Xenon Bußgeld ????

Audi A6 C4/4A

Wer kann mir sagen mit was ich rechnen muß mit illegal Xenon ????????

http://img227.imageshack.us/img227/5676/pict00011119ma.jpg

Beste Antwort im Thema

Du verstehst es einfach nicht: Solltest Du originale Xenons vom C4 haben, kannst Du die einbauen...ein TÜVler darf sie Dir aber nicht eintragen, da seit 2002 ohne aLWR und SRA Xenon verboten ist.

Solltest Du das Zeug in einen ehemaligen Halogen-SW eingebaut haben, dann ist es so oder so nicht legal.

Und genau darum ging es in dem Thread: Gepfuschtes Xenon - nix original!

Und wenn Du mal richtig gelesen hättest: TÜVler tragen viel ein, aber das hat nicht immer seine Richtigkeit..ein polizeilich bestellter Gutachter hebelt solche Sachen dann meist aus...

Mensch, lies doch einfach mal, was ich geschrieben habe...

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Doch... leider gehen die dauernd kaputt 😁

Spaß beiseite.... zurück zum Thema... Sonst bekomme ich vom Admin noch eine auf den Deckel....🙄

Hier mal die aktuellen "Bussgeld-Preise".....

https://www.bussgeldkatalog.org/xenon-nachruesten/

Ist für unsere Modell eh nicht von Belang.
So lange man weiterhin Originalteile verbaut und man nicht sagt wann die eingebaut wurden , was ja auch niemand prüfen kann, gibt es keine Probleme damit und das alles auch ohne SRA.

Jup, und mittlerweile liegen Gerichtsurteile vor das du Nachweisen musst das die Original Scheinwerfer wenn nicht von Werk aus verbaut waren vor 2000 eingebaut wurden...
Wenn du das nicht kannst Pech gehabt!

Leider ist der Kollege dem das passiert ist nur auf Facebook unterwegs

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Wie will man das denn machen? Frechheit von dem Gericht. Nehmen wir an, man hat das Fahrzeug nach 2000 gekauft (und das ist ja vielfach der Fall). Als ob ein Vorbesitzer einem bestätigt, daß Xenon verbaut war?
Glaube ich eher nicht.
Und dann? Gilt hier nicht, "im Zweifel für den Angeklagten" ? Super - was ist das für eine Rechtsprechung?

Nein galt in dem Fall nicht...

Gerichte entscheiden mal so oder so. Am Beispiel der Störerhaftung ( WLAN ) gibts unzählige Urteile mal positiv mal negativ aber bis heute keine Sicherheit in dem Bereich. Das ist Deutsche Rechtsprechung 😁 Es wird immer am Richter liegen !

Zitat:

@nogaroc4 schrieb am 28. Januar 2017 um 23:42:48 Uhr:


Das ist Deutsche Rechtsprechung 😁 Es wird immer am Richter liegen !

Das wird in anderen Ländern genau so sein...

Ich habe selber mal eine zeitlang für eine Versicherung gearbeitet und auch wenn es die meisten nicht hören wollen : Wenn es zu einem Unfall kommt (vor allem bei Personenschäden bei dem es um teilweise extrem hohe Summen geht) dann schauen einige Versicherungen defintiv genau hin und lassen Sachen überprüfen, das glaubt ihr nicht. Und das kann man auch durchaus nachvollziehen denn solche Beträge, um die es teilweise geht, will sie niemand freiwillig ans Bein binden.

Ich weiss auch das viele hier meinen "passiert mir nicht, passiert nur anderen"...Bitte, jeder wie er will und meint aber im Zweifelsfall kann sowas böse nach hinten losgehen - auch wenn die Chancen bei unserem Modell "auf die Nase" zu fallen relativ gering...Man muss sich einfach selber die Frage beantworten ob der Komfortgewinn durch Xenon das (zugegeben, minimale) Risiko eines finanziellen Dauerschadens (durch zb Mithaftung usw) übersteigt.

So einfach ist mMn die Gleichung. Ich habe für mich entschlossen : Nein, ist es mir nicht wert. Daher H1-Birnen und Relaisschatung rein. Sehen kann ich auch so bei Nacht...

Bin ich froh das ich Xenon orig. und ohne SWR-Anlage habe.. ;-)

@Browi: Und dann wird einem Fahrzeug rückwirkend die Betriebserlaubnis entzogen wenn anstatt der normalen Suffiten Kennzeichenbeleuchtung LED's verbaut sind - richtig?
Typisch Versicherung.
So auch der mittlerweile berühmte Fall, als ein Wildschaden nicht anerkannt wurde weil es ein Kanninchen und kein wilder Hase war, der überfahren wurde und einen Ölunfall im Wasserschutzgebiet ausgelößt hatte. Versichert war nur ein Unfallschaden mit Wild und nicht mit einem Haustier. Nachgewiesen durch Haarprobe an der Stoßstange.

Übrigens: Unglücke auf der Arbeitgeber-Toilette sind keine Arbeitsunfälle.

Zitat:

@schaudin schrieb am 15. Februar 2017 um 23:55:45 Uhr:


@Browi: Und dann wird einem Fahrzeug rückwirkend die Betriebserlaubnis entzogen wenn anstatt der normalen Suffiten Kennzeichenbeleuchtung LED's verbaut sind - richtig?
Typisch Versicherung.

Klar, man ist immer rel.schnell dabei mit "typisch Versicherung" und ich werde und will die auch gar nicht in Schutz nehmen. Aber in Zeiten, in denen es "schick" ist die Versicherungen bei jeder Gelegenheit zu bescheissen, müssen die sich was einfallen lassen. Den durch die Kollegen die immer meinen "Hey, 5 Jahre keinen Schaden gehabt, wozu zahle ich eigentlich" und dann man selber nachhelfen oder einen ungerechtfertigen Schaden schön über die Versicherungen abrechnen, steigen nämlich die Beiträge immer schön an. Auch die Werkstätten sind da oft ganz vorne mit dabei...Also von daher habe ich durchaus Verständnis das man versucht den eigenen Schaden zu begrenzen und eben mehr als einmal hinsieht wenn Kunden wieder dicke Rechnungen präsentieren...

Ich glaube, würde es die "Gefahr" nicht geben, dass man bei illegalen Anbauten am Auto ggf Stress mit der Versicherung bzw. dem eigenen Geldbeutel bekommt, würden noch viel mehr kuriose Dinge an und umgebaut werden ... Neulich ist mir einer mit rötlichen Standlichtbirnen bei Dämmerung entgegen gekommen, kein Abblendlicht an, nur mit Standlichtern gefahren während der Dämmerung..😁as sah aus der Entfernung so aus als würde ich Wagen vor mir fahren, nicht auf mich zu....Wenn da mal was passiert, dann wird der Kollege das sicherlich bereuen...Und da muss ich auch sagen : richtig so...

Wie gesagt, will hier niemanden in Schutz nehmen und jeder soll seine eigene Meinung haben 🙂

Das kommt aber auch daher weil man in Deutschland für alles und jeden Furz irgend eine Genehmigung braucht und das Teil dann zig mal durch irgendwelche Prüforganostionen getestet werden muss.
Hätte man dem Treiben freien Lauf gelassen wäre das ein normales Verkehrsbild und Dir wäre das gar nicht so aufgefallen, weil man es gewöhnt ist.

Nur weil es verboten ist ist es im Verkehr auch kaum vorhanden und wenn jemand so was dann verbaut hat wirkt es verunsichernd. Bei uns ist ja alles was toll ist verboten oder extrem Umständlich legal ans Fahrzeug zu bekommen.

Unser Bürokratismus in Deutschland wird uns irgendwann noch umbringen.

Zitat:

@schaudin schrieb am 15. Februar 2017 um 23:55:45 Uhr:


So auch der mittlerweile berühmte Fall, als ein Wildschaden nicht anerkannt wurde weil es ein Kanninchen und kein wilder Hase war, der überfahren wurde und einen Ölunfall im Wasserschutzgebiet ausgelößt hatte. Versichert war nur ein Unfallschaden mit Wild und nicht mit einem Haustier. Nachgewiesen durch Haarprobe an der Stoßstange.

Das ist auch richtig so. Keiner wird gezwungen, den Basistarif beim billigsten Versicherer abzuschließen. Erst muss es ganz billig sein und dann heulen, wenn die Qualität nicht passt? Eine Brembo Bremsanlage gibt es auch nicht bei Dacia.
Und wo ist dieser Fall berühmt geworden? Bildzeitung?

PS: Mit dem Entzug der Betriebserlaubnis haben Versicherer nichts zu tun.

Zitat:

@browi schrieb am 16. Februar 2017 um 08:03:24 Uhr:


Klar, man ist immer rel.schnell dabei mit "typisch Versicherung" und ich werde und will die auch gar nicht in Schutz nehmen. Aber in Zeiten, in denen es "schick" ist die Versicherungen bei jeder Gelegenheit zu bescheissen, müssen die sich was einfallen lassen.

Nun ja, da könnte man sich fragen Wer mit dem Beschiss angefangen hat. Klar gab es immer Helden die die Versicherungen beschissen haben, aber für solche Kunden haben Sie seit Jahrzehnten Datenbanken.
Aber der systematische Beschiss von Kunden, Werkstätten und Gutachtern ist wohl einige Nummern größer als wenn Jemand einmal in seinem Leben die Versicherung bescheißen will, klappt ja öfter nicht mit entsprechenden Folgen.

Klar ist das Versicherungsbetrug nicht zu Unterstützen ist, aber umgekehrt ist es auch nicht besser wenn man ständig versucht den Kunden über den Tisch zu ziehen. Während dem Kunden beim Erwischt werden ein Strafverfahren blühen kann, mindestens aber den Rausschmiss, passiert einer Versicherung schlicht gar nichts. Schlimmstenfalls müssen Sie auf die berechtigten Ansprüche noch ein paar Euros drauflegen und damit hat sich die Sache.

Zitat:

@nogaroc4 schrieb am 16. Februar 2017 um 10:35:14 Uhr:


Bei uns ist ja alles was toll ist verboten oder extrem Umständlich legal ans Fahrzeug zu bekommen.

Was ist so toll an einer Kirmisbeleuchtung? Oder an Fahrwerken die vernünftiges Fahren selbst auf ebenen Straßen kaum noch möglich machen?
Klar gibt es Länder wo deutlich mehr möglich ist. Aber wenn es deswegen zu einem Unfall kommt wird es deutlich Teurer und wenn dabei Jemand Verletzt wird steht dann schnell ein Kuraufenthalt ohne Bewährung im Raum.

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