Würdet ihr euch zur Zeit einen Diesel kaufen?
Hallo zusammen,
Ich bin Neu hier und wollt mal nachfragen was ihr so meint. Wir brauchen nun ein Familenauto und mir gefällt der Passat am besten. Wir haben gestern einen 2.0TDI Probegefahren, um genau zu sein ein Passat variant 2.0TDI Highline R-line. Er hat sich echt toll fahren lassen und alles. Ich stehe dem Diesel noch ein bisschen skeptisch gegenüber mein man war von Anfang an für einen Diesel. Nun würde es mich interessieren was ihr so meint bzw. Erfahrungen gemacht habt. Außerdem wenn ihr auch einen 2Tdi fahrt wie zufrieden ihr seit.
Vielen dank schon einmal.
Beste Antwort im Thema
Ich habe mir kürzlich auch einen Diesel Passat gekauft ich fahre ca 35 TKM /anno das macht sich schon bemerkbar. zweitens gibt es IMHO keinen effizienteren Antrieb als einen Diesel. Und mit Euro 6 bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite erst mal. Was die Gleichstellung der Besteuerung angeht, würde ich mich erst mal nicht all zu heiß machen. Unsere ganzen Brummi Fahrer und auch der Rest der Wirtschaft werden es wohl kaum gut finden wenn das kommt.. Ich denke, dass werden sich die Damen und Herren in Berlin noch mal überlegen... Das ist so ein grünes Gewäsch die sollen erst mal vernünftige alternativen zum Dieselantrieb fördern und massentauglich mache, bevor sie drüber nachdenken die Wirtschaft als auch den kleinen Mann zu belasten. Und mit vernünftige alternativen meine ich definitiv nicht das E-Auto, denn das ist in meinen Augen, nichts weiter als Schönfärberei. Es ist nun mal Fakt, das wir leider noch keine 100 % Ökostrom zur Verfügung haben. Solange das so ist, habe ich ein besseres Gewissen einen hochentwickelten, und gemessen an früheren Zeiten, sehr sauberen Selbstzünder zu fahren. In diesem Sinne "Dieselgate my ass"
45 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. Oktober 2017 um 13:35:57 Uhr:
rein zum Thema Diesel:
Die Motoren im B8 haben alle E6. Insofern würde ich mir erst ab einer Haltedauer > 6-8 Jahren Gedanken machen. Ansonsten Feuer frei.
Und auch da weiß man nie, was für ein Gehirnfurz der nächste Sesselfurzer bekommt... Vielleicht werden als nächste als Autos mit einem Hubraum > 2 Liter verbannt und stärker versteuert...
... aber noch sind sie ja mit der grüne plakette bzw. euro 4 diesel noch nicht "fertig" und irgendwann gehen den idioten ja auch die farben aus.
Vorsicht. Im Zusammenhang mit den anhängigen Gerichtsverfahren warnen sämtliche Fachblätter und das Organ der Automobilindustrie - der ADAC - dringend davor, Autos zu kaufen, die nicht Euro 6d haben.
Der aktuelle Passat ist nicht nach Euro 6d zertifiziert! Nur auf Euto 6 zu schauen und die Unterklassifikation a bis d zu ignorieren ist fahrlässig.
Es ist dringend anzuraten bis Februar 2018 abzuwarten, wenn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden hat.
Beispiele:
https://www.adac.de/.../default.aspx
http://www.focus.de/.../...ber-ist-nicht-gleich-sauber_id_7471333.html
https://www.merkur.de/.../...ab-audi-und-bmw-ruesten-nach-8439269.html
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. Oktober 2017 um 14:08:20 Uhr:
ja vergessen hast du nur, dass das gericht keine gesetze macht. immer schön locker.
Das ist richtig.
Nur verhält es sich hier anders herum.
Die Gesetzte (EU-Recht) existieren schon.
Per Gerichtsentscheid wird hier ein Vollzug der Gesetzte eingeklagt.
Gegen das bestehende EU-Recht, das auch eine ausdrückliche Willensbekundung der Bundesrepublik darstellt, besteht für die Bundesgestzgebung keine Möglichkeit gegenteilig zu beschließen.
In Leipzig wird es somit zur Nagelprobe kommen, deren Entscheid final ist.
hast du mal was zum nachschauen? Also entsprechende EU-Verordnung. Würde mich jetzt mal interessieren.
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Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. Oktober 2017 um 14:25:05 Uhr:
hast du mal was zum nachschauen? Also entsprechende EU-Verordnung. Würde mich jetzt mal interessieren.
Jede Euro-Abgasnorm ist EU-Verordnung.
Wozu würde man sie sonst als „Euro 5“ oder „Euro 6“ bezeichnen, wenn Sie nicht europäisch wären und man sie ins nationale Recht umsetzt?
Hier ist festgelegt was Autos dürfen.
Dann gibt es die Luftqualitätsrichtlinie der EU: 2008/50/EG, die in der 39. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) in Deutsches Recht umgesetzt wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/
Für NOx bedeutet das, dass der Jahresmittelwert nicht über 40 ug/m3 Luft liegen darf.
Und eben das wurde bislang eingeklagt, wobei jede Instanz in der deutschen Rechtsprechung den Klägern Recht gegeben hat. D.h., dass es den NOx-Hauptemittenten (Dieselautos) an den Kragen geht. U.a. deswegen, weil sich die KfZ-Hersteller nachweislich nicht an die Vorgaben der Euro-Normen gehalten haben, bzw. hier ein enormer Ermessensmissbrauch stattgefunden hat (Abschalteinrichtungen, beliebige Thermofenster).
Mit Euro 6d möchte man das nun heilen, da es hier um Realwerte im Fahrbetrieb von Autos geht, die dafür Sorge tragen, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten werden.
Stopp du verwechselst richtlinie und verordnung. Eine Richtlinie greift nicht in das nationale Recht ein. Erst das Umsetzungsgesetz zur Richtlinie. Im Gegensatz dazu eine Verordnung. Die EU kann mit eine EU-Verordnung unmittelbar in nationales Recht eingreifen. Das ist rechtlich sehr gefährlich. Z.B. EU-DSGVO
Es scheint also kein unmittelbares EU-Gesetz dazu zugeben, sondern nur die nationalen Umgesetzungsgesetze.
zudem bezieht sich die BImschV nicht auf den Ausstoß von Fahrzeugen!
und die von dir benannte Richtlinie auch nicht.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. Oktober 2017 um 14:53:04 Uhr:
Stopp du verwechselst richtlinie und verordnung. Eine Richtlinie greift nicht in das nationale Recht ein. Erst das Umsetzungsgesetz zur Richtlinie. Im Gegensatz dazu eine Verordnung. Die EU kann mit eine EU-Verordnung unmittelbar in nationales Recht eingreifen. Das ist rechtlich sehr gefährlich. Z.B. EU-DSGVOEs scheint also kein unmittelbares EU-Gesetz dazu zugeben, sondern nur die nationalen Umgesetzungsgesetze.
Nur was willst Du mir damit sagen?
Habe zu keinem Zeitpunkz behauptet, dass eine Richtlinie eine Verordnung wäre.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. Oktober 2017 um 14:58:07 Uhr:
zudem bezieht sich die BImschV nicht auf den Ausstoß von Fahrzeugen!und die von dir benannte Richtlinie auch nicht.
Was willst Du mir damit sagen?
Habe das zu keinem Zeitpunkt behauptet.
doch genau hier!
Zitat:
@collingwood schrieb am 28. Oktober 2017 um 14:19:28 Uhr:
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. Oktober 2017 um 14:08:20 Uhr:
ja vergessen hast du nur, dass das gericht keine gesetze macht. immer schön locker.Das ist richtig.
Nur verhält es sich hier anders herum.
Die Gesetzte (EU-Recht) existieren schon.
Per Gerichtsentscheid wird hier ein Vollzug der Gesetzte eingeklagt.
Gegen das bestehende EU-Recht, das auch eine ausdrückliche Willensbekundung der Bundesrepublik darstellt, besteht für die Bundesgestzgebung keine Möglichkeit gegenteilig zu beschließen.
In Leipzig wird es somit zur Nagelprobe kommen, deren Entscheid final ist.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. Oktober 2017 um 15:20:36 Uhr:
doch genau hier!
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. Oktober 2017 um 15:20:36 Uhr:
Zitat:
@collingwood schrieb am 28. Oktober 2017 um 14:19:28 Uhr:
Das ist richtig.
Nur verhält es sich hier anders herum.
Die Gesetzte (EU-Recht) existieren schon.
Per Gerichtsentscheid wird hier ein Vollzug der Gesetzte eingeklagt.
Gegen das bestehende EU-Recht, das auch eine ausdrückliche Willensbekundung der Bundesrepublik darstellt, besteht für die Bundesgestzgebung keine Möglichkeit gegenteilig zu beschließen.
In Leipzig wird es somit zur Nagelprobe kommen, deren Entscheid final ist.
Und was aus Deinem Statement?
Richtlinie? Verordnung? BImSch?
Wo liegt der Hase im Pfeffer?
Pauschal sage ich mal nein, da ich zwischen Deinen drei letzten Postings keinen Zusammenhnag sehe.
tja das ist wohl der punkt...
Eine Richtlinie ist (erst einmal) nicht bindend. Sie muss durch die deutsche Legistlative umgesetzt werden. Das heißt auf Basis ihrer können keine Entscheidungen getroffen werden. Setzt der Gesetzgeber nicht um, gibt es ein EU-Klageverfahren. Das ist aber nebensichtlich.
Eine Verordnung greift direkt. Sie gilt wie nationales Recht. Auf Grund ihrer können Urteile erlassen werden.
Die von Dir zitierte Richtlinie bezieht sich nicht das Fahrverbot von Fahrzeugen, die bestimmte Euroklassen nicht erfüllen, sondern es geht um eine bestimmte Luftqualtität die vorherrschen muss. Um es mal ganz deutlich zusagen: Wenn die Grenzwerte verletzt sind bringt Dir auch ein 6d Auto nichts. Die Luftqualität kann durch verschiedene sachen beieinflusst sein. Um es mal ganz plakativ zu sagen. Wenn ich furze sinkt die Luftqualität auch. Da bringt Dir ebenfalls Dein 6d Auto nichts. Dann ist Ende im Gelände.
Die Behörde hat bei Überschreitung Maßnahmen zur Steigung der Luftqualität durchzuführen. Ein solche Generalklausel kann zu allem und nichts führen...
Was anderes wäre es wenn Du vom Zulassungsverfahren reden würdest. Nach Studium der entsprechenden Veordnungen wüsstest Du dann jedoch, dass 6d erst in 2020 verpflichtend kommt...
Bei 15 tkm im Jahr macht ein Diesel keinen Sinn.
Selbst ohne die ganze Diesel Diskussion.
So ab 20 eher 25 tkm kann man mal drüber nachdenken.
Teile die Ansicht nicht pauschal.
Wenn das Auto schwer ist oder man gerne gut motorisiert ist, schlägt der Kostenvorteil Diesel / Benzin deutlich schneller ins gewicht. Wenn ich mit meinem 190iger Diesel mit 230 40km/h über die BAB nach hause brezele, hab ich am Ende knapp unter 10 liter auf der Uhr. Mach das mal mit n Benziner. Wenn Du Glück hast, hast Du noch eine "1" an erster stelle stehen. Oder wenn man mal was ziehen muss, oder, oder, oder. Es kommt auf den Einsatzzweck, das Fahrprofil und die Fahrweise an.
Klar ob man nun mit 1,4 TSI oder 1,6 TDI Schalter im sechsten Gang durch die Gegend schleicht macht keinen Unterschied. Vermutlich auch nach 25.000km/h nicht nennenswert...
Also ich war letzten Freitag zur HU, es wurde die AU am Rohr mit gemessen, Ergebnisse waren 0.000
Somit brauch man sich zum Thema Sauberkeit keine Sorgen machen.
In meinen Fall ein BiTDI der ersten Tage, wobei wohl vor 1 Jahr oder noch länger ein Update gemacht wurde am MSG.
Aber Angst wegen irgendwelchen Abgas Zeugs mache ich mir nicht, geplant ist der Wagen zu fahren bis er Quasi Auseinander fällt bzw. Deutlich über 10Jahre. Er hat alles was ich aktuell brauche und erfüllt meine Anforderungen. Somit sehe ich kein Grund vorzeitig etwas neues zu kaufen.
Grade weil Elektroautos aktuell nicht meine Anforderungen erfüllen, auch wenn rein vom normalen Täglichen Zyklus durchaus ein Elektro Auto für die Arbeitsstrecke realistisch ist.