Zusatz Rückfahrscheinwerfer nachrüsten
Hallo,
fahre einen Seat Leon 5F 1.8 TSI Bj. 14.
Ich möchte einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer anbringen CE-R23 .Wer kann mir dazu einen guten Rat geben ?
Gibt es irgendwelche Vorschriften, die ich beim Anbau beachten muß ?
Anbei ein Foto des Rückfahrscheinwerfers.
Danke für euere Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Ich kann das Vorhaben gut nachvollziehen, denn ich selbst finde die Ausleuchtung der Rückfahrfunzel auch ehr schlecht als Recht! Bitte später einmal das Ergebnis zeigen :-)
Viel Erfolg!
71 Antworten
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dieses riesige Flutlicht so erlaubt ist, dass es bei Einlegen des Rückwärtsgang automatisch an geht.
Bei SMD Leuchten wird/wurde immer immens gegen gesteuert, weil diese zu hell leuchten und eben bei Regen auf der Straße einfach blenden.
Das sind aber viel kleinere Kaliber als dein Flutlicht hier.
Wenn du am Straßenrand, an einer Hauptstraße stehst. Es ist stock dunkel, die Straßen nass, es schifft wie aus Wolken. Und du möchtest ausparken und das Teil geht an, dann blendet du alles mögliche was grade an dir vorbei fährt.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das ganze so legal ist, wie es grade ist. Da gibt es sicherlich noch Vorschriften zwecks Winkel, Leuchtkraft und was weiß ich nicht was...
Ich meine, solche Flutleuchten auf dem Dach, für Forstzwecke, müssen schaltbar sein. Und NICHT automatisch angehen.
Dein Flutlicht ist ja quasi nichts anderes...
Fahr zum TÜV und lass es am Fahrzeug so abnehmen. Ich sag dir jetzt schon, die erste Polizei die hinter dir fährt, wird dich freundlich raus begleiten.
Wenn die Leuchte als Rückfahrscheinwerfer genehmigt ist (und nach den hier im Thread gezeigten Kennzeichnungen ist sie das!) dann ist ihre Verwendung als Rückfahrscheinwerfer auch legal. Auch am PKW.
Was ich nicht für legal halte ist die Anzahl der Rückfahrscheinwerfer: Wenn es zwei sind, müssen die mMn ein Paar sein (also gleich stark und symmetrisch zur Längsmittelebene angebracht). Das hätte man dadurch erreichen können, dass man das Kabel zum serienmäßigen Rückfahrscheinwerfer eben doch durchtrennt. Ich will aber nicht ausschließen, dass es da auch andere Auslegungen der ECE-R48 gibt.
Der nächste zu beachtende Punkt ist die Verwendung der Abschleppöse. Die ist nämlich vorgeschrieben und nun nicht mehr nutzbar. Das ist in Ordnung, wenn das Fahrzeug eine Anhängerkupplung hat (dann kann die zum Abschleppen genutzt werden) oder wenn das Fahrzeug keine eingetragene Anhägelast hat (dann darf man eh nichts dranhängen). Ansonsten halt nicht.
Eine Abnahme oder Eintragung braucht der Umbau aber nicht. Entweder er ist legal, dann darf er so sein. Oder nicht, dann ändert da auch eine Abnahme nichts dran.
Zitat:
@hk_do schrieb am 18. März 2020 um 13:27:15 Uhr:
Wenn die Leuchte als Rückfahrscheinwerfer genehmigt ist (und nach den hier im Thread gezeigten Kennzeichnungen ist sie das!) dann ist ihre Verwendung als Rückfahrscheinwerfer auch legal. Auch am PKW.Was ich nicht für legal halte ist die Anzahl der Rückfahrscheinwerfer: Wenn es zwei sind, müssen die mMn ein Paar sein (also gleich stark und symmetrisch zur Längsmittelebene angebracht). Das hätte man dadurch erreichen können, dass man das Kabel zum serienmäßigen Rückfahrscheinwerfer eben doch durchtrennt. Ich will aber nicht ausschließen, dass es da auch andere Auslegungen der ECE-R48 gibt.
Der nächste zu beachtende Punkt ist die Verwendung der Abschleppöse. Die ist nämlich vorgeschrieben und nun nicht mehr nutzbar. Das ist in Ordnung, wenn das Fahrzeug eine Anhängerkupplung hat (dann kann die zum Abschleppen genutzt werden) oder wenn das Fahrzeug keine eingetragene Anhägelast hat (dann darf man eh nichts dranhängen). Ansonsten halt nicht.
Eine Abnahme oder Eintragung braucht der Umbau aber nicht. Entweder er ist legal, dann darf er so sein. Oder nicht, dann ändert da auch eine Abnahme nichts dran.
Ich kann aber zu jeder Zeit den Rückfahrscheinwerfer herausschrauben und die Original- Abschleppöse zum Abschleppen einsetzen. 3Min.
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Ein Diesel Sound generator ist auch innerhalb von 15 Sekunden dauerhaft ausgeschaltet, ändert aber nichts an der Situation, dass man damit am Straßenverkehr teilgenommen hat.
Es geht nicht darum, in welcher Zeit das behoben ist. Sondern obs so wie es ist, erlaubt ist. Und das meine ich als Gesamtobjekt (Bauteil, Position, Abstrahlwinkel, Einbau)
Allgemein find ich es ja lustig, dass man nichts an sein Auto großartig Schrauben darf, was für Passanten gefährlich ist.
Wenn du mit dem Ding mal an einem vorbei fährst und den verletzt, würd ich echt mal wissen wollen, wie das aus geht. Nicht persönlich nehmen, nur persönliches Interesse.
Du meinst wenn der überfahrene Fußgänger hinter dem Auto den Kopf zu schnell wieder hebt und ihm dann vom Rückfahrscheinwerfer der Rest gegeben wird? 😁
Die speziellen Vorschriften zum Fußgängerschutz beziehen sich ja nicht ohne Grund auf die Fahrzeugfront; am Heck greifen ganz allgemein die Vorschriften bezüglich gefährlicher Kanten etc., und da sehe ich bei dem Scheinwerfer jetzt kein Problem.
Die meisten Verkehrsteilnehmer denken sich eh nix dabei wenn Rückfahrlichter angehen und schon gar nicht das der vor ihm stehende rückwärts fahren will da hilft auch die (Erleuchtung) Beleuchtung nix . An LKW sind 5 /6 oder 7 Rückfahrleuchten erlaubt.
Zitat:
@Balrock91 schrieb am 18. März 2020 um 15:24:17 Uhr:
Ein Diesel Sound generator ist auch innerhalb von 15 Sekunden dauerhaft ausgeschaltet, ändert aber nichts an der Situation, dass man damit am Straßenverkehr teilgenommen hat.Es geht nicht darum, in welcher Zeit das behoben ist. Sondern obs so wie es ist, erlaubt ist. Und das meine ich als Gesamtobjekt (Bauteil, Position, Abstrahlwinkel, Einbau)
Allgemein find ich es ja lustig, dass man nichts an sein Auto großartig Schrauben darf, was für Passanten gefährlich ist.
Wenn du mit dem Ding mal an einem vorbei fährst und den verletzt, würd ich echt mal wissen wollen, wie das aus geht. Nicht persönlich nehmen, nur persönliches Interesse.
Siehe doch mal die Anhängerkupplungen an, die stehen viel mehr vor als der Rückfahrscheinwerfer.
Stimmt nicht (nur wenn das Nummernschild dadurch verdeckt wird).
Man kann den Thread vielleicht so auf den Punkt bringen: alle keine Ahnung aber eine gefühlte richtige Meinung dazu ...
Interessante Lösung, wenn auch stylitisch grenzwertig. Ich hab zwei derartige Scheinwerfer an meinem PKW Anhänger angebracht. Hier wollte der TÜV allerdings die Stilllegung der werkseitigen Rückfahrscheinwerfer. War aber ja ne Sache von 10s.
Seit dem ist rückwärtsfahren im Dunkeln kein Glücksspiel mehr.
Zitat:
Einen Rückfahrstrahler hast du doch( gesetzlich vorgeschrieben), einen zweiten auch, über 6m l des fahrzeugs berechtigt es einen weiteren mit den Vorschriften. <--- wird hier ein pro Seite gemeint irgendwie? Man hat normalerweise einen links und einen rechts