Wie viel Rabatt ist beim VW Polo 6 drin?

VW Polo 6 (AW)

Möchte gerne wissen, wieviel die Freundlichen Autohäuser derzeit geben für den VW Polo? Und Zinssatz?

Bisher sehe ich für fast alle Modelle bei 1.99% Zinsen ausser VW Polo (2.99%).

Beste Antwort im Thema

Genau, Mauerblümchen und ein Miteinander auf Augenhöhe sind out. Erpressung, Nötigung und Ellenbogen sind bei einem Verkaufsgespräch förderlich...

Gott sei Dank besteht keine gesetzliche Verpflichtung, unverschämter Kundschaft etwas zu verkaufen.

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Ist doch gut

Meine lt. Liste 29330€. Mit Abholung 21099€. Gesamt etwas über 28%

Zitat:

@CNGimmer schrieb am 5. April 2018 um 12:09:43 Uhr:


Leben und Leben lassen. Mit 25 % und evtl. mehr bin ich bei einem EU-Fahrzeug. Beim VW-Händler komme ich selten über 15 bis 16 %. Ich habe meinen beim VW-Händler bestellt, bekomme 20 %, aber nur weil er die ersten 3 Monate auf den Händler angemeldet bleibt. Alles andere ist Quatsch. Das ist nun mal so. Und Erwachsen werden muss ich auch nicht mehr, mit meinen fast 50 (wird ja hier so nett beschrieben). Der Polo ist und bleibt ein Kleinwagen der nicht verramscht wird.

Darf ich noch mal auf deinen alten Beitrag zurückkommen? Bei diesem Modell, dass der Wagen erstmal aufs Autohaus zugelassen ist: hattest du von Anfang an einen Kaufvertrag oder hat das gedauert, bis der Wagen beim Händler war und bis dahin hattest du nur einen Vorvertrag?

Leute, ich finde wir tun anderen Lesern/-innen keinen Gefallen, wenn wir einfach mit Prozentwerten um uns werfen!

Warum?

Ich renne jetzt zu dem Händler von Sven.Bo beispielsweise und fordere dort die 28% ein......

Der Händler wird sofort sagen, dass er nie so viel Rabatt gewährt hat und diesen Preis aktuell auch nicht machen kann.

Um den richtigen Informationsgehalt zu haben und um auch die Rabatte vergleichen zu können, benötigen wir die Angabe einess Listenpreises ohne Zulassung, Überführung, Zubehör und Garantien. Prämien dürfen auch nicht mit eingerechnet werden! Das verfälscht doch die Aussage total. Die Prämie kommt auch nicht vom Händler, sondern von VW!

Wenn man dann so macht, werden sind die Angebot alle zwischen 8 bis 16% realen Händlerrabatt bewegen ohne Vermittler.

Hier hätten dann auch andere User/-innen einen eingermaßen sinnvollen Richtwert!

Grüße Björn

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Hatte weiter vorne in dem Fred auch schon mal eine Einzelauflistung des Rabattes. 15% Schwerbehinderung von Opa. Dazu 3570€ Prämie und noch ein klein wenig vom Händler on Top. Die 3570€ gibt es aktuell natürlich nicht mehr. Denke zwischen 10-12% sind aktuell drin.

Bei VW sind 12% schon ein guter Wert. Ich kann mich an Zeiten erinnern, wo 5-8% bei VW eher realistisch waren.
Bei Opel habe ich z.B. so 16-18% erhalten.
Die Sommerprämie hat für einige auch hier im Forum natürlich traumhafte Rabatte ermöglicht. Das ist aber ein seltener Glücksfall und nicht repräsentativ.

Zitat:

@ToniCorsaC schrieb am 8. Oktober 2018 um 20:28:34 Uhr:


Bei VW sind 12% schon ein guter Wert. Ich kann mich an Zeiten erinnern, wo 5-8% bei VW eher realistisch waren.
Bei Opel habe ich z.B. so 16-18% erhalten.
Die Sommerprämie hat für einige auch hier im Forum natürlich traumhafte Rabatte ermöglicht. Das ist aber ein seltener Glücksfall und nicht repräsentativ.

Deshalb war ich mit meinen 14,8%, die ich im April bekommen habe happy. Zusätzlich habe ich auch noch einen sehr guten Ankaufpreis für meinen alten Euro 5 Diesel bekommen.

Was hier teilweise an Prozenten gepostet wird ist entweder gesponnen, ergibt sich aus irgendwelchen Konstrukten mit Kurzzulassungen oder Sommerprämien, oder sie verstoßen wie es im HGB so schön geschrieben wird gegen die Guten Sitten. Es ist nämlich schlichtweg verboten, dass ein Händler Waren unter seinem Einstandspreis verkauft - egal ob Bananen oder Autos.

Du meinst wohl eher das BGB. Zudem: Seit wann liegt ein Verstoß gegen die guten Sitten vor, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher überdurchschnittlich gute Konditionen und damit einen Vorteil einräumt? Seit wann ist es verboten, dass ein Unternehmer Waren unter dem EK verkauft? Wie sonst sollte beispielsweise ein Unternehmer schlecht verkäufliche Lagerware loswerden? Grimms Märchenstunde nimmt heute mal wieder sehr kuriose Züge an.

Moin zusammen,
Ich war bei vier Händlern in und um Hamburg und der höchste Rabatt im Juni war 11,5% für meinen GTI mit LP von 30.900€. Habe das Auto dann über Carwow konfiguriert und ein Angebot aus dem Süden mit knapp 14,3% bekommen. Ohne irgendwelche "Konstrukte". Nach weiteren Verhandlungen und eintägiger Zulassung auf den Händler bin ich nun bei einem Rabatt von 16,2%. (25.890 statt 30.900) darüber hinaus übernimmt der Händler auch die Abholung in Wolfsburg in Höhe von 420€. Ich bin damit nun mehr als zufrieden. War mit dem Angebot nochmal hier beim Händler in Hamburg. Der hat mich quasi raus geschmissen...
Da gehe ich nie wieder hin

Zitat:

@Ollner79 schrieb am 8. Oktober 2018 um 22:49:55 Uhr:


Du meinst wohl eher das BGB. Zudem: Seit wann liegt ein Verstoß gegen die guten Sitten vor, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher überdurchschnittlich gute Konditionen und damit einen Vorteil einräumt? Seit wann ist es verboten, dass ein Unternehmer Waren unter dem EK verkauft? Wie sonst sollte beispielsweise ein Unternehmer schlecht verkäufliche Lagerware loswerden? Grimms Märchenstunde nimmt heute mal wieder sehr kuriose Züge an.

@Ollner79 Du bist Anwalt?

Grundsätzlich ist es in Paragraf 138 BGB geregelt,
Im speziellen Fall des Handels greifen aber auch die Paragraphen 264/265 HGB.

Es ist grundsätzlich ein Unterschied, ob ein Unternehmen „Ladenhüter“ günstig abstößt und seine Verluste dann auch entsprechend abschreibt, oder ob es gut verkäufliche Ware billiger abgibt als er sie eingekauft hat.

Ist aber jetzt wirklich OT

Ich lach mich wirklich krank :-))). Nun bin ich ja vom Fach (hierzu bedarf es keines Anwaltstitels, Dipl.-Kfm. zu sein reicht auch) und darf Dir berichten, dass es in den Paragraphen 264/265 HGB um die Pflicht zur Aufstellung und um die Gliederung eines Jahresabschlusses geht. Wir leben in der Marktwirtschaft. Hier entscheiden die Kräfte des Marktes und nicht die Gesetzgebung über die Preisbildung - natürlich innerhalb der Grenzen von 138/242 BGB. Was Du erzählst ist blanker Unsinn! Dies ist auch OT, muss Dir aber gesagt werden.

Zitat:

@Ollner79 schrieb am 9. Oktober 2018 um 08:11:40 Uhr:


Ich lach mich wirklich krank :-))). Nun bin ich ja vom Fach (hierzu bedarf es keines Anwaltstitels, Dipl.-Kfm. zu sein reicht auch) und darf Dir berichten, dass es in den Paragraphen 264/265 HGB um die Pflicht zur Aufstellung und um die Gliederung eines Jahresabschlusses geht. Wir leben in der Marktwirtschaft. Hier entscheiden die Kräfte des Marktes und nicht die Gesetzgebung über die Preisbildung - natürlich innerhalb der Grenzen von 138/242 BGB. Was Du erzählst ist blanker Unsinn! Dies ist auch OT, muss Dir aber gesagt werden.

Coole These 😉

Vielleicht auch eine interessante Lektüre
[Mit der 9. GWB-Novelle, die am 9. Juni 2017 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber auch die Vorgaben zum Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis in § 20 Abs. 3 GWB verschärft. /i]

Du hast sicher Recht, dass in Einzelfällen wie Abverkäufen etc. im Rahmen einer Mischkalkulation jeder Händer zu diesem Mittel greift - und das auch darf. Meine Aussage bezog sich aber auf die Mondschein-Rabatte, die hier gepostet wurden. Warum sollte ein Händler das tun? Ein Händler in der Nachbarstatt ist bei 13,5 ausgestiegen, da er „kein Geschäft macht, das seine Kosten nicht deckt“. Darum finde ich Aussagen wie „unter 20% Rabatt kaufe ich kein Auto“ einfach zum kotzen. Ich glaube keiner von uns gibt seinem Chef Geld, damit er arbeiten „darf“, sondern erwartet ein Gehalt

In § 20 (3) GWB geht es um das Ausnutzen der Marktposition durch Monopolisten! Wenn Gazprom den Angebotspreis für Gas soweit drückt, dass ein kleinerer Wettbewerber keine Chance mehr hat, am Markt teilzunehmen, dann greift das GWB! VW-Autohäuser, selbst große, nehmen aber keine Marktposition ein, durch die sie eine Monopolstellung generieren. Zumindest wäre ihr Geschäftsbetrieb dauerhaft nicht betriebswirtschaftlich aufrechtzuerhalten, wenn sie grds. Ware unter dem EK verkaufen. Nichtsdestotrotz dürfen sie das. Es macht in einer Marktwirtschaft auch überhaupt keinen Sinn, einen Oligopolisten zu zwingen, einen Ware über EK zu verkaufen, beispielsweise wenn er durch einen niedrigen Preis einen bestimmten Großkunden gewinnen möchte. Das ist aber jetzt wirklich alles OT und es darf gerne wieder zum normalen Thema übergegangen werden.

Zitat:

@Ollner79 schrieb am 9. Oktober 2018 um 10:20:34 Uhr:


Das ist aber jetzt wirklich alles OT und es darf gerne wieder zum normalen Thema übergegangen werden.

Da kann ich nur zustimmen... also back to topic.

Ich hätte gern von denen, die so unglaubliche Rabatte wie 25% einräumen, mal eine Erläuterung.

@the-masterplan : War das dann ein EU-Fahrzeug?

@Sven.Bo : War wohl kein GTI, oder? Weil, für den gibt's und gab's keine Prämie.

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