Xenon nachrüsten? Die nächste..... :-)
Guten Abend,
am vergangenen Freitag war ich bei der DEKRA zur HU.
Der Prüfer war ok, die Prüfung reine Formsache und der Aufkleber schnell hinten drauf.
Nach der Prüfung habe ich ein längeres Gespräch über die Nachrüstmöglichkeit von ORIGINAL XENON Scheinwerfer mit ihm geführt.
Nach seiner Aussage ist es, wie hier ja auch schon bekannt, seit dem Jahr 2000 nur noch möglich Xenon mit SWRA und ALWR nachzurüsten.
Die automatische Leuchtweitenregulierung, ist auch bekannt, gibt es nicht für den A6 c4.
Also meine Frage: Was tun wenn ich Xenon in meinem Wagen haben möchte.
Antwort: Das kann ich auch nicht beantworten. Da es keine ALWR für den A6 c4 gibt ist es rechtlich nicht möglich, legal Xenon nachzurüsten.
Also gibt es keine legale Möglichkeit Xenon nachzurüsten.
Auf meine weitere Frage, was denn ist wenn ich einfach nachrüste ohne SWRA und ALWR, da es doch damals original ab Werk schon Xenons gab?
Es kann mir doch niemand nachweisen, das die Scheinwerfer NACH dem Jahr 2000 eingebaut worden sind.
Seine einfache aber klare Aussage: DIE NACHWEISPFLICHT LIEGT BEIM HALTER!!!
Auch würden die Prüfstellen vermehrt bei Xenon, expliziet bei älteren Fahrzeugen welche evtl. Xenon nachgerüstet haben, kontrollieren ob es sich um legale Umbauten oder illegale Umbauten handelt. Dazu habe es sogar schon eine interne Mitteilung an alle Prüfer gegeben.
Da ich trotzdem Xenon nachrüsten WILL (Dickkopf 😁😁😁) meine Frage an alle Experten hier:
Kann mir jemand eine Möglichkeit aufzeigen ob es doch möglich ist Xenon legal nachzurüsten?
Falls ja, bitte mit einer nachprüfbaren Quelle.
Vielen Dank
Gruss
Ralph
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von metinyueksel
Genau dort liegt der Fehler, es ist keine Umrüstung sondern ein Einbau von einem Originalteil was damals Serienmäßig (natürlich gegen Aufpreis) verbaut wurde!
glaubst du den mist, den du hier erzählst eigentlich selbst?! 🙄
darf ich jetzt auch meinen entmilitarisierten leopard2-kampfpanzer wieder mit einer funktionsfähigen kanone ausrüsten, nur weil diese damals "serienmäßig" verbaut war?! 😕
36 Antworten
Xenon zu haben ist auf jeden Fall von Vorteil. Im Endeffekt geht es doch auch nicht darum ob das nun jemand merkt das der Umbau vor 2000 war oder danach oder das man einen Unfall hätte vielleicht vermeiden können wenn man Xenon gehabt hätte oder was auch immer, es geht einfach nur darum was nun legal ist und was nicht. Was dann jeder selbst daraus macht, hat sowieso nur Er/Sie in der Hand. Ich weiss nur das ich für mich entschieden habe nicht's am Wagen zu machen was eventuell zu Problemen führen kann. Habe keine Lust mit meinem erarbeitetem Eigentum zu haften nur weil ich keinen Versicherungsschutz mehr habe.
Ich bekomme nur immer wieder da kotz.. wenn ich höre/lese wie sich der Eine oder Andere seine illegalen Umbauten versucht legal zu reden/schreiben egal ob das nun Xenon,Chiptuning,Anbauteile usw. ist.
Zitat:
Original geschrieben von nogaroc4
ich fühle mich mit Xenon einfach sicherer im Verkehr ( grad zu dieser Jahreszeit ) und das wiederum vermindert die Gefahr eines Unfalls.
wenn du dich sicherer "fühlst" kann dies ebenso bedeuten, das du risikobereiter fährst!
insofern würde ich an deiner stelle von keiner "verminderung" sprechen!
Zitat:
Ich glaube wenn Du einen Menschen überfährst, weil Du Ihn einfach nicht gesehen hast...
...war ich entweder unaufmerksam
(z.b. weil ich mich darauf verlassen habe, in einem "sicheren"auto zu sitzen)oder ich habe schlichtweg gegen das sichtfahrgebot verstoßen und war demnach den umständen entsprechend mit zu hoher geschwindigkeit unterwegs!
Zitat:
Aber da kann man nun ewig drüber diskutieren...
eigentlich nicht!
die "spielregeln" sind seitens des gesetzgebers bzw. der zuständigen verkehrsbehörden eindeutig festgelegt!
Zitat:
Original geschrieben von st220
Ich bekomme nur immer wieder da kotz...
was besseres als so einer kann dir im falle eines unfalles garnicht passieren!
selbst wenn du zu 101% schuld bist, dadurch das er (wie z.b. metinyueksel hier aus dem forum) mit seinem fz garnicht am straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen, gibts ohne weiteres in der versicherungsfrage bis zu 30% "automatische" teilschuld aus der betriebsgefahr des fahrzeuges....
was wiederrum für dich bedeutes (selbst wenn der andere garnix für den unfall konnte, sondern du alleine den verursacht hast), das du deinen schaden z.t. vom anderen bezahlt bekommst und den schaden deines unfallgegners ebenfalls nur z.t. zahlen musst.....
es lohnt sich im falle eines unfalles also immer ein "prüfender" blick auf das fahrzeug des anderen unfallbeteiligten!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn du dich sicherer "fühlst" kann dies ebenso bedeuten, das du risikobereiter fährst!Zitat:
Original geschrieben von nogaroc4
ich fühle mich mit Xenon einfach sicherer im Verkehr ( grad zu dieser Jahreszeit ) und das wiederum vermindert die Gefahr eines Unfalls.insofern würde ich an deiner stelle von keiner "verminderung" sprechen!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...war ich entweder unaufmerksam (z.b. weil ich mich darauf verlassen habe, in einem "sicheren"auto zu sitzen) oder ich habe schlichtweg gegen das sichtfahrgebot verstoßen und war demnach den umständen entsprechend mit zu hoher geschwindigkeit unterwegs!Zitat:
Ich glaube wenn Du einen Menschen überfährst, weil Du Ihn einfach nicht gesehen hast...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
eigentlich nicht!Zitat:
Aber da kann man nun ewig drüber diskutieren...
die "spielregeln" sind seitens des gesetzgebers bzw. der zuständigen verkehrsbehörden eindeutig festgelegt!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
was besseres als so einer kann dir im falle eines unfalles garnicht passieren!Zitat:
Original geschrieben von st220
Ich bekomme nur immer wieder da kotz...selbst wenn du zu 101% schuld bist, dadurch das er (wie z.b. metinyueksel hier aus dem forum) mit seinem fz garnicht am straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen, gibts ohne weiteres in der versicherungsfrage bis zu 30% "automatische" teilschuld aus der betriebsgefahr des fahrzeuges....
was wiederrum für dich bedeutes (selbst wenn der andere garnix für den unfall konnte, sondern du alleine den verursacht hast), das du deinen schaden z.t. vom anderen bezahlt bekommst und den schaden deines unfallgegners ebenfalls nur z.t. zahlen musst.....
es lohnt sich im falle eines unfalles also immer ein "prüfender" blick auf das fahrzeug des anderen unfallbeteiligten!
Woher wills Du wissen ob mein Wagen Verkehrssicher ist oder nicht?
Kennst Du mich oder meinen Wagen Persönlich?
Da sieht man das Du nicht richtig gelesen hast!!!!! Wer lesen kann ist im Vorteil!
Meine XENON sind ab Werk Serie!!!!!!!!! und nicht nachgerüstet!
Und wenn Du den Chip meinst, oh schade für Dich dieser ist Eingetragen!
ALSO nur etwas behaupten was Du auch weist, da DU einiges nicht weist, besser nichst behaupten!
Ja bitte macht den Thread Dicht !!!
Moderator ist informiert...
Das Thema endet eh immer gleich..
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Zitat:
Original geschrieben von metinyueksel
Wer lesen kann ist im Vorteil!
lies mal das hier:
Zitat:
Original geschrieben von metinyueksel
ich werde mich am thema Xenon nicht mehr beteiligen!
😁
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
lies mal das hier:Zitat:
Original geschrieben von metinyueksel
Wer lesen kann ist im Vorteil!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
😁Zitat:
Original geschrieben von metinyueksel
ich werde mich am thema Xenon nicht mehr beteiligen!
Ich beteilige mich nicht am Thema Xenon sondern an den Unwarheiten die Du hier schreibst! Das ist ein großer Unterschied! Siehste auch das verstehst DU noch nicht mal!
Zitat:
Original geschrieben von nogaroc4
Ja bitte macht den Thread Dicht !!!Moderator ist informiert...
Das Thema endet eh immer gleich..
Moin🙂
Leider 🙁
**** closed ****
Gruss TAlFUN
MT Moderation