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Windschutzscheibe bei ATU wechseln ink. 150€ Gutschein??

Themenstarteram 22. April 2007 um 15:04

hallo

ich war die woche bei atu wegen preis für komplette neue stoßdämpfer. dann spricht mich einer von denen wegen meiner windschutscheibe an (die hat schon zwei große riese) und sagt mir wenn ich bei denen die scheibe wechseln lasse krieg ich meine selbstbeteiligung 150€ zurück als gutschein bei ATU. den gutschein könnte ich dann für die dämpfer gebrauchen :)

frage:

hat schon jemand von euch bei ATU die windschutzscheibe wechseln lassen? ihr wisst wie üblicherweise die qualität dort ist.

danke

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37 Antworten

Bekannter hat die von seinem Passat da wechseln lassen, ging problemlos. Scheibe ist noch immer drinne :)

Wenn die dir die 150€ da erstatten, warum nicht?

Kann jetzt allerdings nur von einer Kölner Filliale reden.

warum bekommt jemand mit SB 150€ die voll erstattet und ich, der keine SB hat nur nen Gutschein für 100€?!?!?

Habe meine dort heute wechseln lassen, war alles i.O. hoffe ich mal in ner Woche auch noch, aber man bekommt eh 10 Jahre Garantie.

am 27. April 2007 um 7:09

Habs letztes Jahr auch bei ATU machen lassen -

null problemo.

Kannst dir auch ohne Aufpreis eine mit so nem

Sonnenschutz einbauen lassen.

am 27. April 2007 um 9:01

Interessant diese Praktiken von ATU, man bemerke dabei das, da es sich um ein Versicherungsschaden handelt, auch sämtliche Rabatte auf die Reparatur der Versicherung zustehen und nicht dir, das Thema hatte ich nämlich auch schonmal, da ihr natürlich ehrliche Kunden euer Versicherung seit, setze ich auch erst einmal vorraus das ihr diesen Rabatt der Versicherung meldet und auch weiter leitet um dem Betrug zu umgehen ;)

am 27. April 2007 um 11:35

das ist die Frage MrMoretti, ob es sich dabei in der Tat um einen Rabatt handelt.

In meinen Augen ist das eher eine Prämie, rechtliche Grauzone ist dabei, dass der Wert in € draufsteht. Würde draufstehen "Gutschein für 2 vordere Dämpfer", dann müssten man dies NICHT der Versicherung geben.

Ist ja dann quasi eine Belohnung seitens ATU, weil man bei denen die Scheibe hat wechseln lassen.

Oder sehe ich da komplett was falsch? Berichtigt mich gerne, wenn ich hier falsch liege, denn mir hat man ebenfalls in meiner Stadt das Angebot gemacht mit den 150,-€. Könnte ich gut für kleiner Lackreparaturen gebrauchen und möchte selbstverständlich meine Versicherung NICHT betrügen ;)

Zitat:

Original geschrieben von MrMoretti

Interessant diese Praktiken von ATU, man bemerke dabei das, da es sich um ein Versicherungsschaden handelt, auch sämtliche Rabatte auf die Reparatur der Versicherung zustehen und nicht dir, das Thema hatte ich nämlich auch schonmal, da ihr natürlich ehrliche Kunden euer Versicherung seit, setze ich auch erst einmal vorraus das ihr diesen Rabatt der Versicherung meldet und auch weiter leitet um dem Betrug zu umgehen ;)

Hallo !

Ich meine gelesen zu haben, dass sich mit dem Thema schon die Gerichte beschäftigen.

Grüße

Chris

am 27. April 2007 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von anismo

möchte selbstverständlich meine Versicherung NICHT betrügen ;)

---------------------------------------------------------------------------

Hat doch nichts mit Betrug zu tun!

Der Vorgang läuft folgender Maßen ab: Du tritts den Schaden an die Werkstatt ab, die tauscht die Scheibe und reicht die Rechnung bei Deiner Versicherung ein. Die Versicherung erstattet der Werkstatt die Rechnung abzüglich Deiner SB, die die Werkstatt dann wieder Dir in Rechnung stellt. Nach Zahlung der SB gibt Dir ATU dann einen Gutschein über € 150.-, mit dem Du bei ATU machen kannst, was Du willst. So war es jedenfalls bei mir vor Kurzem.

Ganz einfach, oder ??

am 27. April 2007 um 12:32

Quatsch von wegen Betrug.

Die Versicherer haben doch auch "ihre" Werkstätten,

von denen sie Rabatte und ähnliches bekommen.

Das teilen die dem Kunden doch auch nicht mit, oder verringern deren SB, oder???

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von borabora99

Die Versicherung erstattet der Werkstatt die Rechnung abzüglich Deiner SB, die die Werkstatt dann wieder Dir in Rechnung stellt. Nach Zahlung der SB gibt Dir ATU dann einen Gutschein über € 150.-, mit dem Du bei ATU machen kannst, was Du willst.

Es handelt sich hierbei um einen Rabatt, der gewährt wird, weil die Scheibe auf Kosten der TK ausgetauscht wird. Den Gutschein erhält man nicht, wenn man den Schaden selbst bezahlt. Würde jeder, der in diesen Laden geht den gleichen Gutschein erhalten, dann wäre alles in Ordnung. Aber da man den Gutschein nur erhält, wenn die Teilkasko bezahlt, ist es nicht in Ordnung.

ATU hat deshald schon eine einstweillige Verfügung erhalten, die dies untersagt hat. ATU macht allerding dennoch weiter, weil in einem Gerichtsverfahren das vor dem BGH anhängig ist noch keine entgültige Entscheidung getroffen wurde.

 

Hier einmal eine Stellungnahme der BGV zum Thema

Zitat:

Sehr geehrter Herr ...,

 

wir nehmen Bezug auf Ihre Email zum Thema Gewährung von Rabatten in Form von Einkaufsgutscheinen, wenn der Versicherungsnehmer bei der Firma ATU seine Frontscheibe austauschen lässt. Dazu ist anzuführen, dass uns eine derartige Vorgehensweise bislang nicht bekanntgeworden ist, so dass wir dazu nicht konkret Stellung nehmen können.

 

Grundsätzlich könnten wir eine derartige Vorgehensweise jedoch in keinster Weise tolerieren, da ein solches Vorgehen aufgrund ständiger Rechtsprechung als rechtswidrig anzusehen wäre.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

M. E.

BGV | Badische Versicherungen

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von meingott

Quatsch von wegen Betrug.

Die Versicherer haben doch auch "ihre" Werkstätten,

von denen sie Rabatte und ähnliches bekommen.

Das teilen die dem Kunden doch auch nicht mit, oder verringern deren SB, oder???

Wenn die Versicherung den Rabatt erhält, dann ist es ja auch in Ordnung, denn die Versicherung bezahlt den Schaden.

Und für alle Rbatttis-Fans sind unten einige interessante Links zum Thema Versicherungsbetrug bei, Scheibenaustausch.

 

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder auf der Homepage des ZDA ( Zentralverband Deutscher Autoglaser ) im Forum unter Versicherungsbetrug / Unlauterer Wettbewerb nachlesen.

 

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

am 27. April 2007 um 13:26

Jetzt muss ich doch noch mal blöd fragen und beziehe dies nicht auf ATU:

Wenn ich den Schaden schriftlich an meine Werkstatt abtrete, läuft doch die Abwicklung zwischen Versicherung und Werkstatt. Ich selbst habe dann mit dem Vorgang doch eigentlich nichts mehr zu tun, außer die SB, die die Werkstatt nicht von der Versicherung erhalten hat, an diese zu zahlen. Wenn mir dann die Werkstatt bei Abholung meines Autos einen Tankgutschein gibt oder den Leihwagen nicht berechnet (was es auch gibt), soll ich das dann ablehnen oder annehmen und der Versicherung melden?

Ich weis schließlich auch nicht, ob die Werkstatt dieses Bonbon nur an Kaskoabwickler oder auch an Selbstzahler weitergibt.

am 27. April 2007 um 13:44

Egal in welcher Form du das erhälst ob nun in Bar oder Gutschein oder dergleichen, es ist ein geldwerter Vorteil und der steht numal der Versicherung zu.

am 27. April 2007 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von meingott

Quatsch von wegen Betrug.

Die Versicherer haben doch auch "ihre" Werkstätten,

von denen sie Rabatte und ähnliches bekommen.

Das teilen die dem Kunden doch auch nicht mit, oder verringern deren SB, oder???

Das ist auch legal, da die Versicherung und die Werkstatt ja die Geschäftsbeziehung haben, wie viel die Versicherung der Werkstatt zahlt geht den Kunden auch nichts an, der hat seine SB die er abdrücken muss und gut ist, diese ist übrigens vertraglich festgelegt und muss im vollen Umfang gezahlt werden.

am 27. April 2007 um 14:20

Das ist doch alles Bauernfängertei von ATU, die damit rechnen das die Kunden einfach ignorant oder nicht informiert sind, weil wenn man mal logisch nachdenkt ohne den Laden schlecht machen zu wollen, wer bringt sein Auto denn freiwillig nach ATU um eine Reparatur durchführen zu lassen die überall das gleiche kosten würde? Wenn man überall die 150€ SB bezahlen müsste, wie es eigentlich rechtens ist dann kann es nur eine logische Antwort geben wo man seinen VW reparieren lässt und das ist natürlich VW. Die kennen das Auto und darüber hinaus gibt es auch noch weitere Vorteile in meinen Augen, der Vertragshändler erinnert einen als guten Kunden und man verbessert auch seine Verhandlungsbasis wenns mal wirklich um die Wurst geht.

Das sind nämlich die Punkte wo sich Leute wundern das sie mal eben 20€ und mehr fürs Fehlerspeicherauslesen zahlen, weil der Wagen sonst nur den Werstatt XY gesehen hat. Ein anderer Kunde der regelmäßig mit seinem Auto beim Vetragshändler gesehen wird bekommt das in der Regel kostelos.

Auch bei den richtigen Reparaturen macht mir mein Meister in der Regeln fast den gleichen Preis wie freie Werkstätten auch, auch auif Grund dessen.

Nur meine bescheidene Ansicht.

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