Xenon nachrüsten? Die nächste..... :-)

Audi A6 C4/4A

Guten Abend,

am vergangenen Freitag war ich bei der DEKRA zur HU.
Der Prüfer war ok, die Prüfung reine Formsache und der Aufkleber schnell hinten drauf.

Nach der Prüfung habe ich ein längeres Gespräch über die Nachrüstmöglichkeit von ORIGINAL XENON Scheinwerfer mit ihm geführt.

Nach seiner Aussage ist es, wie hier ja auch schon bekannt, seit dem Jahr 2000 nur noch möglich Xenon mit SWRA und ALWR nachzurüsten.
Die automatische Leuchtweitenregulierung, ist auch bekannt, gibt es nicht für den A6 c4.

Also meine Frage: Was tun wenn ich Xenon in meinem Wagen haben möchte.

Antwort: Das kann ich auch nicht beantworten. Da es keine ALWR für den A6 c4 gibt ist es rechtlich nicht möglich, legal Xenon nachzurüsten.

Also gibt es keine legale Möglichkeit Xenon nachzurüsten.

Auf meine weitere Frage, was denn ist wenn ich einfach nachrüste ohne SWRA und ALWR, da es doch damals original ab Werk schon Xenons gab?
Es kann mir doch niemand nachweisen, das die Scheinwerfer NACH dem Jahr 2000 eingebaut worden sind.

Seine einfache aber klare Aussage: DIE NACHWEISPFLICHT LIEGT BEIM HALTER!!!

Auch würden die Prüfstellen vermehrt bei Xenon, expliziet bei älteren Fahrzeugen welche evtl. Xenon nachgerüstet haben, kontrollieren ob es sich um legale Umbauten oder illegale Umbauten handelt. Dazu habe es sogar schon eine interne Mitteilung an alle Prüfer gegeben.

Da ich trotzdem Xenon nachrüsten WILL (Dickkopf 😁😁😁) meine Frage an alle Experten hier:

Kann mir jemand eine Möglichkeit aufzeigen ob es doch möglich ist Xenon legal nachzurüsten?
Falls ja, bitte mit einer nachprüfbaren Quelle.

Vielen Dank
Gruss
Ralph

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel


Genau dort liegt der Fehler, es ist keine Umrüstung sondern ein Einbau von einem Originalteil was damals Serienmäßig (natürlich gegen Aufpreis) verbaut wurde!

glaubst du den mist, den du hier erzählst eigentlich selbst?! 🙄

darf ich jetzt auch meinen entmilitarisierten leopard2-kampfpanzer wieder mit einer funktionsfähigen kanone ausrüsten, nur weil diese damals "serienmäßig" verbaut war?! 😕

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Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44


Also gibt es keine legale Möglichkeit Xenon nachzurüsten.

doch die gibt es......entweder die alwr von einem anderen fahrzeug übernehmen oder eine universelle wie sie z.b. von hella angobten wird verbauen.....

Guten Morgen,

da es ja doch eine ALWR zum nachruesten gibt kann man die orig. Xenon nun doch nachruesten.

Zusammen mit der SWRA natuerlich.

Vielen Dank fuer den Tip.

Gruss
Ralph

Wobei für die Alwr unsere Stellmotoren am Scheinwerfer viel zu lahmarschig sein dürften 😉

Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44


Guten Morgen,

da es ja doch eine ALWR zum nachruesten gibt kann man die orig. Xenon nun doch nachruesten.

Zusammen mit der SWRA natuerlich.

Vielen Dank fuer den Tip.

Gruss
Ralph

Hi,

es ist nicht ganz richtig was der Tüvmann zu dir gesagt hat!
Fahrzeuge die nach dem Jahr 2000 gebaut wurden müsst SWRA haben!
Fahrzeuge die nach dem Jahr 2000 gebaut nachgerüstet werden (nicht mit Originalen die Werkseitig verbaut wurden) mit welchen aus dem Zubehör müssen SWRA haben!

Wenn du Originale die damals ab Werk verbaut wurden jetzt einbaust brauchs du nichts dazu nach zu rüsten und auch nicht Eintragen lassen!
Diese sind ab Werk verbaut worden und können zu jeder Zeit wieder eingebaut werden!
Es sind Bestandteile des Fahrzeugs ohne bauliche Veränderung die Eingetragen werden müssen!

Dies kannst du dir auch bei einer Audiwerkstatt bestätigen lassen, dies haben mir hier 3 Audiwerkstätten bestätigt!

Ich habe Serienmäßig Xenon drin, diese sind nicht Eingetragen weder im FSchein noch im Brief - fahre ich deswegen Illegal?????????

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Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel


es ist nicht ganz richtig was der Tüvmann zu dir gesagt hat!

das was der tüv-ler gesgat hat, ist zu 100% stimmig mit etlichen veröffentlichungen von tüv/dekra/kba! bei der nachrüstung sind sowohl swra und alwr vorschrift!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel


es ist nicht ganz richtig was der Tüvmann zu dir gesagt hat!
das was der tüv-ler gesgat hat, ist zu 100% stimmig mit etlichen veröffentlichungen von tüv/dekra/kba! bei der nachrüstung sind sowohl swra und alwr vorschrift!

Ja du hast ja Recht bei einer Nachrüstung ist das so!

Aber wenn man das Original von Audi dort einbaut ist es nicht in dem Sinne eine Nachrüstung!

Ich habe Serienmäßig weisse Blinkergläser, wenn ich jetzt hingehe und mir die gelben draufmache - oh man dann komme ich in den Knast - müsste ich das ja auch eintragen lassen!

Mag ein blöder vergleich sein, aber im Sinne ist es das gleiche!

Wir reden nicht von Nachrüstung sondern rein von den Originalen!

Genauso dürfte ich ein Stahlschiebedach nicht ohne Eintragung gegen das Original Glasschiebedach wechseln ohne es Eintragen zu lassen!

Die Original haben eine Offizielle Zulassung ab Werk und bedürfen keiner zusätzlichen Eintragung, da diese als Serie verbaut wurden!

Schreib die Audi AG an, was auch andere hier schon gemacht haben und du wirst es sehen.

Ich weiss wieder das lästige XENON was immer in die länge gezogen wird.
Man alle die es mit den Originalen machen wollen, baut die Dinger ein und gut ist! Ich rede nicht von Nachrüstung von irgendwelchen Brennern aus eBay oder Zubehör, ich rede von den Absoluten Originalen die vom Werk verbaut wurden! 😰

Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



das was der tüv-ler gesgat hat, ist zu 100% stimmig mit etlichen veröffentlichungen von tüv/dekra/kba! bei der nachrüstung sind sowohl swra und alwr vorschrift!
Ja du hast ja Recht bei einer Nachrüstung ist das so!
Aber wenn man das Original von Audi dort einbaut ist es nicht in dem Sinne eine Nachrüstung!
Ich habe Serienmäßig weisse Blinkergläser, wenn ich jetzt hingehe und mir die gelben draufmache - oh man dann komme ich in den Knast - müsste ich das ja auch eintragen lassen!
Mag ein blöder vergleich sein, aber im Sinne ist es das gleiche!

Wir reden nicht von Nachrüstung sondern rein von den Originalen!

Genauso dürfte ich ein Stahlschiebedach nicht ohne Eintragung gegen das Original Glasschiebedach wechseln ohne es Eintragen zu lassen!

Die Original haben eine Offizielle Zulassung ab Werk und bedürfen keiner zusätzlichen Eintragung, da diese als Serie verbaut wurden!

Schreib die Audi AG an, was auch andere hier schon gemacht haben und du wirst es sehen.

Ich weiss wieder das lästige XENON was immer in die länge gezogen wird.
Man alle die es mit den Originalen machen wollen, baut die Dinger ein und gut ist! Ich rede nicht von Nachrüstung von irgendwelchen Brennern aus eBay oder Zubehör, ich rede von den Absoluten Originalen die vom Werk verbaut wurden! 😰

Für das Nachrüsten (Austausch Hallogen gegen Xenon) des originalen Xenonscheinwerfer gibt es nun mal Vorschriften die es für Blinkergläser oder Schiebedächer nicht gibt, da kannst du dich auf den Kopf stellen und einen schneeweisen Furz lassen, es ändert nichts 😛

Das du das aber nicht so genau nimmst habe ich ja bereits bei deinem Chip gesehen, erst wollst du ihn eintragen lassen und jetzt bist du der Meinung das du es nicht machen musst ;-)

Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel


Aber wenn man das Original von Audi dort einbaut ist es nicht in dem Sinne eine Nachrüstung!

hier die aussage des kba:

Zitat:

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

und die in § 50 Abs. 10 StVZO genannten bedingungen sind numal swra und alwr.....

Zitat:

Ich weiss wieder das lästige XENON was immer in die länge gezogen wird.

dann frag dich mal warum!

wegen leuten wie dir, die sich auf aussagen irgendwelcher werkstatt-servicetippsen verlassen deren hauptaufgabe es ist, den kaffeeautomat zu bedienen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel


Aber wenn man das Original von Audi dort einbaut ist es nicht in dem Sinne eine Nachrüstung!
hier die aussage des kba:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

und die in § 50 Abs. 10 StVZO genannten bedingungen sind numal swra und alwr.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Ich weiss wieder das lästige XENON was immer in die länge gezogen wird.

dann frag dich mal warum!
wegen leuten wie dir, die sich auf aussagen irgendwelcher werkstatt-servicetippsen verlassen deren hauptaufgabe es ist, den kaffeeautomat zu bedienen!

Genau dort liegt der Fehler, es ist keine Umrüstung sondern ein Einbau von einem Originalteil was damals Serienmäßig (natürlich gegen Aufpreis) verbaut wurde! Jetzt kämen wir wieder zu dem gelben Blinker und dem Glasschiebedach...........

Lach......Ich hau mich weg 😁, Ümrüstung/Austausch/Umbau ist doch egal wie du es nennst,die Bestimmung ändert sich deshalb nicht.

legal,illegal....scheissegal 😛

Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel


Genau dort liegt der Fehler, es ist keine Umrüstung sondern ein Einbau von einem Originalteil was damals Serienmäßig (natürlich gegen Aufpreis) verbaut wurde!

glaubst du den mist, den du hier erzählst eigentlich selbst?! 🙄

darf ich jetzt auch meinen entmilitarisierten leopard2-kampfpanzer wieder mit einer funktionsfähigen kanone ausrüsten, nur weil diese damals "serienmäßig" verbaut war?! 😕

Ich gebs auf!
Genau deswegen wird hier immer wieder darüber diskutiert!
Man muss die Originalen einfach einbauen und fertig!
Es kann keiner Nachweisen das diese nicht schon immer drauf waren!
Klar wenn ich zum Tüv laufe und sage huhu ich bin blöd und wollte euch Bescheid geben das ich die Xenon gestern eingebaut habe, muss ich damit rechnen das ich Probleme bekomme!

Naja lassen wir es sein und jeder macht was er will!
ich werde mich am thema Xenon nicht mehr beteiligen!

Jeah ich höre schon, endlich ist er nicht mehr dabei!

Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel


Ich gebs auf!

jap.....besser is....dann wird wenigstens nichtmehr drüber diskutiuert! und leute die sich mit dem thema befassen wollen nicht mit deinen fehlinformationen irritiert!

Zitat:

Klar wenn ich zum Tüv laufe und sage huhu ich bin blöd und wollte euch Bescheid geben das ich die Xenon gestern eingebaut habe, muss ich damit rechnen das ich Probleme bekomme!

ach?!

aufeinmal ist deine "legale" sache doch nichtmehr so "legal"?!

Zitat:

Es kann keiner Nachweisen das diese nicht schon immer drauf waren!

und schonwieder redest du schwachsinn!

da reicht eine einfache anfrage bei deiner "Audi AG" um mittels fahrgestellnummer die fahrzeugaustattung rauszubekommen......

🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄

Macht bloß das Thema dicht ich bekomme schon wieder das ko...en.
Und irgentwie scheint es so als ob einer hier ein Abo hat wenn nur das Thema Xenon beim C4 angesprochen wird.

mfg

Das schon, aber solltest Du damals die Xenons Nachgerüstet haben lassen wirst Du sowieso keine Info von Audi bekommen, da die Reparaturen damals noch nicht in eine Historie aufgenommen wurden. 

Heißt Audi kann einen von Audi geführten Umbau gar nicht bestätigen, so wie das heute der Fall ist. 
Über Audi kannst Du nur sehr wenig Infos über dein Auto bekommen. Die haben heute nicht mal mehr Unterlagen über unsere alten C4, da die diese im Rahmen der Umstellung auf Digitalmedien weggeworfen worden sind. 
Diese Werkstatthandbücher sind sogar über eBay verhökert worden, von diesen Firmen, die da aufgeräumt haben damals ! 

Wenn Du einen 4B fährst kannst Du jeden Furz über dein Auto ( wenn er von Audi gewartet worden ist ) in Erfahrung biringen. 

Du kannst nur versuchen eine Rechnung über den Einbau versuchen zu bekommen und das wird in der Regel nicht mehr möglich sein. 

Ob das nun legal oder Illegal ist... ich fühle mich mit Xenon einfach sicherer im Verkehr ( grad zu dieser Jahreszeit ) und das wiederum vermindert die Gefahr eines Unfalls. Ich glaube wenn Du einen Menschen überfährst, weil Du Ihn einfach nicht gesehen hast wirst Du "stolz" sein, das ich auf jeden Fall ein Auto fahre, das nach dem Gesetz legal ist. Nur weiß ich nicht, wie sich das mit deinem Gewissen dann vereinbaren lässt, wenn Du den hättest vermeiden können. 

Das muss jeder für sich abwägen... 

Dieser Umbau, ob mit Original Teilen oder nicht ist Illegal. Es geht hier ja um ein sicherheitsrelevantes Teil wie auch Bremsen z.B. und nicht um ein banales Teil wie ein Schiebedach oder ein Umbau von manuellen Fensterhebern auf elektrische.Du kannst ja auch ein Nachrüstschiebedach in dein C4 verbauen ohne das beim TÜV abnehmen zu lassen. Der TÜV ist nur für die sicherheitsrelevanten Teile am Auto zuständig.  
Beim Blinker veränderst Du ja nichts, ausser das die Scheibe gelb ist, aber das Licht das da raus kommt ist bei beiden gleich. Anderst ist es, wenn Du den Blinker auf US umrüstest, dann ist das wieder eine veränderumg des Lichtbildes am Fahrzeug. Genauso ist das zwischen Hallogen und Xenon. Das ist schon eine gewaltige veränderumg, die ja auch den Gegenverkehr blenden könnte und dadurch wiederum ein Unfall provuzieren könnte. 

Aber da kann man nun ewig drüber diskutieren... 

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