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Wie komme ich zum Tüv?

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 28. Februar 2011 um 11:57

Servus!

Mein Auto ist seit ca 1,5 Jahren abgemeldet. Nächste Woche hätte ich nen Termin zur Achsvermessung und wollte anschließend zum Tüv...

Wollte mir ne EVB Nummer holen und mir Kennzeichen zuweisen lassen. Dann mit den Kennzeichen zum fahren obwohl das Auto nicht angemeldet ist... (FZV §10 Abschnitt 4)

Habe gerade mit meiner Versicherung telefoniert. Die EVB Nummer habe ich. Jetzt meint aber die Zulassungsstelle, das geht nicht, sie können mir kein Kennzeichen zuweisen, ich bräuchte ein Kurzzeitkennzeichen...

Stimmt das? welche Möglichkeiten habe ich noch?

lG mario

Beste Antwort im Thema
am 28. Februar 2011 um 13:02

habe mich mit dem thema schon ausgiebig beschäftigt.

einzige beiden möglichkeiten sind hänger oder kurzzeitkennzeichen.

habe ich beide schon genutzt.

alles andere ist illegal, auch das ausleihen von roten nummern von jemand anderen denn da erlicht der versicherungssutz.

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Nimm doch das Kurzzeitkennzeichen. Meine Versicherung hat mir den Betrag voll erstattet, da ich das Auto dann freilich auch bei denen versichert habe. Gut, die Schilder musst ich zahlen, aber das waren glaub nur so 20 Oiro.

Themenstarteram 28. Februar 2011 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

Nimm doch das Kurzzeitkennzeichen. Meine Versicherung hat mir den Betrag voll erstattet, da ich das Auto dann freilich auch bei denen versichert habe. Gut, die Schilder musst ich zahlen, aber das waren glaub nur so 20 Oiro.

aha.. sorry... aber das hilft mir in keinster Weise weiter..

das ich diese Möglichkeit habe, habe ich selber schon geschrieben! Ja klar bekomme ich die Versicherung erstattet.. aber warum 20€ für die Schilder bezahlen?

Kann mir mal jemand die Fahrzeugzulassungsverordnung §10 Abschnitt 4 erklären? Hier

lG mario

Mußte halt ne´n Händler rundquatschen, das er dir ne´n paar rote schilder leiht - viel Spaß dabei! Andere Möglichkeiten: KEINE

Gab es nicht eine Gesetzeslücke,das man nich angemeldete Fahrzeuge wenigstens abschleppen darf,sonst fährste dann so vor zum TÜV?^^

Gruß,Matze

am 28. Februar 2011 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von MDS

Gab es nicht eine Gesetzeslücke,das man nich angemeldete Fahrzeuge wenigstens abschleppen darf,sonst fährste dann so vor zum TÜV?^^

Gruß,Matze

Gehört habe ich auch schon mal davon

am 28. Februar 2011 um 13:02

habe mich mit dem thema schon ausgiebig beschäftigt.

einzige beiden möglichkeiten sind hänger oder kurzzeitkennzeichen.

habe ich beide schon genutzt.

alles andere ist illegal, auch das ausleihen von roten nummern von jemand anderen denn da erlicht der versicherungssutz.

am 28. Februar 2011 um 13:05

Zitat:

Gab es nicht eine Gesetzeslücke,das man nich angemeldete Fahrzeuge wenigstens abschleppen darf,sonst fährste dann so vor zum TÜV?^^

du darfs mit nem auto was noch/schon tüv hat ohne gültige nummernschilder (auf direkten weg )zu nächsten zulassungsstelle fahren um es anzumelden. musst aber die alten enwerteten kennzeichen die vorher an dem fahrzeug waren trotzdem dran machen.

solang es mit deiner versicherung abgeklärt ist darfst du auf direktem wege zum tüv bzw zu tüverforderlichen arbeiten fahren! kann dir keiner was! tüvfahrten bzw rückfahren bei nicht bestandener HU sind frei!

Themenstarteram 28. Februar 2011 um 15:32

im gesetzestext steht aber, dass die zulassungsstelle mir vorab ein kennzeichen zugeteilt haben muss. das macht sie aber nicht! was hat es denn damit auf sich?

Den ganzen Stress um 20 Euro zu sparen... ^^

Kurzzeitkennzeichen gegholt und fertig. Da biste auf der sicheren Seite und dir kann niemand was. Dann kannst dir nämlich das ganze Rätsel raten sparen...

Hi,

es stimmt die Regelung gibt es. Aber das wissen selbst auf der Zulassungstelle die wenigsten!

selbst wenn es theoretisch dein Recht ist, recht haben und recht bekommen sind immer noch paar stifel. Spätstens bei der Polizeikontrolle oder gar bei nem Unfall gibt das immer ärger und streß.

Beiß in den sauren Apfel und hol Kurzzeitkennzeichen,damit bist du auch viel flexibler falls beim Tüv dann doch noch ne Kleinigkeit zu erledigen ist bist du 5 tage mobil und flexibel.

Gruß Tobias

hatte auch vor kurzem sowas.wollte mit nem auto zum tüv.aber vor nem kauf.hatte auch nur die möglichkeit entweder kurzkennzeichen oder händler anquatschen,was ich auch tat :D

brauchte ja kein kennzeichen für 5 tage,nur mal kurz halt.war bei 2 händlern und beide sagten mir sie dürften das nicht mehr,die teile verleihen.ok,wußte ich nicht,kannte es anders.

aber dann blieb nur noch kk.hatte sich aber dann nachher erledigt.

ja man darf mit nem nicht angemeldeten auto auf den direkten wege zur zulassungsstelle und auch mit einem frisch abgemeldeten auto auf dem direkten wege nach hause.ob man aber erst noch zum tüv dackeln darf das weiß ich net :confused: wäre mir neu

So ein quatsch, du darfst ohne KZ zu der Zulassungsstelle, wenn auf dem Weg dorthin der Tüv liegt, wenn sollte das stören??

 

Abschleppen darfst du auch abgemeldete Fahrzeuge, aber nur wenn das Zugfahrzeug die Anhängelast tragen darf und der Fahrer einen Entsprechenden Führerschein hat um doppelachsige selbstgebremste Fahrzeuge zu führen.

Richtig, um ein abgemeldetes KFZ abschleppen zu dürfen, braucht man nen LKW-Führerschein (alte Kl.2 oder neuen Buchstabenschein[keine Ahnung, welcher Buchstabe das ist]).

Sollte ich mal in die Lage des TE´s kommen, kein Problem, da bei uns beides auf einem Gelände ist.;)

Ansonsten, falls noch vorhanden, die alten Schilder dran, EVB hast du ja, und ab zum TÜV, und danach direkt zur Zulassungsstelle.

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