zur Situation heute und Situationen woanders
Je größer der Akku ist, desto mehr muss geladen werden, wenn man mal ziemlich leer daheim ankommt. Größere Fahrzeuge haben tendenziell einen höheren Verbrauch. Und aus Anschaffungskostengründen wird man nur soviel Reichweite kaufen wollen wie nötig und deswegen immer wieder mal ziemlich leer daheim ankommen – auch wenn man das Auto jedes Mal anschließt, wenn es daheim an der Wallbox steht.

Ca. 50% der Auto-Pendler fahren mehr als 40km/Tag, z. T. wohl deutlich mehr. Leider steht unter https://de.statista.com/.../ nichts genaueres bis wieviel km. Dazu kommen Umwege für Einkäufe, Verwandten-Besuche etc. Kenne auch viele die deutlich über 100km zur Arbeit und zurück mit dem Auto pendeln (ist trotz Corona-Home-Office immer wieder mal erforderlich) oder Wochenendpendler sind (einschließlich Wohnsitz nahe Arbeit, aber z. B. die Eltern die man am Wochenende häufig besucht sind weiter weg).
Konnte auch nichts zu einem ÖPNV-Streik in dieser Gegend während des Versuchszeitraums finden. Zu solchen Zeiten wird auch mehr mit dem Auto gefahren. Von einer Situation mit einer Tragweite wie der Tunnelhavarie bei der Rheintalbahn 2017 ganz zu schweigen. Damals war eine der wichtigsten Bahnstrecken in Deutschland 7 Wochen lang komplett gesperrt. Der Schienenersatz-Verkehr war sehr mies, kenne betroffene Pendler. Auf der Alternativ-Route über die Autobahn war dadurch viel mehr los.

Wie oben bereits angedeutet, gibt’s häufig die Situation, dass ein Haushalt mehr Stellplätze hat bzw. haben kann als er Autos hat. Der Druck E-Autos zu kaufen wurde zuletzt auch durch die CO2-Steuer weiter erhöht. Es werden in Zukunft auch sicherlich häufiger Gäste dort laden wollen.

Deswegen denke ich, dass der max. bzw. durchschnittliche Leistungsbedarf während typischer Ladezeiten schon heute deutlich höher wäre. Im Versuch wurden max. 98kW gemessen die an alle ladenden Autos zusammen abgegeben wurde, offenbar als man keines der Fahrzeuge heruntergeregelt hat. In der Preisliste meines Stromnetzbetreibers sind Hausanschlüsse bis etwas mehr als 120kW aufgelistet. So sehr sind 98kW davon nicht entfernt. Zumal so ein Hausanschluss wie der Name schon sagt eigentlich noch den Rest des Hauses, d.h. insb. die Wohnungen mitversorgen sollte. Ein zusätzlicher Hausanschluss ist nicht billig, auch wegen z. B. dem Zählerschrank und dem nötigen Platz dafür, an den div. Ansprüche gestellt werden.

Was die max. in der Summe von den Autos gezogene Last angeht muss man aber wissen, dass der e-Golf nur 2phasig lädt (wie z. B. der ID.4 auch wenn man ihn nicht mit dem größten Akku nimmt). Dadurch gab’s immer wieder Probleme mit der Schieflast. In dieser Anlage wurde etwas verbaut, um die mit weniger als 3 Phasen ladenden Autos besser auf die Phasen zu verteilen. Diese Funktion kostet sicher extra. Ansonsten müsste man wegen der am stärksten belasteten Phase herunterregeln, wodurch aber auf den anderen Phasen mehr eigentlich freie Lei(s)tungskapazität ungenutzt bleibt. Das kann auch nicht der Sinn der Sache sein. Solange nur solche Schieflasterzeuger runtergeregelt werden, finde ich es aber nicht so schlimm. Augen auf beim Autokauf und lieber einen 3phasiges Typ2 nehmen.

Wie kann man überhaupt soviele Autos laden ohne dass die Sicherung fliegt?
Hatte es gerade schon am Rande angesprochen: Um das Stromnetz zu entlasten gab’s dort zwei Funktionen. Einerseits konnte die Ladeleistung heruntergeregelt werden und andererseits gab’s 2x 19kWh stationäre Akkus. Diese Akkus sind in einer Größenordnung, die auch angeboten wird, um in der Nacht vom eigenen Solarstrom zehren zu können, den man tagsüber nicht direkt verbraucht hat. Von dort weiß man aber auch, dass sich das vor allem ohne Förderung fast nie finanziell lohnt, obwohl der eigene Solarstrom i.d.R. deutlich günstiger ist als der Strom der aus dem Netz kommt.
Beim Herunterregeln steht man als E-Auto-Nutzer im Zweifelsfall mit zu leerem Akku da, insb. wenn man in der Nacht spontan irgendwo hin muss. Hatte das leider auch schon, dass ich spontan wegen Angehörigen ins Krankenhaus musste. Und die sind durch Schließungen immer weiter weg. Oder es ist was spezielleres, wodurch das nächste geeignete Krankenhaus eher noch weiter weg ist.

Wie finden die Probanten diese Technik?
Ein weiteres Ergebnis ist: 7% fanden sie waren durch die Leistungsbegrenzung in ihrer Mobilität eingeschränkt. Wie gesagt, es gibt im Bericht keine Aussagen darüber, wieviele Teilnehmer noch in irgendeiner Form zumindest zeitweise andere Autos nutzen konnten (eigener Verbrenner, Car-Sharing, ...) oder mehr Autos als eigene Stellplätze haben, die sich ggf. die eigene Wallbox teilen müssten.

Desweiteren ist eben die Frage wie weit die üblichen Strecken sind, bis das Auto wieder länger daheim laden kann. Aufgrund der geringen Reichweite und auch DC-Ladeleistung der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge wäre das z. B. für meine Pendelstrecke ins Büro und zurück mind. sehr knapp geworden. Kann dort nicht wirklich laden und für einen extra DC-Ladestopp auf der Strecke (analog einem Tankstellen-Besuch auf der Strecke) laden sie über DC zu langsam, obwohl das natürlich schneller ist als AC. Mit der heutigen BEV-Auswahl und dem Druck durch CO2-Steuer & Co. werden für immer längere Strecken BEV gekauft, wodurch auch der Strombedarf pro Ladevorgang durch die längeren Wege bis man wieder laden muss eher steigen wird, auch wenn man das Auto jedes Mal ansteckt, wenn’s daheim an der Wallbox steht. Selbst wenn man öffentlich laden kann, dürfte es praktisch immer wenn die eigene Infrastruktur daheim mal hat billiger sein daheim zu laden als öffentlich. Allerdings können Abrechnungstechnik (Wallbox ist also nicht einfach mit dem eigenen Stromzähler verbunden), ggf. auch Batterie-Puffer & Co. den Ladestrom daheim viel teurer machen.

Fazit
Es wurden zu Versuchsbeginn E-Autos genommen die sich damals noch gut verkauft haben dafür dass es BEV sind. Allerdings hat sich in den nicht mal 2 Jahren auf dem BEV-Markt extrem viel getan. Dazu noch die z. T. sehr starken Pandemie-Einschränkungen, die man bei Beginn absolut nicht absehen konnte. In der Versuchsbeschreibung werden aber div. Rahmenbedingungen nicht genannt, z. B. ob weitere Fahrzeuge vorhanden, wieviele davon sind nur Mieter bzw. was würden sich die Leute heute für Fahrzeuge als Erstwagen kaufen, wenn sie das Geld hätten und wie würden sie die nutzen etc.
Finde unterm Strich die Ergebnisse nur sehr bedingt nützlich. Gehe stark davon aus, dass wenn es keine Corona-Probleme gegeben hätte und die Leute auf irgendeine Art das alles hätten selbst zahlen müssen, wäre die Begeisterung deutlich geringer gewesen. Vor allem wenn dann noch neuere BEV mit den größeren Akkus genutzt worden wären als dort verwendet wurden.

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Sat Oct 09 17:46:55 CEST 2021    |    notting    |    Kommentare (26)    |   Stichworte: E-Auto, Kauf, Überlegungen

Das BEV was dein Nicht-BEV ersetzen wird (lt. aktuellen Überlegungen) bzw. ersetzt hat ist

Logo Was für ein E-Auto wird’s? - Teil 1Logo Was für ein E-Auto wird’s? - Teil 1

Hallo!

Wie ihr nicht nur an div. Blog-Artikeln von mir gemerkt habt, wo es um Ladesäulen-Tarife, BEV mit offizieller Anhängelast oder Ladeinfrastruktur zu Hause geht, habe ich vor mir ein E-Auto zu kaufen, sehr wahrscheinlich ein BEV.
Aber was könnte es werden? Darüber möchte ich in dieser Artikelreihe sprechen.
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Hab aktuell einen Renault Megane III 1.6 16V 81kW, den ich zu Zeiten der Abwrackprämie als Neuwagen gekauft habe, da mein vorheriges Auto am Sterben war.

Die techn. Daten:

  • ca. 4,3m lang
  • etwas mehr als 1,8m breit (ohne Spiegel)
  • 1,3t gebremste Anhängelast
  • Fast 870km Reichweite wenn man das Tankvolumen (was man in der Praxis nicht komplett nutzen kann) durch kombinierten NEFZ-Verbrauch teilt. WLTP gab’s damals noch nicht.
  • Mein realer Verbrauch mit viel Autobahn (normal 130km/h bzw. 150km/h zum Überholen wo erlaubt, selten mal mehr, kommt aber vor) ist ca. 8,5l/100km, was mehr als 700km Reichweite ergibt (ohne Reserve). Aber mit einem Diesel hätte ich noch mehr Reichweite bekommen, da gleiche Tankgröße, aber wenig l/100km bei ähnl. Leistung.

Hatte damals auch noch nicht soviel Geld. So langsam wird’s wieder Zeit für was neues. Musste vor Corona sehr viel fahren, obwohl ich das Auto eigentlich für eine viel geringere Fahrleistung gekauft habe, die damals beim Kauf eben Stand der Dinge war.
Wie bereits angedeutet, ist u.a. die offizielle Anhängelast für mich ein sehr wichtiges Kriterium. Auch will ich kein deutl. größeres Auto wegen meiner Garage.

Die engere Auswahl an Fahrzeugen bevor ich den Megane E-Tech auch dort aufgenommen habe, ist am Ende des Artikels.

Bei letzterem ist schon folgendes bekannt:

  • 4,21x1,78x1,5m, d.h. wohl in jeder Hinsicht das kleinste dieser Autos und sogar vor allem in der Länge eine ganze Ecke kleiner als mein jetziges Auto. Normalerweise wachsen auch BEV nach außen, hier aber nicht.
  • In 30min kann man im 300km WLTP-Reichweite laden, im Optimalfall versteht sich. Als einziges Auto in dieser Liste kann es über Typ2 22kW. Das ist von Vorteil, da es z. B. noch viele Gegenden gibt, die keine CCS-Ladesäulen haben, aber einiger Typ2 22kW.
  • Über spezielle Ionity-Tarife ist nichts bekannt. Relativiert sich aber etwas seit Ionity allen Nutzern ihrer Ladesäulen 0,35EUR/kWh gegen eine höhere Grundgebühr als die Autohersteller verlangen anbietet. Zudem gibt’s insb. für Autos die nicht schneller als 150kW laden können sehr viel günstigere Konkurrenz.
  • Je nach dem wo man schaut 450 oder 470km Reichweite.
  • 0,9t Anhängelast lt. mancher Medien. Viele E-Autos haben max. 0,75t. Ist aber weit weg von den >=1,5t, die Volvo/Polestar, Hyundai/Kia mit großem Akku und der teure EQA 4MATIC bieten. Habe im Bekanntenkreis einen 1,6t-Anhänger zum gelegentlichen Leihen, weswegen das mal relevant werden könnte. Wobei hier die Tatsache, dass ich nur einen normalen PKW-Führerschein habe das Problem werden könnte, weil BEV meist zu schwer sind, sodass ich über Grenze von 3,5t zGM des kompletten Gespanns komme, die bei Anhängern >0,75t zGM gilt.
  • v_max 160km/h.
  • Übl. Akku-Mindestkapazitätsgarantie von 8J/160Mm/70%.
  • Preislich vermutlich etwas unter einem vergleichbaren ID.3, der hier mangels offizieller Anhängelast nicht aufgeführt ist.

Wusste schon vor der IAA vom Megane E-Tech. Allerdings wurde nichts von einer Anhängelast gesagt. Deswegen war die Befürchtung naheliegend, dass sie das wie beim ID.3 machen, also keine Anhängelast. Zudem wurde von 200km in 30min Ladezeit gesprochen.
Der EQA ist abseits des Megane E-Tech das einzige Auto, was halbwegs an die Abmessungen meines aktuellen Autos herankommt. Es hat aber nur 426km WLTP-Reichweite und ist auch nicht gerade günstig. Die BEV-Varianten des Volvo XC40/C40 hätten mehr Anhängelast als die EQA ohne 4MATIC, haben aber auch nur knapp >400km WLTP-Reichweite und sind teurer.
Erst auf der IAA Anfang September diesen Jahres wurde dazugesagt, dass sich die 200km in 30min laden auf Autobahn-Verbräuche bezieht und es 300km WLTP-Reichweite in 30min sind. Das ist auf dem Niveau der Konkurrenz, wenn man vom Hyundai Ioniq 5 absieht. Zudem haben manche Medien auch die Anhängelast kommuniziert.
Interessanterweise hängt z. B. bei Ioniq 5 hängt die Anhängelast nur von der Akkugröße ab. Das steht inzw. offiziell auf der Webseite. Beim Polestar 2 und beim ID.4 ist die Anhängelast sogar komplett unabhängig von Antriebsstrang bzw. Akkugröße, wobei man wohl nur beim ID.4 77kWh die Anhängerkupplung im Konfigurator findet. Beim Polestar 2 steht übrigens die Anhängelast abseits des Konfigurators auf der Webseite.

Wobei ich es beim Megane E-Tech wegen der Reichweite nicht schlecht fände, wenn der 87kWh-Akku aus dem Nissan Ariya (selbe Plattform) auch verfügbar werden würde. Dieser große Akku soll wohl in einem Renault-SUV kommen, was von der Größe zwischen dem Megane E-Tech und dem Ariya liegen soll, aber „nur“ 500km Reichweite haben soll, sodass sich der Reichweiten-Vorteil ggü. dem Megane E-Tech in Grenzen hält. Schön wären natürlich die ca. 550km WLTP-Reichweite des ID.3 77kWh.
Bin allerdings auch mit meiner Renault-Werkstatt sehr zufrieden.

Hab mich auf jeden Fall bei dem kostenlosen „Exklusivprogramm“ im Zusammenhang mit dem Megane E-Tech angemeldet. Das war das erste Mal in meinem Leben, dass ich an sowas bei einem noch nicht komplett veröffentlichten Produkt gemacht habe. Normalerweise finde ich die Produkte nicht interessant genug oder der Zeitpunkt passt nicht, weil ich z. B. gerade erst sowas gekauft habe oder die Sache noch zu teuer finde. Dadurch konnte ich am vergangenen Freitag online bei einer halbstündigen Show mit Gilles Vidal teilnehmen. Musste dazu umständlich den Link aus einer ICS-Datei (Standard-Datei-Format für Termine) herausfummeln. Verwende nämlich kein Kalender-Programm auf meinem Rechner und woanders habe ich den Link nicht gefunden. Später kam raus, dass der Typ der Chef-Designer des Fahrzeugs ist. Hab leider den Anfang ein kleines Stück des Video-Streams verpasst, weil nirgends stand, dass man noch auf den Play-Button drücken muss. Normalerweise geht das automatisch los.
Man konnte dort auf der Webseite in Textform Fragen eingeben die nur der Streaming-Moderator sieht und auf das Tablet an den Moderator vor der Kamera weitergeben kann. Es konnten aber auch alle Teilnehmer untereinander chatten. Offenbar wurden auch Fragen aus dem Chat beantwortet.
Leider stand in der E-Mail nicht drin, dass man dort nur zwischen Englisch und Französisch auswählen kann. Ich kann Englisch, andere Interessenten aber evtl. z. B. nur Deutsch.
Die Antworten bezogen sich alle nur auf das Design. Hab mich hinterher auch gefragt, warum z. B. die Ladebuchse für Laden in einer schmalen Garage so ungünstig platziert wurde. Während der Veranstaltung wurde das auch nicht im Fragenteil angesprochen.

Kurz: Durch das Layout war an der Stelle mit dem Link zum Chat (eigentlich zum Termin-Datei) nicht klar, was das Thema des Chats ist. Und hatte auch die Hoffnung, dass auch Technik-Fragen mehr zum Zuge kommen. Leider hat sich die Hoffnung nicht bestätigt. Fand die halbstündige Veranstaltung deswegen nicht so interessant.

Wenn in den nächsten Monaten der Konfigurator des Megane E-Tech mit allen Daten und vor allem Preisen befüllt ist und dabei keine völlig unerwarteten Dinge herauskommen, würde ich Ende 2022 oder Anfang 2023 wenn’s kalt ist eine Probefahrt machen. Einerseits wegen des wahrscheinlichen Reichweiten-Einbruchs im Winter und andererseits weil dann auch einige Kinderkrankheiten schon weg sein dürften.

Mal schauen, wann es mehr Infos gibt.

PS: So sieht meine Vorauswahl von BEV aus, die halbwegs meinen Kriterien besprechen und für die auch Preise bekannt sind (ohne Hersteller-Rabatt oder Prämien, die Preise sind evtl. nicht ganz aktuell):

VW ID.4 Life 77kWh

  • Grundfläche 4.584 x 1.852mm, vermutl. ohne Spiegel. Ist der kürzestes von seinen Konzerngeschwistern.
  • Max. Ladegeschwindigkeit 5% - 80% SOC 00:38 h
  • 520km WLTP-Reichweite
  • 1,2t Anhängelast bei 8% Steigung
  • v_max 160km/h
  • Vorne und hinten unterschiedl. Bereifung, hinten deutl. teurer
  • Gutes Vertragswerkstatt-Netz
  • Spezielle Ionity-Tarife verfügbar, auch mit niedrigerer Grundgebühr gegen etwas höheren kWh-Preis
  • Gibt auch eine etwas günstigere schöne Farbe, habe aber die wenige 100EUR teurere genommen
  • 49.040EUR zzgl. Überführung

Würde als GTX (Allrad) mit etwas mehr Beschleunigung, v_max und Anhängelast (1,4t) inkl. dem Paket mit Regensensor und 2-Zone-Klimaautomatik, 53.780EUR kosten. Zudem gibt’s nur die niedrigere Förderung und der Wendekreis ist deutl. größer.
Dafür ist der GTX auch gigantische 2mm kürzer ;-)

Polestar 2 LRSM

  • Grundfläche 4606 x 1859 (1985mm Breite inkl. Spiegel)
  • Lädt etwas weniger schnell Mehr-Reichweite als der ID.4
  • 515-540km Reichweite (der höhere Wert gilt vermutlich nur mit Wärmepumpe)
  • 1,5t Anhängelast
  • v_max 160km/h
  • Bisschen bessere Beschleunigung als der ID.4 ohne GTX
  • Nur 1-2 Farben die mir einigermaßen gefallen
  • Wärmepumpe wäre extrem teuer da nur in einem teuren Paket mit viel Zeug was ich nicht brauche erhältlich
  • Heckklappe könnte bei Regen anfällig dafür sein, dass das Wasser beim Öffnen direkt in den Kofferraum läuft
  • Kein Heckscheibenwischer
  • Vorne und hinten gleiche günstigere Reifen als beim ID.4
  • Vertragswerkstatt-Netz je nach Region auf dem Niveau von Kia oder aktuell noch schlechter
  • Grundgebühr für 0,35EUR/kWh bei Ionity noch unklar. Gibt’s seit 1.7.21, aktuell ohne Grundgebühr. Es ist aber mehr oder weniger normal, dass im ersten Jahr der Ionity-Option die Grundgebühr wegfällt.
  • 51.650EUR inkl. Überführung und 3 Jahren bzw. 50Mm Wartung

Gibt’s auch mit Allrad, aber die hat keine höhere Anhängelast. „Nur“ mehr Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit und einen etwas höheren Verbrauch.

Mercedes EQA

  • 4.463 x 2.020mm inkl. Spiegel, Breite ist also ungefähr wie bei meinem Megane III
  • Lädt ungefähr so schnell Mehr-Reichweite (WLTP) wie der ID.4 ohne GTX, dürfte aber praktisch auf der Autobahn ähnl. viel verbrauchen, wodurch er effektiv langsamer lädt
  • 426km WLTP-Reichweite, es soll noch eine Variante mit mehr kommen
  • 0,75t Anhängelast
  • v_max 160km/h
  • Bisschen schlechtere Beschleunigung als der ID.4 ohne GTX
  • Vorne und hinten gleiche etwas günstigere Reifen als beim ID.4
  • Gutes Werkstatt-Netz, aber Mercedes ist allgemein nicht so billig
  • Was für Schlüssel sind enthalten bzw. bekommt man das Schüsselset auch ohne ein Paket für fast 1kEUR zu nehmen?
  • Für einen Ionity-Tarif mit 0,29EUR/kWh recht hohe Grundgebühr von 99 (Ladetarif) + 156 (Ionity-Option) EUR/Jahr.
  • 49855,05EUR inkl. Abholung im Werk

Gibt inzw. auch Allrad mit etwas mehr(!) Reichweite und 1,8t Anhängelast. Kostet aber 55852,65EUR inkl. Abholung im Werk und gibt nur reduzierte Förderung. Trotzdem ist es aktuell das billigste BEV mit 1,8t Anhängelast.

Hyundai Ioniq 5 LRSM

  • Grundfläche 4.635 x 1.890mm vermutl. ohne Spiegel
  • Lädt extrem schnell, 10 -> 80% in 18min
  • 470km WLTP-Reichweite
  • 1,6t Anhängelast (nur mit dem großen Akku)
  • v_max 185km/h
  • Genauso gute Beschleunigung wie der Polestar 2
  • Reifenpreise sehr ähnl. wie bei EQA
  • Kein Heckscheibenwischer
  • Ist ein bisschen weiter zur nächsten Werkstatt
  • Spezielle Ionity-Tarife verfügbar
  • Wartung scheint inzw. 30Mm/2J. zu sein
  • 5 Jahre Garantie + 3 Jahre Garantieversicherung = 8 Jahre auf das ganze Auto
  • ca. 54.260EUR zzgl. Überführung und AHK; 230V-Steckdose innen (3,5kW steht nicht dabei, ist für mich aber nur ab 2-3kW interessant) wäre ein nettes Feature, kostet aber über 2kEUR mehr, wobei dort u.a. das nette LED-Paket noch zusätzl. dabei ist

Der entsprechende Kia soll lt. meinen Infos in meiner Wunschkonfiguration zzgl. AHK 52.690EUR kosten. Allerdings ist der ein paar cm länger. Dafür ist er 1cm schmäler, die Gratis-Farbe vermutlich IMHO schöner, keine nervige Privacy-Verglasung dabei und der 3,6kW-V2L-Adapter für außen mit drin, der bei Hyundai das Auto unterm Strich teurer macht.

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Sat Oct 02 19:46:04 CEST 2021    |    notting    |    Kommentare (32)    |   Stichworte: 3phasig, E-Auto, Erweiterung, Steckdose

Hallo!

Dieser Artikel richtet sich an alle, die z. B. eine 1phasige Steckdose oder Lampe an ein 3phasiges Kabel anschließen wollen. Dabei ist es egal, ob an dem 3phasigen Kabel ein Wasserboiler, eine Kreissäge oder ein E-Auto hängt, von Sonderfällen vielleicht abgesehen. Man muss hier aber immer vom schlimmsten Fall ausgehen. Es soll ein Beispiel sein, warum man vor elektrotechnischen Arbeiten sehr viele Dinge wissen muss, die ein Laie nicht auf dem Radar hat. Deswegen überlässt man das einem Elektriker, Punkt. Theoretisch kann aber auch ein Baustrom-Verteiler dieses Problem verursachen. In diesem Artikel möchte ich anhand eines Beispiels genau erklären, wie es in so einer Konstellation durchaus gefährlich werden kann.
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Man hat sehr oft mind. eine Steckdose oder Lampe zu wenig, als man eigentlich bräuchte. In so einer Situation sagen sich elektrotechnische Laien leider zu oft „Ist doch total einfach!“. Oder man hat gerade nur eine 3phasigen Anschluss und möchte über einen Baustrom-Verteiler sowohl 3phasig als auch 1phasig Strom abgreifen. Wie das gefährlich werden kann, möchte ich nun erklären.

[bild=2]
In Bild 1 seht ihr ein Beispiel für so eine gefährliche Erweiterung der elektrischen Anlage. Von „draußen“ (Unterverteilung oder was auch immer) kommen die drei Phasen L1 bis L3, Neutralleiter und Erdung. Die drei Phasen gehen über drei einzelne Sicherungen z. B. auf einen Wasserboiler. Hinter einer der Sicherungen wurde nun ein weiterer 1phasiger Stromkreis ergänzt. In diesem Fall ist es eine Lampe.
Wo ist denn nun das Problem? Die Erweiterung ist doch über die Sicherung abgesichert?
Im Normalfall gibt’s auch kein Problem. Die Probleme kommen erst, wenn die Sicherung an der die Steckdose oder Lampe mit dran hängt auslöst (z. B. weil Boiler und Steckdose in einem Moment zuviel Strom ziehen wollen) oder davon oder danach eine Unterbrechung vor dem Kreuzungspunkt gibt. Denn der Strom sucht sich immer den kürzesten Weg. Was das bedeutet, seht ihr im folgenden Bild 2.

[bild=3]
Wie gesagt liefert nur die Phase an der auch die Steckdose mit dranhängt gerade keinen Strom. Nun gibt es aber bei 3phasigem Anschluss zwei Arten von Geräten: Stern- und Dreieck-Schaltung.
Stern-Schaltung ist quasi so wie wenn ein Elektriker z. B. normale Steckdosen und Lampen anschließt. Die Spannung beträgt wie allseits bekannt ca. 230V. Der gesamte Strom fließt über den Neutralleiter zurück, wenn es denn einen gibt. Dazu gleich mehr.
Es gibt aber auch die Dreieck-Schaltung. Diese ist im Bild eingezeichnet. Dort misst man an allen der drei Teil-Verbrauchern 400V. Die unterschiedlichen Spannungen kommen durch das mit den 3 Phasen. Möchte das an dieser Stelle nicht genauer erklären. Wir merken uns, dass das halt so ist.
Was fällt euch auf? Richtig, der Neutralleiter ist in einer Dreieck-Schaltung nicht vorgesehen. Wie, keine Rückfluss-Möglichkeit für den Strom?! Ja, das ist richtig. Bei symmetrischen Verbrauchern, d.h. alle drei Teil-Verbraucher haben sehr genau die gleichen elektrischen Eigenschaften, fließt kein Strom über den Neutralleiter zurück. Deswegen kann man ihn auch weglassen. Das gilt sowohl für Dreieck- als auch Stern-Schaltung. Aber wie gesagt, bei Dreieck-Schaltung ist er garnicht vorgesehen.
Wenn man eben in dieser Situation ähnl. wie bei den Labyrinth-Rätseln für Kinder mit dem Finger den kürzesten Weg von den nicht unterbrochenen Phasen zum Neutralleiter sucht, wird man sehr schnell den Weg über die Dreieck-Schaltung und dann weiter über die Steckdose finden. D.h. es kann sich eine Situation ergeben, wo auch ein Elektriker glaubt, er hat die zur Steckdose gehörende Sicherung rausgemacht, er hat keine Spannung gemessen, aber als sich plötzlich z. B. der Wasserboiler einschaltet weil jemand warmes Wasser laufen lässt oder plötzlich das E-Auto beginnt Strom zu ziehen (zum Laden oder vorklimatisieren) ist plötzlich Spannung auf der Steckdose, weil sie quasi mit dem 3phasigen Gerät eine Reihenschaltung bildet. Das ist sehr gefährlich.

Wie macht man es nun richtig?
Wie gesagt, eigentlich sollte man sowas nicht selbst machen. Ein Elektriker sollte wissen wie man es richtig macht. So ein 1phasiger Verbraucher sollte solange er kein integraler Teil des 3phasigen Geräts ist garnicht zusammen mit einem 3phasigen Gerät an einer Sicherung hängen. Desweiteren sollten 3phasige Geräte möglichst nur an allpolig trennenden Schutzeinrichtungen wie Leitungsschutzschalter oder FI hängen und nicht an drei 1phasigen. Dann kann sowas wenn der Elektriker den Leitungsschutzschalter ausschaltet auch nicht passieren. Es ist aber soweit ich gelesen habe nicht in allen Konstellationen Vorschrift. Allerdings ändert es auch nichts an der Situation, wenn die Unterbrechung z. B. kurz vor oder nach der Sicherung ist.

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Fri Aug 27 20:07:21 CEST 2021    |    notting    |   Stichworte: Baerbock, E-Auto, Geringverdiener, Grüne

Was hältst du von dem Grünen-Vorschlag?

Logo E-Autos und Geringverdiener: Baerbocks unausgegorene Wahlkampf-IdeeLogo E-Autos und Geringverdiener: Baerbocks unausgegorene Wahlkampf-Idee

Hallo!

Es ist mal wieder Wahlkampf. Geringverdiener sind schon länger immer wieder mal ein Thema was die Umstellung auf BEV angeht. Nun gibt’s mal wieder einen Vorschlag zu diesem Thema, diesmal von den Grünen.

[mehr]

In

https://www.heise.de/.../...r-Erweiterung-der-Kaufpraemie-6175751.html

wurde von einem Vorschlag der Spitzenkandidatin der Grünen Baerbock berichtet. Für Geringverdiener soll die E-Auto-Prämie vom Staat (ohne den Anteil vom Hersteller) um 50% auf 9000EUR netto steigen. Desweiteren:

Zitat:

"Der zweite Teil soll aus unserer Sicht über einen zinslosen Kredit über die KfW bereitgestellt werden", sagte Baerbock. Dieser Kredit könne dann etwa zurückgezahlt werden, weil das Tanken mit Strom deutlich günstiger sei als mit Benzin.

An keiner Stelle des Artikels hat ansatzweise etwas darauf hingedeutet, dass PHEV auch gemeint sind. PHEV sind auch brauchbar, wenn man nur gelegentlich laden kann, z. B. weil man nicht daheim laden kann und es nur wenige öffentliche Ladesäulen gibt bzw. man dort meist zu kurz dafür dort steht. Die meisten PHEV können aktuell nur mit 3,6kW laden, was man IMHO generell ändern sollte. Heutzutage sollte ein PHEV-Akku 11kW Typ2 vertragen.

Deswegen möchte ich auflisten, welchen Bedingungen optimal sind, um ein BEV zu betreiben und was ich als zweitbeste Lösung sehe.

Die wichtigste Grundvoraussetzung ist ein fest einer Wohnung zugewiesener Stellplatz. Das ist leider gerade bei vielen günstigeren Wohnungen nicht dabei bzw. in der Umgebung teuer. Dorthin muss man aber auch gut vom Stromzähler aus ein Kabel legen können. Alles andere bedeutet zusätzlicher insb. Abrechnungsaufwand, der alles teurer machen würde.
Wäre der Stellplatz nicht der Wohnung fest zugewiesen, müsste jedes Mal teuer was an der Elektrik geändert werden, wenn sich da was ändert.
Außerdem sollte man sicher sein können, über viele Jahre dort leben zu können, da jede Änderung an der Elektrik teuer ist.

Die zweitbeste Variante ist ein BEV das sehr schnell laden kann. Denn vielerorts wo zumindest ich mit dem Auto parke, gibt’s keine Ladesäulen und selbst da wo es welche gibt, sind die Konditionen nicht so toll. Zudem ist nicht garantiert, dass man dort laden kann. D.h. man muss auch auf HPC-Ladesäulen in der Umgebung ausweichen können, wenn man nicht zuviel Zeit verbrennen will.
Allerdings sind BEV die schnell laden können besonders teuer. Und aktuell sind HPC-Ladesäulen meist teurer als AC. Denke aber, dass HPC-Ladesäulen für einen stärkeren Preiskampf mit anderen HPC-Ladesäulen in der Umgebung sorgen werden als die Ladesäulen-Monopole pro Parkplatz.
Leider gibt’s viele Ortschaften wo man über 1x Typ2 froh sein muss.

Das mit den Ladesäulen auch in unattraktiveren Lagen wurde bereits angegangen. Ob’s potenzielle Anbieter auch anspricht, muss sich nun zeigen.
Von einer Förderung des elektr. Um-/Abbaus KfW-440-geförderte Wallboxen wenn der Vermieter das fordert z. B. weil der Mieter wegen Job, familiären Änderungen, schwieriger Umgebung oder Eigenbedarfskündigung des Vermieters umzieht ist aber nicht die Rede. Das ist ein finanzielles Risiko für Mieter. Allerdings sind elektrische Anlagen in einem unbekannten Zustand (den man nicht immer gut kontrollieren kann) ein Haftungsrisiko für den Vermieter.

Da Geringverdiener oft auch wenig fahren, dürften spezielle Kunden-Konten für sie zwecks reduzierten Preisen an öffentlichen Ladesäulen nicht soviel bringen.

Das andere große Problem sind die hohen Preise für BEV im Verhältnis zu Verbrennern, auch auf dem Gebrauchtmarkt. Die Entwicklung brachte zunächst recht geringe Reichweiten bei günstigeren BEV. Die Weiterentwicklung ist aber recht schnell. Trotzdem gibt’s eine hohe Nachfrage auch nach gebrauchten BEV, sodass die Preise nicht so sehr sinken.
Zudem können bereits irgendwie geförderte BEV nicht nochmal gefördert werden. D.h. wenn ein Auto eine frühere deutsche Prämie bekommen hat (die sehr wahrscheinlich niedriger war als spätere Prämien), kann man nicht einmal die Differenz zur aktuellen Prämie bekommen (natürlich max. 1x/Fahrzeug).
Der Nachweis, dass ein Gebraucht-BEV a) noch keine auch ausländische Prämie bekommen hat und b) wie die echte Listenpreis war, ist oft nur sehr aufwändig zu belegen.

Ob jetzt aber die vorgeschlagenen 3kEUR netto mehr den Kohl fettmachen, sodass sich Geringverdiener tatsächlich einen Neuwagen kaufen, ist sehr fraglich. Zumal wegen de Chipmangel Autos gerade generell teurer werden und manche Einstiegsmodelle zumindest temporär nicht produziert werden (z. B. ID.3 45kWh), sodass nur teurere BEV gibt, die allerdings auch mehr Reichweite und evtl. auch max. Ladegeschwindigkeit haben sollten.

Das mit dem vorgeschlagenen KfW-Kredit klingt im ersten Moment vielleicht sinnvoll, aber:
1. Es steht seltsamerweise nicht dabei, dass der Kredit auch die anvisierten 9kEUR netto die man nach der vorgeschlagenen Erhöhung vom Staat bekommen soll mit abdeckt. Es werden nur Fahrenergiekosten erwähnt. Die Bafa-Bearbeitungszeit bzw. der hohe Geldbetrag dürfte aber das größte Problem sein.
2. Es ist generell ein Risiko, dass der Händler was falsch macht und man ihn nicht in Regress nehmen kann, weil gewisse Dinge nicht im Kaufvertrag stehen, auf die das Bafa so direkt nicht hinweist. D.h. trotz der Erhöhung der Förderung stellt sie ein großes finanzielles Risiko dar.
3. Geringverdiener sind i.d.R. auch nicht so kreditwürdig, Stichwort Kettenzeitverträge & Co. Wenn aber die KfW ihre Anforderungen an die Kreditnehmer senkt, besteht die Gefahr, dass es Kreditausfälle gibt, es also unterm Strich für die KfW teuer wird.
4. Wie gesagt: Gerade Geringverdiener haben oft keine besonders hohe Fahrleistung, sodass die späteren Einsparungen die zu einem großen Teil von der Fahrenergie her kommen müssten, eher gering sind. Vor allem wenn man mit Blick auf die aktuelle Situation einen gebrauchten Verbrenner mit einem neuen meinetwegen 3kEUR netto mehr geförderten BEV vergleichen muss.
5. Und zu guter Letzt: Welche Kreditlaufzeiten und sonstige Kreditkonditionen sind angedacht? Gerade bei Wenigfahren kann es insb. wenn man einen größeren Akku und viel öffentlichen Ladestrom braucht, weil man nicht daheim laden kann 10 Jahre dauern, bis der Spaß sich amortisiert. Gibt es eine Pflicht eine Vollkasko zu nehmen? Was ist wenn man das Fahrzeug früher wechseln muss? Denke hier wird’s für die Kreditnehmer auch div. Risiken geben, die das für Geringverdiener unattraktiv machen dürften.

Ich denke, dass man Geringverdienern aktuell meist nur über eine PHEV-Förderung helfen kann. Evtl. noch mit einem bürokratiearmen datenschutzfreundlichen Anreiz auch mit Strom aus der Steckdose zu fahren. PHEV-Fahrern wird aber auch von den Grünen unterstellt, dass sie meist nur auf die Steuervorteile bzw. Förderung aus sind und fast nicht mit Strom aus der Steckdose fahren, z. B. siehe https://ecomento.de/.../
Selbst wenn Firmen-PHEV kaum mit Strom aus der Steckdose gefahren werden: Die bleiben dort oft nur 3 Jahre und kommen dann auf den Gebrauchtmarkt. Auch das ICCT hat schon festgestellt, dass PHEV in privater Hand recht viel mit Strom aus der Steckdose gefahren werden. Und Privatleute, auch wenn es keine Geringverdiener sind, kaufen sehr oft nur Gebrauchte.
Daher finde ich den von Fr. Baerbock gemachten Vorschlag verlogen bzw. sehr praxisfremd.

notting

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Sun Aug 08 14:43:16 CEST 2021    |    notting    |    Kommentare (23)    |   Stichworte: E-Auto, Mietwagen, Unfall

Wenn das eigene Verbrenner-Auto unverschuldet zum Unfall-Totalschaden wird, soll man Anspruch haben

Logo Soll es immer Anspruch auf ein E-Auto als Unfall-Ersatzwagen geben, ggf. bis Neuwagen da?Logo Soll es immer Anspruch auf ein E-Auto als Unfall-Ersatzwagen geben, ggf. bis Neuwagen da?

Hallo!

Mir ist letztes Wochenende eine Frage durch den Kopf gegangen: Der deutsche Staat versucht gerade immer stärker E-Autos zu fördern. Aber was ist, wenn man einen (auch alten) Verbrenner hat, aber sich schon festgelegt hat, dass das nächste Auto ein BEV werden soll. Soll wenn bei einem Unfall das eigene Auto unverschuldet zum Totalschaden wird immer einen Anspruch auf ein BEV als Unfall-Ersatzwagen ggf. bis der Neuwagen da ist geben?
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Hinweis: IANAL, d.h. ich habe das als juristischer Laie im Internet zusammen recherchiert und mir so meine Gedanken gemacht.

Letztes Wochenende haben zwei Diskussionen auf MT mich auf mehrere Gedanken gebracht. In der ersten Diskussion drehte es sich im Blog von jennss um die Frage, ob der Staat E-Auto-Workshops finanzieren soll. In der anderen Diskussion ging’s um einen Unfall eines älteren Verbrenners, wo deswegen ein Mietwagen benötigt wurde. War ohne jeden Bezug zu E-Autos.
Vor einiger Zeit hatte ich mich hier in meinem Blog schon mit E-Auto-Mietwagen beschäftigt: https://www.motor-talk.de/.../...-auto-am-besten-schnell-t7039977.html

Zunächst einmal zur aktuellen Situation: Wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, hat man meistens Anspruch auf einen zum eigenen Auto vergleichbaren Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung (mind. 23EUR/Tag). Es gibt für beide Fälle Tabellen wo Fahrzeuge entspr. Einstufungen bekommen. Ggf. wird man niedriger eingestuft, wenn das eigene Auto z. B. recht alt ist. Schlimmstenfalls bekommt man nur noch die Vorhaltekosten (nur ein Bruchteil der Nutzungsausfallentschädigung der entspr. Klasse), beispielsweise bei einem recht alten Auto mit hoher Fahrleistung in schlechtem Zustand.
Anspruch auf diese Leistung hat man nur bis das Auto repariert ist (zügige Beauftragung vorausgesetzt) oder man ein Ersatzfahrzeug gekauft hat. Nachdem man das Gutachten bekommen hat, das von einem Totalschaden sprich, hat man vom Grundsatz her fast 2 Wochen Zeit sich Ersatz zu besorgen. Eine längere Zeit gibt’s nur, wenn das Auto bei dem Unfall sehr neu war (ca. 1Mm auf dem Tacho und max. 1 Monat ab Erstzulassung) und die Lieferzeit dieses vergleichbaren Neuwagens länger ist.
Allerdings gibt’s auch ein Urteil zu dem Sonderfall, wo ein Fahrzeug was kein Neuwagen im o.g. Sinn war durch einen unverschuldeten Unfall zum Totalschaden wurde, aber der Neuwagen der planmäßig erst in ca. 2 Monaten kommen sollte schon bestellt war. Dort wurde es für den Geschädigten als unzumutbar betrachtet, die finanziellen Risiken durch den Kauf eines Übergangsfahrzeugs einzugehen. Link: https://www.iww.de/.../...war-im-unfallzeitpunkt-schon-bestellt-n64280
Darauf komme ich gleich nochmal zurück.

D.h. obwohl der dt. Staat gerade massiv auch die Verbreitung von BEV fördert gilt, auch wenn z. B. ich der Umwelt zu Liebe und auch weil ich auf zu mir besser passende BEV warte meinen Verbrenner solange weiterfahren will: Wenn ich in meinem alten Verbrenner unterwegs bin, mir jemand die Vorfahrt nimmt und mein Auto so zum Totalschaden macht, bekomme ich offenbar nicht solange einen Mietwagen bezahlt, bis der neue VW ID.4, Polestar 2 LRSM, Hyundai Ioniq 5 oder Kia EV6 da ist. Das ist wegen den hohen Lieferzeiten wegen Chipmangel usw. sehr blöd. Ich selbst würde vermutlich ein eher einfach ausgestattetes Auto nehmen, die es vor allem aktuell kaum als Gebrauchte gibt. Z. B. beim Ioniq 5 konnte man zunächst nur die Allrad-Version mit großem Akku und Quasi-Vollausstattung vorbestellen. Der Polestar 2 wurde bis vor kurzem auch nur mit Allrad und zwei fetten Paketen, d.h. nahe Vollausstattung angeboten. D.h. die verfügbaren Gebrauchten (lt. Polestar-Webseite) sind aktuell viel teurer als meine Wunschkonfiguration lt. Preisliste.
Schon bei meinem Verbrenner habe ich nur quasi die Basis-Motorisierung und die unterste Ausstattungslinie mit nur einer Option genommen (die Anhängerkupplung gab’s dort nicht als Option, sondern nur als Zubehör was eine Werkstatt nachrüsten muss).

Mein Gedanke war nun: Wenn man als Verbrenner-Fahrer unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde und nun einen Mietwagen braucht, sollte man die Miete für ein BEV erstattet bekommen bis man ein Ersatzfahrzeug hat, wenn man denn ein BEV tatsächlich gemietet hat und innerhalb der fast 2 Wochen ein Kaufvertrag für ein E-Auto unterschrieben wurde, egal ob neu oder gebraucht.
Da sich die Technik gerade schnell weiterentwickelt, ist das Angebot an brauchbaren BEV-Gebrauchtwagen noch nicht so toll, gerade wenn man öfters recht weit fahren muss, eine Anhängerkupplung mit offizieller Anhängelast braucht usw. Deswegen auch bis ein Neuwagen geliefert wurde.
Denn mit 23EUR/Tag Nutzungsausfallentschädigung bekommt man kaum ein zu seinem aktuellen insb. älteren Verbrenner (der ggf. aufgrund des Alters auch in eine Kategorie für kleinere Fahrzeuge reinkam) vergleichbares BEV. Vor allem nicht für ca. 2 Wochen. Bei niedrigen Anforderungen und mind. einem Monat kommt man vielleicht unter diese Grenze.
Das gemietete BEV sollte natürlich möglichst günstig sein. Es sollte aber Anspruch darauf bestehen mindestens so groß sein wie das beschädigte Auto, für die Anforderungen des Fahrers genug Reichweite haben, schnell genug laden können und wenn gelegentlich benötigt eine Anhängerkupplung mit mindestens soviel Anhängelast haben wie das beschädigte Auto.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Natürlich soll man nicht gezwungen werden ein BEV als Mietwagen zu nehmen, insb. wenn man daheim nicht laden kann. Auch dann nicht, wenn man an sich an einem BEV interessiert ist, aber nichts als Mietwagen verfügbar ist, was für einen brauchbar ist.

Wie oben bereits geschrieben kann es unzumutbar sein, sich als Geschädigter ein Übergangsfahrzeug zulegen zu müssen. Gerade mit einem Diesel wird man immer mehr eingeschränkt. Auch mit einem Benziner kann man Nachteile haben, wenn man in Deutschland wohnt und in der Umgebung um den Wohnort herumfährt, z. B. in der Umweltzone im Großraum Straßburg.
Von der immer stärker steigenden CO2-Steuer auf in Deutschland verkauften Sprit, weniger Parkplätze für Verbrenner weil Ladesäulen und deswegen nur zum Laden, teilweise jetzt schon oder sehr bald teurere Anwohner-Parkausweise als für E-Autos usw. ganz abgesehen.
Daher sehe ich wenn man tatsächlich z. B. innerhalb der (fast) 2 Wochen ein BEV verbindlich bestellt (oder wenn das nicht möglich ist eine ggf. auch unverbindliche Reservierung tätig) einen Verbrenner nur als Übergangsfahrzeug mit hohem finanziellen Risiko für den Geschädigten. Ein PHEV hat einen höheren rein elektrischen Verbrauch. Je nach Länge der Pendelstrecke zur Arbeit ist der rein elektrisch schaffbare Anteil schnell bei <50% (insb. inkl. Vorklimatisierung) und hat eben sowohl den Aufpreis u.a. wegen dem Akku als auch die tendenziell höheren Verbrenner-Wartungskosten.

Aktuell ist man als Geschädigter ggf. schon genug gestraft, wenn man z. B. wie ich ein BEV mit der Leistung, Reichweite, Höchstgeschwindigkeit, offiziellen Anhängelast und Ladetechnik des Ioniq 5 in einem Megane bräuchte. Was wenn der Ioniq 5 nicht auf den Stellplatz passt weil zu groß und es eben nichts derartiges gibt, was man eigentlich bräuchte?

Jetzt werden einige sagen, dass sowas die Kfz-Haftpflicht teurer machen würde. Ja, aber einerseits kommen BEV ohnehin, d.h. es gibt nur eine Beschleunigung dieser Entwicklung. Und andererseits beschleunigt es mit Sicherheit die Vergrößerung des Angebots an BEV-Mietwagen, was die Mietkosten wiederum senkt. Das gilt gerade wenn man heute noch recht weit von einem nennenswerten Angebot an BEV-Mietwägen entfernt wohnt (kann ja nicht zumutbar sein, dass man ewig weit zum Ersatzfahrzeug fahren muss).

Eine andere denkbare Lösung wäre, dass der Staat die zusätzlichen Kosten übernimmt, ähnl. wie er E-Autos bereits fördert. Nachteil: Meist viel zusätzliche Bürokratie im Verhältnis zum ausgezahlten Geld. Aber es würde auch für ein größeres BEV-Mietwagen-Angebot sorgen. Das wiederum könnte helfen Berührungsängste bei Leuten abzubauen, die im Moment noch nicht wirklich gewillt sind über ein BEV ernsthaft nachzudenken und somit die E-Mobilität auch fördern.

Was meint ihr dazu?

PS: Je nachdem wohin man fährt ist das HPC-Ladesäulen-Angebot schlecht und auch am Ziel das anderer Ladesäulen. Deswegen erlaube ich mir Postings mit „Im Durchschnitt wird nur x km gefahren“, „Nach 200-300km immer auch im Optimalfall eine halbe Stunde Pause machen zu müssen ist doch ok“ & Co. zu löschen.

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Fri Jul 30 19:56:36 CEST 2021    |    notting    |    Kommentare (45)    |   Stichworte: CO2, E-Auto, EEG, Solarpflicht, Wahl

Welchen Aussagen stimmt ihr zu?

Logo EEG, Solarpflicht, CO2 & Co.Logo EEG, Solarpflicht, CO2 & Co.

Hallo!

Aufgrund des laufenden Bundestags-Wahlkampfes kommen mal wieder div. Vorschläge hoch, wie es mit EEG, Solarpflicht, CO2 und Co. weitergehen soll auch von Dritten. Möchte mich hier auf 2 Aspekte beschränken: CO2-Abgaben bzw. deren Verteilung und Solarpflicht bzw. Einspeisevergüstung/EEG-Umlage.
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CO2-Einnahmen pauschal an Bürger verteilen
Schon vor längerer Zeit kamen die Grünen mit einem Vorschlag, über ein Energiegeld pauschal pro Nase die CO2-Einnahmen an die Bürger zu verteilen. Vor kurzem hat ein Ökonom das wieder in die Medien gebracht. Leider hat das u.a. folgenden gravierenden Nachteil: Gerade wenn man nicht soviel Geld hat, wird man sich eher insb. keine Wohnung leisten können, die recht energiesparend ist und eine gute ÖPNV-Anbindung zur Arbeit (ÖPNV wird bereits meist stark gefördert) bzw. genügend Stellplätze (ggf. in der Nähe von einem anderen Vermieter) mit Stromanschluss für das/die E-Auto(s) bereits hat (was meist viel teurer ist, gerade wenn die Arbeit recht weit weg ist). Sonst fallen die Installationskosten ggf. bei jedem Umzug erneut an. Dazu kommt, dass E-Autos jetzt erst halbwegs brauchbar werden, gerade wenn es keinen Zweitwagen gibt, sondern z. B. nur einen oder mehr Hauptwagen, die viel mehr können müssen als ein reiner Kurzstrecken-Zweitwagen. Einerseits wg. dem was man als Gebrauchten so bekommen kann und andererseits wg. der Förderung von Wallboxen zu Hause (wo nicht der Stromanschluss in der Garage oder das mit der Mietwohnung am Ende teuer werden kann).
Kurz: Am Ende profitieren diejenigen am stärksten denen es bereits finanziell recht gut geht und der Rest muss draufzahlen. Lieber z. B. Sozialleistungen bzw. Grundfreibetrag erhöhen. Auch hat die Pendlerpauschale vermutlich noch nie dafür gesorgt, dass ein großer Teil der realen Fahrtkosten zur Arbeit und zurück am Ende erstattet werden. Aktuell wird bis 20km einfache(!) Strecke so getan, als ob man pro gefahrenen Tag und km 0,15EUR weniger verdient hätte (für den Rückweg gibt’s formal nix, aber der muss auch gefahren werden). Ab dem 21. km ist es als lächerliche „Kompensation“ für die CO2-Steuer etwas mehr. Aber das beides gilt auch nur für den Teil, wo man zusammen mit anderen Werbungskosten über die Werbungskostenpauschale kommt. D.h. gerade wenn z. B. wegen geringem Einkommen oder sonst vielen abzusetzenden Dingen (beispielsweise wegen einer Solaranlagen-Anschaffung) der Steuersatz niedrig ist, profitiert man kaum davon.

Solarpflicht bzw. EEG-Umlage
Bin unter den aktuellen Randbedingungen gegen eine Solarpflicht. Sowas wird u.a. gerade in Baden-Württemberg genau ausformuliert.
Die Einspeisevergütung deckt kaum noch die Kosten und ist immer weiter am Abschmelzen. Leider gibt's in der Hauptsache dann Solarstrom, wenn ein normaler Bewohner auf der Arbeit ist, was er oft genug mit dem Auto tut. Über die Hälfte der Auto-Pendler fährt >20km zur Arbeit -> https://de.statista.com/.../ dazu kommen noch Umwege zum Einkaufen, am Wochenende auch mal unterwegs etc. D.h. theoretisch wäre genug Nachfrage nach eigenem Solarstrom da.
Aber unterwegs kann man seinen eigenen Solarstrom nicht wirklich nutzen. Habe bisher nur zweifelhafte Angebote gefunden die sich nur vllt. lohnen, wenn man das gebuchte Strom-Kontingent optimal ausreizt.

Dadurch ist die richtige Dimensionierung sehr wichtig, damit es Sinn macht. Je größer die Anlage desto billiger ist sie pro kWp. Aber wenn man den Strom nicht sinnvoll nutzen/verkaufen kann oder die Anlage doch zu klein ist, verbrennt man sehr schnell Geld.
Beim Akkuspeicher gilt im Grunde das Gleiche, nur dass er noch mehr Platz z. B. im Keller braucht und sich aufgrund des hohen Preises noch unwahrscheinlicher lohnt.

Es kann leicht passieren, dass sich der Stromverbrauch massiv ändert: Arbeitslosigkeit oder der Job ist mal eben ungewollt doppelt soweit weg, wodurch mal viel mehr Strom für's E-Auto brauch- Sowas mit dem Job ist mir passiert. Wusste dann wg. Zeitveträgen nie, ob es Sinn macht meinen Benziner durch einen Diesel zu ersetzen, wg. Wertverlust usw. Auch Jahre später als ich mal wieder gezwungenermaßen den Job wechseln musste, habe ich trotz guter Zeugnisse etc. nix näheres gefunden. Kurz: Zack und schon hat sich der Stromverbrauch massiv geändert.
Selbst ein heutiges E-Autos in mind. der Größe, auch in 10 Jahren auch unter ungünstigeren Umständen noch genügend Reichweite inkl. Reserve und mind. der offiziellen Anhängelast wie sie mein Verbrenner damals hatte, hätte ich mir trotz aktueller Förderung inflationsbereinigt damals nicht leisten können. Aber das alte Auto war am Sterben. Und wer z. B. wg. einer Solarpflicht mehr ins Haus investieren muss, hat eben auch weniger für ein Auto. Z. B. auch weil er garkeine Stellplätze für Autos hat, weil früher halt so gebaut wurde oder es extrem teuer ist vom Reihenhäuschen eine Leitung zum anderen Ende des Viertels oder auf die andere Straßenseite zu legen, wo die Garagen stehen (weil von den Häuschen nur kleine Wege sind, wo fast jedes Auto dort den Weg auch für Radfahrer blockiert).

D.h. die Einspeisevergütung (und damit die EEG-Umlage) muss soweit rauf, dass man wieder recht sicher mind. einen kleinen Gewinn macht oder man nicht verpflichtet werden kann eine Solaranlage anzuschaffen. Auch weil viele kleine Akkuspeicher nicht soviel Sinn machen. Mit einer Einspeisevergütung würde man dann an anderen Stromregelungsmechanismen teilnehmen.

Eine theoretische Alternative wäre Mieterstrom, wenn man denn einen Mieter bzw. Nachbar hat, der mitmacht. Je nach Leitungslänge etc. sind die Kosten sehr unterschiedlich. Da ist aber nicht garantiert, dass der Mieter nicht ein ähnl. Nutzungsprofil hat wie man selbst, was das Problem eher verschärft. Selbst wenn man Mieter im Haus hätte, die tagsüber viel da sind, darf man sie auf keine Art über den Mietvertrag bzw. entspr. Umwege zu Mieterstrom verpflichten. Bei allen anderen Dingen die für den Vermieter verpflichtend sind, müssen die Mieter das Gesamtpaket mit der Wohnung nehmen und ggf. selber draufzahlen oder es ganz bleiben lassen. Z. B. wenn's nur Sat und DSL gibt, gibt's halt kein Kabel-TV. Oder wenn's eine Zentralheizung gibt, hat der Vermieter zumindest weniger Kosten wenn ein Mieter weniger heizt. Bei der Solaranlage muss der Vermieter aber quasi ganz viel Strom im Voraus bezahlen und er muss schauen, dass er pro Jahr genug davon sinnvoll selbst nutzen oder sinnvoll verkaufen kann. Bei Mieterstrom kann der Mieter aber "nein" sagen. Desweiteren muss jedes Mal wenn in einer Wohnung zwischen Mieterstrom ja/nein gewechselt wird ein Elektriker kommen oder der Mieter profitiert ohne zu bezahlen vom Mieterstrom. Wenn ein Mieter z. B. seinen Anteil an der Sat-Anlage nicht zahlen wollte (was rechtl. nicht geht, was gut für den Vermieter ist), dürfte man die Leistungen sogar selbst abklemmen. Geht bei 230/400V i.d.R. nicht.

Hoffe ich konnte euch ein paar Denkanstöße für eure Wahlentscheidung geben.

notting

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Sun Jul 11 19:37:40 CEST 2021    |    notting    |    Kommentare (14)    |   Stichworte: E-Auto, Haushaltsstrom, kündigen, laden, Tarif

Logo Lange Haushaltsstrom-Vertragslaufzeit akzeptieren wegen günstigerem laden und ggf. Schadenersatz?Logo Lange Haushaltsstrom-Vertragslaufzeit akzeptieren wegen günstigerem laden und ggf. Schadenersatz?

Hallo!

Beispielsweise Maingau Energie bietet Haushaltsstrom-Kunden stark vergünstigte Ladetarife an. Der Preisvorteil wird bei der kommenden Preiserhöhung sogar noch größer. Anders als z. B. bei EnBW kann man derartige Tarife aber nicht gegen Grundgebühr bekommen, also ohne Haushaltsstrom-Kunde zu sein. Deswegen sollte man prüfen, ob sich es unterm Strich lohnt beispielsweise zu Maingau Energie zu wechseln. Wenn dann aber aus irgendeinem Grund der Ladetarif nicht mehr attraktiv ist, hat man i.d.R. kein Sonderkündigungsrecht. Wenn andere Anbieter die Haushaltsstrompreise senken (*daumendrück*) auch nicht. Was dann?
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Vorweg zu mir: IANAL (ich bin kein Jurist). Mir ist vorhin ein weiter unten genannter Gedanke durch den Kopf geschossen. Hab daraufhin im Internet recherchiert. Fasse das was ich dabei gefunden habe hier nun zusammen.

Zunächst einmal muss man wissen, dass Maingau Energie zumindest aktuell durchaus auch Tarife anbietet, die sich nicht z. B. um 12 Monate verlängern, sondern z. B. nur um 1 Monat (auch wenn man im Ergebnis deren Strompreisrechners zusätzlich klicken muss damit sie angezeigt werden). Leider gilt das nicht für die Verbräuche im untersten 4stelligen kWh-Bereich und darunter. Dort gibt’s offenbar nur 12 Monate Vertragsverlängerung. Man weiß aber nie, ob sie irgendwann die Tarife für Haushaltsstrom-Kunden doch wieder unattraktiver machen.

Was ist nun wenn ich vorzeitig kündige, aber kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht greift?

Zunächst einmal hängt viele von den genauen Vertragsbedingungen bzw. dem Kleingedruckten in den AGB ab. Der Anbieter kann vertraglich auf gewisse Dinge beim Schadenersatz verzichten oder das aus Kulanz ohne eine rechtliche Verpflichtung tun.

Beginnen wir mit einem Urteil vom 31.05.2018 des Amtsgericht Dresden (105 C 1798/17).
https://www.kostenlose-urteile.de/...-entgangenen-Gewinn.news27535.htm

Vom Grundsatz her hat der Energieanbieter als Vertragspartner einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn man den Vertrag nicht einhält (gilt eben nicht bei erlaubten Gründen für eine Ausübung des Sonderkündigungsrechts). Das wird Nichterfüllungsschaden genannt. In diesem Fall ist das der entgangene Gewinn.
Auch das Gericht bestätigt, dass Grundgebühr, die der Kunde in diesem Fall offenbar bereits vor dem Prozess freiwillig bezahlt hat, bis zum Ende der Vertragslaufzeit fällig ist, die entstanden wäre, wenn die Kündigung eine fristgemäße Kündigung gewesen wäre.
Im Urteil geht deswegen es nur um den entgangenen Gewinn durch die geringere abgenommene Strommenge. Da hatte der Stromanbieter satte 28% der kWh-Kosten auf den erwarteten Stromverbrauch in Rechnung gestellt. Wie er auf diese Gewinnspanne kommt, hat er aber nicht dargelegt. Das Gericht meint, dass die Gewinnmarge bei Haushaltsstrom nicht über den einstelligen %-Bereich hinausgeht.

Bei den Tarifen mit für geringe Jahresverbräuche (Maingau bietet aktuell Tarife ab 500kWh/Jahr an) beträgt die Grundgebühr 0EUR/Monat. Somit bliebe ein entgangener Gewinn von <10%, wenn das Gericht mit seiner Einschätzung recht hat. Angenommen man hatte in den 12 Monaten davor (evtl. bei einem anderen Anbieter) 999kWh Verbrauch (für 1MWh gibt’s bei Maingau einen anderen Tarif) und hätte gekündigt ohne eine kWh abzunehmen, wären das höchstens etwas weniger als 10% von:
999kWh * 0,5133EUR/kWh = 512,79EUR
Davon 10% sind 51,28EUR. Dieser Betrag reduziert sich aber entsprechend, wenn man Strom zu den vereinbarten Konditionen abgenommen hat. Wenn man z. B. ca. 500kWh bereits abgenommen hat (die natürlich voll zu bezahlen sind) von den zu erwartenden 999kWh, wären wir bei höchstens ca. 25EUR Schadenersatz.

Den hier potenziell entstehenden Schadensersatzbetrag sollte man mit dem Spareffekt durch den zu frühen Vertragsausstieg abgleichen. D.h. wieviel spart man durch den neuen Anbieter während der Monate, die man früher aus dem Vertrag gekommen ist. Weil der Strom wird wenn das durchgezogen wird entsprechend früher über den neuen Anbieter abgerechnet und muss auch bezahlt werden. Und eben je mehr man seinen alten Vertrag beim alten Stromanbieter doch erfüllt, desto wenige Schadenersatz fällt beim alten Anbieter an.
Möglicherweise ist unterm Strich eine ordentlich Kündigung besser, d.h. man hält die Kündigungsfristen beim alten Anbieter ein und beginnt erst direkt danach einen Vertrag mit einem neuen Anbieter. Bzw. abwarten, dass z. B. durch eine Preiserhöhung des alten Anbieters ein Sonderkündigungsrecht greift. Auch könnte der Stromanbieter auf die Idee kommen, Kunden die das zu oft machen auf die schwarze Liste zu setzen.
Falls trotzdem viele trotz Schadenersatz-Zahlung Stromtarife ohne Grundgebühr kündigen, wird das längerfristig wohl das Ende der Stromtarife ohne Grundgebühr sein. Allerdings zählt wenn der Stromvertrag läuft ohnehin das was es insgesamt im Jahr kostet.

PS: Noch ein Link falls ihr insb. durch einen Umzug früher als geplant euren alten Stromanbieter loswerden müsst, aber kein Sonderkündigungsrecht greift: https://...herhilfe-stromanbieter.de/.../

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Sun Jul 04 17:36:33 CEST 2021    |    notting    |   Stichworte: E-Auto, Laden, Tarife

Habt ihr kürzl. oder werdet ihr bald einen Lade(-karten)-Tarif- oder -Anbieterwechsel machen?

Logo Neues Jahr neue Tarife 2021 JuliLogo Neues Jahr neue Tarife 2021 Juli

Hallo!

EDIT: Neuer Artikel: https://www.motor-talk.de/.../...neue-tarife-2022-januar-t7217581.html
Das erste Halbjahr 2021 war relativ ruhig was Ladetarife angeht. Aber zum Beginn des 2. Halbjahres gibt’s einige sehr gravierende Änderungen. Deswegen gibt’s dieses große Update.
[mehr]

Was hat sich seit meinem letzten Tarif-Blogartikel im Januar 2021 getan?
EnBW unterstützt wieder Ionity zu deren Ad-hoc-Tarif. In der App „Hochpreis-Betreiber“ genannt. Zudem unterstützen sie neuerdings auch Fastned zum normalen EnBW-Tarif (nicht Hochpreis-Betreiber).
Seit dem 30.6.21 kann man mit EnBW nun auch in Belgien, Luxemburg und Liechtenstein zu den dt. Konditionen laden.
Von Hyundai und Kia gibt’s nun Tarife mit Grundgebühr um bei Ionity günstiger laden zu können. Zum 15.6.21 wurde Plugsurfing etwas billiger. U.a. wurde der Aufschlag auf den Ionity-Ad-hoc-Tarif von 0,30 auf 0,10EUR/kWh gesenkt.
Für viele Lidl-/Kaufland-Ladesäulen braucht man nun eine App um sie freizuschalten.
Div. Gratis-Ladesäulen z. B. von Stadtwerken sind kostenpflichtig geworden.

Was kommt nun Anfang des zweiten Halbjahres oder ist schon da?

  • Über Plugsurfing können Volvo- und Polestar-Fahrer seit 1.7.21 für 0,35EUR/kWh bei Ionity laden. Aktuell noch ohne Grundgebühr. Details wie’s hier weitergeht stehen noch aus.
  • Der größte Kracher: EnBW erhöht die Preise zum 6.7.21 z. T. massiv, bis zu 34%. Im Schnitt sind es angeblich 0,077EUR/kWh. Z. B. ADAC-Mitglieder bekommen nun etwas schlechtere Konditionen als wenn man direkt an EnBW die Grundgebühr bezahlt. Desweiteren wird außer im Tarif ohne Grundgebühr (z. B. eine ADAC-Mitgliedschaft zählt hier für mich als Grundgebühr) nun zwischen Ladesäulen von EnBW und anderen Anbietern unterschieden.
  • Wo eine EnBW-Preiserhöhung ist, ist eine Preiserhöhung von Maingau Energie nicht weit. Zum 1.8.21 wird im Tarif ohne Grundgebühr wieder auf 0,01EUR/kWh unterhalb des EnBW-Preises erhöht. Dafür wurden Kunden-individuell höhere Preise abgeschafft. Ob auch die 300kWh/Monat-Grenze erhöht wird (z. B. auf 800kWh/Monat ähnl. EnBW), ist aktuell unklar. Im Tarif mit „Grundgebühr“ (gibt hierfür nur die Möglichkeit einen Haushaltsstrom-/-gas-Tarif mit denen abzuschließen) wurden die Preise aber deutlich weniger stark erhöht als EnBW es bei seinen Tarifen mit Grundgebühr getan hat. Mehr dazu im Fazit.
  • Dadurch sind die Tarife mit Grundgebühr von EnBW und Maingau nun auf dem Niveau beispielsweise des Audi-Tarifs mit der geringeren Grundgebühr. Zudem sind aktuell die Tarife mit höherer Grundgebühr um günstigere kWh-Preise bei Ionity nutzen zu können pro kWh dann günstiger als HPC-Laden über die günstigsten Grundgebühr-Tarifen von EnBW und Maingau. Wird spannend oft die Hersteller-Tarife auch deutlich steigen. Mehr dazu im Fazit.
  • NewMotion hat in der 1. Juli-Woche feste kWh-Preise eingeführt, zumindest ein bisschen. Die festen kWh-Preise sind aber alle nicht unter den Preisen von EnBW und Maingau. Teilweise wird aber der 1. Minute eine Zeitgebühr fällig und die Sitzungsgebühr wurde auch nicht abgeschafft. Mehr dazu im Fazit.
  • Shell (NewMotion) und Renault streben an bei Ionity mitzumachen.

Beim Update dieses Artikel habe ich endlich genauere Preisinfos bei Mercedes gefunden. Um für 0,29EUR/kWh bei Ionity laden zu können, braucht man zusätzlich zu den 99EUR für den Ladedienst auch noch für 156EUR/Jahr die Ionity-Option.
Für Skoda habe ich die Infos von Goingelectric.de übernommen, da ich auf der Hersteller-/Tarif-Anbieter -Webseite nichts gefunden habe.

Hinweis: Wenn ich im Folgenden "Intercharge" schreibe, ist als Bezahlungsart die Webseite https://m.intercharge.eu gemeint. Dort kann man aktuell mit VISA und Mastercard zahlen. Die EVSEID sind an der Ladesäule oder auch z. B. über die Landkarte in https://www.hubject.com/intercharge/ auffindbar.

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Kfz-Hersteller-Tarife (z. T. auch für Fahrzeuge anderer Marken bzw. alle E-Autos) und andere Tarife mit Grundgebühr

Anbieter bzw. für wen gültig

Grundgebühr

Nutzungsgebühr (ggf. beispielhaft)

Kommentar

Audi, City-Tarif

4,95EUR/Monat

Ionity 0,79EUR/kWh, Audi charging hub HPC 0,31EUR/kWh, DC 0,49EUR/kWh + abh. von Ladesäule nach 3h 0,10EUR/min, AC 0,39EUR/kWh + abh. von Ladesäule nach 3h 0,06EUR/min

Ähnl. Preisniveau wie die Vielfahrer-Tarife von EnBW und Maingau. Im Transit-Tarif mit höherer Grundgebühr kann man billiger bei Ionity laden, s.u.

Audi, Transit-Tarif

17,95EUR/Monat (erstes Jahr 0EUR/Monat)

Ionity 0,31EUR/kWh, Audi charging hub HPC 0,31EUR/kWh, DC 0,49EUR/kWh + abh. von Ladesäule nach 3h 0,10EUR/min, AC 0,39EUR/kWh + abh. von Ladesäule nach 3h 0,06EUR/min

kWh-Preise ähnl. wie in den Vielfahrer-Tarifen von EnBW und Maingau. Für Ionity-Vielnutzer interessant (hier ist der Ionity-kWh-Preis niedriger als der allg. DC-Preis), insb. wenn das E-Auto >150kW laden kann.

BMW und Mini ohne Grundgebühr

0EUR/Monat

Ionity 0,79EUR/kWh, andere Preise siehe App. Optional: Für 13EUR/Monat. Ionity nur 0,35EUR/kWh (12 Monate Mindestvertragslaufzeit).

Keine Aussagen mehr zu Standgebühr.

BMW und Mini mit Grundgebühr

4,99EUR/Monat (erstes Jahr 0EUR/Monat)

AC 0,33EUR/kWh, von 8-21h nach 3h 0,06EUR/min Aufpreis, DC 0,39EUR/kWh, nach 1,5h 0,20EUR/min Aufpreis, Ionity 0,79EUR/kWh. Optional: Für 13EUR/Monat. Ionity nur 0,35EUR/kWh (12 Monate Mindestvertragslaufzeit). Beim iX3 wird zusätzl. 1 Jahr lang die Grundgebühr für die Ionity-Option erlassen.

-

Hyundai EnBW-Kooperation (nicht Submarke IONIQ!)

0EUR/Monat 5 Jahre lang, danach wie der entspr. EnBW-Tarif. Erste Ladekarte kostenlos, jede weitere 9,90EUR.

EnBW-Vorteils-Tarif (nicht Viellader-Tarif!).

-

Hyundai inkl. Submarke IONIQ Charge myHyundai Flex

0EUR/Monat zzgl. Ionity-Option für 13EUR/Monat (

beim IONIQ 5 Project 45 (Sonderedition zum Start des Modells) die ersten 2 Jahre 0EUR Grundgebühr)

. Einmalig 2,49EUR Aktivierungsgebühr.

0,49EUR Startgebühr + 0,29EUR/kWh bei Ionity (wenn mit Ionity-Option, sonst?), andere kWh-Preise flexibel.

Ggf. mit EnBW- und Maingau-Tarifen vergleichen.

Hyundai inkl. Submarke IONIQ Charge myHyundai Easy

4,99EUR/Monat zzgl. Ionity-Option für 13EUR/Monat (

beim IONIQ 5 Project 45 (Sonderedition zum Start des Modells) die ersten 2 Jahre 0EUR Grundgebühr)

.

0,29EUR/kWh bei Ionity (wenn mit Ionity-Option, sonst?), AC 0,35EUR/kWh, DC 0,46EUR/kWh.

kWh-Preise ähnl. wie in den Vielfahrer-Tarifen von EnBW und Maingau. Für Ionity-Vielnutzer interessant (hier ist der Ionity-kWh-Preis niedriger als der allg. DC-Preis), insb. wenn das E-Auto >150kW laden kann.

Kia Charge

4,99EUR/Monat. Erste 12 Monat ab EZ 0EUR/Monat.

AC 0,29EUR/kWh und DC 0,47EUR/kWh. Nach 2h AC 0,08EUR/min Aufschlag bzw. nach 1,5h DC 0,20EUR/min Aufschlag. Ionity-Option kostet zzgl. 13EUR/Monat + 0,29EUR/kWh.

Gilt wohl neben EV6 auch für die "älteren" PHEV-/BEV-Modelle wie e-Soul, also noch produzierte "ältere" Modelle, evtl. von der Ionity-Option abgesehen.

Kia Access (nur für EVx)

4,50EUR/Monat.

Ionity 0,52EUR/kWh, andere?

Keine Anbieter-Webseite dazu gefunden. Steht nicht in der dt. Preisliste.

Kia Power (nur für EVx)

13EUR/Monat.

Ionity 0,29EUR/kWh, andere?

Keine Anbieter-Webseite dazu gefunden. Für bis Ende 2022 bestellte EV6 1 Jahr kostenlos, dazu Kia Charge (s.o.).

Mercedes me Charge

1. Jahr kostenlos, danach 99EUR/Jahr.

kWh-Preise flexibel.

Ionity-Option zzgl. 156EUR/Jahr + 0,29EUR/kWh.

-

Porsche

179EUR/Jahr (Taycan erste 3 Jahre 0EUR/Jahr)

Ionity 0,33EUR/kWh, sonst 0,39EUR/kWh plus(!) pro min(!) 0,05 (AC) bis 0,45EUR (Nicht-Ionity-HPC bis 350kW)

Vielleicht für Ionity-Vielnutzer interessant, aber für alles andere gibt‘s viele günstigere Tarife.

VW

We Charge Free

0EUR/Monat, keine Vertragslaufzeit, einmalig 9,99EUR Freischaltgebühr.

Ionity 0,79EUR/kWh, andere Ladesäulen 0,30EUR/Session + individuelle Preisgestaltung.

Für alle E-Autos, auch nicht von VW.

VW

We Charge Go für VW ID-Modelle außer Pure 50kW

0EUR/Monat (max. 3 Vertragsjahre), 12 Monate Vertragslaufzeit, endet automatisch, einmalig 9,99EUR Freischaltgebühr.

Ionity 0,55EUR/kWh, andere Ladesäulen individuelle Preisgestaltung (Session-Gebühr bei manchen Ladesäulen-Betreibern).

Für alle ID-Modelle die die genannten Kriterien nicht erfüllen bzw. bei >3 Vertragsjahren 7,49EUR/Monat.

VW

We Charge Plus für VW ID-Modelle außer Pure 50kW

9,99EUR/Monat (max. 3 Vertragsjahre), 12 Monate Vertragslaufzeit, endet automatisch, einmalig 9,99EUR Freischaltgebühr.

Ionity 0,30EUR/kWh, andere Ladesäulen individuelle Preisgestaltung (Session-Gebühr bei manchen Ladesäulen-Betreibern).

Für alle ID-Modelle die die genannten Kriterien nicht erfüllen bzw. bei >3 Vertragsjahren 17,49EUR/Monat.

Cupra Pure

Regulär 12,99EUR/Monat, aktuell 2,99EUR/Monat

Ionity 0,79EUR/kWh, AC 0,39EUR/kWh, DC 0,49EUR/kWh

CUPRA Born Modelle hergestellt bis KW 24/2022

Cupra Power

Regulär 22,49EUR/Monat, aktuell 9,99EUR/Monat

Ionity 0,30EUR/kWh, AC 0,29EUR/kWh, DC 0,39EUR/kWh

CUPRA Born Modelle hergestellt bis KW 24/2022

Charge & Fuel Standard

(alle E-Autos)

4,20EUR/Monat (immer 1 Monat Vertragslaufzeit)

0,79EUR/kWh an Ionity-Ladesäulen. Preise anderer Lademöglichkeiten nur in der App.

-

Charge & Fuel IONITY M

(VW-Konzern (u.a. VW und Audi), Daimler, BMW, Ford und Hyundai)

8,90EUR/Monat (immer 12 Monate Vertragslaufzeit)

0,55EUR/kWh an Ionity-Ladesäulen. Preise anderer Lademöglichkeiten nur in der App.

-

Charge & Fuel IONITY L

(VW-Konzern (u.a. VW und Audi), Daimler, BMW, Ford und Hyundai)

17,30EUR/Monat (immer 12 Monate Vertragslaufzeit)

0,30EUR/kWh an Ionity-Ladesäulen. Preise anderer Lademöglichkeiten nur in der App.

-

Skoda Powerpass Charge Free

0EUR/Monat.

AC 0,59EUR/kWh, DC 0,79EUR/kWh (wohl auch Ionity).

Auf Anbieter-Webseite keine Tarifdetails gefunden.

Skoda Powerpass Charge Simple

4,99EUR/Monat.

AC 0,39EUR/kWh, DC 0,49EUR/kWh, Ionity 0,50EUR/kWh.

Auf Anbieter-Webseite keine Tarifdetails gefunden.

Skoda Powerpass Charge Faster

Bei Enyaq 9,99EUR/Monat, sonst 22,49EUR/Monat.

AC 0,29EUR/kWh, DC 0,39EUR/kWh, Ionity 0,30EUR/kWh.

Auf Anbieter-Webseite keine Tarifdetails gefunden. Den Enyaq (zumindest mit 80kWh) kann man für 500EUR Aufpreis mit einer höheren CCS-Ladeleistung von 125kW bekommen inkl. einem Jahr Ionity-Nutzung gratis.

FordPass (nur Ford)

?EUR/Monat, erstes Jahr keine Grundgebühr

0,31EUR/kWh an Ionity-Ladesäulen.

Gibt wohl auch einen Tarif wo Ionity 0,79EUR/kWh kostet. Basiert auf NewMotion.

Polestar

?EUR/Monat, Fahrzeuge bis Bestelldatum 31.12.2021 (wirklich dauerhaft?) keine Grundgebühr

0,35EUR/kWh an Ionity-Ladesäulen.

Basiert auf Plugsurfing. Vermutlich sind dementspr. die restl. Preise.

Volvo

?EUR/Monat, ab EZ(?) 1.7.2021 im ersten Jahr keine Grundgebühr, davor vom 1.7.2021 an ein Jahr keine Grundgebühr

0,35EUR/kWh an Ionity-Ladesäulen.

Basiert auf Plugsurfing. Vermutlich sind dementspr. die restl. Preise.

Fazit:

  • Es wird spannend, ob die Autohersteller demnächst auch ihre Tarife erhöhen oder eben nicht. Hoffentlich haben sie nur schon länger kostendeckender kalkuliert als Maingau und EnBW, d.h. keine größere Preiserhöhung in nächster Preis. Viele Autohersteller die eine Ladetarif mit niedrigerer Grundgebühr und kurzer Ladetarif-Preisliste ohne „individueller Preis“ haben, verlangen insb. an Nicht-Ionity-Ladestationen nun ähnl. viel wie EnBW. Allerdings bietet EnBW (und auch Maingau) keinerlei Option um bei Ionity billiger zu laden, z. B. gegen eine höhere Grundgebühr – wenn der grundgebührfreie Zeitraum von neuen Fahrzeugen abgelaufen ist. Es scheint sich wohl eingependelt zu haben, dass für Ionity-Vielnutzer der Grundgebühr-Aufschlag um bei Ionity für ca. 0,30EUR/kWh laden zu können (also billiger als andere DC-Ladesäulen) ca. 13EUR beträgt. Gibt auch ein paar wenige Tarife mit niedrigerem Ionity-Aufschlag, wo dafür die kWh 0,55EUR oder etwas weniger kostet. Je nachdem wieviel man bei Ionity lädt, kann das eine oder andere sinnvoller sein.
  • Wenn wenig öffentlich geladen wird, empfehle ich weiterhin Ionity zu meiden bzw. sich bei der Kaufentscheidung pro/contra BEV nicht von den 0,79EUR/kWh verrückt machen zu lassen. Gibt genügend Konkurrenz, wo man bis 150kW, z. T. auch bis 350kW, für 0,54 bzw. 0,55EUR/kWh laden kann ohne dass man einen bestimmtem Haushaltsstrom-/-gas-Vertrag braucht oder zusätzlich eine Grundgebühr bezahlen muss. Desweiteren gibt’s immernoch sehr viele als Neufahrzeug kaufbare E-Autos, die höchstens mit etwas mehr als 150kW laden können oder noch langsamer laden.
  • Es ist für Vielfahrer attraktiver geworden (spätestens ab dem 6.7.21) Haushaltsstrom oder -gas von Maingau Energie zu beziehen. Denn hier wurden die kWh-Tarife deutlich weniger stark erhöht als bei EnBW. Diesen oder einen ähnl. Rabatt bei Maingau gegen direkte Zahlung einer Grundgebühr zu bekommen ist aber nicht möglich. Man muss es sich durchrechnen bzw. mit Haushaltsstrom/-gas anderer Anbieter mit ähnl. Kündigungsfristen/Vertragsverlängerungen vergleichen. Leider scheint Maingau Energie über ein Jahr betrachtet meist etwas teurer zu sein als andere Haushaltsstrom-Anbieter. Desweiteren gibt’s bei Maingau bei niedrigerem Jahresverbrauch nur Tarife, die sich jeweils um 12 Monate verlängern, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Eine Ladetarif-Erhöhung dürfte kein Sonderkündigungsrecht des Haushaltsstrom-/-gas-Vertrags auslösen. Fun-Fact am Rande: Wenn man in den unteren Jahresverbrauchs-Tarif-Stufen der Maingau Haushaltsstrom-Tarife ist, zahlt man wenn man die kWh-Kosten inkl. (nicht vorhandener) Grundgebühr über’s Jahr mittelt z. T. mehr als man in diesem Fall selbst für’s öffentl. DC-Laden über den Maingau-Ladetarif bezahlt (außer Ionity, Österreich oder wenn man in die Strafgebühr reinläuft).

Anbieter

Kosten für den Ladevorgang

Was wenn ich zu lange lade bzw. nicht mehr lade? / Kommentar

Maingau Energie ab 1.8.21

Ionity europaweit 0,75EUR/kWh in allen Varianten. Normalpreis: AC 0,44EUR/kWh, DC 0,54EUR/kWh. Bis zu 0,37EUR/kWh Aufschlag im europäischen Ausland. Je nach dem ist Ionity billiger als sonstige AC und DC. Energievertragskunden: AC 0,30EUR/kWh, DC 0,40EUR/kWh, auch im europäischen Ausland, außer Österreich (0,10EUR/kWh Aufschlag).

Bei >4h AC- oder >1h DC-Ladung gibt’s immer 0,10EUR/min(!) Aufschlag. Lt. aktuellen AGB (vom 01.10.2020) max. 300kWh/Monat und Kunde und max. 5 Ladekarten/Kunde.

EnBW ab 6.7.21

Standard-Tarif: AC 0,45EUR/kWh, DC 0,55EUR/kWh. Viellader-Tarif: 5,99EUR/Monat + AC an EnBW-Säule 0,36EUR/kWh, DC 0,46EUR/kWh, andere Säulen 0,03EUR/kWh Aufschlag. Vorteils-Tarif (für EnBW- und Yello-Strom-/-Gas-Kunden, Hyundai-E-Auto-Besitzer mit entspr. Code (5 Jahre) und ADAC-Mitglieder): Keine zusätzliche Grundgebühr + AC an EnBW-Säule 0,38EUR/kWh, DC 0,48EUR/kWh, andere Säulen 0,04EUR/kWh Aufschlag.

Egal ob AC oder DC nach 4h 0,10EUR/min zusätzl. Zusatzgebühr ist aber begrenzt auf 2h (12EUR). Hochpreisbetreiber (aktuell wohl nur Ionity) in allen Tarifen 0,79EUR/kWh. AGB von vor der Ankündigung der Tariferhöhung im Juli: Kann vom Anbieter gekündigt bzw. damit gekoppelt höhere Tarife "angeboten" werden, wenn der Ladeumfang in 2 von 3 aufeinanderfolgenden Monaten 800kWh/Monat überschreitet.

NewMotion

Immer mit 0,35EUR Startgebühr pro Ladevorgang, aber max. 20x/Monat. NewMotion-Ladepunkte variabler Preis, Shell Recharge Schnellladepunkte 0,59EUR/kWh, andere AC-Ladepunkte 0,46EUR/kWh aber manchmal zzgl. 0,02EUR/min, andere DC-Ladepunkte 0,64EUR/kWh, Ionity 0,81EUR/kWh.

Nix gefunden.

FastNed

Standard-Tarif ab 11.11.21 12h: 0,69EUR/kWh. Gold-Member-Tarif ab 01.12.21: 11,99EUR/Monat + 0,45EUR/kWh.

Nix gefunden.

Ionity

DC bis 350kW 0,79EUR/kWh Ad-hoc. Für 17,99EUR/Monat bei 12 Monaten Vertragslaufzeit 0,35EUR/kWh. Einige Autohersteller bieten für best. Modelle i.d.R. gegen weniger Grundgebühr einen günstigeren kWh-Tarif und unterstützen auch viele andere Ladesäulen, siehe unten. Im Ausland manchmal billiger als der genannte Preis wg. Wechselkurs oder reiner Minuten-Tarif in Kombination mit hoher Ladeleistung des Fahrzeugs.

Nix gefunden.

Plugsurfing

AC 0,48EUR/kWh, DC 0,65EUR/kWh, Ionity 0,89EUR/kWh.

Keine Standgebühr.

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Fri Apr 02 07:50:12 CEST 2021    |    notting    |    Kommentare (19)    |   Stichworte: Computerspiel, E-Auto

Wie werden E-Autos Computer-Spiele beeinflussen?

einfluss-von-e-autos-auf-computer-spieleeinfluss-von-e-autos-auf-computer-spiele

Hallo!

Es ist Carfreitag, äh, Karfreitag. Zeit um sich über die wichtigen und auch unwichtigen Dinge des Lebens Gedanken zu machen ;-)
Vor einiger Zeit hat mir der Youtube-Algorithmus Videos von alten Rennspielen vorgeschlagen, die ich sehr gemocht habe. Beim Schauen fühlte ich mich in die damalige Zeit zurückversetzt. Hab mir deswegen ein paar dieser Videos angeschaut.
Aber mir stellte sich dabei auch die Frage: Wie werden sich E-Autos auf Computer-Spiele auswirken?
[mehr]

Ende der 1990er bis Ende der 2000er Jahre gab’s die einzigen Rennspiele, die mir jemals in meinem Leben richtig Spaß gemacht haben. Genauer gesagt waren das aus der Need-for-Speed-Reihe NFS III: Hot Pursuit, NFS Brennender Asphalt (engl. Version hieß High Stakes) und NFS Hot Pursuit 2.
Kein großartiger Karriere-Modus, keine komplizierte Steuerung. Einfach „einsteigen“ und losfahren. Ideal für Zwischendurch. Entweder gegen andere oder den Computer. Gibt auch einen Modus wo man selbst oder der Computer auch als Polizei unterwegs sein kann um den „Rasern“ Strafzettel zu verpassen. Der hat mir am meisten Spaß gemacht.
Auch gibt es Computer-Spiele wo man zu einem nennenswerten Teil des Spiels von A nach B fahren muss, um zum Start-Punkt der nächsten Mission zu kommen bzw. um sie durchzuführen, z. B. die GTA-Reihe.

Aber wie werden sich E-Autos auf solche Computer-Spiele auswirken?

Muss zugeben, dass ich als Autofahrer eher weniger anspruchsvoll bin. Sowohl meine Eltern (bin als Führerschein-Neuling zuerst mit deren Autos gefahren) als auch ich haben immer nur Basis-Benziner oder knapp darüber gehabt, immer mit Anhänger-Kupplung. Motor-Sound? Scheißegal. Nur in diesen Spielen fand ich, dass der Motor-Sound zur Atmosphäre positiv beiträgt. Anhänger-Kupplung? In diesen Spielen komplett irrelevant.

Nun werden bzgl. E-Autos gerne die folgenden Punkte genannt, warum sie keinen Spaß machen:
- Kein schöner Motor-Sound
- Unübersichtliche Situation bei den Ladetarifen
- Geringere Höchstgeschwindigkeit
- Geringe Reichweite
- Niedrige Ladeleistung

Zum ersten Punkt habe ich schon was geschrieben. Zu den letzteren beiden Punkten kann ich aus Erfahrung berichten, dass man in allen Computer-Spielen die ich kenne so gut wie nie Tankstellen zwecks tanken anfahren muss. Also könnte man die Ladesäulen- bzw. die Reichweiten-Problematik auch bei Spielen mit E-Autos weglassen und die Autos einfach fahren lassen. Bei einem alles andere als günstigen Bugatti Veyron ist bei 400km/h bekanntermaßen auch nach 12min der Tank leer ;-)
Allerdings haben in der Tat viele E-Autos geringere Höchstgeschwindigkeiten als sonst recht gut vergleichbare Verbrenner.

Eingangs schrieb ich, dass die genannten Rennspiele die einzigen waren, die mir jemals Spaß gemacht haben. Hatte mal bei einer Aktion für 5EUR NFS Hot Pursuit aus dem Jahr 2010 gekauft. Hab’s angespielt und hat mir nicht gefallen. Blöder Gummiband-Effekt wodurch die Gegner egal wie gut man gefahren ist immer wieder abartig viel schneller als man selbst gefahren ist von hinten angeschossen kamen. Das kannte ich aus den alten NFS-Spielen nicht. Da musste man schon ziemlich Mist bauen, damit sowas passierte. Wie gesagt, ich lege weniger auf realistische Fahrphysik wert, sondern auf mal eben wenige Runden gegen oder als virtuelle Polizei zu spielen.
Genau diese NFS-Ausgabe wurde übrigens letztes Jahr optisch aufgepeppt und für mehr Geld verkauft. Dabei wurde auf den Online-Plattformen der Verkauf der alten Version eingestellt, die immernoch auf aktuellen Windows-Rechnern funktioniert. Habe genau diese Version von 2010 auf Grund der Youtube-Videos installiert und dann doch durchgespielt. War aber mehr aus Langeweile. Der Gummiband-Effekt hat immernoch den Spaß massiv eingeschränkt. Auch sind einige der Polizei-“Levels“ reine Einzelrennen, wo man nur rechtzeitig zum Punkt X kommen muss, also ohne dass man direkt mit den „Rasern“ zutun hat.

Was meint ihr? Nehmt bitte auch an der Umfrage teil.

Wünsche euch frohe Ostern!

notting

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Sun Mar 28 15:23:02 CEST 2021    |    notting    |   Stichworte: E-Auto, laden, Smartphone, Tarif

Brauche Smartphone mit -Tarif wegen LadensäulenBrauche Smartphone mit -Tarif wegen Ladensäulen

Hallo!

EDIT: Gibt einen Nachfolge-Artikel: https://www.motor-talk.de/.../...gelegenheitsnutzer-2022-t7359900.html
Der Nachfolge-Artikel zu den Prepaid-Tarifen kommt noch.

Hoffe ihr habt die Zeitumstellung gut überlebt :-)
Vor einiger Zeit gab’s auf MT einen Thread wo gefragt wurde was für eine Smartphone bzw. -Tarif man sich zulegen soll, wenn man nur ab und zu in der Situation ist, über Mobilfunk-Internet eine Ladesäule freischalten zu müssen oder nachschauen zu wollen, wo die nächste Ladesäule ist, die vom gewünschten Tarif unterstützt wird. Möchte das hier etwas ausführlicher erklären.
Dieser Artikel ist auch hilfreich für diejenigen, die (insb. zum allerersten Mal) ein Kind mit einem Smartphone ausstatten müssen. Allerdings ohne Hinweise wie man z. B. die Nutzungszeiten einschränken kann, das würde hier zu weit führen.
[mehr]

Ob ihr’s glaubt oder nicht, meine Eltern haben keine Smartphones. Auch nicht um nur zu Hause über WLAN WhatsApp & Co. zu verwenden. Ob sich meine Eltern in ihrem Leben noch ein E-Auto zulegen werden weiß ich nicht. Meine Mutter geht dieses Jahr in Rente. Ihr Auto ist von 2014 und sie fahren sehr wenig. Dadurch ist die CO2-Steuer & Co. nicht so gravierend, trotz hohem Kurzstrecken-Verbrauch. Zudem brauchen sie eine Anhänger-Kupplung, was gerade bei günstigeren Kleinwagen-BEV ein größeres Problem ist, insb. wenn man keine Probleme mit Garantie und Kulanz will. Hinweis: Nein, in diesem Blog-Artikel ist kein guter Ort um über Anhängelasten & Co. zu diskutieren ...
Aber sie fahren ab und zu mit meinem Auto. Werde mir in den nächsten paar Jahren ein BEV zulegen, da mein aktuelles Auto schon recht alt ist und eine hohe Laufleistung hat.
Einige Anbieter erlauben die Bestellung der Ladekarte nur aus der App heraus. Einige Ladesäulen können mit Ladekarten nix anfangen. D.h. insb. wenn meine Eltern nicht die Möglichkeit hätten meine Ladekarten zu benutzen, bräuchten sie spätestens dann ein Smartphone, ggf. mit Mobilfunk-Internet-Tarif (glaube nicht, dass meine Eltern in ihnen unbekannten Gebieten mit meinem Auto herumfahren, sodass ein paar Ausdrucke mit Orten von kompatiblen Ladesäulen reichen sollten). Oder wenn sie sich eben irgendwann doch ein BEV zulegen.

Deswegen habe ich diesen Ratgeber geschrieben, worauf man beim Smartphone-Kauf bzw. -Tarifauswahl achten sollte.

Smartphone
Fangen wir mit dem Smartphone an sich an. Bei den Smartphone-Betriebssystemen gibt’s praktisch betrachtet nur Android (von Google) und iOS (von Apple). Praktisch alle zum E-Auto laden relevanten Apps gibt’s für beide Betriebssysteme. Allerdings funktionieren z. T. nicht alle Smartphone-Apps auf Tablets, auch wenn es Android (wie gesagt Google) bzw. iPadOS (auch von Apple) ist.
iOS gibt’s aber nur für Apple-Smartphones. Smartphones mit Android gibt’s sehr viele von sehr vielen verschiedenen Herstellern, in einem viel größeren Preisbereich als Apple Geräte anbietet. Aber man sollte nicht nur auf den absoluten Kaufpreis achten.
Man sollte auch darauf achten, wie lange es Sicherheitsupdates für das Betriebssystem gibt im Verhältnis zum Preis. Teilweise bedeutet das, dass man auch die neue Betriebssystem-Versionen mit neuen Funktionen bekommt. Aber nicht immer. Hier bieten einige Apple-Smartphone z. T. über 5 Jahre Sicherheitsupdates für das Betriebssystem, insb. bei den teureren Geräten. Bei Apple habe ich aber noch keine Seite gefunden auf der beim Erscheinen des Gerätemodells klar steht, bis wann es mind. Sicherheitsupdates gibt. Deswegen kann man nicht sagen, was man sich von Apple kaufen sollte, wenn man möglichst lange Sicherheitsupdates will.

Bei Android ist das mit den Sicherheitsupdate-Zeiträumen anders. Hier hat man im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:

1. Man kauft ein Smartphone was Google selbst herstellen lässt. Aktuell sind das das Pixel 4a, 4a 5G und 5. Zu den Unterschieden zwischen diesen Geräten komme ich später indirekt noch. Für diese Geräte bekommt ihr immer am schnellsten die neuesten Sicherheits- und Funktionsupdates. Wie lange könnt ihr unter https://support.google.com/.../4457705?hl=de#zippy=%2Cpixel nachlesen. Aktuell sind es 3 Jahre ab Erscheinungsdatum des Modells. In Ausnahmefällen gibt’s auch später noch einzelne Sicherheitsupdates für gravierende Lücken. Die Apps die von Google direkt kommen, werden aber länger mit Sicherheitsupdates versorgt. Aber wenn was auf Betriebssystem-Ebene ist, gibt’s halt nix.

2. Ihr kauft ein „passendes“ Gerät von Samsung. Anfang des Jahres wurde verkündet, dass viele seit 2019 hergestellten Modelle 4 Jahre Sicherheitsupdates ab Erscheinungsdatum bekommen. Z. B. unter https://www.heise.de/.../...e-Sicherheitsupdates-erhalten-5062504.html findet ihr eine deutschsprachige Zusammenfassung und weiterführende englischsprachige Links.
Vorteile der Samsung-Geräte: Viel mehr Modellauswahl über eine viel größere Preisspanne, insb. an günstigeren Geräten, als von Google selbst.
Nachteile der Samsung-Geräte: Es ist viel Mist vorinstalliert, den man meist nicht einfach entfernen kann. Inzw. kann man die Dinger nicht einmal mehr normal herunterfahren ohne das explizit zu konfigurieren, was auch etwas versteckt ist.
Außerdem kann es oft etwas dauern, bis man Updates bekommt, die Google für seine Geräte schon bereitgestellt hat.

3. Ihr kauft ein „Android One“-Gerät. Das sind Richtlinien von Google an denen Hersteller von Android-Smartphones freiwillig teilnehmen können. Diese Richtlinien enthalten das Versprechen, dass man mind. 2 Jahre lang neuere Android-Versionen bekommt, d.h. mit allen dort enthaltenen neuen Funktionen und mind. 3 Jahre Sicherheitsupdates bekommt. Wie immer ab Erscheinen des jew. Modells.
Z. B. www.geizhals.de bietet in den Filtermöglichkeiten die Option „Android One“. Dann werden aber auch alle Google- und Samsung-Geräte ausgeblendet, die etwas besser sind was Updates angeht.
Hier kann ich insb. die Geräte der Firma HMD Global empfehlen, für die eben Android One gilt (trifft aber meines Wissens nicht für alle deren Modelle zu, am besten die o.g. Filtermöglichkeit bei www.geizhals.de benutzen). Deren Geräte werdet ihr unter dem Markennamen „Nokia“ finden. Die haben diesen Markennamen aufgekauft nachdem Nokia eben nicht mehr Marktführer bei Handys war. Viele ältere werden sich an die vielen Nokia-Modelle erinnern, von denen einige sogar extrem verbreitet waren.
Die Smartphones haben keinen vorinstallierten Mist und es gibt auch günstigere Varianten.

Bei „Erscheinungsdatum“ des Modells muss man aufpassen. Wenn z. B. techn. exakt das selbe Modell später in einer anderen Farbe erscheint, gelten die x Jahre Updates meist trotzdem ab dem ersten Modell, das exakt das jew. techn. Innenleben hat.
Wegen der erwähnten Update-Verfügbarkeit sollte das Modell nicht zu alt sein. Ihr solltet euch ausrechnen wieviel das jew. Gerät pro Jahr in dem es noch Sicherheitsupdates bekommt kostet.

Technische Daten des Smartphones
Bevor ihr was kauft hier noch allgemeine techn. Dinge auf die ihr beim Kauf aufpassen solltet:

Immer Testberichte zum jew. in die engere Auswahl genommene Modell lesen. In den Produktbeschreibungsseiten auf www.geizhals.de sind z. T. sogar welche verlinkt und auch die Benutzer dort können die Modelle bewerten.

5G bzw. 4G (LTE): Einige haben vielleicht noch etwas ändere Geräte die noch kein 4G können (bzw. auch Tarife, dazu später mehr). Das 3G-Netz wird in Deutschland aber gerade abgebaut. Das ist aber das Minimum, wenn man heute halbwegs ausreichend schnelles Internet über Mobilfunk haben will. Deswegen muss man mind. auf das tendenziell schnellere 4G gehen (mehr dazu bei den Tarifen).
Achtet auf die Anzahl der unterstützten 4G-Frequenzbänder. Welche genau unterstützt werden, wird auch auf den Produktbeschreibungsseiten auf www.geizhals.de angezeigt. Je mehr umso besser, insb. wenn ihr das Gerät auch außerhalb Deutschlands benutzen wollt. Es gibt durchaus billigere Geräte, die zu recht wenige Bänder unterstützten, sodass ihr euch außerhalb Deutschlands über „Funklöcher“ wundert, wo an sich keine sind. Mit „Funkloch“ meine ich auch, dass in diesem Fall nicht einmal wenn man die 112 anrufen will das in diesem Fall meist gesetzlich vorgeschriebene nationale Roaming einem aus der Patsche hilft, wenn auch die Funkmasten der Konkurrenz-Netzbetreiber in der Nähe nur auf Bändern funken die euer Gerät nicht unterstützt.

Anekdote: Das ist ein bisschen so eine Geschichte wie in den 1990er-Jahren, wo es Handys gab, die nur im 900MHz- (D-Netze) _oder_ im 1800MHz-Bereich (E-Netze) funken könnten und T-D1 (Marke der Dt. Telekom) und Arcor (heute Vodafone) nur im 900MHz- und E-Plus und Viag Interkom (heute O2) nur im 1800MHz-Bereich gefunkt haben, wobei letzte eine viel schlechtere Abdeckung hatten. D.h. mit einem 1800MHz-Gerät konnte man auch die 112 nicht anrufen, wenn kein E-Plus- oder Viag-Interkom-Mast in der Nähe war. Bzw. auch umgekehrt, wobei beide D-Netze schon damals besser waren als die E-Netze. Irgendwann gab’s aber nur noch Handys die beide Frequenzbereiche können und auch wurden später ein paar Frequenzen getauscht, sodass die alle Netzbetreiber zumindest ein paar Frequenzen aus dem anderen Bereich hatten.

Bedenkt auch, dass z. B. in der Schweiz das 2G-Netz schon abgebaut wird. Z. B. in Deutschland kann man aber oft über 2G noch telefonieren und SMS nutzen, wo es kein brauchbares Internet über Mobilfunk gibt. D.h. es kann durchaus passieren, dass ihr nicht einmal normal telefonieren oder SMS nutzen könnt, wenn ihr irgendwo seid, wo die Funkmasten andere 4G-Bänder benutzen als euer Gerät unterstützt.
Wenn euch ein Gerät mit 5G aktuell noch zu teuer ist, ist das kein Problem. So toll ist die Netzabdeckung und auch der praktische Unterschied gerade wenn man über Mobilfunk das Internet nicht sehr intensiv nutzt (z. B. richtig fette Downloads und sehr geringe Reaktionszeiten für Anwendungen mit virtueller Realität) noch nicht. Und gerade bei Prepaid-Tarifen ist die Auswahl an 5G-Tarifen aktuell ohnehin nicht so groß. Mehr dazu weiter unten bei den Tarifen.
Zudem kann selbst z. B. das Pixel 5 5G nur benutzen, wenn man nicht die Dual-SIM-Funktion genutzt wird, z. B. um gleichzeitig über eine private und berufliche Handynr. erreichbar zu sein oder spontan auf einen ausländischen Tarif umschalten zu können. Wie gesagt, Testberichte lesen.

CPU und RAM: Testberichte lesen wie schnell sich das Gerät anfühlt. Es ist normalerweise kein Spiele-taugliches Smartphone nötig. Aber es sollte sich beim Kauf einigermaßen flüssig bedienbar anfühlen, auch z. B. während man eine Navi-App nutzt. Wie bei normalen Computern auch braucht neuere Software meist Schritt für Schritt etwas schnellere CPUs und mehre RAMs, sodass es sich nach größeren Updates etwas langsamer wird obwohl CPU und RAM noch genauso gut funktionieren wie direkt nach dem Kauf.

Speicher: Ich empfehle nur Geräte zu kaufen, die mind. 64GB internen Speicher für das Betriebssystem und Apps haben. Z. T. kann man Speicher über Micro-SD-Karten nachrüsten. Aber z. B. unter Android ist der nachgerüstete Speicher nur sehr eingeschränkt nutzbar, sodass man doch nicht mehr Apps installieren kann & Co.

Geräte- bzw. Displaygröße und Gewicht: Achtung, nicht einfach die Bildschirm-Diagonale mit anderen insb. älteren Geräten vergleichen! Heutige Gerät haben meist viel schmälere Ränder zwischen Ende des Displays und der Außenkante des Geräts.
Generell sollte man schauen, ob Größe und Gewicht des Modells einem zusagen.

Laufzeit: Gerade wenn man das Smartphone wenig nutzt (also z. B. nicht die ganze Zeit unterwegs Spiele spielt, Fotos macht, surft oder sich navigieren lässt) oder in der Hauptsache dort nutzt wo man es in der Nähe laden kann (z. B. im Auto und immer häufiger auch im ÖPNV) ist die Akkulaufzeit nicht so kritisch. Wie gesagt, nachschauen was die Testberichte dazu sagen.

Branding: Immer ohne Branding kaufen. Gibt eine Filtermöglichkeit auf www.geizhals.de. Aber insb. Geräte die man vergünstigt mit einem Vertrag bekommt gibt’s fast nie ohne Branding.
Branding heißt im besten Fall, dass beim Einschalten des Geräts groß das bunte Logo des Netzbetreibers angezeigt wird und/oder Apps des Netzbetreibers installiert sind, die man nicht so einfach entfernen kann. Teilweise werden auch Funktionen beschnitten wie z. B. Schnittstellen für lokale Datenübertragungen beschnitten. D.h. man soll kostenpflichtig über das Mobilfunk-Netz diese Daten übertragen.
Oft kann man auch 24 Monate lang nur Tarife des Tarif-Anbieters verwenden, von dem man das Smartphone hat.

Netzteil: Ist zum Teil nicht mehr dabei. Aufpassen und ggf. dazukaufen. Leider gibt’s hier auch nicht standardkonforme Varianten wodurch es sein kann, dass trotz USB nicht geladen wird. Mal abgesehen davon, dass es gerade auf der Smartphone-Seite versch. USB-Stecker gibt, heute meist USB-C, was immer häufiger an beiden Enden des Kabels zu finden ist bzw. als Ladebuchse in einem Auto.
Und Billig-Schrott gibt’s natürlich auch, der im dümmsten Fall das Smartphone zerstört oder sogar dann für Tote sorgt, wenn nur das Ende des USB-Kabels was nicht im Netzteil steckt in der Badewanne gelandet ist. Sobald z. B. 230V in der Badewanne landen wird’s auf jeden Fall lebensgefährlich, auch wenn’s z. B. ein Haartrockner ist.
Im übrigen kann man immer mehr Geräte drahtlos laden. Auch immer mehr Autos bieten das an. Gibt aber z. T. unterschiedliche Standards.

WLAN: Sollte heute Standard sein. Wenn man größere Datenmengen herunterladen muss z. B. weil das Smartphone größere Updates braucht, die man auch z. B. in Ruhe daheim installieren kann, ist das über WLAN zu machen meist besser und billiger.

Bluetooth: Sollte heute Standard sein. Wird z. B. im Auto für kabelloses Freisprechen oder Musik vom Smartphone hören benötigt. Z. T. gibt’s dafür auch kabelgebundene Lösungen.

SIM-Formfaktor: Heutzutage sollte man eine SIM-Karte bekommen, wo man nach Bedarf die SIM-Karte in den Formaten Mini-, Micro- und Nano-SIM herausbrechen kann. eSIM funktioniert ohne physische SIM-Karte. Dadurch muss keine SIM-Karte zugeschickt werden. Aber es ist wohl etwas umständlicher, wenn man die SIM-Karte öfters in verschiedenen Geräten nutzen will (für Prepaid gibt’s meist keine Zweit-SIMs und allg. kosten Zweit-SIMs meistens etwas pro Monat). Auch gibt’s noch nicht von allen Tarifanbietern eSIMs.

Sonstiges: Wer auch bei Dunkelheit gute Fotos machen will, ein robusteres Gerät will (wo die normalen Schutzhüllen nicht mehr reichen) usw., sollte sich die entspr. Punkte in den Testberichten durchlesen.

Eine generelle Einweisung in die Smartphone-Nutzung gibt’s z. B. in von Senioren-Büros der Stadt vermittelte Kurse, Volkshochschulen oder evtl. auch Vereine die sich mit Computern beschäftigen. Inwiefern eine Teilnahme z. B. über ein zweites Gerät Sinn macht, weiß ich nicht.
Oder man hat Bekannte die das können ...

Tarif
Bevor ich zu den eigentlichen Tarifen komme muss ich zunächst etwas zu den Mobilfunk-Netzbetreibern sagen. Bald gibt’s in Deutschland wieder 4 Mobilfunk-Netzbetreiber: Telekom, Vodafone, O2 und 1&1 Drillisch. Letzterer spielt aber im Moment noch keine nennenswerte Rolle. Deswegen werde ich im Folgenden so tun als ob es nur die 3 erstgenannten gibt.
Für alle diese 3 Mobilfunk-Netzbetreiber gibt’s von ihnen selbst als auch von vielen anderen Anbietern ganz viele Tarife.
Für die Netzabdeckung und auch sonstige Qualitäten des Netzes ist aber fast nur relevant welchen der 3 Mobilfunk-Netzanbieter man nutzt. Einzige Ausnahme: Der Tarifanbieter kann die max. Internet-Geschwindigkeit beschränken.
Fast immer hat die Telekom das beste Netz. Knapp dahinter Vodafone. Gerade ländlicheren Gegenden ist man mit den beiden meist deutl. besser bedient als mit O2. Die Qualität der Netzabdeckung bemerkt man tendenziell bei den Kosten der Tarife, auch bei denen anderer Anbieter. Bessere Netzabdeckung ist tendenziell teurer.
Am besten kennt man jemanden, der z. B. LTE im Netz von Betreiber X (egal was für ein LTE-fähiger Tarif) in der Gegend nutzt, wo man es auch in der Hauptsache nutzen will. In Ausnahmefälle kann es auch Stellen geben, wo z. B. die Telekom keine gut Abdeckung hat, aber dafür Vodafone obwohl deren Netz tendenziell nicht ganz so gut ist wie das der Telekom.
Selbst wenn man Empfang hat, kann es sein, dass gerade bei günstigeren Netzbetreibern die Internet-Anbindung der Funkmasten nicht so toll ist. Da kann ein Download trotz formal 300Mbit/s-LTE-Tarif und super Empfang real nur ein paar Mbit/s haben ohne dass es am Server liegt von dem man herunterlädt.

Ich gehe im Folgenden von eher gelegentlicher Nutzung der Mobilfunk-Funktionen wie Telefonie, SMS und Internet-Zugang (meine hier nicht WLAN) aus. Gibt zwar immernoch subventionierte Geräte bei Vertragstarifen. Aber man muss sich genau ausrechnen ob sich das lohnt. Zumal diese Geräte z. T. Nachteile haben, Stichwort Branding, s.o.
Es gibt auch günstige „kleine“ Vertragstarife ohne subventioniertes Gerät. Ein paar Beispiele werden z. B. unter https://www.techstage.de/.../2zbsnwn neben Prepaid-Tarifen genannt, um die es mir hier in der Hauptsache geht. Mehr Prepaid-Tarife findet man z. B. in https://www.heise.de/select/ct/2021/8/2104810110051520971 (Paywall, gibt’s im Moment auch in Papierform als vollständiges Magazin in vielen Supermärkten (und Kiosken?)).
Verivox, Check24, div. andere Webseiten & Co. haben sicher auch Preisvergleiche. Aber gerade bei Verivox und Check24 muss man genau aufpassen. Standardmäßig sind meist Angebote oben in der Liste, für die der Anbieter bezahlt hat. Und das sind meist eher nicht die günstigeren Angebote.

Ich werde hier ein paar allgemeine Dinge zu Prepaid-Tarifen zusammenfassen, aber auch ein paar interessante Fakten hier ergänzen, die dort nicht erwähnt werden.

Was heißt Prepaid-Tarif?
Prepaid bedeutet vorausbezahlt. Man hat also beim Tarifanbieter sozusagen ein Konto, auf das man Geld laden kann und nur das kann man vertelefonieren.

Der Ablauf ist folgender: Man kauft ein Prepaid-Paket im Laden (z. B. auch Supermarkt oder Tankstelle) und schaltet das frei. Dazu muss man sich samt Personalausweis registrieren (aufpassen dass der noch gültig ist!). Alternativ Reisepass. Bei Kindern müssen das die Eltern meist auf ihren Namen machen. Das mit dem Ausweis funktioniert meist entweder über PostIdent (d.h. man muss in eine Postfiliale/-Agentur die das anbietet und denen den entsprechenden Zettel vorlegen den man sich ausgedruckt hat oder dem Paket beilag) oder VideoIdent. Letzteres geht über die Webcam daheim im Rechner oder im Smartphone. Das funktioniert auch wenn man z. B. mit dem Smartphone über WLAN im Internet ist oder von einem anderen Computer mit Webcam und Mikro/Lautsprecher aus. Danach kann es ein paar h gehen bis man wirklich das Mobilfunk-Netz nutzen kann.

Prepaid bedeutet volle Kostenkontrolle. Bei leerem Prepaid-Konto wird aber mind. noch die 112 funktionieren und man kann noch angerufen werden, wenn dafür keine Roaming-Gebühren fällig werden. Es gibt aber Ausnahmen:
- In der Vergangenheit gab’s bei manchen Tarifen auch negative Kontostände. Das wurde aber auf Druck von Verbraucherschützern eingestellt, weil das eben dem Gedanken mit der Kostenkontrolle widerspricht.
- Wenn die automatische Aufladung aktiviert wird, ist die Kostenkontrolle logischerweise deaktiviert. Das setzt voraus, dass man je nach Anbieter ein Girokonto, eine Kreditkarte oder ein Paypal-Konto hat.
- Bei Nutzung im Ausland kann es sein, dass nur mit Zeitverzögerung abgerechnet wird.
- Auch bei Prepaid-Tarifen kann es passieren, dass über Mobilfunk-Mechanismen irgendwelche Bezahl-Funktionen aktiviert werden, wenn man z. B. unseriöse Apps installiert. D.h. auch eine unseriöse App kann auch das Prepaid-Konto leeren. In der Praxis gibt’s nur wenige legitime Dienste, die das nutzen. Und diese bieten praktisch immer alternativ auch z. B. Zahlung über Girokonto, eine Kreditkarte oder Paypal an.
Per Gesetz muss der Tarifanbieter allen seinen Kunden ermöglichen diese Bezahl-Funktion über das Mobilfunk-Rechnung bzw. Prepaid-Konto zu deaktivieren. Dazu würde ich auch raten.
- In manchen Fällen muss man VoLTE (Telefonie über LTE, also 4G) deaktivieren. Manche Netzbetreiber auch im Ausland kriegen es nicht hin, VoLTE nur als Telefonie abzurechnen. Wenn das schiefgeht, wird Internetnutzung über Mobilfunk berechnet, obwohl man am Smartphone genau die Internetnutzung über Mobilfunk deaktiviert hatte. Im dümmsten Fall wird z. B. für jeden Kalendertag an dem das passiert eine Tages-Flat abgerechnet, wenn man keinen anderen Internet-Tarif gebucht hatte. So eine Tages-Flat kann durchaus 1,50EUR/Tag kosten. Und wenn das jeden Tag passiert, ist man schnell über den Kosten die es mit die kleinste Internet-Tarif-Option des jew. Tarifanbieters gekostet hätte.
Hier kann man nur VoLTE komplett deaktivieren. Das hat z. B. in der Schweiz den Nachteil, dass man fast nicht mehr normal mit dem Smartphone telefonieren kann, inkl. eingehender Anrufe.

Das Prepaid-Konto aufladen kann man je nach dem über verschiedene Wege:
- Man kauft z. B. im Supermarkt oder in der Tankstelle einen Code oder muss seine Handynr. angeben. Das funktioniert insb. mit den Prepaid-Tarifen die von den Netzbetreibern selbst sind und den Tarifen, die z. B. der jew. Supermarkt selbst anbietet (z. B. Codes für Edeka Smart bekommt man bei Edeka, Netto, usw.). Es steht dann dabei wie man den Code eingibt, wenn es eben nicht aufgrund der Handynr. direkt aufgeladen wird. Meist sind 15EUR das Minimum.
Ob man bei allen Tarifen die nicht von den Netzbetreibern selbst sind Codes verwenden kann, die eigentlich für einen Prepaid-Tarif des jew. Netzbetreibers selbst sind, weiß ich nicht.
- Internet: Man lädt über die Tarif-App des Tarifanbieters auf dem betreffenden Smartphone oder über irgendein Internet-fähiges Gerät über die Webseite des Tarifanbieters das Guthaben auf. Je nach Anbieter braucht man ein Girokonto, eine Kreditkarte oder Paypal (schauen was der jew. Anbieter tatsächl. anbietet!). Z. B. bei Edeka Smart kann ich sogar nur 5EUR aufladen. Wann das besonders relevant ist erkläre ich später.
- Dienstleister: Z. B. einige Banken (möglicherweise auch unabhängige Anbieter im Internet?) bieten in ihrem Online-Banking oder an den Geldautomaten an Geld auf ein Prepaid-Konto zu überweisen. Das setzt voraus, dass man Kunde z. B. bei der jew. Bank ist. Ob das auch mit allen Prepaid-Tarifen funktioniert, die nicht von den Netzbetreibern selbst sind, weiß ich nicht. Angeblich funktioniert es in manchen Fällen, dass man z. B. bei einem „Supermarkt-Tarif“ der das Mobilfunknetz X nutzt, auch dafür die Prepaid-Aufladefunktion nutzen kann, die eigentlich für die Prepaid-Karten ist, die der Mobilfunknetzbetreiber X selbst anbietet.

Allerdings verlangen die meisten Anbieter, dass man mind. 1x/Jahr Guthaben auflädt. Viele vergessen das. Von kostenloser Freischaltung nach Anruf bei der Hotline über 10EUR bis „Sie müssen neue Karte kaufen, können aber ihre Nr. nicht mitnehmen wenn Sie wieder eine Karte von uns kaufen und das Bonus-Guthaben wg. der damaligen Rufnummern-Mitnahme gibt's auch nicht ausgezahlt” habe ich alles schon erlebt.
Bei Edeka Smart weiß ich, dass man über das Internet auch z. B. nur 5EUR aufladen kann. Das scheint auch zu reichen um wieder 1 Jahr telefonieren zu können. Oft ist das kleinste Guthaben aber 15EUR.

Vor- und Nachteile der verschiedenen Prepaid-Tarife
Wie bereits erwähnte muss man sich zunächst klar werden in welches der 3 Mobilnetze man nutzen will. Jeden Tarif gibt’s nur für ein Mobilfunknetz (wobei es den Tarifanbietern in einem gewissen Rahmen auch freisteht 3 gleichartige Tarife anzubieten, von denen jeder ein anderes Mobilfunknetz nutzt).

Man muss sich auch darüber klar werden was man wieviel nutzt. Wie eingangs erwähnt gehe ich von geringer Nutzung aus. Dann gibt’s die folgenden Möglichkeiten:

- Nur bei Bedarf eine Internet-Tarif-Option buchen. Bei den meisten Prepaid-Tarifen bezahlt man wenn man keinerlei Tarif-Option gebucht hat 0,09EUR für jede min Telefonie bzw. Stk. SMS, aber nur zu normalen dt. Festnetz- und Handynr.
Vorteile: Man ist super-flexibel. Wenn man z. B. Mobilfunk nur dann intensiver nutzt, wenn man 1-2x/Jahr im Urlaub ist oder daheim das Internet ausfällt, kann man sich genau dann eine Tarif-Option buchen, die meist für 4 Wochen gilt (nicht 1 Monat!).
Im Notfall kann man oft z. B. auch Internet-Datenvolumen nachbuchen. Ist aber meist unterm Strich teurer als wenn man gleich die größere Tarif-Option gebucht hätte.
Nachteile: Wenn man bewusst oder unbewusste die Mobilfunkdienste intensiver nutzt ohne vorher eine passende Tarif-Option gebucht zu haben, kann das Prepaid-Konto sehr schnell leer sein.
Nicht genutzte Freikontingente verfallen. Je nach dem wird die Tarif-Option nach der Kündigung selbiger (z. B. weil man eine andere Tarif-Option nutzen will) nicht bis zum vorgesehenen Ende weiterlaufen, sondern endet sofort inkl. Verfall der Freikontingente.

- Man bucht eine Jahres-Tarif-Option, die für das ganze Jahr eine bestimmte Tarif-Option zu einem etwas günstigeren Preis bereitstellt.
Vorteile: Ist etwas günstiger. Je nach Anbieter kann man die Tarif-Option das ganze Jahr trotz leerem Prepaid-Konto nutzen, weil sie eben für ein ganzes Jahr vorbezahlt wurde.
Nachteile: Man ist bei der Tarif-Option-Wahl nicht mehr so flexibel. Wie gesagt, z. B. zusätzl. Internet-Datenvolumen ist unterm Strich meist teuer als wenn man gleich die größere Tarif-Option gebucht hätte. Muss man hier aber über das ganze Jahr betrachten. Und wie bei den normalen Tarif-Optionen verfallen Freikontingente alle 4 Wochen.

- Man bucht eine Jahres-Tarif-Option, bei der die Freikontingente nur 1x/Jahr verfallen. Gibt’s z. B. bei Edeka Smart, u.a. 12GB Internet-Datenvolumen für 1 Jahr.
Vorteile: Wenn man z. B. nur alle >=4 Wochen an einem Tag Mobilfunk-Internet bzw. irgendwann sehr spontan 1-2x/Jahr mehr Datenvolumen braucht, kann das unterm Strich eine günstiger sein.
Nachteil: Zumindest bei Edeka Smart hat man bei diesem Tarif im Durchschnitt nur ca. 1GB/Monat zur Verfügung. Der kleinste 4-Wochen- bzw. der kleinste Jahres-Tarif bei dem alle 4 Wochen die Freikontingente verfallen bietet z. B. 2GB pro 4 Wochen, also mehr als 2GB/Monat.

Mein Tipp: Wenn man so garkeine Ahnung hat wieviel Datenvolumen über Mobilfunk man braucht, z. B. weil’s fast überall WLANs gibt, würde ich sobald man das erste Mal in der Situation ist das ganz sicher zu benötigen mit der kleinsten (Internet-)Tarif-Option die über 4 Wochen läuft anfangen und regelmäßig in sein Kundenkonto nach dem verbrauchten Datenvolumen schauen, z. B. über die App vom Tarif-Anbieter. Achtung, der Datenvolumen-Zähler des Smartphones kann abweichende Werte anzeigen, selbst wenn man korrekt den Tag gesetzt hat, an dem die Freikontingente verfallen!
In den meisten Fällen werden nicht automatisch zusätzlich Geld vom Prepaid-Konto abgebucht, sondern das Internet wird nur unbrauchbar langsam gemacht. Oft kann man bei Bedarf zusätzliches Datenvolumen buchen, was aber meist unterm Strich teurer ist als wenn man vorher die größere Tarif-Option gebucht hätte.
Unbedingt das Kleingedruckte der Tarif-Option vorher lesen!

Internet-Geschwindigkeit
Weiter oben hatte ich bereits geschrieben, dass die Tarif-Anbieter die max. Internet-Geschwindigkeit einschränken können. Aber selbst 18Mbit/s sollten für die meisten Dinge locker reichen, solange man nicht abseits von WLANs riesige Down-/Uploads macht wie z. B. Fotos und Videos. Bzw. selbst für Full-HD-Streams sollten 18Mbit/s reichen. In der Praxis wird das eher so sein, dass die Internet-Verbindung zum Mobilfunk-Mast bzw. die von ihm genutzten Frequenzen zu stark ausgelastet sind, sodass sich alle die gerade über diesen Mast surfen gegenseitig ausbremsen. Oft werden z. B. die 300Mbit/s Downstream über 4G die z. B. die Telekom und Edeka Smart versprechen in der Praxis nicht erreicht.

5G bietet theoretisch noch mehr Geschwindigkeit. Aber wie gesagt, oft ist die Internet-Anbindung der Funktürme das Problem. Selbst bei der Telekom ist die Abdeckung noch nicht so toll. Die Webseite verspricht sogar, dass ich hier in der Stadt (mehrere 10k Einwohner) mitten in einem 5G-Bereich wohne. Habe mir extra den Try&Buy-Tarif geholt um das auszuprobieren. Aber mein Pixel 5 (was es nur als 5G-fähiges Gerät gibt) fand nur 4G. Antwort der Hotline: Auch in 3 Monaten (Laufzeit dieses Try&Buy-Tarifs) wird's hier kein 5G geben 😠

D.h. nur deswegen einen Tarif nehmen weil er mehr Geschwindigkeit verspricht kann in der Praxis durchaus nur zu Mehrkosten aber keiner real höheren Geschwindigkeit führen.

Roaming
Es gibt vereinzelt Tarife, die überhaupt kein Roaming anbieten und somit überhaupt nicht im Ausland genutzt werden können. Würde ich nicht nehmen. Normalerweise kann man im Smartphone Internet-Datenroaming und bzw. Roaming generell deaktivieren und bei Bedarf sofort über die Smartphone-Einstellungen (auch ohne aktive Internet-Verbindung) aktivieren wenn man es braucht.
Aber auch bei den Tarifen die Roaming können gibt’s Unterschiede. Gesetz ist, dass alle Roaming-fähigen Tarife die in EU-Ländern angeboten werden eine gewisse Zeit zu den selben Tarifen auch im EU-Ausland angeboten werden müssen.
Unterschiede gibt u.a. in dem Aspekt, welche Länder der Anbieter in diesem Zusammenhang als EU-Länder ansieht. Z. B. die Schweiz und Norwegen sind keine EU-Länder. Je nach Tarif-Anbieter gelten die EU-Roaming-Regeln aber auch dort, ganz oder teilweise. Z. B. in Edeka Smart ist die Schweiz für Telefonie, SMS & Co. EU-Ausland, aber bei der Internet-Nutzung quasi ein EU-Land.
Unbedingt vorher das Kleingedruckte zu Roaming lesen! Handy-Gespräche im Ausland zu führen (auch wenn man angerufen wird), kann durchaus >1EUR/min kosten, zusätzlich zu gebuchten Tarif-Optionen!
Teilweise gibt’s aber auch Tarif-Optionen die genau das Roaming unterm Strich billiger machen.

Muss zugeben, dass der Ratgeber etwas länger geworden ist. Hoffe aber, dass es euch hilft :-)

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