Wo kann ich das Modelljahr im Fzg.-Brief ablesen?

Audi A3 8P

Hallo Leute,

wie kann ich das Modelljahr aus dem Fzg.-Brief herauslesen. Habe heute meinen Brief bekommen und glaube mir soll ein Modelljahr 2007 untergejubelt werden, obwohl ich schriftlich ein MJ08 bestellt habe. Also weiß jemand zuverlässig, wie ich das aus dem neuen Brief Zulassungsbescheinigung Teill II" ablesen kann.

Gruß,
harrycane

59 Antworten

@Harrycane

Hast du denn beim Händler bestellt oder über nen Internetdealer ??

Also ich würd auch sagen das dir ne Kaufpreisminderung zusteht. Aber es wird bestimmt auch die Möglichkeit geben das du das Auto nicht nimmst und das Auto nochmal gebaut wird. Die Wartezeit für den neuen ist dann auch meist nicht so lang weil das Auto dazwischen geschoben wird.

Aber ich an deiner Stelle würde das Auto gar nicht erst anmelden. Denn sonst kannst alles weitere vergessen

Zitat:

Original geschrieben von TT Ringal


Hi Hurrycane,

mein Beileid, dass ist ja wirklich ärgerlich!

Also eine Kaufpreisminderung steht dir in jeden Fall zu! Die Frage ist ob dir das ausreicht oder du nochmal die lange Wartezeit für eine Neubestellung in Kauf nimmst?!

Schon diesen

Beitrag

gelesen? Den Nachteil zu belegen wird wohl schwierig sein, auf reine Vermutungen, nach dem Motto "da wird doch immer was gemacht" zu verweisen halte ich für gewagt.

Zitat:

Original geschrieben von isarauen


Den Nachteil zu belegen wird wohl schwierig sein..

Als Nachteil wäre sicherlich schon der mögliche erhöhte Wertverlust beim Verkauf anzusehen. Besonders in den ersten Jahren legen manche Händler bei der Bewertung des Fahrzeuges Wert auf das Modelljahr! Aussage Mahag München

Auch die Tatsache, dass Harrycane das Auto schon zugelassen hat sehe ich nicht problematisch, da er ja bei der Abholung davon ausgehen musste ein MJ08 zu erhalten.

Das Auto ist glücklicherweise noch nicht zugelassen. Werde am Montag mal mit Ingolstadt telefonieren und schauen was die dazu sagen. Werde diese Kröte auf jeden Fall nicht einfach so schlucken.

harrycane

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Wenn Du verbindlich MJ08 bestellt hast, dann ist der Kaufvertrag seitens Audi ja noch nicht erfüllt worden. Theoretisch müsstet Du den Wagen also nicht annehmen. Der Nachteil wäre aber halt wieder die erneute Wartezeit. Ich würde lieber damit drohen den Wagen nicht zu nehmen und bei einem anderen Hersteller zu bestellen, wenn sie Dir nicht ne vernünftige Entschädigung anbieten. Aber ich vermute mal, dass sie versuchen werden, das Ganze herunterzuspielen nach dem Motto, ist ja alles so, wie es sein soll. Berichte mal am Mo., wie es weitergegangen ist. 😉

hat es denn so viele auswirklungen auf deine bestellung ob es MJ08 oder MJ07 ist. Denn eigenltich gibt es ja keine zwischen den MJ08 und MJ 07.

Zitat:

Original geschrieben von houseboy07


hat es denn so viele auswirklungen auf deine bestellung ob es MJ08 oder MJ07 ist. Denn eigenltich gibt es ja keine zwischen den MJ08 und MJ 07.

Ein paar gabs schon, nur dieses mal relativ

geringe!

Habt Ihr denn kein Perso fürs Auto ?

Viele Grüße

g-j🙂

- Moroblau 🙁

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Ein paar gabs schon, nur dieses mal relativ geringe!

ALso ich kenne die Änderungen von der Seite aber mal ehrlich das ist ja nichts. Also ich hab auch MJ07 und für mich hat sich nichts geänder gegenüber Mj08 dort eins schon er währe noch teurer gewesen :-)

Also ist es so schlimm das er MJ07 ist. Was hat er denn für einen bestellt und wer sein neues auto schon Karre nennt hat so ein auto sowie so nicht verdient

Karre – teilweise abwertend – für Kraftfahrzeuge

Ist aber egal. Wenn er einen Mj 08 wollte *unbedingt* und das schriftlich festhalten lässt, muss er auch eins bekommen...

Sonst hätte er ja noch gewartet....

Denke schon, dass er da was machen kann...

ihr macht ja ein rießen Geschiss ( Sorry ) 🙂

Wie die Welt untergehen würde. Ich würde vllt den Kaufpreis bissl mindern,aber nehmen würde ich in auf jeden Fall! Ist ja fast so also ob ihr ein anderes Auto bekommen würdet...

Grüße
*dermj07hat*
Domi🙂

Ps: ich arbeite nicht in dem Autohaus 😁

Zitat:

Original geschrieben von Domis_golf


ihr macht ja ein rießen Geschiss ( Sorry ) 🙂

Wer macht denn hier Gesch....!? Der Tenor ist doch, dass er sich ne vernünftige Entschädigung geben lassen soll und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Wer macht denn hier Gesch....!? Der Tenor ist doch, dass er sich ne vernünftige Entschädigung geben lassen soll und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von Domis_Golf


Ich würde vllt den Kaufpreis bissl mindern...

ich sag ja nichts anderes 😉 Dennoch gibt es weit schlimmeres!

Grüße
Domi

Sehe ich anders. Wenn ich das unbedingt will, dann will ich das auch!
Und nicht, weil der Freundliche zu doof ist, oder denkt, das merkt der eh nicht mir einfach was anderes unterschiebt!

Dabei ist es egal, was geändert wurde oder was nicht.
Wenn ich das so bestelle und extra festhalten lasse, dann will ich das auch, sonst hätte ich es nicht schriftlich festhalten lassen.

Und mal andersherrum. Hätte er vorher gewußt, dass es ein Mj 07 wird, hätte er den Vertag nicht unterschrieben und wäre zu einem anderen Händler gegangen 😉

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