Wildschaden - Vollkasko

BMW 3er E46

Hallo,
hatte gestern einen Unfall mit einem Reh.
Es war im Wald wo 50hm/h erlaubt war - bin ca. mit 70 gefahren und plötzlich ist mir ein Reh vor die Haube gelaufen.
Das Tier ist wahrscheinlich tot .. da mir sowas zum ersten mal passiert wusste ich nicht genau was ich machen soll und bin weiter gefahren.
Im nachhinein wird mir klar das ich die Polizei und Förster alarmieren müsste!

Das Auto ist jetzt in der Garage. Stoßstange kaputt und die Motorhaube demoliert. Habe genug Beweismaterial am Auto.

Wollte morgen meine Versicherung anrufen und es melden damit ein Gutachter kommen kann und ich es bezahlt bekomme.

Worauf sollte ich achten? Ein paat Tipps wären sehr hilfreich.
Danke

Beste Antwort im Thema

Wildschaden ist ein Teilkaskofall. Da du aber keinen Nachweis über den Wildschaden hast, kannst du nur über Vollkasko abrechnen. Also mit SFK Verlust.
Die Versicherung muss aber net zahlen, wie schon erwähnt.
Wenn man nen Unfall hat (auch ein Wildschaden ist ein Unfall) fährt man nicht einfach weiter. Nichtwissen ist keine Ausrede, das hilft dem Reh, das jetzt irgendwo krepiert, ist nämlich garnix.

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Das ist natürlich nachvollziehbar. Wobei die Rehe oftmals auch gar nicht mehr auffindbar sind, weil sie sich noch irgendwie in den Wald schleppen können. Und da rennt niemand in den Wald und sucht nach denen, wenn sie nicht noch von der Straße aus sichtbar sind.

Die Jagdpächter interessiert das in 99% der Fälle auch nicht. Die fahren dafür nicht raus.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Die Jagdpächter interessiert das in 99% der Fälle auch nicht. Die fahren dafür nicht raus.

Womit sie sich halt strafbar machen 😉

Und das will ich sehen das man im Nachhinein zur Polizei fährt und sagt man wusste das nicht, glaub ich persönlich ned das man da gut bei weg kommt weil Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wär interessant wenn der TE das probiert und uns mitteilt was rauskommt.

Zitat:

Original geschrieben von -l-Trivium-l-



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Die Jagdpächter interessiert das in 99% der Fälle auch nicht. Die fahren dafür nicht raus.
Womit sie sich halt strafbar machen 😉

Und das will ich sehen das man im Nachhinein zur Polizei fährt und sagt man wusste das nicht, glaub ich persönlich ned das man da gut bei weg kommt weil Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wär interessant wenn der TE das probiert und uns mitteilt was rauskommt.

Was bitte meinst du? Weder der Jagdpächter noch der Autofahrer macht sich in dieser Situation strafbar. Der Jagdpächter hat das

Recht

, dort die Tiere zu schießen. Er hat aber nicht die Pflicht, jedes Tier, welches von einem Autofahrer umgefahren wird, aufzusammeln.

doch das ist seine pflicht! glaub mir ich weiss wovon ich rede!! geh seit 10 jahren selbst auf die jagd und mein vater seit 55 jahren..

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Bin letztens nach der Nachtschicht zu einem Wildunfall mit einem Reh dazugekommen. Eine Frau hatte es angefahren und es lag in natürlicher Liegeposition schnaufend auf der Strasse.

Wir haben die Polizei informiert, die hatten aber keine Zeit zu kommen. Ihre Aussage war, dass die Frau am Nachmittag mal auf dem Revier vorbeischauen sollte.

Wir fragten dann nach dem zuständigen Förster mit der Aussage: müssen wir sehen dauert aber. FAKT ist, dass die Frau nicht einmal nach ihrer Erreichbarkeit gefragt wurde und da sie mit meinem Handy angerufen hatte, haben sie mich nach einer Stunde angerufen und wollten mir die Nummer des Försters geben.

Während die Frau mit der Polizei telefonierte hat sich das Reh dann gelangweilt unabhängig gemacht und ist in der Dunkelheit verschwunden.

Letztendlich war dieser Fall an Desinteresse kaum zu überbieten. Müsste die Frau jetzt das Reh wegen Fahrerflucht verklagen? Es war ja schliesslich ungefragt abgehauen!

Zitat:

Original geschrieben von 900erturbo


doch das ist seine pflicht! glaub mir ich weiss wovon ich rede!! geh seit 10 jahren selbst auf die jagd und mein vater seit 55 jahren..

Was er selbst schießt sicher ja. Ich weiß, wie es in Rheinland-Pfalz gehandhabt wird. Da sammeln die Jäger nach Wildunfällen grundsätzlich gar nichts mehr ein. Das müssen dann die Straßenmeistereien machen. Und nein, gegen die Jäger wird dann keine Anzeige erstattet. Bin aber sehr interessiert dran, gegen was die Jäger verstoßen und wegen was die angezeigt werden könnten.

ok, das mit dem bundesland hätten wir vor der diskussion noch klären sollen 😉
bei uns stehts in den pachtverträgen drin..

soviel ich weiss gibts zwei varianten:
1. der jäger sammelts selbst ein und spart paar euro bei der pacht.
2. der jäger bekommt die ermäßigung nicht und die straßenwacht räumt die toten tiere weg..

aber nett zu lesen das mal einer ahnung hat 🙂

Wundert mich irgendwie nicht, dass da jedes Bundesland wieder sein eigenes Süppchen kocht. Dann hätten wir ja rausgefunden, warum es hier so ist und bei euch anders 🙂

Bei uns haben die Jäger die Tiere bis jetzt ehrenamtlich entsorgt. Aber da gab/gibt es wohl einen Streit wegen der Jagdsteuer, weswegen sie sich nun weigern, das weiter zu machen, solange es diese Steuer gibt.

unter uns jägern gibts leider auch genug arschlö.. 🙁 schade drum...

wenn ein tier angefahren wird, kümmert man sich bitte drum. ich selber bin jagdscheininhaber. ein augefahrenes stück wild wird in der regel immer gefunden. wozu gibt es ausgebildete schweißhunde. zu sagen, dass der pächter sich sowieso nicht kümmert, ist keine ausrede.

@therealraffnix: kommst du aus dem kreis plö in sh?

Zitat:

Original geschrieben von ivo88


@therealraffnix: kommst du aus dem kreis plö in sh?

Nein, wie schon gesagt - Rheinland-Pfalz. Und hier kümmert sich die Polizei bei einem Wildunfall auch noch anständig um die Verständigung eines Jagdpächters bzw. falls der nicht kommen will die Verständigung der Straßenmeisterei. Und die Polizei kommt auch zur Unfallstelle. Schließlich leidet das Tier oft genug noch und dann erlöst die Polizei es durch einen Schuss.

Und nochmal zum Thema: Das Verhalten des Threaderstellers mag falsch gewesen sein, aber strafrechtlich gesehen ist das kein Problem. Das einzige Problem, das er haben könnte ist nachzuweisen, dass er tatsächlich einen Wildunfall hatte.

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