Zusatz Rückfahrscheinwerfer nachrüsten

Seat Leon 3 (5F)

Hallo,
fahre einen Seat Leon 5F 1.8 TSI Bj. 14.
Ich möchte einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer anbringen CE-R23 .Wer kann mir dazu einen guten Rat geben ?
Gibt es irgendwelche Vorschriften, die ich beim Anbau beachten muß ?
Anbei ein Foto des Rückfahrscheinwerfers.
Danke für euere Hilfe.

AdLuminis LED-Rückfahrscheinwerfe OSRAM
Beste Antwort im Thema

Ich kann das Vorhaben gut nachvollziehen, denn ich selbst finde die Ausleuchtung der Rückfahrfunzel auch ehr schlecht als Recht! Bitte später einmal das Ergebnis zeigen :-)
Viel Erfolg!

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Ok, werde es speichern.

Zitat:

@beppy schrieb am 3. März 2020 um 10:13:03 Uhr:



Zitat:

@goetzi schrieb am 28. Februar 2020 um 14:11:34 Uhr:


Die Dinger blenden wie sonst was. Und nur weil eine e Nummer drauf ist ist nicht alles erlaubt. Ich würde sogar soweit gehen dass die Betriebserlaubnis erlischt auf Grund Gefährdungserwartung für andere Verkehrsteilnehmer, Par. 19 StVZO. Das ist bei Baustellen LKWs schon extrem grenzwertig wobei ich es da schon nachvollziehen kann. Wenn sich jeder so ein Flutlicht hinten ran baut dann gute Nacht.


Hallo goetzi, war gestern beim TÜV und habe den Rückfahrscheinwerfer dabei gehabt, um ihn den Prüfer zu zeigen, ob der zugelassen ist. Er hat in seinem schlauen Buch nachgeschaut und gesagt, nein, er hat das E Kennzeichen nicht. Dann haben wir das Glas vom Scheinwerfer genauer angeschaut und siehe da, der Scheinwerfer hat die Kennzeichnung E8. Also ist der Scheinwerfer zugelassen und ich darf ihn montieren.

Wie schaut das E Prüfzeichen genau aus? Kreis? Rechteck? Nummer?

Im Übrigen ist die StVZO auch dann anwendbar wenn sich die Zulassung und Anbringung an eine ECE Regelung richtet.
Aber ich wiederhole mich gerne: Selbst wenn das Teil, welches eine ECE-R Freigabe für Fernlicht hat, als Rückfahrscheinwerfer angebaut wird, was nach meiner Auffassung absolut unzulässig ist, dann erlischt in dem Fall die Betriebserlaubnis oder falls es doch rechtmäßig sein sollte, wäre Par. 30 StVZO zu prüfen. In beiden Fällen aber NUR dann, wenn es andere blendet. Wenn es nicht blendet dann wäre es ggf. nur ein geringerer Verstoß.

Aber der TÜV wird dir schon schriftlich was mitgegeben haben oder?

Also mir hatte mal jemand ans Ohr getragen, das bei allen zusätzlich angebrachten Leuchten von aussen sichtbar für Deutschland zugelassene Siegel für jeweilige kontrollierende, wie zb Polizei, sofort ersichtlich sein müssen.
Für mich war die Frage damaligst relevant, wegen Tagfahrleuchten, die ich zusätzlich angebracht habe.
Hier sind dann zb von AEG alle relevanten Embleme vorhanden auf dem Glas so das bei etweigen Kontrollen keine Unstimmigkeiten bestehen.

Hella hat doch eine gut übersichtliche Seite über gesetzliche Regelungen und Beschreibungen was dieses betrifft.
Die gelten doch als Rückstrahler um die es hier geht, oder? Da fehlen meiner Meinung nach Siegel als wie die nur hier bereits beschriebenen.

mfg

Für goetzi :
Es war niemals die Rede von einem Fernlicht, bis jetzt war immmer die Rede von einem Rückfahrscheinwerfer !!
Der Rückfahrscheinwerfer hat die Nr. E8 Foto siehe unten. Schriftlich habe ich nichts, aber der Prüfer steht mit seinem Name gerade. Auserdem kann mir die StVZO überhaupt nichts anhaben wenn die Teile eine zugelassene Prüfnummer haben. Da kannst du auf die Paragraphen rumreiten wie du willst.

Img-20200303
Img-20200303
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Zitat:

@flashrigo schrieb am 3. März 2020 um 14:49:08 Uhr:


Also mir hatte mal jemand ans Ohr getragen, das bei allen zusätzlich angebrachten Leuchten von aussen sichtbar für Deutschland zugelassene Siegel für jeweilige kontrollierende, wie zb Polizei, sofort ersichtlich sein müssen.
Für mich war die Frage damaligst relevant, wegen Tagfahrleuchten, die ich zusätzlich angebracht habe.
Hier sind dann zb von AEG alle relevanten Embleme vorhanden auf dem Glas so das bei etweigen Kontrollen keine Unstimmigkeiten bestehen.

Hella hat doch eine gut übersichtliche Seite über gesetzliche Regelungen und Beschreibungen was dieses betrifft.
Die gelten doch als Rückstrahler um die es hier geht, oder? Da fehlen meiner Meinung nach Siegel als wie die nur hier bereits beschriebenen.

mfg

Foto siehe nachtrag

Einen Rückfahrstrahler hast du doch( gesetzlich vorgeschrieben), einen zweiten auch, über 6m l des fahrzeugs berechtigt es einen weiteren mit den Vorschriften.

Aber mach was du willst. Kann gut sein das Ich die Regelungen verkehrt verstehe.

Für beppy:

Ich lese etwas von bestimmungsgemäßer Verwendung bei LKW, Traktor oder Nutzfahrzeug.

Ich versuche dir hier übrigens nicht aus Langeweile oder bösem Willen den Anbau der Lampe zu vermiesen.

Aber deine Rechtsauffassung ist nicht ganz richtig, denn nur weil ein Anbauteil ein Prüfzeichen hat, kann es kein materielles Gesetz außer Kraft setzen. Beispiel: Zugelassene Bereifung mit vorgeschriebener Laufrichtung falsch herum montiert -> Verstoß Par. 30 StVZO; Anbauteil mit Prüfzeichen falsch angebaut-> Erlöschen Betriebserlaubnis bei z.B. Gefährdungserwartung.

Hey, wenn alles gut verläuft, besteht doch kein Problem, im Zweifel kann man ne Einzelabnahme machen. Aber wenn was passiert.....

In dem Sinn: Viel Erfolg!

Hallo hier bin ich wieder, habe heute meinen Rückfahrscheinwerfer angebaut.
Verbaute Materialien : Abschleppöse, Kabel ca. 2,5m und bereits genannten Rückfahrscheinwerfer.
Kosten: Rückfahrscheinwerfer 48€, Abschleppöse 13€, Kabel 2€.

Zuerst habe ich die Kofferraumverkleidung entfernt ( alles ist nur geklammert, vorsicht ).
Da die Abschleppöse zu lang war, mußte ich sie kürzen. Die Öse ist , in den abgeschnittenen Teil habe ich ein 10er Gewinde reingeschnitten.
Dann habe ich das Kabel verlegt, dazu habe ich das Originalkabel zum Rückfahrscheinwerfer durchtrennt.
Vorsicht: nur das blaue und das braune ! Das dritte Kabel muß ganz bleiben. Nun brauchen wir eine Steckverbindung mit einem Eingang und zwei Ausgängen. Damit können Orginal- und Zusatzscheinwerfer angeschlossen werden. Ganz rechts im Kofferraum befindet sich eine Gummiabdeckung durch die schon ein Kabel nach aussen geht. Dort habe ich ein Loch durchgestochen für das Kabel des Zusatzscheinwerfers. Bolzen in das Abschlepploch gedreht und dann Rückfahrscheinwerfer mir der 10er Schraube befestigt, Kabel dran fertig.
Kein Bohren, kein Sägen, kein Ausschneiden! Arbeitszeit ca. 3 Std.
Ich bin mit dem Ergebniss sehr zufrieden.

Img-20200309
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+3

Geht das jetzt immer an oder nur manuell?
Und das ist jetzt so, legal?
(Ich frage nicht nach der Leuchte, sondern die Anbringung, der Leuchte, in dieser Position)

Sieht mir relativ nach einem Flutlichtstrahler aus.
Bei nasser Fahrbahn, wenn du am Straßenrand ausparkst, stell ich mir das nicht so lustig vor (falls es immer an geht...).

Zitat:

@Balrock91 schrieb am 18. März 2020 um 00:22:47 Uhr:


Geht das jetzt immer an oder nur manuell?
Und das ist jetzt so, legal?
(Ich frage nicht nach der Leuchte, sondern die Anbringung, der Leuchte, in dieser Position)

Sieht mir relativ nach einem Flutlichtstrahler aus.
Bei nasser Fahrbahn, wenn du am Straßenrand ausparkst, stell ich mir das nicht so lustig vor (falls es immer an geht...).

Der Zusatzscheinwerfer ist mit dem Rückfahrscheinwerfer gekoppelt und nur wenn ich den Rückwärtsgang einlege, leuchtet er auch.
Ich habe vorher mit dem TÜV gesprochen, ist legal.

Das ist mal eine Rückfahrleuchte!

Mal davon abgesehen, dass es Mega Schei…. aussieht. Ich verstehe immer noch nicht wozu man so etwas benötigt.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 18. März 2020 um 09:46:36 Uhr:


Mal davon abgesehen, dass es Mega Schei…. aussieht. Ich verstehe immer noch nicht wozu man so etwas benötigt.

Wie das aussieht, dass mußt du schon mir überlassen, was du mit deinem Fahrzeug machst, ist mir auch egal. Du wärst vielleicht gar nicht auf die Idee gekommen, sowas zu machen. Ich habs halt gemacht, wenn ich bei Nacht Rückwärts fahre, dass ich was sehe. Es ist gut, dass manche Leute nichts zu sagen haben. Wenn du meine Parksituation kennen würdest, würdest du auch anders reden.
Wenn du die ganzen Seiten gelesen hättest, wüsstest du auch worum es geht.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil !!

Grundsätzlich verstehe ich die jeweilige Situation die der TE beschreibt.

Was ich in die Runde mal werfen möchte ist eine für einen Nutzer quasi beschriebene gefühlte unannehmbare Situation und ein für sich selbst entscheiden was man am Fahrzeug nun anbringen möchte um Abhilfe zu schaffen.

Diese Leuchten mögen entsprechende Zertifzierungen haben, nur die Frage ist dann eben folgend, werden diese entsprechend nach gegebenen Vorschriften angebracht und dürfen diese eben an entsprechenden Fahrzeugen angebracht werden wo ja bereits vorhandene Leuchtmittel für entsprechende Fahrsituationen vorhanden sind.

Simples Beispiel, vieleicht etwas Überzogen, man kommt mit den herstellereigenen Scheinwerfern nicht klar, setzt diese aus und baut sich entsprechende Flutlichter auf Fahrzeugdach wie sie eben zb so einige LKW haben.
Diese werden natürlich bei Gegenverkehr oft abgestellt.
Aber hier bei dieser Bastelei besteht eben nicht die Möglichkeit des Wegschaltens während der Einparksituation.
Wie beschrieben, eine Zertifizierung entsprechender Bauteile mag es bei vielem geben, die Frage ist eben, werden sie entsprechend nach Vorschriften die bestehen auch verbaut.

Ich bezweifel sehr stark, auch wenn hier der TÜV im Vorwege konsultiert wurde das man es darf, so müßte eben jetzt geprüft werden durch entsprechende Abnahmestellen durch ein Verändern der Beleuchtungseinrichtung ist diese SO legal!?
Wenn ich hier nichts, simpel gesagt schwarz auf weiß lese das eine entsprechende Prüforg. hier ihr grünes Licht gibt mit Nachweis, gilt für mich immer noch die bereits erwähnte Rechtslage für PKW mit entsprechender Hier gesetzter Rechtslage.

Ich möchte betonen, von mir aus kann er sich 6, 8 oder noch mehr antackern ans Fahrzeug. Mir geht es hier im öffentlichem Forum eher darum ob eine Legalität besteht und nun so mancher hier eine Bastelei anfängt.

mfg

Auch wenn ich es selbst nicht benötige:
Interessante Infos und Details zu Material und Bedingungen.

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