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Windschutzscheibe bei ATU wechseln ink. 150€ Gutschein??

VW Golf 4 (1J)

hallo
ich war die woche bei atu wegen preis für komplette neue stoßdämpfer. dann spricht mich einer von denen wegen meiner windschutscheibe an (die hat schon zwei große riese) und sagt mir wenn ich bei denen die scheibe wechseln lasse krieg ich meine selbstbeteiligung 150€ zurück als gutschein bei ATU. den gutschein könnte ich dann für die dämpfer gebrauchen 🙂
frage:
hat schon jemand von euch bei ATU die windschutzscheibe wechseln lassen? ihr wisst wie üblicherweise die qualität dort ist.

danke

37 Antworten

ich habe mich darüber auch mit dem Meister bei ATU unterhalten, er meinte zu mir, dass ATU die Scheibe nicht repariert und so dem Kunden auch problemlos den Gutschein geben kann!

Er meinte es läuft so:"der Kunde kommt zu ATU will ne Scheibe haben, ATU vermittelt den Kunden an Firma XY (ich weiß den Namen nicht mehr) welche 100% ATU Tochter ist haha (hat er echt so gesagt) die Firma regelt den Schaden mit der versicherung und ATU bedankt sich mit dem Gutschein beim Kunden, dass die ihn vermittelt haben, es hat halt nix zwischen Scheibenfirma, Kunden und Versicherung zu tun!"

Mir persönlich ist die Sache zu komplex, da steige ich nicht ganz durch, aber bin auch der Meinung das es anderen Firmen gegenüber nicht ok ist!

Jetzt mal ehrlich, du hast ne Firma und kannst das so hand habenwie ATU, würdest du es nicht machen?
Ích würde es machen, warum denn nicht? VW könnte das auch machen mit z.B. die wohl zu 100% ne Tochterfirma von VW ist.
Verstehe auch nicht ganz recht warum ihr das nicht okay findet, habt doch nen Vorteil davon.

würde ich sofort machen!!!

ich mußte damals 150euro zahlen 🙁

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


vermittelt den Kunden an Firma XY (ich weiß den Namen nicht mehr) welche 100% ATU Tochter ist haha (hat er echt so gesagt)

Das Unternehmen heisst AEM, Autoglas Estermann Mobil und ist eine 100% ATU-Tochter und meiner Meinung nach eigens zum Zweck da, solche Dinge zu treiben.

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Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von patsch1981


Jetzt mal ehrlich, du hast ne Firma und kannst das so hand habenwie ATU, würdest du es nicht machen?

Was glaubst Du, warum es die seriösen Autoglaser oder Carglass nicht so handhaben ?

Und glaube mir, wenn es in Ordnung wäre, dann würden es alle so machen.

ich würde gerne wissen was ATU oder AEM daran verdient???

Die Rechnung betrag bei meinem Bora 421,58€

100€ Gutschein, was kostet so ne Scheibe??? Und die Arbeit muss ja auch bezahlt werden?!?!?

@Autoglasmeister hast du mal nen Scheiben EK-Preis???

Und warum ist es so günstig, bei meiner Freundin ihr Micra kostete der Scheiben Einbau bei Carglass 680€

Edit: meine Freundin hatte damals nen 50€ Shellgutschein bekommen, also auch nicht besser?!?!?

scheiben EK??? der ist so variabel !!!

zwischen 80 und 500 euro....je nachdem ob mit scheibenheizung und besonderer tönung oder irgendeinem kram...antenne drin oder oder oder...

aber die verdienen da schon ganz gut dran...ich sag nur stichwort versicherung...

gegenüber den seriösen Autoscheibenläden echt etwas unfair.

Und der neue Abzockertrick steht schon in den Startlöchern, ich weiß nicht ob die Werbung schon läuft, die bieten im Mai nen HU und AU für 49€ an, also für 69€ aber man bekommt nen 20€ Gutschein!

Bin mal gespannt was im Mai an HUs für uns dabei rumspringt. Und die Jungs von den Prüfstellen wird es bestimmt um die Ohren gehaut, das ATU viiiiiiiiiel billiger ist!!!

69euro für AU und HU, ist aber teuer!

mein 😉 hat als "Hauspreis" 45euro zusammen. War aber auch immer bei meinem normalen Service mit...

mfg

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


Edit: meine Freundin hatte damals nen 50€ Shellgutschein bekommen, also auch nicht besser?!?!?

Das macht Carglass auch nicht mehr, denn im Bezug auf diese Aktion haben sie eine Gerichtsverhandlung verloren.

Zitat:

Zitat autoglaser.de
Carglass Deutschland, vertreten durch H...... B..... (GF) verliert erneut in 2. Instanz vor dem OLG in Schleswig Holstein.

Eine Autoglaserei hatte gegen Carglass bereits im Februar 2006 vor dem Landgericht Kiel erfolgreich auf Unterlassung geklagt, teilkaskoversicherten Autofahrern bei Ausführung eines Auftrages eine Zugabe in Form von Wertgutscheinen (Tankgutschein) zu gewähren (§8 Abs. 1. Satz 1 u. §3 UWG). Gegen dieses Urteil (16 O 171/05 LG Kiel) legte Carglass Berufung vor dem OLG Schleswig-Holstein (6 U 19/06) ein und hat erneut verloren!

autoglaser de. gibt allen interessierten Autoglasern die Begründung des Urteils auszugsweise wieder. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass nachfolgend weder aus dem Zusammenhang gerissen, noch sinnentstellend durch Hinzufügen oder Weglassen, zitiert wird. Die Begründung des OLG enthält jedenfalls bemerkenswerte Einzelheiten, die für jeden Autoglaser enorm wichtig für sein zukünftiges Handeln sind!

Mit diesem Urteil wird Carglass verboten, Zugaben in bar oder Wertgutscheinen an teilkaskoversicherte Kunden zu leisten, die nicht auf der Reparaturrechnung an den Versicherer nachvollziehbar vermerkt sind. D. h., auch eine separate Gutschrift ist dann rechtswidrig, wenn der Versicherungsnehmer (VN) diese seiner Versicherung verschweigt! Verschwiegene Beteiligungen dieserart an den Reparaturkosten sind unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Denn beides verleitet ohne Darlegung auf der Reparaturrechnung den Versicherungsnehmer zum Bruch des Versicherungsvertrages!

Carglass darf den Wettbewerb nicht dadurch beeinträchtigen, dass ihre Kunden in die Gefahr der Leistungsfreiheit geraten, was nichts anderes bedeutet, als dass die Versicherung sich bei verschwiegenen Nachlässen weigern kann, den Schaden überhaupt zu regulieren. Der Kunde und/oder der Reparaturbetrieb bleiben dann auf den Kosten sitzen. Denn der VN ist verpflichtet, alles zu tun was der Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann. D. h., er ist zur Kostenminderung des entstandenen Schadens verpflichtet.

Nur durch den Nachweis einer tatsächlich erfolgten Kostenminderung hat der Versicherer die Möglichkeit der Prüfung, um die Höhe des tatsächlich zu ersetzenden Vermögensschaden festzustellen. Es liegt dann im Ermessen des Versicherers, ob er die sogenannte Beteiligung des Reparaturbetriebes an der SB berücksichtigen will, die wirtschaftlich nichts anderes als ein Preisnachlass ist. Denn zu ersetzen sind danach nur die Kosten, die objektiv erforderlich sind, den Wert der entsprechenden Sache wieder herzustellen. Denn die Vorlage der Reparaturrechnung ohne Ausweis der Beteiligung an der SB in bar oder mittels Gutscheinen zielt durch Verschleierung der wirklichen Verhältnisse darauf ab, den Vermögensschaden des VN auf eine Weise abzurechnen, wie er diesem nicht entstanden ist.

Nur durch Ausweis etwaiger Preisnachlässe genügt der VN sicher seiner Obliegenheit, alles zu tun, was zur Aufklärung des Schadenfalls dienlich ist. Und nur so gerät er nicht in die Gefahr, dass wegen Verletzung der Obliegenheit eine Leistungsfreiheit des Versicherers besteht.

autoglaser.de schließt sich den Begründungen des OLG ohne wenn und aber an! Ein großartiger und unschätzbarer Erfolg, den unsere mutigen und aktiven Kollegen aus dem Norden auch für alle „Zauderer und Gewinnverschenker“ unter den Autoglasern erreicht haben. Sie sehen, dass man keineswegs vor einer „Marktmacht“ einknicken muss. Denn dieses Urteil bedeutet für alle Autoglaser: “Wir wurden verurteilt wieder mehr Geld zu verdienen“. Nachlässe als „Partner“ von bestimmten Versicherern werden wir noch genug verteilen dürfen.

Wir können nur allen Autoglasern empfehlen, sich beim eigenen Handeln an diesem Urteil zu orientieren! Je eher Sie mehrheitlich zu sauberen Praktiken zurückkehren, umso mehr verbessert sich auch Ihr Ruf! Denn nur mit einem guten Ruf kann man auch den Versicherungen entschlossen entgegentreten!

autoglaser.de 29.06.2006

Die Redaktion

Ich muss ne Korrektur an meinem ersten Post anbringen: Der Satz "So war es bei mir vor Kurzem" stand an der falschen Stelle und bezog sich auf die Abwicklung. Die Scheibe wurde in einer freien Werkstatt getauscht.

Zu dem Thema "unfair gegenüber seriösen Scheibenwerkstätten": Was die Versicherungen gegenüber kleineren Werkstätten und uns Versicherungsnehmern tut ist auch nicht immer die feine Art. Ich habe meinen Vertrag zum Jahreswechsel geändert und seither die Werkstattbindung. Nach der Schadensmeldung habe ich eine Werkstatt zugeteilt bekommen. Ich habe daraufhin dem Chef meiner freien Werkstatt (kein Hinterhofschrauber) gesagt, er solle sich bei meiner Versicherung erkundigen, ob er nicht auch in deren Liste als Reparaturpartner aufgenommen werden kann. Als er ihr seinen Stundensatz mitteilte, durfte er meine Scheibe tauschen und war mit € 370.- ca. € 140.- günstiger als die Vertragswerkstätte. Sein Antrag auf Aufnahme wurde trotzdem anschließend abgelehnt. Meine Versicherung wird also weiterhin Aufträge nur an bestimmte Werkstätten vergeben, ohne Rücksicht auf kleinere Firmen und Mehrkosten, die sich auch auf die Prämien auswirken.

Frontscheibe mit Graukeil für Golf 4 incl. Einbau 195.- Euro,
nur mal als Beispiel.....
hab ich 2005 bezahlt

Hey Autoglaser toll das ihr euch dem Urteil anschliesst, es wird aber bestimmt auch einige geben die das kake finden, wie ich zum beispiel.
wenn ich doch dadurch was sparen kann ist es doch super!

Meckerst du auch wenn du bei MC Donalds nen Gutschjein bekommst quasi wenn du wieder kommst das dann 2 Burger zum Preis von einem bekommst? Denke nicht, oder?

Zitat:

Original geschrieben von patsch1981


Meckerst du auch wenn du bei MC Donalds nen Gutschjein bekommst quasi wenn du wieder kommst das dann 2 Burger zum Preis von einem bekommst? Denke nicht, oder?

Ich habe mittlerweile Autoglaser schon verstanden und muss sagen, dass dein Vergleich hinkt, da du ja in deinem Beispiel vorher keinen Vertrag mit einem Dritten abgeschlossen hast.

Trotzdem würde es mich interessieren wie es sich verhält, wenn ich meinen Anspruch auf Schadensregulierung an die Werkstatt abgetreten habe, ich selbst somit keinen Anspruch auf Leistung von der Versicherung mehr habe und mir meine Werkstatt, so wie es bei mir war, lediglich einen kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung stellt. Muss ich dann das Ersatzauto der Versicherung melden?

Das Ersatzauto kann man sicher unter "Service" verbuchen und das musst du nicht der Versicherung melden, dadurch entsteht dir ja kein geldwerter Vorteil.

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