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Wildschaden - Vollkasko

BMW 3er E46
Themenstarteram 29. März 2012 um 18:54

Hallo,

hatte gestern einen Unfall mit einem Reh.

Es war im Wald wo 50hm/h erlaubt war - bin ca. mit 70 gefahren und plötzlich ist mir ein Reh vor die Haube gelaufen.

Das Tier ist wahrscheinlich tot .. da mir sowas zum ersten mal passiert wusste ich nicht genau was ich machen soll und bin weiter gefahren.

Im nachhinein wird mir klar das ich die Polizei und Förster alarmieren müsste!

Das Auto ist jetzt in der Garage. Stoßstange kaputt und die Motorhaube demoliert. Habe genug Beweismaterial am Auto.

Wollte morgen meine Versicherung anrufen und es melden damit ein Gutachter kommen kann und ich es bezahlt bekomme.

Worauf sollte ich achten? Ein paat Tipps wären sehr hilfreich.

Danke

Beste Antwort im Thema
am 29. März 2012 um 20:53

Wildschaden ist ein Teilkaskofall. Da du aber keinen Nachweis über den Wildschaden hast, kannst du nur über Vollkasko abrechnen. Also mit SFK Verlust.

Die Versicherung muss aber net zahlen, wie schon erwähnt.

Wenn man nen Unfall hat (auch ein Wildschaden ist ein Unfall) fährt man nicht einfach weiter. Nichtwissen ist keine Ausrede, das hilft dem Reh, das jetzt irgendwo krepiert, ist nämlich garnix.

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Zitat:

Original geschrieben von bayerischpower

Im nachhinein wird mir klar das ich die Polizei und Förster alarmieren müsste!

das würde ich an deiner stelle auch schleunigst machen - um einer anzeige wegen fahrerflucht zu entgegen!

am 29. März 2012 um 19:37

warscheinlich tot.. wenns nicht tot ist, das ist ein lebewesen.. du hast dafür zu sorgen das es erschossen wird!!

kaum zu glauben das du auto fahren darfst!!!

nein ich bin kein grüner, ich bin selbst jäger! ao ein verhalten versteh ich nicht..

Themenstarteram 29. März 2012 um 19:38

Ist doch zu spät.. was soll ich da noch melden.

am 29. März 2012 um 19:39

habs auch zu spät gelesen das das gestern scho war..

Themenstarteram 29. März 2012 um 19:40

kein Problem.

Wie gesagt, hab falsch gehandelt aber wie auch gesagt wusste ich nicht was ich tun soll weil mir sowas zum erstern Mal passiert ist.

Naja, das ist jetzt Vergangenheit - sollten lieber weitersehen

Zitat:

Original geschrieben von bayerischpower

was soll ich da noch melden.

was ist an der aussage, das du dich wegen fahrerflucht strafbar gemacht hast so schwer zu verstehen?

ist dir bekannt, das deine versicherung bei straftaten (was fahrerflucht nunmal ist) leistungsfrei gestellt ist?

am 29. März 2012 um 20:53

Wildschaden ist ein Teilkaskofall. Da du aber keinen Nachweis über den Wildschaden hast, kannst du nur über Vollkasko abrechnen. Also mit SFK Verlust.

Die Versicherung muss aber net zahlen, wie schon erwähnt.

Wenn man nen Unfall hat (auch ein Wildschaden ist ein Unfall) fährt man nicht einfach weiter. Nichtwissen ist keine Ausrede, das hilft dem Reh, das jetzt irgendwo krepiert, ist nämlich garnix.

ohne aktenzeichen von der polizei gibt es keine kohle!

UND WENN DU EIN AKTENZEICHEN WILLST DANN GIBT ES NE ANZEIGE WEGEN FAHRERFLUCHT UND AUF GRUND DESSEN AUCH KEINE KOHLE

SORRY WEGEN DER GROSSCHRIFT ABER MEINE UMSCHALTTASTE IST IM EIMER MUSS MAL EBEN NE ANDERE TASTATUR HOLEN

Zitat:

Original geschrieben von bayerischpower

Naja, das ist jetzt Vergangenheit - sollten lieber weitersehen

Lol was ne Aussage nachdem du nen Unfall hattest...aber wie die Vorredner schon sagten, ohne gemeldetes Reh gibts kein Geld von der Teilkasko, wieso auch? Könnte ja dann jeder kommen bei ner Delle und sagen hab ein Reh erwischt.

Btw informiert man sich normalerweise schon als Fahranfänger mit was wäre wenn...was ist wenn du nen Unfall mit nem anderen KFZ hast?

Hast du ne Versicherungskarte im Auto? ? Reicht es Handynummern zu tauschen? Oder doch lieber Polizei informieren? Usw....

 

Themenstarteram 30. März 2012 um 7:47

Das Reh hat ne Visitenkarte bekommen.

Danke euch, meine Fragen wurden beantwortet. Wenn ihr wollte könnt ihr weiter diskutieren.

Eigentlich will ich ned diskutieren sondern dich nur auf Sachen hinweisen über die du dir evtl. mal Gedanken machen solltest um nächstes mal zu wissen was in ner nicht alltäglichen Situation zu tun ist ;-)

am 30. März 2012 um 10:15

Du kannst auch heute noch zur Polizei gehen und sagen, dass Du es nicht wusstest und es nun nachholen möchtest.

Danach mit dem Aktenzeichen zur Versicherung und die Teilkasko wird den Schaden übernehmen.

Gruß, Frank

Zitat:

Original geschrieben von lncognito

Du kannst auch heute noch zur Polizei gehen und sagen, dass Du es nicht wusstest und es nun nachholen möchtest.

Danach mit dem Aktenzeichen zur Versicherung und die Teilkasko wird den Schaden übernehmen.

Gruß, Frank

Richtig, so läuft das.

Und Leute, FAHRERFLUCHT?? Wie kommt ihr denn auf so einen Unsinn. Für so etwas braucht es einen anderen Unfallbeteiligten. Den gibt es hier aber nicht, demnach ist so etwas auch keine Fahrerflucht.

am 30. März 2012 um 10:32

scheiss egal, das reh ist auch ein lebewesen!! wenn einer en führerschein hat sollte man ihm auch eine gewisse geistige reife anrechnen können, die meiner meinung nach beim te fehlt..

die aussage ich wusste nicht was ich machen sollte ist einfach nur schwach!!

was machst wenn du en radfahrer umnietest?

lappen abnhemen und nochmal zur nachschulung!!!

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