Zahnriemen gerissen

VW Passat B5/3B

Hallo.ich habe ein großes Problem.mir ist heut in der autobahnausfahrt der zahnriemen gerissen.wieviele km sollte der eigentlich halten?habe ihn bei 192000km wechseln lassen!jetzt hab ich 241000km drauf.das ist doch nicht normal.woran kann der riss liegen?das Fahrzeug ist n 3BG 1,9tDI 130ps.Das Auto sieht von allem etwas,gemuetliche Fahrweise,manchmal auch flotter.

87 Antworten

Den nicht ganz zufriedenen Eindruck kriegt man hier auch.zumindest von den werkstattmitarbeitern.Chef und sekretaerin sahen bis jetzt immer gluecklich aus wenn ich da war.

Chef+Sekräterin=Glücklich! oh oh oh...

;-) morgen sind sie dann nicht mehr gluecklich!

Zitat:

Original geschrieben von Passat3BG Kombi


;-) morgen sind sie dann nicht mehr gluecklich!

Ja man, zeigs den!

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War heut in der Werkstatt.der Chef meinte das es ja eigentlich nur fuer zwoelf Monate bei ihnen liegt.dieses eigentlich laesst hoffen.aber auf Ersatzteile sind es doch 24monate oder?er gibt das weiter an nen Mitarbeiter und wollte wissen wo das Auto steht um sich das mal an zu schauen.ich werde mich trotzdem nochmal bei nem Anwalt mit Fachrichtung Kfz recht Beraten lassen.wie es denn ausschaut.wenn die Werkstatt dann sagt das nichts zu machen ist,Weiss ich ja vom Anwalt das es eben anders ist oder aber auch nicht!dann habe ich beim naechsten werkstattbesuch ne bessere Verhandlungsposition.ihr duerft gespannt sein.ich bin es auch!lg

Zitat:

Original geschrieben von Passat3BG Kombi


War heut in der Werkstatt.der Chef meinte das es ja eigentlich nur fuer zwoelf Monate bei ihnen liegt.dieses eigentlich laesst hoffen.aber auf Ersatzteile sind es doch 24monate oder?er gibt das weiter an nen Mitarbeiter und wollte wissen wo das Auto steht um sich das mal an zu schauen.ich werde mich trotzdem nochmal bei nem Anwalt mit Fachrichtung Kfz recht Beraten lassen.wie es denn ausschaut.wenn die Werkstatt dann sagt das nichts zu machen ist,Weiss ich ja vom Anwalt das es eben anders ist oder aber auch nicht!dann habe ich beim naechsten werkstattbesuch ne bessere Verhandlungsposition.ihr duerft gespannt sein.ich bin es auch!lg

Er gibt es weiter. (-;

Würde für mich erstmal bedeuten: Sorry ich bin mit der Situation grad mal selbst so richtig überfragt. Ich mach mich erstmal rechtssicher und dann guck ich mir den Wagen mal an.

Gruß und viel Glück

Er gibt das an die Mitarbeiter weiter die mein Auto gemacht haben.welche Teile verwendet wurden.es ist uebrigens genau 1jahr und 8monate her.17.09.2008 gewechselt.zahnriemen am 17.05.2010 gerissen.Ich mach mich ja vorher rechtskundig und lasse zur Not nen Gutachter den schaden begutachten.

Zitat:

Original geschrieben von Passat3BG Kombi


Er gibt das an die Mitarbeiter weiter die mein Auto gemacht haben.welche Teile verwendet wurden.es ist uebrigens genau 1jahr und 8monate her.17.09.2008 gewechselt.zahnriemen am 17.05.2010 gerissen.Ich mach mich ja vorher rechtskundig und lasse zur Not nen Gutachter den schaden begutachten.

Ich hoffe das die Dir entgegen kommen. Garantie auf die verbauten Teile hast Du auf jeden Fall noch. Allerdings hatte ich die Nachweisgeschichte ja auch schon ausgeführt.

Ich drück Dir die Daumen, dass 1. die Werkstatt Stress vermeiden will und Dir entgegen kommt und 2. das der Schaden gar nicht so schlimm ist.

Halt uns auf dem laufenden.

Gruß Thomas

Gebe Bescheid.morgen sollte ich ja etwas erfahren.die wollen mich dann anrufen.ich gehe zur Not auch zum Hersteller des zahnriemens.man kann ja alles versuchen.ob es was bringt ist dann was anderes.aber ich hab es dann wenigstens versucht.lg aus Hessen und danke fuer aufmunternde und informative Worte.

Die Rechtslage bei Garantie ist ja so.

Du hast auf alle neuen Artikeln gestzlich 2 Jahre Garantie. Der Hacken nur bei der ganzen Sache ist: Das im ersten Jahr der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware vom Käufer beschädigt wurde. (Beim Richter hat man als Verkäufer keine Chance, aus diesem Grund machen die dann immer "auf Kulanz" obwohl das Garantie ist.

Im 2 Jahr ist es andersrum, der Käufer muss beweisen das der Artikel schon defekt war und ihn keine Schuld trifft. Und da kommen dann die Gutachter ins Spiel.

Aber lass über die Sache noch mal einen Anwalt schauen, der holt 100 % was raus!

Zitat:

Original geschrieben von Heinle1602


Die Rechtslage bei Garantie ist ja so.

Du hast auf alle neuen Artikeln gestzlich 2 Jahre Garantie. Der Hacken nur bei der ganzen Sache ist: Das im ersten Jahr der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware vom Käufer beschädigt wurde. (Beim Richter hat man als Verkäufer keine Chance, aus diesem Grund machen die dann immer "auf Kulanz" obwohl das Garantie ist.

Im 2 Jahr ist es andersrum, der Käufer muss beweisen das der Artikel schon defekt war und ihn keine Schuld trifft. Und da kommen dann die Gutachter ins Spiel.

Aber lass über die Sache noch mal einen Anwalt schauen, der holt 100 % was raus!

Deshalb werd ich mich wenigstens mal vom Fachmann beraten lassen und das Auto oder wenigstens den Riemen zum Gutachter schleppen.heut erfahre ich hoffentlich schon was naeheres.

Zitat:

Original geschrieben von Heinle1602


Die Rechtslage bei Garantie ist ja so.

Du hast auf alle neuen Artikeln gestzlich 2 Jahre Garantie. Der Hacken ....

es ist immer wieder das Gleiche: Es gibt KEINE gesetzliche Garantie. Die Garantie ist IMMER eine freiwillige Sache. Was Du (und viiiiiiiele andere) meinst/meinen ist die gesetzliche Gewährleistung.

Es ist übrigens der Hacken [an der Sache].

Gruß, timon

8 Uhr wurde das Auto von werkstattmitarbeitern abgeholt.bis jetzt noch keine Meldung.kann doch so lang nicht dauern.zahnriemen wechseln mit allem was dazu gehoert mit Wasserpumpe hat auch nur 3stunden gedauert.also ist doch zu vermuten das sie den Motor auch gleich auseinander machen und begutachten.oder?

Wenn er gerissen ist, macht's ja keinen Sinn nen neuen aufzuziehen und hinterher zu sehen, geht noch nicht. Das braucht wohl seine Zeit bis der ganze Kram runter und raus ist, um zu sehen was alles im Eimer ist. Du willst ja bestimmt auch einen möglichst genauen Reparaturpreis wissen bzw. wissen wollen um was ihr euch streiten wollt.😉

Außerdem wird die Werkstatt auch noch ihr normales Tagesgeschäft abzuwickeln haben und da du ja "ungemeldet" kamst, wird daran gearbeitet wenn die Zeit es zulässt. 

Zitat:

Original geschrieben von Heinle1602


Die Rechtslage bei Garantie ist ja so.

Du hast auf alle neuen Artikeln gestzlich 2 Jahre Garantie. Der Hacken nur bei der ganzen Sache ist: Das im ersten Jahr der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware vom Käufer beschädigt wurde. (Beim Richter hat man als Verkäufer keine Chance, aus diesem Grund machen die dann immer "auf Kulanz" obwohl das Garantie ist.

Im 2 Jahr ist es andersrum, der Käufer muss beweisen das der Artikel schon defekt war und ihn keine Schuld trifft. Und da kommen dann die Gutachter ins Spiel.

Aber lass über die Sache noch mal einen Anwalt schauen, der holt 100 % was raus!

soweit ich mich an meine ausbildung noch erinnere war das damals so,

das was du meinst ist die gesetzliche gewährleistung zu der jeder hersteller verpflichtet ist diese abzugeben bei neuware, bei gebrauchter ware nur ein jahr,
dies so weit ich weis auch nur bei gebrauchsgegenständen bei allem anderem bin ich mir nicht sicher, allerdings ist ein zahnriemen ein gebrauchsgegenstand wie ich das deuten würde,

desweiteren muss der verkäufer nur das erste halbe jahr beweisen das er nicht am defekt der ware schuld ist nennt sich beweislastumkehr danach ist der käufer am zug, aber oftmals  wird aus kulanz bezahlt um den kunden nicht zu verärgern und sein image zu wahren,

gruß

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