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Wo kann ich das Modelljahr im Fzg.-Brief ablesen?

Themenstarteram 2. Juni 2007 um 11:00

Hallo Leute,

wie kann ich das Modelljahr aus dem Fzg.-Brief herauslesen. Habe heute meinen Brief bekommen und glaube mir soll ein Modelljahr 2007 untergejubelt werden, obwohl ich schriftlich ein MJ08 bestellt habe. Also weiß jemand zuverlässig, wie ich das aus dem neuen Brief Zulassungsbescheinigung Teill II" ablesen kann.

Gruß,

harrycane

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59 Antworten
am 4. Juni 2007 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von melce

Da stimme ich zu. Mein Abholtermin in IN ist am 11.6. Habe heute die Fahrgestellnummer bekommen, ist definitiv MJ 08.

Mein Abholtermin ist auch am 11.06. in IN, allerdings noch MJ 07.

Hätte Ihn auch schon am 08.06. abholen können, ist wahrscheinlich einer der letzten MJ 07.

Bin endlich froh wenn das therater rum ist wieder mit den modelljahr wechsel und nächstes jahr wieder aufs neue MJ09 und dann beschweren sich wieder welche ja ich hab MJ08 und ich will MJ09

und jetzt freuen sich alle das sie MJ08 haben :-)

Zitat:

Original geschrieben von melce

Da stimme ich zu. Mein Abholtermin in IN ist am 11.6. Habe heute die Fahrgestellnummer bekommen, ist definitiv MJ 08.

Das ist ja witzig, ich konnte meinen ab dem 13.06. holen, und es ist ein MJ07...

Wie gehen die da vor?

Grüße

am 4. Juni 2007 um 21:45

Zitat:

Original geschrieben von ZXR600

Das ist ja witzig, ich konnte meinen ab dem 13.06. holen, und es ist ein MJ07...

Wie gehen die da vor?

Grüße

Gute Frage - würde mich auch interessieren! Das heißt ja, meiner wurde nach deinem produziert, aber ich kann meinen eher abholen. Komisch?

Vielleicht ladys first ;)

Grüße

Melli

Lass es wie's ist

 

Erfreu dich doch an deinem tollen neuen Audi statt dich mit einer aussichtslosen Klage rumzuärgern.

Den oder die Richter/in, die so einer Klage entspechen würde, findest du vermutlich sowieso nicht.

Grüße

H.P.

am 5. Juni 2007 um 5:37

Re: Lass es wie's ist

 

Zitat:

Original geschrieben von Highland Park

Erfreu dich doch an deinem tollen neuen Audi statt dich mit einer aussichtslosen Klage rumzuärgern.

Den oder die Richter/in, die so einer Klage entspechen würde, findest du vermutlich sowieso nicht.

Grüße

H.P.

DAS bezweifle ich doch sehr stark!

Auch, wenn ich es prinzipiell ähnlich sehe, dass er sich auf das Auto freuen soll, aber die Klage ist sicherlich NICHT aussichtslos!

Wenn er wirklich VERTRAGLICH ein MJ08 bestellt und zugesichert bekommen hat und er nun einen MJ07 bekommt, dann entspricht die Waren mal ganz klar nicht den zugesicherten Eigenschaften.

Punkt Ende aus. Die Klage wäre also bis auf den Streß mit den Anwälten, Terminen, Warten auf das neue Auto usw. überhaupt kein Ding, nur ich weiß nicht, ob ich diesen Zenober auf mich nehmen würde...

Dann sollte er aber die durchsetzungsstärksten Anwälte am Gerichtsstand bevollmächtigen - insofern die nicht bereits für Audi arbeiten :p

Zitat:

Original geschrieben von Highland Park

Dann sollte er aber die durchsetzungsstärksten Anwälte am Gerichtsstand bevollmächtigen - insofern die nicht bereits für Audi arbeiten :p

Wozu eine Klage? Audi hat doch den Neubau in MJ08 schon angeboten!

Zitat:

Antwort von Ingolstadt lautet: Abnahme MJ07 mit Erlassung der Abholungskosten oder Neubau des Autos mit MJ08 - Lieferzeit 6-8 Wochen.

am 5. Juni 2007 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von Highland Park

Dann sollte er aber die durchsetzungsstärksten Anwälte am Gerichtsstand bevollmächtigen - insofern die nicht bereits für Audi arbeiten :p

Mit dieser Antwort ist mir klar, dass man nicht weiter diskutieren muss, da es keinen Sinn hat...

Ich sag es nochmal, wenn er es vertraglich schwarz auf weiß hat, dass er einen MJ08 bestellt hat, dann wäre die Klage kein Ding.

Ich würd ja auch nicht klagen, weil zu viel Stress, wäre aber wie gesagt kein Ding.

Das ist so, wie wenn du dir ne Mikrowelle bestellst, dafür unterschrieben hast und sie dir dann nen Toaster geben und das für deine Bestellung ausgeben.

Klar ist das überspitzt gesagt, aber im Grunde genau das.

Auch wenn die Unterschiede zwischen MJ08 und MJ07 gering sein mögen, so sind es doch zwei UNTERSCHIEDLICHE "Artikel" und er hat eben den anderen bestellt!

Am Ende wirst du einen kleinen Preisnachlass bekommen fertig.

Immer der mist mit den Anwalt da lacht AUDI nur.

Am Ende wird es eh auf ein Vergleich hinauslaufen wenn es vor Gericht gehen sollte.

Was sagt denn dein Freundlciher und die Audi Zentrale.

Zitat:

Original geschrieben von houseboy07

Was sagt denn dein Freundlciher und die Audi Zentrale.

Lest ihr eigentlich auch die Threads? :confused: Was Audi sagt, steht doch auf Seite 3!! :rolleyes:

am 6. Juni 2007 um 8:26

wenn du auf den MJ08 bestehst dann wird "dein" auto einfach an jemanden weitergegeben der nicht ausdrücklich MJ08 bestellt hat oder wie kann man sich das weitere vorgehen von AUDI vorstellen?

 

lg

Tschisi

Fahrzeug kommt dann in den Neuwagenpool

Zitat:

Original geschrieben von Harrycane

Es geht um einen Direktkauf bei Audi, also kein freundlicher Händler dazwischengeschaltet.

Antwort von Ingolstadt lautet: Abnahme MJ07 mit Erlassung der Abholungskosten oder Neubau des Autos mit MJ08 - Lieferzeit 6-8 Wochen.

Für was soll man sich da entscheiden? Pest oder Cholera?

harrycane

 

@houseboy07:

Lesen bildet! Nicht ich habe das Auto Karre genannt, kannst Du sehen wenn Du mal darauf achtest wer den entsprechenden Beitrag verfasst hat.

Sorry aber ich hatte das alles in ein thead geschrieben und ich hatte auch nicht dich gemeint damit sonder "darkyboy"

was ist mit mir @ houseboy07?

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