Wurde angezeigt wegen überholen von Privat! obwohl kein Überholverbot?!
Ich musste wieder was total blödes erleben, der Hammer kommt noch!
Ich fuhr in der Stadt wo 50 km/h erlaubt hinter nem Typ her, der immer langsamer wurde und dann fuhr er weniger als 40 km/h. Da sowieso gleich ne 30er Zone kam, dachte ich mir ok, fahr ruhig hinterher. Dann begann die 30er Zone. Er wurd immer langsamer bis auf ca. 20 km/h. Ich dachte mir, ok fahr einfach vorbei dann hatt sich die sache erledigt. Was macht der Typ? Beschleunigt auch als ich ihn überholen will. Da die Strasse nicht geradeaus verläuft, sondern in einem großen Bogen nach links, drängte er mich fast auf den Gehweg. Ich war schon neben ihm und dann musste ich voll bremsen weil ich sonst mit der linken Seite auf den Bordstein gekommen wäre und mit der rechten Seite hätte ich ihn touchiert. In dem Moment war er aber auch auf der Gegenspur der Strasse!!! (ist eine ziemlich breite Strasse).
Hätte ich nicht gebremst, hätte es richtig gescheppert!! Und es wär dann auf der Gegenseite z
ur Kollision gekommen! Hätt mich mal interessiert wie er das erklärt hätte! Dann hätte man ja gesehen das er mich abgedrängt hatte!
Auf jeden Fall hatte ich ja gebremst und es passierte nichts.
Dann fuhr er ein paar Meter und hielt an...ich fuhr langsam an ihm vorbei....dann blinkte und hupte er...ich war voll sauer und dann sah ich wie seine Beifahrerin ausstieg und zu fuß (!) hinter mir her lief...ich fuhr schneller und war dann weg....
Naja ich dachte das wars...dann spät abends klingelten die Bullen an der Haustürr meiner Eltern (da der Wagen auf meinen Vater zugelassen ist)...ich wohne aber woanders.
Die erzählten ich hätte jmd. "aufs übelste" überholt im Überholverbot! (war ne 30er Zone, ist da immer überholverbot??? Da sind weder Schilder, noch striche auf der Strasse).
Und was ich für ein Auto fahren würde fragten die...mein Vater: ein 328i. Der grüne: Oh, der hat ja ganz schön Pfeffer unter der Haube....
Mein Vater berühigte die Situation, aber die grünen sagten, ich bekomme nun nen Bußgeld wegen überholen im Überholverbot!
Kann doch nicht sein, oder? Ist in 30er Zonen denn immer Überholverbot? Und kann maich so ein Arsch einfach anzeigen?
Gruß
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von chrisok
Dann frage doch die Polizisten (sofern sie noch mal persönlich vorbeikommen) ob/wann da noch was schriftliches kommt und schildere ihnen den Fall noch mal ganz genau. Irgendwelche imaginären Freunde würde ich lieber nicht in die Story mit einbauen. Wenn das rauskommt, dann ist die Glaubwürdigkeit dahin. Einfach bei der Wahrheit bleiben.
Was mich nur wundert, warum geht so ein Toyota Pampersbomber so ab, dass du selbst mit deinem Wagen Probleme bekommst.
Hi Chris!
Naja ich hätt ihn fast locker überholt, aber er gab ja auch gas und machte mir die strasse zu. Das lag auch mit daran, das die Strasse nen großen linksbogen macht und da war für mich dann einfach die Strasse ende, da er ja auch nach links rüber fuhr...
Mir passieren echt immer dinger 🙁
Gruß Frank
P.S. Das kommt davon wenn man >3000 KM im Monat fährt 😉
Merkwürdige Geschichte.
Hättest halt in dem Moment als dir die alte nachgerannt ist stehnbleiben sollen.
Vögeln solcher Art gehört einfach mal ne Faust ins Gesicht angeboten, mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Musst ihn ja net gleich umhauen, das machts nur schlimmer😉
Aber die meisten Pisser kuschen sowieso gleich wenn du sie dementsprechend angehst.
Hey,
ein kleiner Tipp von mir(spreche da aus Erfahrung), äußere dich genauso wie es sich ereignet hat, denn mit der Wahrheit bist du am besten bedient!!! Kann sein das du dann ein Bußgeld bezahlen musst und gut, so einen Quatsch mit Zeugen suchen(also Kumpel fragen) usw. würde ich lassen das bringt dich nur in Teufelsküche, glaub mir. Zudem steht ja dann Aussage gegen Aussage denn seine Frau zählt normalerweise nicht als Zeuge!!! Bei mir war es so das ich irgendwann ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen habe dort sollte ich mich zu der Angelegenheit äußern habe ich auch gemacht nur die Wahrheit geschrieben und das war es, irgendwann kam ein Schreiben das Verfahren wurde eingestellt, so wird es wohl bei dir auch ausgehen, wenn du dir nicht so etwas öfters zuschulden kommen lassen hast!!! Wünsch dir auf jeden fall viel Glück!!!
Möchte noch kurz etwas anmerken, weil ja eben schon gesagt wurde junge Leute BMW viel PS usw. Dieses Vorurteil liegt wahrscheinlich daran, das es teilweise so ist!!! Mir ist es heute auch passiert, musste eine Vollbremsung machen nur weil ein BMW Fahrer meinte er muss trotz Gegenverkehr überholen, so lang nichts passiert und mann noch Bremsen kann ist das Ok, jeder kann sich mal verschätzen und meistens geht so etwas in die Hose, aber es sind nicht nur BMW Fahrer diese Bekloppten gibt es bei jeder Marke, wollte das nur kurz anmerken!!!
Gruß Alex
So bin wieder da verhandlung zu Ende,
leider 4 Wochen Lappen weg!
Die einzige Zeugin , die bei mir die rote Ampel gesehen hat ist 3 m, ich wiederhole 3 Meter hinter mir gefahren und will das so gesehen haben!!! Wenn das wahr ist, wieso habe ich nur einen Frontschaden und keinen Heckschaden? Zumal durch die Sonne und eine Baustelle und alles für mich nicht zu erkennen war?
Achja und meine Beifahrerin zählte irgendwie gar nicht, Schließlich ist er in Ihre Seite gefahren. Und sie hat auch keine Ampel gesehen. Und noch was der Typ hatte nen Schaden von 11000 Euro, ich einen von 5000! Er aber einen Toyota, meine Versicherung hat ihm auch nur 5000 Euro bezahlt! Sehr komisch alles!
Recht haben und Recht bekommen! Armes Armes Deutschland!
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So, jetzt kam Post der Polizei:
Ich soll mich schriftlich dazu äußern! Vorgeworfen wird mir nun nur das ich in einer unübersichtlichen Stelle überholt habe (aber ohne gefährdung oder so was...).
Was soll man denn dazu antworten??
Hi,
leg mal am besten Widerspruch dagegen ein und erkläre, dass dem so nicht gewesen ist! Zudem stellst Du Gegenanzeige gegen den Fahrer des anderen Fahrzeuges! Hast Du denn bei der Polizei schon irgendwelche Angaben in mündlicher Form gemacht (als die vor Deiner Haustür standen)? Gehe mal stark davon aus, dass es keine weiteren Zeugen dieses Vorfalls gibt und hier im Ernstfall Aussage gegen Aussage steht. Und ich glaube kaum, dass die Verwaltungsbehörde (Stadt) -denn an diese sollst Du ja das Geld wegen Deiner begangenen Ordnungswidrigkeit zahlen- diesen Fall weier verfolgen wird!
Zitat:
Original geschrieben von Pieselwitz
Hi,
leg mal am besten Widerspruch dagegen ein und erkläre, dass dem so nicht gewesen ist! Zudem stellst Du Gegenanzeige gegen den Fahrer des anderen Fahrzeuges! Hast Du denn bei der Polizei schon irgendwelche Angaben in mündlicher Form gemacht (als die vor Deiner Haustür standen)? Gehe mal stark davon aus, dass es keine weiteren Zeugen dieses Vorfalls gibt und hier im Ernstfall Aussage gegen Aussage steht. Und ich glaube kaum, dass die Verwaltungsbehörde (Stadt) -denn an diese sollst Du ja das Geld wegen Deiner begangenen Ordnungswidrigkeit zahlen- diesen Fall weier verfolgen wird!
Bisher noch nichts der Polizei geäußert.
Geld soll ich gar nicht (zumindest stand in dem Schreiben nichts davon) zahlen....
Ich weiß, ist der falsche Weg, aber ich wäre ausgestiegen und hätte dem Penner eine geknallt ! Beim Abgang hätte ich ihn noch darauf hingewiesen, das ich bei einer Anzeige seine Adresse einsehen kann.
Prost
kungfu
PS: Mir kam mal einer an einer Ampel blöd, hat sich dann in seinem Fahrzeug versteckt und schnell alle Knöpfe runter gemacht, meine Perle wurde ganz bleich als ich da ausgetickt bin. Bin ja wirklich sehr ausgeglichen, aber im Straßenverkehr, wenn mich jemand gefährdet dreh ich ab !
Steh ich dazu 😉 !
Zitat:
Original geschrieben von kungfu
Ich weiß, ist der falsche Weg, aber ich wäre ausgestiegen und hätte dem Penner eine geknallt ! Beim Abgang hätte ich ihn noch darauf hingewiesen, das ich bei einer Anzeige seine Adresse einsehen kann.
und dann wärst du für 1J.Fußgänger und dürftest anschließend zur MPU.
Hier würde ich nichts weiter unternehmen ohne vorher einen Anwalt zu nehmen.
hier steht auf der einen Seite Überholen an einer unübersichtlichen Stelle,auf der anderen Behinderung und Beschleunigen beim überholt werden.
Kann man hier überhaupt von Überholen sprechen,wenn man ausscherrt und dann hinter dem Typen wieder einscherrt?
Bis jetzt fahre ich noch ..... 😉 !
Ich bevorzuge halt den direkten Weg der kurzen Kommunkation, geht aber bei uns aufgrund der sehr speziellen Mitbürger nicht wirklich anders. Die spucken der Polizei vor die Füße ..... und wenn mir einer in der Ortschaft mit 90 km/h fast in den Arsch reinknallt, dann hat er halt Pech wenn die nächste Ampel rot ist und er hinter mir halten muß..... ! That´s it ! Ist halt typisch Deutschland, keinen Arsch in der Hose und dann rumpflennen weil diverse Mitbürger sich organisieren und uns auf der Nase rumtanzen !
Vielleicht wird man nach 10 Jahren Diskotheken-Gewerbe auch einfach etwas schmerzfrei 😁 !
MFG
kungfu
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
und dann wärst du für 1J.Fußgänger und dürftest anschließend zur MPU.
Hier würde ich nichts weiter unternehmen ohne vorher einen Anwalt zu nehmen.
hier steht auf der einen Seite Überholen an einer unübersichtlichen Stelle,auf der anderen Behinderung und Beschleunigen beim überholt werden.
Kann man hier überhaupt von Überholen sprechen,wenn man ausscherrt und dann hinter dem Typen wieder einscherrt?
Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
So, jetzt kam Post der Polizei:
Ich soll mich schriftlich dazu äußern! Vorgeworfen wird mir nun nur das ich in einer unübersichtlichen Stelle überholt habe (aber ohne gefährdung oder so was...).
Was soll man denn dazu antworten??
Hey,
schreib es so wie es sich zugetragen hat und du wirst sehen es wird nicht viel passieren, sag einfach er ist die ganze Zeit langsam gefahren und als du überholen wolltest hat er plötzlich beschleunigt, dann bekommt er auch eins auf den Sack oder es geht so aus, das überhaupt nichts passiert und das Verfahren eingestellt wird, so war es bei mir!!!
Gruß Alex
Hi will auch mal was dazu sagen:
In dem Schreiben der Polizei steht, dass Du "an einer unübersichtlichen Stelle" überholt hast! Da steht NIX von gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung oder Nötigung usw. Das ist doch schonmal sehr gut!
Ich gehe davon aus, dass mittlerweile jeder hier in diesem Fred weiß, dass das Überholen innerhalb geschlossener Ortschaften bis auf wenige Außnahmen verboten ist. Selbst wenn der vor einem Fahrende nur 30 statt 50 fährt!
Naja ist halt passiert. ( Ich hätte auch überholt ! ) Gib bei der Polizei zu Protokoll, dass Du an dem und dem Tag die Straße "soundso" mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit befuhrst, und auf einen sehr langsam vor dir fahrenden PKW kamst. Du bist ganz normal hinter ihm geblieben, aber als er nach einer Weile seine Geschwindigkeit noch mehr reduzierte, hast Du halt zum Überholen angesetzt! Während des Überholvorganges hat der langsam Fahrende seine Geschwindigkeit deutlich erhöht, so dass es allein durch diese nötigende Fahrweise zu einer plötzlich unerwartenden Gefährdung seinerseits kam UND der von ihm provozierte Überholvorgang leider deutlich länger wurde. Hätte er Dies nicht getan, dann hättest Du unter Einaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholen können. Mach unter Berücksichtigung dieser Angaben eine Gegenanzeige.
ICH würde ungefähr so schreiben. Ob Du jetzt einen Beifahrer an Bord hattest, der im Zweifelsfall die selbe Geschichte erzählt, bleibt Dir überlassen! ICH würde mich mit einem guten Freund absprechen. Ich weiss zwar, dass das nicht korrekt ist, aber dieser Toyotafahrer ist ja auch nicht ganz korrekt. Also muss man sich mal wieder innerhalb des Systems zur Wehr setzen...!
Wenn alles so ausgeht, wie ich mir das vorstelle, wird das Verfahren
- entweder eingestellt
- eine Verwarnung in Höhe von € 30,-
- ein Bußgeld in Höhe von € 40,- & 1 Punkt wegen Nichtbeachtung des Überholverbotes
- wegen Gefährdung ein Bußgeld in Höhe von € 125,- & 1 Punkt & 1 Monat Lappen weg ( wenns richtig dicke kommt..! )
Viel Erfolg
MfG Thomson 😉
Zitat:
Original geschrieben von kungfu
Ich weiß, ist der falsche Weg, aber ich wäre ausgestiegen und hätte dem Penner eine geknallt ! Beim Abgang hätte ich ihn noch darauf hingewiesen, das ich bei einer Anzeige seine Adresse einsehen kann.
Prost
kungfuPS: Mir kam mal einer an einer Ampel blöd, hat sich dann in seinem Fahrzeug versteckt und schnell alle Knöpfe runter gemacht, meine Perle wurde ganz bleich als ich da ausgetickt bin. Bin ja wirklich sehr ausgeglichen, aber im Straßenverkehr, wenn mich jemand gefährdet dreh ich ab !
Steh ich dazu 😉 !
toll, bis der gegenüber stärker ist, mal eben sein pfefferspray zeht oder dir ruckzuck nen messer in den bauch rammt. gabs alles schon. wegen vllt nem blöden fahrfehler oder ner unachtsamkeit... dafür sein leben zu lassen, ne danke.
Zitat:
Original geschrieben von Thomson1st
Ich gehe davon aus, dass mittlerweile jeder hier in diesem Fred weiß, dass das Überholen innerhalb geschlossener Ortschaften bis auf wenige Außnahmen verboten ist. Selbst wenn der vor einem Fahrende nur 30 statt 50 fährt!
Das ist einfach nur falsch ! Wenn dem so wäre, wäre die Mittellinie in jeder Ortschaft durchgezogen und nicht gestrichelt !
MFG
kungfu
PS: Natürlich darf man in geschlossenen Ortschaften überholen, solange man:
A) die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet
B) dies mit der nötigen Vorsicht und Rücksichtnahme ( Passivverhalten ) tut.
Was manche hier so schreiben .... 😉 !
MFG
kungfu
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
toll, bis der gegenüber stärker ist, mal eben sein pfefferspray zeht oder dir ruckzuck nen messer in den bauch rammt. gabs alles schon. wegen vllt nem blöden fahrfehler oder ner unachtsamkeit... dafür sein leben zu lassen, ne danke.
Komm, wir zittern zusammen ..... 😁 !