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Sun Jul 11 19:37:40 CEST 2021    |    notting    |    Kommentare (14)    |   Stichworte: E-Auto, Haushaltsstrom, kündigen, laden, Tarif

Logo Lange Haushaltsstrom-Vertragslaufzeit akzeptieren wegen günstigerem laden und ggf. Schadenersatz?Logo Lange Haushaltsstrom-Vertragslaufzeit akzeptieren wegen günstigerem laden und ggf. Schadenersatz?

Hallo!

 

Beispielsweise Maingau Energie bietet Haushaltsstrom-Kunden stark vergünstigte Ladetarife an. Der Preisvorteil wird bei der kommenden Preiserhöhung sogar noch größer. Anders als z. B. bei EnBW kann man derartige Tarife aber nicht gegen Grundgebühr bekommen, also ohne Haushaltsstrom-Kunde zu sein. Deswegen sollte man prüfen, ob sich es unterm Strich lohnt beispielsweise zu Maingau Energie zu wechseln. Wenn dann aber aus irgendeinem Grund der Ladetarif nicht mehr attraktiv ist, hat man i.d.R. kein Sonderkündigungsrecht. Wenn andere Anbieter die Haushaltsstrompreise senken (*daumendrück*) auch nicht. Was dann?

 

Vorweg zu mir: IANAL (ich bin kein Jurist). Mir ist vorhin ein weiter unten genannter Gedanke durch den Kopf geschossen. Hab daraufhin im Internet recherchiert. Fasse das was ich dabei gefunden habe hier nun zusammen.

 

Zunächst einmal muss man wissen, dass Maingau Energie zumindest aktuell durchaus auch Tarife anbietet, die sich nicht z. B. um 12 Monate verlängern, sondern z. B. nur um 1 Monat (auch wenn man im Ergebnis deren Strompreisrechners zusätzlich klicken muss damit sie angezeigt werden). Leider gilt das nicht für die Verbräuche im untersten 4stelligen kWh-Bereich und darunter. Dort gibt’s offenbar nur 12 Monate Vertragsverlängerung. Man weiß aber nie, ob sie irgendwann die Tarife für Haushaltsstrom-Kunden doch wieder unattraktiver machen.

 

Was ist nun wenn ich vorzeitig kündige, aber kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht greift?

 

Zunächst einmal hängt viele von den genauen Vertragsbedingungen bzw. dem Kleingedruckten in den AGB ab. Der Anbieter kann vertraglich auf gewisse Dinge beim Schadenersatz verzichten oder das aus Kulanz ohne eine rechtliche Verpflichtung tun.

 

Beginnen wir mit einem Urteil vom 31.05.2018 des Amtsgericht Dresden (105 C 1798/17).

https://www.kostenlose-urteile.de/...-entgangenen-Gewinn.news27535.htm

 

Vom Grundsatz her hat der Energieanbieter als Vertragspartner einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn man den Vertrag nicht einhält (gilt eben nicht bei erlaubten Gründen für eine Ausübung des Sonderkündigungsrechts). Das wird Nichterfüllungsschaden genannt. In diesem Fall ist das der entgangene Gewinn.

Auch das Gericht bestätigt, dass Grundgebühr, die der Kunde in diesem Fall offenbar bereits vor dem Prozess freiwillig bezahlt hat, bis zum Ende der Vertragslaufzeit fällig ist, die entstanden wäre, wenn die Kündigung eine fristgemäße Kündigung gewesen wäre.

Im Urteil geht deswegen es nur um den entgangenen Gewinn durch die geringere abgenommene Strommenge. Da hatte der Stromanbieter satte 28% der kWh-Kosten auf den erwarteten Stromverbrauch in Rechnung gestellt. Wie er auf diese Gewinnspanne kommt, hat er aber nicht dargelegt. Das Gericht meint, dass die Gewinnmarge bei Haushaltsstrom nicht über den einstelligen %-Bereich hinausgeht.

 

Bei den Tarifen mit für geringe Jahresverbräuche (Maingau bietet aktuell Tarife ab 500kWh/Jahr an) beträgt die Grundgebühr 0EUR/Monat. Somit bliebe ein entgangener Gewinn von <10%, wenn das Gericht mit seiner Einschätzung recht hat. Angenommen man hatte in den 12 Monaten davor (evtl. bei einem anderen Anbieter) 999kWh Verbrauch (für 1MWh gibt’s bei Maingau einen anderen Tarif) und hätte gekündigt ohne eine kWh abzunehmen, wären das höchstens etwas weniger als 10% von:

999kWh * 0,5133EUR/kWh = 512,79EUR

Davon 10% sind 51,28EUR. Dieser Betrag reduziert sich aber entsprechend, wenn man Strom zu den vereinbarten Konditionen abgenommen hat. Wenn man z. B. ca. 500kWh bereits abgenommen hat (die natürlich voll zu bezahlen sind) von den zu erwartenden 999kWh, wären wir bei höchstens ca. 25EUR Schadenersatz.

 

Den hier potenziell entstehenden Schadensersatzbetrag sollte man mit dem Spareffekt durch den zu frühen Vertragsausstieg abgleichen. D.h. wieviel spart man durch den neuen Anbieter während der Monate, die man früher aus dem Vertrag gekommen ist. Weil der Strom wird wenn das durchgezogen wird entsprechend früher über den neuen Anbieter abgerechnet und muss auch bezahlt werden. Und eben je mehr man seinen alten Vertrag beim alten Stromanbieter doch erfüllt, desto wenige Schadenersatz fällt beim alten Anbieter an.

Möglicherweise ist unterm Strich eine ordentlich Kündigung besser, d.h. man hält die Kündigungsfristen beim alten Anbieter ein und beginnt erst direkt danach einen Vertrag mit einem neuen Anbieter. Bzw. abwarten, dass z. B. durch eine Preiserhöhung des alten Anbieters ein Sonderkündigungsrecht greift. Auch könnte der Stromanbieter auf die Idee kommen, Kunden die das zu oft machen auf die schwarze Liste zu setzen.

Falls trotzdem viele trotz Schadenersatz-Zahlung Stromtarife ohne Grundgebühr kündigen, wird das längerfristig wohl das Ende der Stromtarife ohne Grundgebühr sein. Allerdings zählt wenn der Stromvertrag läuft ohnehin das was es insgesamt im Jahr kostet.

 

PS: Noch ein Link falls ihr insb. durch einen Umzug früher als geplant euren alten Stromanbieter loswerden müsst, aber kein Sonderkündigungsrecht greift: https://...herhilfe-stromanbieter.de/.../

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Ergänzung von notting am Thu Oct 14 17:02:08 CEST 2021

Das Thema hat sich momentan erledigt. Maingau will im Moment keine neuen Strom-/Gas-Kunden: https://www.maingau-energie.de/

Zitat:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung an den Energiemärkten bieten wir derzeit keine Gas- und Stromtarife an.

Der Ladesäulen-Tarif wird noch angeboten, aber man kann eben nicht mehr Strom-/Gas-Kunde werden um dort vom günstigeren Lade-Tarif zu profitieren.

 

BTW: Yello-Strom bietet seinen Lade-Tarif nur noch für seine Strom-/Gas-Kunden an. Konditionen wie für EnBW-Strom-/-Gas-Kunden.

 

notting

Ergänzung von notting am Fri Nov 05 17:27:57 CET 2021

Maingau bietet wieder Haushalts-Strom-/-Gasverträge an.

 

notting

Thu Jul 15 00:41:28 CEST 2021    |    Martyn136

Gerade für jemanden mit einem geringen Stromverbrauch dürfte sich aber das "rausklagen" wohl kaum lohnen.

 

Da geht über die gesamte Laufzeit um bestenfalls 150€, wenn schon ein paar Monate Laufzeit rum sind entsprechend anteilig weniger.

Thu Jul 22 12:58:08 CEST 2021    |    habanos

Bei einer Strompreise Änderung hat man grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zum Datum des Wirksamwerdens der Änderung. Muss man allerdings selbst machen. Und wenn der Versorger eine Preisgarantien auslobt, am besten mit inkl. Allen Nebenkosten ohne Mwst. dann kann nichts passieren. Achtung die meisten Anbieter Bieren nur Garantie auf den nackten Strrompreis und nennen das Garantie. Nachfragen was die Garantie umfasst. Und auch aus 24 Monatsverträgen kommt man nach 12 Monaten raus. Nachfrage wann der frühestmögliche Kündigungstermin ist.

Thu Jul 22 13:02:13 CEST 2021    |    habanos

Und übrigens wenn man einen Stromvertrag bei einen Fremdanbieter loswerden möchte. Nicht Zahlen. Der Anbieter der nicht Grundanbieter ist, wird in der Regel nicht sperren, Zuviel Aufwand, da kommt dann eher die Kündigung und eine Schlussrechnung. Die man aber Zahlen sollte. Sonst kommt irgendwann ein Mahnbescheid oder direkt Inkasso

Thu Jul 22 15:43:55 CEST 2021    |    Martyn136

Wobei sich das aber nur in ganz wenigen Fällen überhaupt lohnen dürfte. Gut, Maingau Energie mit den Tarifen ohne Basispreis aber ziehmlich hohen Arbeitspreis wäre wohl tatsächlich einer der wenigen Anbieter, wo sich das lohnen könnte.

 

Denn ansonsten würden die Anbieter bei Tarifen mit Mindestvertragslaufzeit mit der Schlussrechnung wohl den Basispreis der ausstehenden Monate in Rechnung stellen. Und bei Tarifen mit Bonus würde man auch noch den Bonus verlieren. Und das lohnt sich dann nie.

Thu Jul 22 17:11:54 CEST 2021    |    notting

Zitat:

@habanos schrieb am 22. Juli 2021 um 12:58:08 Uhr:

Bei einer Strompreise Änderung hat man grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zum Datum des Wirksamwerdens der Änderung. Muss man allerdings selbst machen. Und wenn der Versorger eine Preisgarantien auslobt, am besten mit inkl. Allen Nebenkosten ohne Mwst. dann kann nichts passieren. Achtung die meisten Anbieter Bieren nur Garantie auf den nackten Strrompreis und nennen das Garantie. Nachfragen was die Garantie umfasst. Und auch aus 24 Monatsverträgen kommt man nach 12 Monaten raus. Nachfrage wann der frühestmögliche Kündigungstermin ist.

Versuche es besonders klar zu sagen da IMHO deine Formulierung mind. missverständlich ist: Nein, man hat nur bei einer Strompreis-Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Man hat kein Sonderkündigungsrecht wenn:

- Der Strompreis geringer wird bzw. weniger gering geringer wird als bei der Konkurrenz.

- Der Strompreis sich beim eigenen Anbieter nicht ändert, aber die Konkurrenz billiger wird.

- (i.d.R. wenn) was mit den Strompreise der Ladekarte des Stromanbieters bzw. dessen Konkurrenz ist.

 

notting

Thu Jul 22 17:12:59 CEST 2021    |    notting

Zitat:

@habanos schrieb am 22. Juli 2021 um 13:02:13 Uhr:

Und übrigens wenn man einen Stromvertrag bei einen Fremdanbieter loswerden möchte. Nicht Zahlen. Der Anbieter der nicht Grundanbieter ist, wird in der Regel nicht sperren, Zuviel Aufwand, da kommt dann eher die Kündigung und eine Schlussrechnung. Die man aber Zahlen sollte. Sonst kommt irgendwann ein Mahnbescheid oder direkt Inkasso

Und was ist wenn man dort irgendwann mal wieder Kunde werden will? Wie gesagt, bin mir bei meinem Vorschlag da auch nicht so sicher mit der Schadenersatzzahlung, dass das dort so gut ankommt.

 

notting

Thu Jul 22 17:14:21 CEST 2021    |    notting

Zitat:

@Martyn136 schrieb am 22. Juli 2021 um 15:43:55 Uhr:

Wobei sich das aber nur in ganz wenigen Fällen überhaupt lohnen dürfte. Gut, Maingau Energie mit den Tarifen ohne Basispreis aber ziehmlich hohen Arbeitspreis wäre wohl tatsächlich einer der wenigen Anbieter, wo sich das lohnen könnte.

 

Denn ansonsten würden die Anbieter bei Tarifen mit Mindestvertragslaufzeit mit der Schlussrechnung wohl den Basispreis der ausstehenden Monate in Rechnung stellen. Und bei Tarifen mit Bonus würde man auch noch den Bonus verlieren. Und das lohnt sich dann nie.

Sowas in der Art hast du hier bereits geschrieben bzw. ein Teil davon ich auch ;-)

Weil ich noch nicht geschrieben habe, dass ich keine Tarife mit Boni mag wg. der div. Fallen.

 

notting

Thu Jul 22 18:33:34 CEST 2021    |    habanos

Man hat bei jeder Änderung des Strompreises ein Sonderküngigungsrecht. Der Vergleich mit anderen Anbietern ist egal.

Und beim Bonus muss man aufpassen was in den Bedingungen steht. Es gibt sofortbonus der nach x Tagen gezahlt wird. Es gibt Boni die nach einem Jahr ununterbrochener Belieferung gezahlt wird, und und und. Die Bonuswelt ist groß. Meistens muss man rechnen ob sich der Bonus lohnt. Manche Tarife sind ohne Bonus günstiger.

In der Regel sind Tarife mit einer Grundgebühr bei höheren Verbräuchen besser. Da ist der kWh Preis günstiger und der Grundpreis verteilt sich auf die genutzten kWh. Klein Verbraucher, wie Lager, oder Allgeinstromanlagen ( Treppenhaus Beleuchtung usw) können bei Tarifen ohne Grundgebühr günstiger liegen. Bei Singelhaushalten wird es schon grenzwertig. Das rechnet man sich am besten durch. (Break Even Point). Versorger bieten nicht umsonst diese Tarife an. die machen das nicht aus Nächstenliebe.

Thu Jul 22 18:36:33 CEST 2021    |    notting

Zitat:

@habanos schrieb am 22. Juli 2021 um 18:33:34 Uhr:

Man hat bei jeder Änderung des Strompreises ein Sonderküngigungsrecht. Der Vergleich mit anderen Anbietern ist egal.

Das habe ich bisher anders gelesen.

 

Zitat:

Und beim Bonus muss man aufpassen was in den Bedingungen steht. Es gibt sofortbonus der nach x Tagen gezahlt wird. Es gibt Boni die nach einem Jahr ununterbrochener Belieferung gezahlt wird, und und und. Die Bonuswelt ist groß. Meistens muss man rechnen ob sich der Bonus lohnt. Manche Tarife sind ohne Bonus günstiger.

In der Regel sind Tarife mit einer Grundgebühr bei höheren Verbräuchen besser. Da ist der kWh Preis günstiger und der Grundpreis verteilt sich auf die genutzten kWh. Klein Verbraucher, wie Lager, oder Allgeinstromanlagen ( Treppenhaus Beleuchtung usw) können bei Tarifen ohne Grundgebühr günstiger liegen. Bei Singelhaushalten wird es schon grenzwertig. Das rechnet man sich am besten durch. (Break Even Point). Versorger bieten nicht umsonst diese Tarife an. die machen das nicht aus Nächstenliebe.

Versuch mal bei Maingau einen Tarif für einen Verbrauch von <500kWh/Jahr zu finden...

 

notting

Thu Aug 12 14:32:32 CEST 2021    |    sens47

Maingau hat mir nach einem Strombezug von Januar bis April 2021 eine Preiserhöhrung ab 1.1.2022 von bisher € 0,31 kWh auf € 0,41 kWh angekündigt und dabei mir ein S-Kündigungsrecht mit 14 Kalendertagen signalisiert, was ich natürlich sofort wahrgenommen habe. Eine vorangekündigte Preiserhöhung um 32,26 % ist wohl eine sehr deutlicher Beweis, dass man mich als Stromkunden auf jeden Fall loswerden wollte... oder ?

Thu Aug 12 16:15:00 CEST 2021    |    Martyn136

Hab gerade geschaut, hier im EON.Bayern (ex. OBAG) Gebiet würde Maingau 40,14 ct/KWh verlangen. Man muss Maingau zwar zugute halten das sie keinen Grundpreis verlangen, aber der Preis wäre trotzdem gesalzen.

 

Da sind 7€ monatlicher Grundpreis und 29,02 ct/KWh wesentlich billiger!

Thu Aug 12 17:37:08 CEST 2021    |    notting

Wenn Maingau ca. 0,40EUR/kWh bei 0EUR Grundgebühr will, ist das wohl ein Verbrauch von <2MWh/Jahr. Ja, da gibt's billigere Anbieter mit permanent besseren Kündigungsmöglichkeiten, bei denen man sich von der Preisdifferenz z. B. auch die EnBW-Grundgebühr von ca. 6EUR/Monat leisten könnte. Oder man müsste dann sehr viel von dem dann billigeren Ladesäulen-Strom von Maingau nutzen...

 

notting

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