Xenon fürn E36

BMW 3er E36

Was haltet ihr davon?

Klick mich du Gängstääää

Könnte man sowas eingetragen bekommen? Natürlich in Verbindung mit Scheinwerferreinung?

41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Böser Onkel 666 


 
Ich brech auch gleich.
Sich über andere Leute lustig machen, die Ihren Fehler schon eingestanden haben, nur um auch mal was zu schreiben.
Tss, tss, tss.. 🙄
Ich bin weg. Schon wieder zu viel Kindergarten.
Weis gar nicht warum ich mich immer wieder darauf einlasse.
So. Ich geh jetzt zu Bett. War ne harte Nachtschicht.

kann mir mal einer sagen, wo der "held" herkommt...?!

ich schreibe hier nicht um zu schreiben, sondern lediglich um weiter o.g. möglichkeiten der "legalisierung" mit eindeutigen fakten zu widerlegen. klar hast du schon geschrieben, dass es quatsch ist und genau diese aussage habe ich nur untermauert und noch erklärt, warum es quatsch ist.

Also warum aufregen? 😕

So what....

schlaf gut und kühldich mal von deiner nachtschicht ab...😉

http://cgi.ebay.de/...egoryZ57310QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Die Mieze hier bietet das mit E-Prüfzeichen an. Was sagen die Juristen unter euch dazu?

*seufz*

LEGAL ist sowas, wenn:

Der Scheinwerfer auf Xenon gerpüft wurde. .. Xenonbrenner + Halogen geprüfter Scheinwerfer ist NICHT zulässig.
Egal wo und wie viele E-Prüfzeichen da drauf sind, und wenn der Kanzler persönlich da unterschrieben hat, es ist NICHT ERLAUBT!

Ich frage mich, warum das bei den Leuten nicht in die Murmel will.

Zitat:

Original geschrieben von nin


http://cgi.ebay.de/...egoryZ57310QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
 
Die Mieze hier bietet das mit E-Prüfzeichen an. Was sagen die Juristen unter euch dazu?

woher weisst du denn, dass es ne "mieze" ist? etwa selber der verkäufer...? 😉

Aber anhand des preises solltest du bereits merken, dass auch dies keine legale möglichkeit seinkann.

Noch weniger, wenn du meine post´s auf der 1. oder 2. seite gelesen hättest, wo es genau um dieses thema ging:

hier wird ein anderes leuchtmittel in den originalen SW gebaut - alleine dies macht es bereits illegal!

klar haben die einzelteile die in der auktion verkauft werden E-Prüfzeichen, aber dein SW auch! und dieses E-Prüfzeichen bezieht sich auf Lampen vom Typ H1 oder H7 udn eben nicht auf Xenon-brenner.

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wenn man mal ganz nach unten guckt:

Rechtliche Hinweise zu Xenonumrüstung

Ein Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.



Zulassung

Dieses Produkt ist nicht im Bereich der STVO zugelassen.Es ist nicht für den Straßenverker in BRD zugelassen

@Martin
Haha Spaßkeks, netter Versuch, aber wenn man schlicht und einfach die Möglichkeit besitzt lesen zu können und dann noch dazu das Impressum findet und da was von "Laura" liest, naja........wird wohl höchstwahrscheinlich kein XY Chromosom sein.
Solltest du nen Kumpel haben der Laura heißt, nehme ich alles zurück 😉

@Chrono
Ich war mal als Beifahrer mit nem Kumpel unterwegs und auf ner Raststätte hat die Schnittlauchfraktion uns (bzw ihn) angehalten und nach Genehmigung für Rückleuchten (waren abgedunkelt) gefragt. Kumpel wusste garnicht, wie ihm geschah, er hatte die Kiste so gekauft. Auf den Rückleuchten war kein E-Zeichen, -> Peng, Anzeige.
Wachtmeister meinte, es muß ein E-Zeichen drauf sein, dann brauch man keine extra Genehmigung.
Wegen der Sache mit anderes Leuchtmittel in Scheinwerfer, ja klar. Nur wenn ich mir den Gesetzestext bezüglich Gasentladungslampen verinnerliche, da interessiert das Mme Juristica nicht. Steht nix explizit darüber und damit ist das für mich ne Gestzeslücke. Ich glaube ich hatte auch schonmal ein Forum gesehen wo die Gesetzeslücke festgestellt wurde.

Mir sind meine normalen Scheinwerfer ausreichend, baue mir so Xenon-Kram nicht ein. Bin mal mit nem originalen BMW-Xenon gefahren, naja so was wirklich anderes ist es gegenüber den normalen Linsenwerfern nun auch nicht. Und das Lichtbild bringt mir für meine Begriffe zuviele Schatten auf die Straße. Wenn mans hat würde ichs nicht ausbauen, aber dafür extra großartig was umbauen oder so halte ich für übertriebenen Aufwand.

Zitat:

Original geschrieben von nin


 
Wachtmeister meinte, es muß ein E-Zeichen drauf sein, dann brauch man keine extra Genehmigung.
Wegen der Sache mit anderes Leuchtmittel in Scheinwerfer, ja klar. Nur wenn ich mir den Gesetzestext bezüglich Gasentladungslampen verinnerliche, da interessiert das Mme Juristica nicht. Steht nix explizit darüber und damit ist das für mich ne Gestzeslücke. Ich glaube ich hatte auch schonmal ein Forum gesehen wo die Gesetzeslücke festgestellt wurde.

doch, es wird sie sogar sehr interessieren...die frage ist nur: fällt es auf oder nicht, dass nachträglich xenon verbaut wurde!

wie oben schon beschrieben, der scheinwerfer selbst wurde getestet (und zwar mit H1 oder H7 leuchtmitteln) und nur mit diesen leuchtmittlen hat der SW sein E-prüfzeichen bekommen.

irgendwo bei einer EU-behörde liegt also ein dokument wo drin steht, dass zu diesem Bauteil mit dieser E-Nummer folgende Teile gehören...und dann kommt ne auflistung über lampenfassung, gehäuse, material, usw.usw.....

tausche ich nun eine einzige dieser komponenten aus, verliert der geprüfte artikel seine rechtmäßigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


tausche ich nun eine einzige dieser komponenten aus, verliert der geprüfte artikel seine rechtmäßigkeit.

Genau. Ausserdem ist es ziemlich einfach zu erkennen, ob es sich um einen Halogen- oder Xenonscheinwerfer handelt.

HC = Halogen
DC = Xenon

Steht auf dem Scheinwerfer drauf.

ciao

Der Fred ist ja immer noch offen.
Kaum zu glauben.
Bei einer Frage nach KFZ-Diagnose und Carsoft, kannst von 10 rückwärst zählen und bei spätestens 7 ist der Thread zu. Ist illegal und *CLOSED*
Und hier??? HID-Xenon ist in Deutschland illegal. Hiernach hatte der TE gefragt. Also bitte * CLOSED*.
Legale Wege auf Xenon umzurüsten beantwortet die Suche.
MfG BO.

Wer allerdings zu Testzwecken oder Showzwecken ein solches Xenon Kit gern hätte, schreibt mich an. Ich hab mir mal zur Show eins gekauft. Benötige es nicht mehr.

Ähm...du misverstehst da was, Kollege 😉

Ich frage ja nicht nach einer Anleitung, Tipps und ähnlichem, um Illegales zu tun...

Wir führen hier eine mehr oder weniger sachliche Diskussion. Wen dann gewisse Leute denken, querpissen zu müssen, dann ist es klar, das die Stimmung eskalieren kann. Nun, soweit ist es zum Glück noch nicht gekommen, aufgrund der Tatsache, das sich alteingesessene nicht haben provozieren lassen...

Also mM kann der Thread ruhig offengelassen werden...sollte was schieflaufen, werde ich einen Mod bitten einzuschreiten und ggf. provozierende Beiträge zu entfernen...

Gruss
Score12

OK. Hab verstanden.
Dann nochmal zurück zu deiner Frage.

Zitat:

Original geschrieben von Score12


Was haltet ihr davon?

Klick mich du Gängstääää

Könnte man sowas eingetragen bekommen? Natürlich in Verbindung mit Scheinwerferreinung?

zu1.) Nichts.

zu2.) Nein. Auch nicht in Verbindung mit einer Scheinwerferreinigung.

Du Gängstäää. 😉 😛

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