Xenon selbst einstellen (durch grüne schraube)

VW Golf 6 (1KA/B/C)

morgen vw gemeinde,

habe xenon und finde die lichtausbeute zu gering. war auch schon beim lichttest (vw werkstatt) und die meinten alles korrekt eingestellt. kann man nichts weiter machen.

nun möchte ich selbst einstellen.
die hellgrüne schraube für jeden einzelnen scheinwerfer hab ich gefunden.

meine frage ist, werden durch das drehen der hellgrünen schrauben der gesamte scheinwerfer höher oder niedriger verstellt ?

mfg
bbgoo55

Beste Antwort im Thema

@hurz100: zunächst möchte ich anmerken, dass dein Diskussionsstil unter aller Sau ist.

Ich muss dir aber zugestehen, dass du die Funktionsweise der Grundeinstellung der ALWR völlig richtig erklärt hast - nur zweifle ich ein bisschen daran, ob du das System dahinter auch verstanden hast.

Aber fangen wir mal bei dem aktuellen Thema an, nämlich der Frage ob der Golf eine dynamische LWR mit Vorder- und Hinterachssensor hat oder nur eine automatische LWR mit Hinterachssensor. Das lässt sich ganz eindeutig beantworten, nämlich letzteres. Der Golf V hatte noch zwei Achssensoren, der Golf VI hat nur noch einen. Es ist doch peinlich seitenweise auf einer falschen Behauptung zu beharren (dabei stört mich nicht, dass du anfangs eine falsche Behauptung aufgestellt hast, gerade weil es im Golf V noch so war ist das überhaupt kein Problem - nur dass du es seitenweise verteidigst, ohne zu recherchieren, das bemängle ich) 🙁
Zitiere als Quelle bitte nicht die Stromlaufpläne - dort ist viel mehr eingezeichnet, als im Fahrzeug verbaut wird. Technisch unterstützt das AFS-Steuergerät sowohl einen als auch zwei Sensoren, muss nur passend codiert werden. In den Stromlaufplänen wirst du auch finden, wie ein automatisch abblendender Außenspiegel angeschlossen wird - das ist technisch möglich, wurde ab Werk beim Golf VI aber nie verbaut.

Hier ist der Unterschied zwischen theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung. Allein von der Codierung des AFS-Steuergeräts darf der Golf VI vorne keinen Sensor haben.
Wenn du mir das nicht glaubst mache folgendes:
a) suche die Teilenummer eines Golf MJ2010 für den Niveausensor vorne (und nimm nicht den Golf Variant, der hat ggf. noch einen, aber über den diskutieren wir gerade nicht)
b) stöbere mal in den Messwertblöcken bei einem Golf VI mit werkseitig verbautem Xenon und lese die Geberposition an der Vorderachse aus (bitte einen Golf ohne DCC, bei einem mit DCC läuft es ggf. etwas anders, aber damit möchte ich mich nicht befassen)
c) addiere/subtrahiere mal 1024 von der Codierung des AFS-Steuergeräts und du wirst wahrscheinlich den Fehler bekommen, dass der vordere Sensor kein Signal liefert (woraufhin das AFS-System komplett deaktiviert wird)

Soweit bis hier. Jetzt nochmal zu der Sache mit der Grundeinstellung: wir sind uns einig, dass eine saubere Grundeinstellung samt mechanischer Einstellung der Scheinwerfer nach VW-Vorgaben gemacht werden muss (ohne Grundeinstellung würde das AFS-System ohnehin nicht arbeiten und über falsch gemachte brauchen wir nicht zu reden). Aber wenn nach dieser erfolgten Grundeinstellung ohne weitere Modifikationen am Fahrzeug die Scheinwerfer mechanisch verstellt werden ist das überhaupt kein Problem. Denn die ALWR regelt weiterhin nach den Lernwerten, die Scheinwerfer stehen aber einfach immer das verstellte Stück weiter oben (oder unten, je nach Verstellrichtung). Genau dieser Zweck wollte vom TE erreicht werden und den hat er erreicht. Das AFS-Steuergerät bekommt von der erfolgten mech. Verstellung gar nichts mit.
Ich möchte mich an der Stelle auf die technische Seite beschränken, dass dadurch ggf. andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden können steht auf einem anderen Blatt und ich wäre euch sehr dankbar, wenn wir das jetzt nicht ausdiskutieren müssen.

An dieser Stelle sei nochmal hervorgehoben, dass thna die Zusammenhänge verstanden und schön erklärt hat - auch wenn du behauptest, dass es nicht so wäre.

Du scheinst beruflich etwas mit einer VW-Werkstatt zu tun zu haben - das macht die Sache nicht besser, denn es bestärkt nur mein Vorurteil über VW-Servicepartner "denn sie wissen nicht was sie tun" 🙁 Schade, dass da oft nur solides Halbwissen herrscht und wir dafür den vollen Lohn zahlen müssen.

Ich möchte das Thema jetzt gar nicht ewig weiterdiskutieren, ich finde es nur für Leute, die diesen Thread über die SuFu finden wichtig, dass nicht nur Stuss von selbsternannten Profis geschrieben wird.

vg, Johannes

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kommen wir jetzt alle ins gefängnis ???

Zitat:

Original geschrieben von bbgoo55


kommen wir jetzt alle ins gefängnis ???

Nee, aber ins Fernsehen.

Als abschreckendes Beispiel.

Übrigens wird die Misshandlung technischer Regelsysteme nicht unter mindestens 60°C Studiotemperatur ohne Getränke und einer Aufzeichnungsdauer von mindestens 6 Stunden geahndet.

In welchem Gesetz steht, dass Scheinwerfereinstellen durch MT-User illegal/strafbar ist? Die Polizei hält PKW-Führer nur dann an, wenn sie durch diesen geblendet werden oder bei einer allgemeinen Kontrolle.

Wenn sich alle hier, die am Rädchen gedreht haben, zum ADAC-Prüfzentrum begeben und sich die "Bestätigung" holen, wird wohl Ruhe hier herrschen, wenn man die Höhe um 2 mm verändert hat.

danke und schluss

bey bey

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Zitat:

Original geschrieben von Carlocat


In welchem Gesetz steht, dass Scheinwerfereinstellen durch MT-User illegal/strafbar ist? Die Polizei hält PKW-Führer nur dann an, wenn sie durch diesen geblendet werden oder bei einer allgemeinen Kontrolle.

Wenn sich alle hier, die am Rädchen gedreht haben, zum ADAC-Prüfzentrum begeben und sich die "Bestätigung" holen, wird wohl Ruhe hier herrschen, wenn man die Höhe um 2 mm verändert hat.

Wat sollte der arme Mensch vom ADAC denn bestätigen ??

Das die Höheneinstellung zum Zeitpunkt der Prüfung gerade mal gepasst hat ??

Oder

Das die ALWR richtig arbeitet ??

Die kann so nunmal nicht richtig arbeiten.

Und nun solltest Du als Verfechter der rein manuellen Einstellung uns mal den Zusammenhang diesbezüglich erläutern.
Bislang hatte ich die Hoffnung, das zumindest mal einer derer, die hier sowas in den Raum stellen und als "Lösung" verbreiten, Zusammenhänge erläutern kann.

Allein das vorsätzliche Verändern einer korrekten Scheinwerfereinstellung hin zu einer in der Höhe nicht passenden Einstellung ggf. zum Nachteil Anderer, ist ein Verstoß gegen §1 StVO, da es eine vermeidbare Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Besser erst lesen und verstehen, worum es geht, bevor man Qautsch schreibt bzw. anderen unterstellt, etwas gesagt zu haben.

Bislang hab ich nicht angezweifelt, das die Scheinwerfer mechanisch höher stehen.

Was ich aber zu recht anzweifle ist, das die ALWR noch einwandfrei und korrekt funktioniert.

Das Du kein Experte bist, ist bei den hier getroffenen Aussagen eindeutig erkennbar und somit auch logisch nachvollziehbar.

Ich lese - und verstehe! - im Allgemeinen recht schnell! 😮

Warum sollte die ALWR nicht korrekt funktionieren? Die Elektronik sagt: Position X (Leuchtmittel im Scheinwerfer) in Bezug auf Z (Einbaulage des Scheinwerfers) beschreibt die korrekte Leuchtweite.

Position Z ist allerdings leider falsch (Scheinwerfer stehen zu tief). Deshalb stelle ich Z (mechanisch mit grüner Schraube) so ein, dass Z+X die korrekte Leuchtweite ergeben. Jetzt wird zugeladen (Position Z verändert sich durch Einfedern des Fahrzeuges hinten). Dieses veranlasst die Sensorik, Position X zu korrigieren - Leuchtweite wird von der Elektronik in den von der Grundeinstellung definierten Bereich korrigiert.

Ich bin übrigens weit davon entfernt, den ADAC in Zusammenhang mit illegalen Manipulationen an Fahrzeugen oder deren Teilen zu bringen ... Diese Institution besitzt in der Bevölkerung ein höheres Ansehen als Staat, Politik und Kirche zusammen. 😰

Wir haben doch in unseren Gölfen eine ALWR und keine DLWR.

Ich stimme daher thna zu, denn wenn die ursprüngliche, im Werk eingestellte Grundeinstellung passt, und der Scheinwerfer (mechanisch) zu tief eingestellt ist, ändere ich eben die Einbaulage, da die AWLR nur den Beladungszustand ermittelt und nicht im Fahrbetrieb zu Veränderungen führt.

Außerdem bin ich kein Verfechter der Mechanik, jedoch gehe ich von einer ab Werk korrekten Grundeinstellung aus und ändere zusätzlich die Einbaulage.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Allein das vorsätzliche Verändern einer korrekten Scheinwerfereinstellung hin zu einer in der Höhe nicht passenden Einstellung ggf. zum Nachteil Anderer, ist ein Verstoß gegen §1 StVO, da es eine vermeidbare Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt.

Das ist vielen "Hobby-Schraubern" scheinbar nicht wirklich bewußt.

Aber was soll man erwarten, wenn nicht mal nach den anerkannten Regeln der Technik gearbeitet wird....

Zitat:

Original geschrieben von thna



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Besser erst lesen und verstehen, worum es geht, bevor man Qautsch schreibt bzw. anderen unterstellt, etwas gesagt zu haben.

Bislang hab ich nicht angezweifelt, das die Scheinwerfer mechanisch höher stehen.

Was ich aber zu recht anzweifle ist, das die ALWR noch einwandfrei und korrekt funktioniert.

Das Du kein Experte bist, ist bei den hier getroffenen Aussagen eindeutig erkennbar und somit auch logisch nachvollziehbar.

Ich lese - und verstehe! - im Allgemeinen recht schnell! 😮

Warum sollte die ALWR nicht korrekt funktionieren? Die Elektronik sagt: Position X (Leuchtmittel im Scheinwerfer) in Bezug auf Z (Einbaulage des Scheinwerfers) beschreibt die korrekte Leuchtweite.

Position Z ist allerdings leider falsch (Scheinwerfer stehen zu tief). Deshalb stelle ich Z (mechanisch mit grüner Schraube) so ein, dass Z+X die korrekte Leuchtweite ergeben. Wird jetzt zugeladen (Position Z verändert sich durch Einfedern des Fahrzeuges hinten). Dieses veranlasst die Sensorik, Position X zu korrigieren - Leuchtweite wird von der Elektronik in den von der Grundeinstellung definierten Bereich korrigiert.

Ich bin übrigens weit davon entfernt, den ADAC in Zusammenhang mit illegalen Manipulationen an Fahrzeugen oder deren Teilen zu bringen ... Diese Institution besitzt in der Bevölkerung ein höheres Ansehen als Staat, Politik und Kirche zusammen. 😰

Nicht wirklich korrekt !

Wird die Grundeinstellung eingeleitet, werden als erstes im Hintergrund die Achssensorwerte auf Plausibilität geprüft und, ob diese Sensorwerte innerhalb des für die Einstellung zulässigen Tolleranzbereiches liegen.

Spätestens HIER werden z.B. mechanische Änderungen am Fahrwerk (sofern z.B. Tieferlegung etc. erfolgte) relevant.

Sind die Sensorwerte innerhalb der Tolleranzen, wird erst die zur Einstellung erforderliche Stellmotorposition angefahren.
Diese Position ist ca. die Mitte des möglichen Regelbereiches positiv und negativ (hoch / runter).

Ab hier werden die Achsgeberwerte für die Einstellung ausgeblendet !

Erst jetzt ist es möglich, eine tatsächliche Höheneinstellung vorzunehmen.

Nach der vorgenommenen mechanischen Einstellung werden beim Speichervorgang die Achssensorwerte der mechanischen Einstellung zugeordnet.

Damit da kein MURKS zugeordnet wird (falsche Werte) sind die hier bereits genannten Einstellbedingungen relevant, da diese Einfluß auf die Sensorwerte haben.

Ist hier bereits MURKS zugeordnet, bringt eine rein mechanisch Verstellung am Scheinwerfer nur den Eefekt, das der Scheinwerfer höher steht, die Regelung der ALWR erfolgt dann aber weiterhin mit dem bereits vorhandenen MURKS.

Da weiterhin die Sensorstellwege vorn / hinten unterschiedlich sind und nicht linear verlaufen, erfolgt nach Speicherung der Werte bei der Nachregelung immer eine Berücksichtigung BEIDER Sensorwerte.
Die Stellmotore werden mit berechneten Verstellschritten angefahren.

Wird nur mechanisch eingestellt, erfolgt keine korrektur der bggf. falschen Sensorwerte .
Es werden weiterhin die falschen Sensorwerte als Referenzwerte genutz.
Es erfolgt somit kein saubere Regelung der Höhenverstellung, es kann sogar zu unterschiedlicher Regelung der Scheinwerfer rechts / links führen: im Extremfall auch zu mechanischer Beschädigung im Scheinwerfer (mechanische Begrenzung des Verstellbereiches).

Spätestens, wenn dann auchnoch das dynamische Kurvenlich verbaut ist, bei dem die Winkelverstellung der Scheinwerfer je nach Kurve und Kurvenradious sowie Lenkeinschlag unterschiedlich sind, passt mit rein mechanischer Einstellung bezüglich Regelwegen garnix.

Richtig interessant wirds dann, wenn dazu, wie bei einigen Fahrzeugen der Marke AUDI das dynamische Lenksystem, welches in gewissen Grenzen den Lenkeinschlag der Räder gegenüber dem Lenkeinschlag des Lenkrades variabel regeln kann.

Und nu Stellt mal alle weiter prima einfach an der Mechanik solcher Regelsystemen rum.

PS:
Die Hersteller können übrigens bei auftretenden Schäden recht gut nachvollziehen, ob diese Schäden auf unsachgemäße Einstellarbeiten an der Mechanik solcher Bauteile aufgetreten sind oder nicht.

Spätestens dann, wenn aufgrund solchen Rumgefrickels es bei ggf. auftretenden Schäden / Fehlfunktionen an eure eigene Geldbörse geht, wird`s Geschrei bestimmt wieder richtig laut.
Aber vorher wird erstmal richtig laut UNSINN als "DIE UNIVERSALLÖSUNG" verbreitet.

Nachdem das Abblendlicht an meinem neuen Golf (im Vergleich zum Passat)spürbar schlechter war, habe ich die mechanische Methode ebenfalls ausprobiert.
Beide Brenner mit markierten Höhen (Hauswand) geringfügig und symmetrisch höher eingestellt.
Nach Neustart bleibt die neue Einstellung; die ALWR regelt funktioniert weiterhin, die Ausleuchtung ist nun deutlich besser.

Heute war ich noch beim 😉 (Navi spinnt) und habe ihn bei der Gelegenheit gebeten, die Scheinwerfereinstellung zu kontrollieren. Ergebnis: Alles bestens. Geht doch ;-)))

Ich sehe das wie in der Medizin: Wer heilt, hat Recht.
Da können die verhurzten Professoren gern anderer Meinung sein; ich bin mit dem Ergebnis sehr glücklich und habe letztlich sogar das Testat der Werkstatt.

Zitat:

Original geschrieben von Isomeer


...habe ihn bei der Gelegenheit gebeten, die Scheinwerfereinstellung zu kontrollieren. Ergebnis: Alles bestens.

Wie/womit wurde die Einstellung kontrolliert?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Isomeer


...habe ihn bei der Gelegenheit gebeten, die Scheinwerfereinstellung zu kontrollieren. Ergebnis: Alles bestens.
Wie/womit wurde die Einstellung kontrolliert?

Keine Ahnung. Warum sollte mich das interessieren?

Zitat:

Original geschrieben von Isomeer


Keine Ahnung. Warum sollte mich das interessieren?

Weil du als Halter/Fahrer die Verantwortung für den einwandfreien technischen Zustand deines Kraftfahrzeuges trägst.

Zitat:

Original geschrieben von Isomeer


Nachdem das Abblendlicht an meinem neuen Golf (im Vergleich zum Passat)spürbar schlechter war, habe ich die mechanische Methode ebenfalls ausprobiert.
Beide Brenner mit markierten Höhen (Hauswand) geringfügig und symmetrisch höher eingestellt.
Nach Neustart bleibt die neue Einstellung; die ALWR regelt funktioniert weiterhin, die Ausleuchtung ist nun deutlich besser.

Heute war ich noch beim 😉 (Navi spinnt) und habe ihn bei der Gelegenheit gebeten, die Scheinwerfereinstellung zu kontrollieren. Ergebnis: Alles bestens. Geht doch ;-)))

Ich sehe das wie in der Medizin: Wer heilt, hat Recht.
Da können die verhurzten Professoren gern anderer Meinung sein; ich bin mit dem Ergebnis sehr glücklich und habe letztlich sogar das Testat der Werkstatt.

Auch ein ewig gestriger, der Zusammenhänge technischer Regelsysteme nicht zu erkennen vermag.

Ob die Gedankengänge noch genauso sind, wenn aufgrund ggf. auftretender Fehlfunktionen oder mechanischer Defekte je nach Scheinwerfer mal eben so zwischen 500 bis 700 Euro´s zu berappen sind ??

Wohl eher nicht !

Dann wird aber mal wieder laut rumgedröhnt, wat da doch so alles für angeblich schlechte Qualität geliefert wurde.

Dabei ist dann eher der rumfrickelde Welche von schlechter Qualität gewesen, nicht das Bauteil.

Fehlender technischer Sachverstand ist ja verständlich und menschlich und wirklich kein Mangel, aber man sollte wenigstens bereit sein, etwas dazuzulernen. Mangelnde Fachliteratur ist hier auch kein Grund; es wird genug angeboten und man muß sich nur die Zeit zum Lesen (und Verstehen) nehmen.

Wenn man damit erst einmal die Grundlagen geschaffen hat, dann kann man auch ohne schlechtes Gewissen einen Schraubenschlüssel in die Hand nehmen.

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