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Windschutzscheibe bei ATU wechseln ink. 150€ Gutschein??

VW Golf 4 (1J)

hallo
ich war die woche bei atu wegen preis für komplette neue stoßdämpfer. dann spricht mich einer von denen wegen meiner windschutscheibe an (die hat schon zwei große riese) und sagt mir wenn ich bei denen die scheibe wechseln lasse krieg ich meine selbstbeteiligung 150€ zurück als gutschein bei ATU. den gutschein könnte ich dann für die dämpfer gebrauchen 🙂
frage:
hat schon jemand von euch bei ATU die windschutzscheibe wechseln lassen? ihr wisst wie üblicherweise die qualität dort ist.

danke

37 Antworten

hmmm

Ok, ich lass dann die Scheibe beim ATU wechseln, halt wegen den 150€ die ich dann für die stoßdämpfer habe. 🙂
Bin aber immer noch von ATU nicht überzeugt
schönes wochenende

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von patsch1981


Hey Autoglaser toll das ihr euch dem Urteil anschliesst, es wird aber bestimmt auch einige geben die das kake finden, wie ich zum beispiel.
wenn ich doch dadurch was sparen kann ist es doch super!

Ein kleines Beispiel :

Du hast das Autoradio von Deinem Kumpel ausgeliehen und nun ist es defekt. Du sagst zu Deinem Kumpel, er soll sich ein neues kaufen und 150 Euro vom Kaufpreis selbst bezahlen und Du bezahlst den Rest.
Das Autoradio kostet normal 450 Euro. Also musst Du 300 Euro bezahlen und Dein Kumpel die versprochenen 150 Euro. Mit etwas Verhandlungsgeschick kann Dein Kumpel beim Kauf, bei dem Du nicht dabei bist, einen Einkaufgutschein oder Rabatt von 150 Euro erziehlen.
Nun berichtet er Dir, dass er das Autoradio gekauft hat und Du gibst ihm von den 450 Euro, die das Radio normalerweise gekostet hat, die 300 Euro, da Du davon ausgehst, dass er wie versprochen 150 Euro selbst bezahlt.
In Wirklichkeit hat das Radio jetzt aber nur 300 gekostet und somit hält er sein Versprechen nicht 150 Euro selbst zu tragen.

Dein Kumpel ist also ein super Typ, denn er hat mit viel Geschick seine 150 Euro gespart.
Er hat sein Radio und kommt um sein Versprechen drumherum und Du bezahlst nun das Radio voll.

Ist doch super, oder etwa nicht ?

Diese Beispiel passt genau so wenig!
Wenn das Radio meines Kumpels nachweislich mal € 450.- gekostet hat, hat er Anspruch auf den Restwert. Wenn ich ihm dann die € 300.- gegeben habe, ist es seine Sache ob er sich dann ein Minderwertigeres kauft und den Rest behält, sich ein hochwertigeres kauft und die Differenz draufzahlt oder eben mit etwas Verhandlungsgeschick einen günstigeren Preis als bei seinem ersten Kauf heraushandelt oder sich überhaupt keines mehr zulegt. Ihm ist ein Schaden in Höhe von € 300.- entstanden, den ich zu ersetzen habe.Ich habe mit meiner Zahlung meinen Teil am entstandenen Schaden erfüllt.

Ich warte eigentlich noch immer auf Jemanden der weis, ob mit Abtretung eines Kaskoschadens an die Werkstatt der gleiche Sachverhalt gegeben ist wie bei einer direkten Regulierung über die Versicherung. Bei einer Abtretung bin doch nicht mehr ich der Vertragspartner meiner Versicherung sondern die Werkstatt. Was dann nach der Abwicklung läuft, kann doch der Versicherung nichts mehr angehen.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von borabora99


Diese Beispiel passt genau so wenig!
Wenn das Radio meines Kumpels nachweislich mal € 450.- gekostet hat, hat er Anspruch auf den Restwert. Wenn ich ihm dann die € 300.- gegeben habe, ist es seine Sache ob er sich dann ein Minderwertigeres kauft und den Rest behält, sich ein hochwertigeres kauft und die Differenz draufzahlt oder eben mit etwas Verhandlungsgeschick einen günstigeren Preis als bei seinem ersten Kauf heraushandelt oder sich überhaupt keines mehr zulegt. Ihm ist ein Schaden in Höhe von € 300.- entstanden, den ich zu ersetzen habe.Ich habe mit meiner Zahlung meinen Teil am entstandenen Schaden erfüllt.

Zum Beispiel : Der jetzige Neuwert soll 450 Euro sein.

Und hier geht es nicht darum, ob der Schädiger seine Pflicht erfüllt hat, sondern darum, ob man es gut findet, wenn der Kumpel einem verschweigt, dass das Radio jetzt nicht 450 Euro, sondern nur 300 Euro gekostet hat.

Im Vergleich auf die Windschutzscheibe:
Kumpel = Kunde
DU = Versicherung
Verkäufer = Werkstatt

Zitat:

Original geschrieben von borabora99


Bei einer Abtretung bin doch nicht mehr ich der Vertragspartner meiner Versicherung sondern die Werkstatt. Was dann nach der Abwicklung läuft, kann doch der Versicherung nichts mehr angehen.

Vertragspartner der Versicherung ist immer der Versicherungsnehmer und nicht der Betrieb.

Der Betrieb hat auch keinen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung der Versicherung, denn es handelt sich nicht um eine Sicherheitsabtretung.

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Hey, ich werde heute abend mal den Vater einer Freundin beim Grillen fragen, der ist nen hohes Tier bei der DEVK.
Der kann da bestimmt was zu sagen.

Hallo zusammen,

Ich bin auch nicht ein Freund der Versicherungen mit Partnerbindung, aber hier muss ich leider die Versicherungen einmal in Schutz nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von borabora99


Was die Versicherungen gegenüber kleineren Werkstätten und uns Versicherungsnehmern tut ist auch nicht immer die feine Art. Ich habe meinen Vertrag zum Jahreswechsel geändert und seither die Werkstattbindung. Nach der Schadensmeldung habe ich eine Werkstatt zugeteilt bekommen.

Es wurde ein Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen und somit muss man akzeptieren, dass einem die Versicherung die Werkstatt zuweist. Vor allem bezahlt man ja weniger Prämie, als wenn man die Werkstattbindung nicht hätte.

Man kann ja schliesslich die Versichungsart frei wählen.

Es schliesst sich also von selbst aus, weniger Prämie zu bezahlen und dann doch die Werkstatt selbst zu wählen.

Zitat:

Original geschrieben von borabora99


Sein Antrag auf Aufnahme wurde trotzdem anschließend abgelehnt.

Man muss sehr viele Auflagen erfüllen, um Partnerbetrieb der Versicherung zu werden. So wird einem z.B. der Stundenverrechnungssatz vorgeschrieben. Man muss einen kostenlosen Leihwagen stellen und das Fahrzeug von aussen und innen reinigen. Die Mindest-Öffnungszeiten sind vorgegeben und auch die Zeiten in denen man Telefonisch erreichbar sein muss. Ausserdem müssen die EDV-Programme einen gewissen Standard haben usw...

Zitat:

Original geschrieben von borabora99


Sein Antrag auf Aufnahme wurde trotzdem anschließend abgelehnt. Meine Versicherung wird also weiterhin Aufträge nur an bestimmte Werkstätten vergeben, ohne Rücksicht auf kleinere Firmen und Mehrkosten, die sich auch auf die Prämien auswirken.

Klar ist es für die kleineren Werkstätten sehr schlecht, aber der Kunde profitiert durch geringere Beiträge davon, dass er nicht mehr dorthingehen darf, wohin er möchte.

Zitat:

Original geschrieben von borabora99


Als er ihr seinen Stundensatz mitteilte, durfte er meine Scheibe tauschen und war mit € 370.- ca. € 140.- günstiger als die Vertragswerkstätte.

Da war die Versicherung recht kulant, denn normalerweise MUSS das Fahrzeug dorthin, wo die Versicherung sagt, wenn man die Werkstattbindung abgeschlossen hat.

Original geschrieben von Autoglasmeister

Man muss sehr viele Auflagen erfüllen, um Partnerbetrieb der Versicherung zu werden. So wird einem z.B. der Stundenverrechnungssatz vorgeschrieben. Man muss einen kostenlosen Leihwagen stellen und das Fahrzeug von aussen und innen reinigen. Die Mindest-Öffnungszeiten sind vorgegeben und auch die Zeiten in denen man Telefonisch erreichbar sein muss. Ausserdem müssen die EDV-Programme einen gewissen Standard haben usw...
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Es geht mir nicht darum, trotz Werkstattbindung hingehen zu wollen wo ich will. Es müssen in diesem Fall andere Faktoren ausschlaggebend sein wenn ein Betrieb der seit sechs Jahren in einem neuen Gebäude, mit 4 Hebebühnen, Messstand, Klimaservice, 7 Mitarbeitern, einem Stundensatz von € 52.- Netto, 2 kostenlosen Ersatzfahrzeugen etc., als Partnerbetrieb nicht aufgenommen wird.

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Original geschrieben von Autoglasmeister

Klar ist es für die kleineren Werkstätten sehr schlecht, aber der Kunde profitiert durch geringere Beiträge davon, dass er nicht mehr dorthingehen darf, wohin er möchte.
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Die Beiträge könnten weitaus geringer sein, würden die Versicherungen nur ein klein wenig rechnen.

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Original geschrieben von Autoglasmeister

Da war die Versicherung recht kulant, denn normalerweise MUSS das Fahrzeug dorthin, wo die Versicherung sagt, wenn man die Werkstattbindung abgeschlossen hat.
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Das hat doch nichts mit Kulanz zu tun! Durch meine Intervention hat meine Versicherung immerhin € 140.- gespart. Sonst hätte sie der Reparatur in der anderen Werkstatt mit Sicherheit nicht zugestimmt und meine Scheibe wäre in der Partnerwerkstatt getauscht worden.

Hier über Moral und ob ich etwas gut oder nicht gut finde zu diskutieren finde ich deplatziert und werde mich, da ich als Verbraucher anscheinend in einer anderen Liga spiele aus diesem Thread ausklinken.

Schönes Wochenende an Alle!!

hallo

ich habe gestern die Windschutzscheibe meines Golfs bei ATU wechseln lassen. Alles super verlaufen. Die haben sauberer gearbeitet als letztes mal eine VW-werkstatt. Ich hab einen Leihwagen C-max bekommen für 35€ ohne KM-Bergrenzung und natürlich den Gutschein, den ich gleich bei den heut von mir eingebauten Stoßdämpfern eingelöst habe.
Bin noch possitiv überrascht von dieser ATU-Leistung.

Übrigens meine Dämpfer nacch 214Tkm waren alle. null funktion gehabt. 😁

Gruß

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