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l'amour d'automobile

Autophilie und ihre Folgen

Sun Aug 16 13:56:11 CEST 2020    |    Elementr!x    |    Kommentare (181)

Saab 99 mit KennzeichenSaab 99 mit Kennzeichen

Es ist Samstag Mittag und wie gewohnt durchforste ich die einschlägigen Portale nach interessanten Fahrzeugen für meinen kleinen Fuhrpark.

 

Immer wieder stoße ich dabei auf den Satz: "Fahrzeug wird nur abgemeldet übergeben".

 

Für mich als "Lust"-Käufer ist dies ein Grund mir das Auto gar nicht erst anzuschauen.

Wie soll ich das Fahrzeug überführen ohne Kennzeichen?

Natürlich könnte ich hin fahren, mir das Fahrzeug anschauen und bei gefallen bezahlen.

Dann kann der Verkäufer das Fahrzeug abmelden, mir die Papiere schicken, ich melde das Fahrzeug bei mir an und komme mit meinen Schildern zum Verkäufer.

Somit muss ich jedoch zweimal zum Verkäufer fahren und falls in der Zwischenzeit beim Verkäufer etwas mit dem Fahrzeug passiert habe ich das nachsehen. Noch dazu ist es in dieser Zeit nicht mehr Versichert aber bereits in meinem Besitz. Außerdem muss der Verkäufer einen privaten Stellplatz haben, wo das Fahrzeug in der Zeit ohne Kennzeichen stehen kann.

Auf das alles habe ich gar keine Lust, ich will zum Verkäufer fahren, das Auto anschauen und dann natürlich gleich mit meinem neuen Spielzeug vom Hof fahren.

Schließlich kauft man sich ja auch kein neues Handy im Laden und muss 5 Tage warten bis es beim alten Provider abgemeldet wurde und darf es dann erst Abholen.

 

Wer bedenken hat sein Fahrzeug angemeldet zu übergeben, dazu komme ich am Ende des Artikels.

 

 

Den zweiten Satz den ich nicht nachvollziehen kann: "Fahrzeug ist abgemeldet, Probefahrt nur mit eigenen Kennzeichen möglich".

 

Auch diesen Satz lese ich relativ häufig, auch hier fehlt mir das Verständnis.

(Dies gilt natürlich nicht für Scheunenfunde oder Fahrzeuge ohne gültige HU.)

Natürlich kostet ein zugelassenes Auto ein bisschen Geld, aber dafür kann der potentielle Käufer das Fahrzeug jederzeit Probe fahren, denn wer kauft schon ein Auto ohne Probefahrt?

Und wie oben schon geschrieben, er kann das Objekt der Begierde einfach mitnehmen.

 

Anbei mal eine Beispielrechnung was ein Auto pro Tag kostet, anhand meines Mercedes 320TE:

Kfz-Steuer: 235€ p.a.

Vollkasko Versicherung: 530€ p.a.

 

Somit kostet mich das Fahrzeug 2,09€ pro Tag.

 

Wenn wir davon ausgehen, dass man einen Monat (30 Tage) braucht um sein Auto zu verkaufen entstehen mir hier Mehrkosten von 60€. Dafür erhöhen sich die Chancen mein Fahrzeug schnell zu verkaufen jedoch um ein Vielfaches.

 

Nun zum rechtlichen Hintergrund und warum Bedenken ein Fahrzeug angemeldet zu übergeben fast grundlos sind.

 

Im Optimalfall verkauft Ihr euer Auto, schreibt in den Kaufvertrag eine Frist von 14 Tagen (Corona Bedingt evtl. auch 4 Wochen) zur Ummeldung, der Käufer meldet das Fahrzeug in der Frist um und das Thema ist erledigt.

Am Tag des Verkaufs meldet Ihr das Fahrzeug als Verkauft an Eure Versicherung, ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist das Fahrzeug nicht mehr auf Euch versichert (wurde mir von der HUK so bestätigt), sondern auf den Käufer (allerdings nur Pflichtversichert!!!). Bei einem Unfall werdet Ihr nicht hochgestuft!

Die KFZ-Steuer müsst Ihr bis zur Abmeldung für den Käufer zahlen ggf. zahlt die der Käufer direkt bei Übergabe im Voraus für Euch. (In meinem Beispiel reden wir hier von 28€).

 

Sollte der Käufer geblitzt werden, schreibt Ihr einfach auf den Zeugenbogen seine Adresse und dass Ihr das Fahrzeug verkauft habt.

 

Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht abmelden, kommen wir zu dem einzigen Punkt der gegen eine Übergabe mit eigenen Kennzeichen spricht.

Hier müsst Ihr eure Zulassungsstelle informieren und müsst eine Zwangsstilllegung des KFZ beantragen. Das ist mit etwas bürokratischem Aufwand verbunden aber auch kein Weltuntergang.

 

Ich hoffe ich kann dem ein oder anderen damit zum Nachdenken anregen.

Ich habe bisher alle Autos angemeldet gekauft (sogar aus Schweden) und auch alle angemeldet verkauft (bis auf ein einziges Blitzerfoto) immer ohne Probleme.

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Thu Aug 27 16:21:51 CEST 2020    |    Goify

Der Käufer macht aber die Kaufbedingungen. :D

Thu Aug 27 16:24:15 CEST 2020    |    jokergermany.de.vu

Ein Vertrag besteht aus mindestens zwei Willenserklärungen ;)

Thu Aug 27 16:26:43 CEST 2020    |    Dynamix

Kommt drauf an. Wenn man unbedingt was loswerden muss dann ja, wenn der Käufer aber unbedingt was will was nur der Verkäufer hat dann nicht ;)

 

Ist halt immer die Frage wer bei Auto XY die bessere Position hat. Wenn man nen Golf 08/15 zu verkaufen hat oder was total unbeliebtes dann muss man als Verkäufer schon was mehr auf den Käufer zugehen.

 

Wenn ich jetzt aber nen sackteuren Exoten oder was richtig gesuchtes zu verkaufen habe, warum sollte ich mich dann mehr bücken als ich muss? Vor allem wenn es in dem Falle auch noch ein Risiko bedeutet das man als Verkäufer nicht unbedingt eingehen will?

 

Glaube der Grund warum man mir die Kennzeichen meistens mitgegeben hat war einfach das die Verkäufer sich so den Aufwand und die Abmeldegebühr sparen, zumindest hatte ich beim Alero dieses Gefühl ziemlich stark. Der Wagen hat so wenig gekostet, da hätten 30€ Abmeldegebühr den Gewinn tatsächlich spürbar geschmälert :D

Thu Aug 27 16:35:34 CEST 2020    |    Goify

Ein Kauf basiert eben auf zusammenpassenden Interessen. Gibt es diese nicht, egal aus welchen Gründen, wird nicht gekauft/verkauft. Ich bin nicht angewiesen auf Leute, die mir den Kauf unnötig kompliziert machen und andere Verkäufer sind nicht auf meine Wünsche angewiesen. Dann eben nicht.

Von zehn Autos kaufe ich daher keine zwei Stück (statistisch gesehen). Wenn mir das Angebot nicht zusagt, lasse ich es bleiben.

Thu Aug 27 16:42:13 CEST 2020    |    kappa9

Prima, passt doch.

Bisher habe ich seit 1978 noch jedes meiner Fahrzeuge verkauft zu den von mir oben genannten Voraussetzungen.

Thu Aug 27 17:18:11 CEST 2020    |    158PY

sorry, aber ich verstehe den Sinn dieses Freds nicht.

 

Das Auto ist angemeldet, solange damit gefahren wird. Irgendwann wird man es abmelden. Punkt. Angemeldet lassen, weil der Käufer es gerne so hätte? Natürlich, es gewinnen ja auch jede Menge Leute jeden Samstag im Lotto...

Thu Aug 27 17:26:42 CEST 2020    |    ToledoDriver82

Du musst es ja nicht machen, es steht ja jedem frei, gibt ja für beide Varianten Zustimmung

Thu Aug 27 17:28:12 CEST 2020    |    PIPD black

Ist kein Fred. Ist ein Blog......sogar mit Kommentarfunktion.;)

Thu Aug 27 18:16:48 CEST 2020    |    Raglos

Zitat:

@158PY schrieb am 27. August 2020 um 17:18:11 Uhr:

sorry, aber ich verstehe den Sinn dieses Freds nicht.

 

Das Auto ist angemeldet, solange damit gefahren wird. Irgendwann wird man es abmelden. Punkt. Angemeldet lassen, weil der Käufer es gerne so hätte? Natürlich, es gewinnen ja auch jede Menge Leute jeden Samstag im Lotto...

Sorry, aber ich verstehe nicht warum man sich zu einen Thread mehr oder minder abfällig äußern muss nur weil man ihn nicht versteht oder er einen persönlich einfach nicht interessiert... einfach weitergehen zum nächsten Thread den man persönlich dann interessanter findet oder den man eben versteht...

Thu Aug 27 18:33:59 CEST 2020    |    Goify

Na aber sich grundlos aufzuregen ist doch auch befriedigend (wenn man Deutscher ist). :D

Thu Aug 27 18:36:26 CEST 2020    |    Dynamix

Naja, wer sowas öffentlich postet muss mit Gegenwind rechnen und der wurde hier ja bisher gesittet vorgetragen.

Thu Aug 27 19:57:14 CEST 2020    |    158PY

Leute, ich bin die Coolheit in Person und ich will mich schon gar nicht abfällig zu diesem Blog mit Kommentarfunktion äußern. Ich verstehe bloß den Sinn nicht. Ich meine, wünschen kann man sich viel, aber ich habe meine Zweifel, ob die p.t. Leserschaft ihre Karren tatsächlich bis nach dem Nutzungsende angemeldet lassen, bloß weil der TE sich das so wünscht und es völlig cool findet, seine Karten angemeldet zu übergeben. Andere, die teilweise monatelang mit Knöllchen und anderen Späßchen erfreut werden, dürften das etwas verengt sehen. Zwangsstilllegung ist ein schönes Wort, das du allerdings sofort vergessen kannst, falls die Karre ihr Unwesen z.b. ihr Südirland oder Moldawien oder Serbien treiben sollte...

Sat Aug 29 10:44:11 CEST 2020    |    Spargel1

Zitat:

@Tobner schrieb am 17. August 2020 um 09:14:37 Uhr:

Ich bin auch eher dafür, Fahrzeuge nur für eine Probefahrt angemeldet zu lassen. Eine Probefahrt finde ich schon zwingend notwenig, eine Überführung mit den KZ des Verkäufers nicht.

 

Wer die Kiste ohne Kennzeichen aber nicht nach Hause bekommt, ist selber schuld oder sollte sich einfach nen Kopf machen :D

 

Mir ist folgendes passiert: Motorrad verkauft (natürlich angemeldet). Der Käufer war Kroate und wollte das Moped mit heimnehmen. Er hat Bar bezahlt, schrieb seine Daten ordentlich auf den Kaufvertrag, Passnummer dabei und ab dafür. Ich dachte auch: Selbst wenn was passieren sollte, habe ich ja den Kaufvertrag.

 

Tja, was passiert denn aber, wenn ein in Deutschland angemeldetes Fahrzeug im Ausland umherfährt? Nichts. Die deutschen Bhörden und die Polizei haben KEINE Belange mehr, wenn das Fahrzeug erst über die Grenze gegangen ist. Dann hilft auch keine Zwangsstillegung und nichts mehr. Der Typ, an den ich das Motorrad verkauft habe, hat dann noch einen falschen Namen und falsche Adresse auf den Kaufvertrag geschrieben. Die Polizei meinte dazu: "Im schlimmsten Fall könnten Sie den Kaufvertrag ja auch selbst geschrieben haben?!"

 

Was passiert, wenn der gute Mann jetzt Mist gebaut hätte?!

 

Ende vom Lied: Polizei war machtlos. Ich habe den Fall der Versicherung und der Zulassungsstelle geschildert, diese waren nach einigem Hin und Her sehr kulant. Wahrscheinlich fährt jetzt eine GSX600f mit meinen Kennzeichen durch Kroatien.

Die schlaflosen Nächte wünsche ich niemandem.

Ich verkaufte meinen Wagen an einen Rumänen mit deutschem Wohnsitz.

 

Nach Monaten schreibt mich die Zulassungsstelle wegen "fehlender Versicherungsschutz" an mit dem netten Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit, die Geld kostet. Ich hatte ja der Versicherung am Tag des Verkaufes den Kauf mit allen Käuferdaten mitgeteilt und festgehalten, dass der Verkäufer den Versicherungsvertrag nicht übernehmen würde.

Der Fall war so gelaufen, dass der Käufer entgegen der Vereinbarung im Kaufvertrag hinsichtl. der Frist zur Ummeldung den Wagen mit meinen Kennzeichen, also ohne Ab- bzw. Ummeldung, nach Rumänien überführen wollte. Dummerweise wurde ihm die Karre während der Übernachtung in Budapest geklaut. Und blöde, wie der Käufer offenbar war, lagen nachts seine Ausweispapiere, die Fahrzeugpapiere, seine EC-Karte und sein Bargeld im Auto. Er kam also nicht drumherum, sich der ungarischen Polizei "anzuvertrauen", die daraufhin die deutschen Behörden über den Diebstahl informierten.

 

Nach einem kurzen Lachen, als ich durch die Behörde über die Geschichte informiert wurde, sandte ich die Kopie des Schreiben an die Versicherung sowie die Kopie des Schreibens an die Zulassungsstelle, mit dem ich am Tag des Verkaufs die Zulassungsstelle informiert hatte, mit einem süffisanten Kommentar ("Schriftverkehr ist vor dem Ablegen zu bearbeiten" an selbige.

 

Es kam nie mehr etwas nach.

 

Letztes Jahr verkaufte ich einen Wagen ebenfalls angemeldet. Gleiches Prozedere gegenüber Versicherung und Zulassungsstelle. Ein paar Wochen später flattert mir ein Briefchen wegen Verwarnungsgeld ins Haus - der Käufer war geblitzt worden. Kopie des Kaufvertrags an den zuständigen Verkehrsdienst geschickt und damit war auch diese Sache erledigt.

 

Ich besichtige grundsätzlich kein Fahrzeug, mit dem ich keine Probefahrt machen kann und das ich nicht sofort mitnehmen kann. Der Verkäufer kann mir sonstwas wegen des Fahrzeugzustandes erzählen und Füße und Hände zum Schwur über die Schadenfreiheit erheben. Aber z. B. einen Fahrwerkschaden erkenne ich u. U. erst bei Geschwindigkeiten über 40 km/h oder gar erst ab 140 km/h. Und um die thermische Gesundheit des Motors zu erkennen, habe ich keine Lust, die Karre ewig lange auf dem Standplatz im Leerlauf zu quälen.

 

Dorthin, wo mir ein technisch einwandfreies Fahrzeug ohne TÜV angeboten wird, fahre ich auch nicht zur Besichtigung. Wenn die Gurke einwandfrei wäre, würde sie der Verkäufer durch den TÜV bringen, da sich dies zu seinen Gunsten auf den Verkaufserlös auswirken würde.

Sat Aug 29 10:51:40 CEST 2020    |    Spargel1

Zitat:

@158PY schrieb am 27. August 2020 um 19:57:14 Uhr:

Leute, ich bin die Coolheit in Person und ich will mich schon gar nicht abfällig zu diesem Blog mit Kommentarfunktion äußern. Ich verstehe bloß den Sinn nicht. Ich meine, wünschen kann man sich viel, aber ich habe meine Zweifel, ob die p.t. Leserschaft ihre Karren tatsächlich bis nach dem Nutzungsende angemeldet lassen, bloß weil der TE sich das so wünscht und es völlig cool findet, seine Karten angemeldet zu übergeben. Andere, die teilweise monatelang mit Knöllchen und anderen Späßchen erfreut werden, dürften das etwas verengt sehen. Zwangsstilllegung ist ein schönes Wort, das du allerdings sofort vergessen kannst, falls die Karre ihr Unwesen z.b. ihr Südirland oder Moldawien oder Serbien treiben sollte...

Lass die Karre doch dort ihr Unwesen treiben: Wenn sie in Deutschland zwangsabgemeldet ist, ist sie nicht mehr in der Verfügungsgewalt der deutschen Gerichtsbarkeit bzw. Behörden und somit ist der ehemalig Halter entlastet bzw. nicht mehr haftbar zu machen, egal, was passiert.

Sat Aug 29 16:53:00 CEST 2020    |    158PY

Die Welt der zwölfhundertdreißig-Autos scheint eine seltsame zu sein mit jeder Menge seltsamen Leuten...

Sat Aug 29 23:20:15 CEST 2020    |    Raglos

Wenn man derartig Paranoid ist sollte man auch kein abgemeldetes FZ verkaufen. Man stelle sich vor der Käufer kommt mit eigenen Kennzeichen, diese könnten aber von irgend einem Auto geklaut worden sein (das Selbe ist auch bei "roten" Kennzeichen möglich) , er schraubt die Kennzeichen an das verkaufte FZ und fährt los, der Verkäufer findest das total klasse da er ja nun null Verantwortung für das FZ hat.

Das Selbe gilt wenn er das FZ auf dem Hänger abholt.

 

Ein paar KM weiter fährt der Käufer jemanden über den Haufen oder lädt das soeben gekaufte Auto ab um damit einen Anschlag zu verüben, lässt das FZ stehen und weg ist er....

 

Was meint der paranoide Verkäufer wo sich die Polizei nach Sichtung der FIN meldet (letzter registrierter Halter)?

 

Es macht keinen Unterschied ob das FZ an oder abgemeldet übergeben wird, letzten Endes biete NUR der korrekte Vertrag ein wenig Sicherheit, ein gewisses Restrisiko besteht immer, egal ob an- oder abgemeldet.

 

Oder meint hier echt einer der Verkäufer bei einem abgemeldeten FZ ist plötzlich jegliches Risiko hinfällig ? Selbst wenn ihr euer FZ abgemeldet ins Ausland verkauft werdet ihr immer bis es auf jemand anderen angemeldet wurde der Letzte greifbare Besitzer sein... somit ist das Risiko ab oder angemeldet nahezu identisch.

 

Lediglich der erzielbare Erlös schwankt durch an oder abgemeldet....

Sun Aug 30 02:52:21 CEST 2020    |    garrettv8

Um dir mal etwas Klarheit in die Sache zu bringen...

NEIN es ist bei weitem nicht das gleiche ob man das KFZ An oder Abgemeldet verkauft.

und der Erlös spielt dabei eine völlig untergeordnete Rolle wenn es um die Risiken geht.

 

Zitat:

@Raglos schrieb am 29. August 2020 um 23:20:15 Uhr:

Ein paar KM weiter fährt der Käufer jemanden über den Haufen oder lädt das soeben gekaufte Auto ab um damit einen Anschlag zu verüben, lässt das FZ stehen und weg ist er....

Was meint der paranoide Verkäufer wo sich die Polizei nach Sichtung der FIN meldet (letzter registrierter Halter)?Oder meint hier echt einer der Verkäufer bei einem abgemeldeten FZ ist plötzlich jegliches Risiko hinfällig ?

Das Risiko nicht aber die Folgen welche einen schmerzlich treffen ist man los.

Es ist dann komplett belanglos ob sich die Polizei im Nachgang wegen irgendwas meldet, natürlich kann sie das beim letzten Halter tun wenn sie Bock drauf hat>sieht aber schon bei der Überprüfung im Falle eines Vergehens das es ab Datum X abgemeldet wurde, zusammen mit dem Kaufvertrag+Abmeldebescheinigung (& evtl. noch einem Zeugen der ja auch oftmals beim Verkauf dabei ist) kann man problemos glaubhaft machen das ein Verkauf stattgefunden hat und man nicht mehr Eigentümer & im Besitz des KFZ ist.

Zudem besteht keinerlei Gefahr von Bußgeldbescheiden die erstmal auf eigene Kennzeichen ins Haus flattern und abgewert werden müssen oder schlimmer Steuer bzw. Versicherungsprobleme in Punkto nicht abmelden...

Du bist nicht mehr der Halter das ist der springende Punkt.

Mon Aug 31 13:49:45 CEST 2020    |    Roadrunner-07

Ich sehe das genau sowi der Themenstarter. Wer sein Fahrzeug nur abgemldet übergeben will, soll es sich in die Haare schmieren oder es auf eigene Kosten zu mir nach Hause bringen, legale Probefahrt natülich vorausgesetzt.

 

Welche Probleme können bei der Abgabe denn enstehen? Bisher hatte ich noch nie welche, natürlich hatte icch immer einen vollständig ausgefüllten Kaufvertrag (den vom ADAC) und die Ausweisdaten. Grundsätzlich habe ich immer unverzüglich die Zulassungsstelle und meine Versichrung informiert (Vordrucke sind beim Kaufvertrag dabei). Nach ein paar Tagen hab ich bei der Zulassungsstelle nachgefragt, ob mein Kennzeichen inzwischen um- oder abgemeldet worden ist.

 

1 x hab ich einen Anhörugsbogen gekriegt, weil er neue Besitzer geblitzt worden war. Den Anhörungsbogen hab ich mit den Daten des neuen Besitzers und Kopie Kauvertrag zurückgeschickt und dann nie wieder davon etwas gehört.

 

1 PKW wurde nicht um- oder abgemeldet und ist nie wieder aufgetaucht, ist evtl. ins Ausland gegangen. Ich hab dem neuen Besitzer (lt. Kaufvertrag) mit Schreiben an die Zulassungsstelle mit Hinweis auf den gemeldeten Verkauf die weitere Nutzung untersagt. Die weitere Nutzung wäre dann eine Straftat und bei einer Polizeikontrolle beendet. Was dann genau passiert ist, weiß ich nicht. Nach ein paar Tagen war mein Kennzeichen wieder frei, Kosten sind mir nicht entstanden.

 

Aber sonst hat es nie Probleme gegeben.

 

Aus meiner Sicht gibt es keine Gründe, ein KFZ nur abgemeldet zu übergeben, W E N N man einen korrekt ausgefüllten Kaufvertrag hat, einschl. Ausweisdaten. Notfalls wird die Zulassungsstelle aktiv, nach deren Aussage sogar automatisch, wenn der Verkauf gemeldet wurde, weil die sonst unzulässige Nutzung eine Straftat wäre, wofür wiederum die Polizei eingeschaltet wird.

Mon Aug 31 20:23:49 CEST 2020    |    Peter.Pan

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 31. August 2020 um 13:49:45 Uhr:

.... Wer sein Fahrzeug nur abgemldet übergeben will, soll es sich in die Haare schmieren oder es auf eigene Kosten zu mir nach Hause bringen, ....

......

Welche Probleme können bei der Abgabe denn enstehen? Bisher hatte ich noch nie welche,

......

Aber sonst hat es nie Probleme gegeben.

.......

Um mal Deinen Textstiel zu übernehmen:

 

Wer nicht akzeptieren kann, dass das Fahrzeug nur abgemeldet übergeben wird, soll mit seinem Ar*** zu Hause bleiben! :D

Der Käufer möchte das Fahrzeug nach Hause geliefert haben, weil er unfähig ist, selbst die Sache zu organisieren? GERNE - gegen Übernahme der Kosten.

Schon witzig: "Noch nie Probleme" gehabt und sie dann aufzählen .... :D

 

Ich habe keinen "Bock", ellenlangen Schriftverkehr mit den Zulassungstellen, Versicherungen, Straßenverkehrsämtern oder Polizei zu führen. Das ist meine (Frei-)Zeit.

 

Und mal ganz "nebenbei":

Ein Vertrag kommt doch nicht nur deshalb zustande - oder nicht - weil das Fahrzeug angemeldet übernommen werden kann oder eben nicht. Ich habe mir schon einige Fahrzeuge angesehen und eine rote Nummer im Gepäck gehabt. Trotzdem habe ich das Fahrzeug nicht gekauft.

 

Soll doch jeder machen wie er möchte.

Die "Nur abgemeldet-übergeben-Fraktion" aber als "paranoid" zu bezeichnen, finde ich schon ziemlich "daneben".

Sind alle "Gurtanleger" auch paranoid?

:rolleyes:

Mon Aug 31 20:48:05 CEST 2020    |    158PY

Ich denke, es kommt auf das Fahrzeug an. Wenn schon die Kurzzeitnummer zum Kaufhindernis wird, sollte man es vielleicht einfach sein lassen. Alles an Problemen, die hier geschildert wurden, kommt doch daher, dass eine klamme Kundschaft meint, sich ein paar schöne Wochen oder Monate auf Vorbesitzer-Kosten machen zu können. Weil hey: Nummer ist ja dran und für Versicherungen oder Steuern will man kein überflüssiges Geld ausgeben, nicht wahr? Dass viele Verkäufer keine Lust haben sich mit den daraus resultierenden Problemen auseinander zu setzen, leuchtet zumindest mir völlig ein...

Mon Aug 31 21:16:07 CEST 2020    |    ABW

Zitat:

@jokergermany.de.vu schrieb am 18. August 2020 um 09:28:12 Uhr:

Selbst bei der Probefahrt würde ich wohl sicherheitshalber mitfahren...

Wie???!!! "Sicherheitshalber mitfahren ..." Niemals läßt man den Kaufinteressenten allein mit dem Wagen eine Probefahrt machen. Kehrt er von der Probefahrt nicht zurück, ist das Auto weg. Es handelt sich dann nicht um Diebstahl, sondern um Unterschlagung. Und Unterschlagung ist von der Kaskoversicherung nicht gedeckt.

Mon Aug 31 21:24:33 CEST 2020    |    Dynamix

Hab ich im Privatbereich auch bisher nie gehabt das man mich alleine fahren lässt. Das Risiko sind bisher immer nur Händler eingegangen, aber die sind da wohl sicherlich anders abgesichert.

Mon Aug 31 21:56:09 CEST 2020    |    PIPD black

Genau, Probefahrt mit mir mind. auf dem Beifahrersessel.

Der Käufer meines Passis meinte auch, er müsse ihm gleich an der Ausfahrt aus dem Wohngebiet auf den Kopf treten. Da hab ich zu ihm gesagt: Du hast alle Zeit der Welt. Fahr so lange du willst, aber so lange das noch mein Auto ist, fährst du ihn erst warm....hat geholfen. Wir sind dann ne schöne große Runde Überland und Autobahn gefahren und auf der Rückfahrt war der Kauf besiegelt.

Mon Aug 31 22:20:09 CEST 2020    |    ABW

Zitat:

@Dynamix schrieb am 31. August 2020 um 21:24:33 Uhr:

Hab ich im Privatbereich auch bisher nie gehabt das man mich alleine fahren lässt. Das Risiko sind bisher immer nur Händler eingegangen, aber die sind da wohl sicherlich anders abgesichert.

Händler sind da auch nur vermeintlich abgesichert. Auch Händler lesen Versicherungsbedingungen nicht bis ins Detail. Sie "denken", sie sind versichert. Tatsächlich ist die Entschädigung meistens auf 10.000 EUR begrenzt. Dazu gibt es prozentuale Selbstbeteiligungen und Mindestselbstbeteiligungen in Euro. Alles kein richtiger Versicherungsschutz, eher Trostpflaster, bzw. Marketinggags der Versicherungsmakler die diese "Spezialpolicen" an Händler verkaufen.

 

Wenn man sich als Versicherungslaie merkt, daß grundsätzlich Unterschlagung oder gar Betrug nicht versichert ist, dann weiß man, warum man einen Kaufinteressenten für eine Probefahrt nicht "allein vom Hof fahren" läßt.

Mon Aug 31 23:28:19 CEST 2020    |    Textron

Wir sind nun die alte Möhre auch los geworden

Die Käufer nicht deutschen Ursprungs wollten den per Mail vereinbarten Preis noch drücken.

Dabei war der schon unter Limit. Wir blieben hart, obwohl es die einzigen ernsthaften Interessenten waren.

 

Rote Kennzeichen dran und weg. Nicht mal ihre Vertragskopie wollten sie haben.

Tue Sep 01 13:14:28 CEST 2020    |    Roadrunner-07

Zitat:

@Peter.Pan schrieb am 31. August 2020 um 20:23:49 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 31. August 2020 um 13:49:45 Uhr:

.... Wer sein Fahrzeug nur abgemldet übergeben will, soll es sich in die Haare schmieren oder es auf eigene Kosten zu mir nach Hause bringen, ....

......

Welche Probleme können bei der Abgabe denn enstehen? Bisher hatte ich noch nie welche,

......

Aber sonst hat es nie Probleme gegeben.

.......

Um mal Deinen Textstiel zu übernehmen:

 

Wer nicht akzeptieren kann, dass das Fahrzeug nur abgemeldet übergeben wird, soll mit seinem Ar*** zu Hause bleiben! :D

Der Käufer möchte das Fahrzeug nach Hause geliefert haben, weil er unfähig ist, selbst die Sache zu organisieren? GERNE - gegen Übernahme der Kosten.

Schon witzig: "Noch nie Probleme" gehabt und sie dann aufzählen .... :D

 

Ich habe keinen "Bock", ellenlangen Schriftverkehr mit den Zulassungstellen, Versicherungen, Straßenverkehrsämtern oder Polizei zu führen. Das ist meine (Frei-)Zeit.

 

Und mal ganz "nebenbei":

Ein Vertrag kommt doch nicht nur deshalb zustande - oder nicht - weil das Fahrzeug angemeldet übernommen werden kann oder eben nicht. Ich habe mir schon einige Fahrzeuge angesehen und eine rote Nummer im Gepäck gehabt. Trotzdem habe ich das Fahrzeug nicht gekauft.

 

Soll doch jeder machen wie er möchte.

Die "Nur abgemeldet-übergeben-Fraktion" aber als "paranoid" zu bezeichnen, finde ich schon ziemlich "daneben".

Sind alle "Gurtanleger" auch paranoid?

:rolleyes:

Tue Sep 01 13:33:00 CEST 2020    |    Roadrunner-07

@Peter.Pan, hab ich dich auf dem falschen Fuß erwischt? Sorry, das war nicht meine Absicht.

Oder hat dich gerade sonst jemand auf den Fuß getreten?

 

Wo habe ich denn jemand als paranoid bezeichnet? Sowas ist nicht mein Niveau!

 

Rote Nummern kriegt man privat nicht mehr, und wenn man sich eine vom Händler besorgt und das kommt bei einer Polizeikontrolle raus, hat der ein Problem. Und die Polizei kontrolliert diese sehr gerne, weil oft das Begleitheft nicht oder nicht korrekt ausgefüllt wird.

Die meisten Händler machen das deshalb auch nicht.

 

Ich hab nur meine Erfahrungen mitgeteilt. Ellenlange Schreiben habe ich mit keiner Stelle geführt, war auch gar nicht nötig. Ich hätte auch nicht mal bei der Zulassungsstelle wegeg der An- oder Ummeldung anrufen brauchen, war reine Neugier, passiert wäre mir lt. Zulassungsstelle trotzdem nichts.

 

Ändert alles nichts, Angebote mit nur abgemeldeten Fahrzeugen sind in aller Regel allein schon deshalb als mögliche Kaufobjekte für mich ausgeschlossen, dann sind wir ja beim gleichen Ergebnis.

Tue Sep 01 18:21:25 CEST 2020    |    Peter.Pan

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 1. September 2020 um 13:33:00 Uhr:

@Peter.Pan, hab ich dich auf dem falschen Fuß erwischt? Sorry, das war nicht meine Absicht .....

@Roadrunner:

Nein, hast Du nicht. Alles gut. Und Du warst auch nicht der, der die "nur-abgemeldet-verkaufen-Fraktion" als paranoid bezeichnet hat.

 

Zitat:

@Raglos schrieb am 29. August 2020 um 23:20:15 Uhr:

Wenn man derartig Paranoid ist sollte man auch kein abgemeldetes FZ verkaufen. ......

Wenn man sich aber ein einer Diskussion beteiligt, sollte man auch ALLE Beiträge lesen.

 

Weiter vorne habe ich geschrieben, dass es für mich kein Problem ist, mir ein Händlerkennzeichen zu besorgen - UND - dass diese Möglichkeit den meisten Kauf-Interessenten NICHT zur Verfügung steht.

 

Der TE gibt in seinem Blog eine Handlungsempfehlung, die bei weitem nicht von allen Lesern geteilt wird. Jeder hat seine Gründe, warum er es so oder so macht.

Wer mir sagt, ich solle mir mein Angebot "in die Haare schmieren", dem antworte ich eben so, wie oben geschrieben.

Ich habe noch nicht so viele Fahrzeuge privat verkauft, aber wenn, dann hatte ich nie den "Leidensdruck", verkaufen zu müssen. Und hatte bisher immer auch noch nie Einbußen beim Erlös. Steht auch weiter oben.

Wed Sep 02 14:40:12 CEST 2020    |    158PY

Leidensdruck ist das Stichwort. Wer sein Auto verkaufen will, sollte auch den richtigen Preis dran schreiben. Dann muss man nicht mehr verhandeln. Oder kann ein unanständiges Angebot ablehnen. Ob dann noch Nummern dran sind oder nicht, ist wie schon erwähnt Geschmackssache. Aber sicher kein Kaufkriterium.

Sun Nov 28 03:58:42 CET 2021    |    kartal

Verkäufer haftet im Falle eines Unfalls

 

Für den Verkäufer ist beim privaten Verkauf seines angemeldeten Fahrzeugs problematisch, dass der neue Besitzer trotz der auf ihn übertragenen Rechte und Pflichten der Autoversicherung keinen eigenen Vertrag mit dem Versicherer hält. So werden im Schadensfall die Kosten der Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse noch vom Verkäufer getragen!

 

Tipp: Fahrzeug vor Verkauf abmelden! Der Käufer kann für den Tag der Übergabe oder auch später noch ein Kurzzeitkennzeichen anmelden und das Fahrzeug überführen. Der Vorteil für den Verkäufer ist die unmittelbare Regelung des Versicherungsschutzes durch den Käufer.

Sun Nov 28 16:32:48 CET 2021    |    Roadrunner-07

Zitat:

@kartal schrieb am 28. November 2021 um 03:58:42 Uhr:

Verkäufer haftet im Falle eines Unfalls

 

Für den Verkäufer ist beim privaten Verkauf seines angemeldeten Fahrzeugs problematisch, dass der neue Besitzer trotz der auf ihn übertragenen Rechte und Pflichten der Autoversicherung keinen eigenen Vertrag mit dem Versicherer hält. So werden im Schadensfall die Kosten der Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse noch vom Verkäufer getragen!

 

Tipp: Fahrzeug vor Verkauf abmelden! Der Käufer kann für den Tag der Übergabe oder auch später noch ein Kurzzeitkennzeichen anmelden und das Fahrzeug überführen. Der Vorteil für den Verkäufer ist die unmittelbare Regelung des Versicherungsschutzes durch den Käufer.

Das ist Quatsch, der Tipp ist Blödsinn!

 

Unsere Gesetze haben klare Vorgaben, wie beim Verkauf eines Fahrzeug zu verfahren ist. Ausweis vom Käufer vorlegen lassen, Kaufvertrag ausfüllen (einschl. Ausweisdaten und Uhrzeit!), gibts im Internet zum runterladen z. B. vom ADAC, und unterschreiben lassen. Der Vertrag vom ADAC enthält bereits alle notwendigen Seiten - alles ausfüllen und unverzüglich die jeweilige Seite zum Straßenverkehrsamt bzw. zu seiner Versicherung geben (ist übrigens Pflicht bein Verkauf).

Die überwachen dann auch, dass das Fahrzeug vom Käufer um- oder abgemeldet wird.

 

Damit ist der Verkäufer raus aus der Haftung, egal, ob der Käufer noch ein paar Blitzer aktiviert, bei rot über eine Ampel fährt oder einen Unfall verschuldet.

Das mit einem solchen Unfall und zusätzlich vorher auch noch Parken im Halteverbot habe ich selbst bereits einmal erlebt, nachdem ich mein Auto auf einem Automarkt verkauft und angemeldet einschl. Kennzeichen usw. übergeben hatte.

Mit dem dann erhaltenen Fragebogen eine Kopie des Kaufvertrages an die Behörden geschickt und ich habe nie wieder davon etwas gehört, auch meine Kfz.-Versicherung wurde nicht zurückgestuft.

 

Es gibt natürlich immer ein paar Schlaumeier, die immer alles besser wissen und "auf Numer sicher gehen wollen", das muss nicht sein, es droht keine Gefahr für "Untaten" des Käufers.

Warum umständlich, wenns auch einfach geht?

Sun Nov 28 16:40:50 CET 2021    |    kappa9

Jaja, das ist angeblich alles Quatsch, aber den Ärger und die Lauferei habe ich dann trotzdem am Hals.

Die harmlosesten Beispiele habt Ihr ja bereits selbst aus eigener Erfahrung genannt - selbst auf diese Dinge habe ich keine Lust.

Insbesondere bei Käufern, die keinen deutschen Perso haben und ggf. nicht (mehr) unter der angegeben Adresse erreichbar sind.

 

Was ist für einen Käufer so schwer daran, das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen abzuholen, so wie ich das selbst auch schon ein dutzend mal gemacht habe?

Geiz? Komisch - zig Tausend Euro für einen Autokauf ausgeben, aber den Hunni für die Kurzzeitkennzeichen nicht haben?

 

Fakt ist: Mein Fahrzeug geht angemeldet ausschließlich an anerkannte Markenhänndler. An Privat niemals mit meinem alten Kennzeichen und niemals angemeldet unter meinem Namen.

Wem das nicht passt, der kauft woanders.

Sun Nov 28 17:02:34 CET 2021    |    Roadrunner-07

Das kann natürlich jeder machen, wie er es für richtig hält.

 

Ärger und Laufereien hat man dadurch nicht, davon abgesehen, dass man einen Brief beantworten soll.

 

Bei einem Verkauf über einen Händler erübrigt sich das sowieso, weil Händler in der Regel rote Kennzeichen für die Probefahrt haben oder das Auto für den Käufer gleich an- oder ummelden, ohne dass das Auto dafür unbedingt bewegt werden muss.

 

Nur, es sollten nicht so blöde, haltlose "Tipps" verbreitet werden.

Fake-News gibts sonst schon genug.

Sun Nov 28 17:04:00 CET 2021    |    ToledoDriver82

Das Problem,ein Kurzkennzeichen kostet Geld und aktuell ist das auch nicht mal eben geholt...Zeit und Geld die umsonst sind wenn es nicht zum Kauf kommt,machst du das bei jeder Besichtigung...weil es ja immer ein neues braucht...sind das nicht nur paar Euros...von der Versicherung reden wir da noch gar nicht,die kostet nämlich auch wenn es durch einen nicht erfolgten Kauf zu keinem Vertrag kommt.

Sun Nov 28 17:05:53 CET 2021    |    garrettv8

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 28. November 2021 um 16:32:48 Uhr:

der Tipp ist Blödsinn!

Erzähl nicht so einen MIST :o

Du scheinst noch nicht genug Ärger gehabt zu haben sonst wüsstest du es besser (!)

 

Zitat:

Die überwachen dann auch, dass das Fahrzeug vom Käufer um- oder abgemeldet wird.

Junge wer hat dir denn das nur erzählt ?! :rolleyes:

Meine Nichte arbeitet auf der Zulassung über die wickel ich alles ab & ich kann dir aus erster Hand sagen dort interessiert es NIEMANDEN wer dein Auto gekauft hat oder wann irgendwas umgemeldet wird (!!)

Der Halter bleibt bis zur vollständigen Ab oder Ummeldung immer der erste Ansprechpartner & ER ist auch dran wenn was passiert & muss es regeln. ER hat die Laufferei & den Ärger & ER ist in der Beweispflicht. Selbst ein simpler Blitzer heist langwierigen Schriftverkehr denn du musst bei jedem Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und nachweisen, dass DU nicht länger Eigentümer des Fahrzeugs bist. Viel Spass bei 3 Fotos oder mehr (!)

Und so lange niemand auf der Zulassung auftaucht kann der Käufer auch lange auf deiner Verischerung umherfahren & die KFZ Steuer bezahlst du auch weiter. Ich habe schon 2x Zwangsabgemeldet und eh das nicht durch ist kommt auch KFZ Steuer weiterhin zum tragen , von den Zwangsabmeldekosten ca. 200-300€ ganz zu schweigen.

Ach und weil das noch nicht reicht >natürlich macht das nicht die Zulassungstelle des Verkäufer sondern DU hast den Schriftverkehr mit der am Wohnort des Neuen Besitzer. Viel Spass ebenso wenn der Käufer falsche Angaben gemacht hat , dann wird das KFZ zur Fahndung ausgeschrieben & wenn bis dahin was passiert stehn wieder die Bullen bei dir vor der Tür. Aber macht nur. :o Alle anderen haben ja keine Ahnung.

 

Glaubst du eigentlich die Zulassungsstellen & Versicherer mahnen zum Spass dazu Fahrzeuge immer abgemeldet zu übergeben....:rolleyes:

Sun Nov 28 17:11:38 CET 2021    |    kappa9

Zitat:

@ToledoDriver82 schrieb am 28. November 2021 um 17:04:00 Uhr:

Das Problem,ein Kurzkennzeichen kostet Geld und aktuell ist das auch nicht mal eben geholt...Zeit und Geld die umsonst sind wenn es nicht zum Kauf kommt,machst du das bei jeder Besichtigung...weil es ja immer ein neues braucht...sind das nicht nur paar Euros...von der Versicherung reden wir da noch gar nicht,die kostet nämlich auch wenn es durch einen nicht erfolgten Kauf zu keinem Vertrag kommt.

Mir egal.

Ich habe das als Käufer bisher immer gekonnt und als Verkäufer verlange ich das. basta

Wer dazu zu geizig oder zu faul ist, kommt vermutlich ohnehin nicht für meine Fahrzeuge als Käufer in Frage.

 

Das mag bei einem alten abgerockten 20 Jahre alten Kleinwagen anders sein. Nicht meine Baustelle.

 

Take it, or leave it…

Sun Nov 28 17:16:45 CET 2021    |    ToledoDriver82

Wenn ich mir 2018 zur jeder Besichtigung ein Kurzkennzeichen geholt hätte,wären das gut 30 Stück gewesen...das ist nicht gerade eine Summe die noch als klein bezeichnet werden kann...ob ich die 520km eine Richtung gefahren wäre wenn der Verkäufer mir nicht die sofortige Mitnahme garantiert hätte mit seiner Zulassung,ich glaube eher nicht. Und dann gibt es ja immer noch den Aspekt,dass ein Fahrzeug mit alten DIN Kennzeichen sein Kennzeichen nur behalten kann,wenn es nicht abgemeldet wird (gilt auch für andere Kennzeichen) und ja,für einige ist das ein Kaufargument ;)

Sun Nov 28 17:19:16 CET 2021    |    StrichAchtundSo

Zum Abmelden braucht man allerdings erst mal einen privaten Stellplatz für das Fahrzeug, das scheidet für geschätzt 30%..50% der Autobesitzer sicher erstmal aus.

Sun Nov 28 18:20:47 CET 2021    |    stefha

Obwohl schon alles gesagt ist, hier noch ein Erlebnisbericht:

Mrein Vater verkaufte vor 10 Jahren unseren treuen Familienkäfer (VW Käfer 1200, 34 PS Exportmodell "Dickholmer mit "Rammstoßstangen" und Faltschiebedach , EZL Dez. 1960) topfit mit neuem TÜV noch auf ihn angemeldet. Im Kaufvertrag stand Übergabezeitpunkt und Ummeldefrist drin, der Käufer hatte alles brav eingehalten und als Wochen später ein Strafzettel kam, wo er auf der Heimfahrt nach dem Kauf mit knapp 100 durch eine 60er-Autobahnbaustelle gezischt war, genügte ein Widerspruch an die Bußgeldstelle samt Kopie des Kaufvertrags und der Fall war erledigt.

Ich selbst hatte vor zwei Jahren einen Audi A3 für einen alten Rentner-Arbeitskollegen verkauft, der Käufer kam aus Ostfriesland per Zug an den Alpenrand zum abholen und ich liess ihn unter gleichen Bedingungen wie damals mit dem KÄfer auch mit dem noch auf den Kollegen zugelassenen Audi davonziehen. Er hatte mir eine beglaubigte Kopie seines Personalausweeis dagelassen und hatte noch dazu einen Auszug aus dem Flensburger Strafenregister dabei "ich bin kein Rowdy, ich habe null Einträge" also hatte ich ihm vertraut und es ging gut.

 

insofern habe ich bisher noch keine schlechten Erfahrungen mit dem Übergeben eines noch angemeldeten Fahrzeugs gemacht.


Sun Nov 28 19:53:52 CET 2021    |    stefha

@ToledodriverDriver82: Kurzzeitkennzeichen kriegt man doch inzwischen auch nur noch wenn man alle Papiere zum Fahrzeug hat und das Auto noch TÜV hat. So wie früher, dass man einfach so ein Kurzzeitkennzeichen abholt und nachträglich selber die Fahrzeugdaten eingetragen hat, ach, vorbei die schöne alte Zeit, das war einmal. Halbkriminelle Hirnlos-Leute waren damit solange mit verkehrsunsicheren Schrotthaufen unterwegs, bis der Gesetzgeber eingeschritten ist mit "ab jetzt nur noch mit gültigem TÜV", soweit musste es kommen. Wenn es weiterhin genug Dummköpfe gibt, wird es mit der roten 07 Oldtimernummer auch irgendwann vorbei sein. Den Verkäufer möchte ich sehen, der Autopapiere nur zwecks Besichtigung und Probefahrt vorab aufgrund Kaufinteresse hergibt *grins* das ist doch Utopie...

Deine Antwort auf "Meldet Eure Autos nicht ab - wie verkaufe ich mein Auto"