ForumGolf 1, 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Wie komme ich zum Tüv?

Wie komme ich zum Tüv?

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 28. Februar 2011 um 11:57

Servus!

Mein Auto ist seit ca 1,5 Jahren abgemeldet. Nächste Woche hätte ich nen Termin zur Achsvermessung und wollte anschließend zum Tüv...

Wollte mir ne EVB Nummer holen und mir Kennzeichen zuweisen lassen. Dann mit den Kennzeichen zum fahren obwohl das Auto nicht angemeldet ist... (FZV §10 Abschnitt 4)

Habe gerade mit meiner Versicherung telefoniert. Die EVB Nummer habe ich. Jetzt meint aber die Zulassungsstelle, das geht nicht, sie können mir kein Kennzeichen zuweisen, ich bräuchte ein Kurzzeitkennzeichen...

Stimmt das? welche Möglichkeiten habe ich noch?

lG mario

Beste Antwort im Thema
am 28. Februar 2011 um 13:02

habe mich mit dem thema schon ausgiebig beschäftigt.

einzige beiden möglichkeiten sind hänger oder kurzzeitkennzeichen.

habe ich beide schon genutzt.

alles andere ist illegal, auch das ausleihen von roten nummern von jemand anderen denn da erlicht der versicherungssutz.

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Golf Cl

Abschleppen darfst du auch abgemeldete Fahrzeuge, aber nur wenn das Zugfahrzeug die Anhängelast tragen darf und der Fahrer einen Entsprechenden Führerschein hat um doppelachsige selbstgebremste Fahrzeuge zu führen.

da unterliegst Du aber einem schweren irrtum! selbst für abzuschleppende fahrzeuge braucht man seid einigen jahren einen versicherungsschutz, da du ja den wagen im öffentlichen verkehr bewegst! und diesen versicherungsschutz hast du halt eben mit einen kurzzeitkennzeichen oder dem normalen...

Hatte das damals auch so mit Versicherung geklärt. Hab meine alten Schilder dran gemacht und bin damit zum Tüv. Inner Tasche die EVB Nummer vonner Versicherung die mir vorher zu 100% versichert hat dass das alles so in Ordnung ist.

Dann halt wie kika schon sachte, frisch Tüv und direkt zur Zulassungsstelle.

Zitat:

§ 23 StVZO abs.4

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;

zum thema abschleppen bzw schleppen! abschleppen ist bei einem defekten fahrzeug! schleppen ein funktionstüchtiges fahrzeug! beim schleppen brauch der "schlepper" den führerschein klasse 3 und bei einem stillgelegten fahrzeug eine sondergenemigung der jeweiligen kreisverwaltung (die man normalerweise nicht so einfach bekommt).

hoffe konnte dir damit helfen.

mfg

nur mal am rande:

kurzzeitkennzeichen-tafeln sind deutlich billiger als normale kennzeichen, da sie minderwertiger sind.

hier in berlin kostet die tafel 4,- pro stück.

Hi,

4€ ist wirklich billig,muß an der Konkurenz liegen. Wobei es für die Kurzzeitkennzeichen wohl einen vom Gesetzgeber festgelegten höchstpreis gibt (10-15€ pro satz). Die Qulität der Schilder ist bei uns praktisch identisch mit den normalen Kennzeichen,eigentlich ne schade die nach 5 tagen in den Müll zu befördern:rolleyes:

Die Versicherung kommt aber ja auch noch hinzu wenn man den Wagen hinterher net anmeldet. Wobei ich da auch schon sehr günstige Angebote im www gefunden haben,waren glaub ich knapp über 40€ für die 5 tage.

Gruß Tobias

jupp, das wird dann wohl an berlin bzw der konkurrenz in der großstadt hängen..

bei der schilderbude im erdgeschoss der zulassungsstelle kostet ein normales schilderpaar 35,-. auf der straßeseite gegenüber sind es 14,-. (da sind dann 10 kleine buden, aber diese haben dann alle dieselben preise)

ich geh zum nachbar (VW und Audi werkstatt ) und hol mir die Blauen Taferl habt ihr in Deutschland sowas nicht, mit den kann mann mit den unangemelteten auto rumfahren wie man will,

Hi,

doch das sind die hier schon erwähnten roten Händlerkennzeichen. Die Werkstätten dürfen die aber eigentlich net verleihen. außerdem muß eigentlich jede Fahrt in einem extra Fahrtenbüchlein eingetragen werden,was die händler/werkstätten aber auch meisten "vergessen":D

bekommt man halt nur mit viel Glück und Vitamin B. Rumfahren wie man lustig ist darf man damit eigentlich auch net,die sind nur für Probe,Überführungs und Wartungsfahrten erlaubt. Das gillt zwar auch für die Kurzzeitkennzeichen aber da interessiert es keinen :D

Eigentlich gibts ja auch die durchaus Sinnvolle regelung das man auch ohne Zulassung mit entstempelten Kennzeichen fahren darf. wenn kein Kennzeichen vorhanden ist müßte die Zulassungsstelle sogar schon vor der Zulassung ein Kennzeichen zuweisen.

Aber die Regelung ist wie schon geschrieben net wirklich bekannt,selbst auf den Zulassungsstellen und wenn man wirklich einen Unfall hat fängt der Ärger an. Wahr das wirklich der direkte Weg zum Tüv? hat man dort einen Termin usw. Was tun wenn beim Tüv ein Mangel festgestellt wird,darf man dann in ne werkstatt fahren oder nach hause?

Von daher finde ich die Kurzzeitkennzeichen ne ganz gute Lösung.

Gruß Tobias

Themenstarteram 28. Februar 2011 um 22:12

Zitat:

Original geschrieben von Koni205

Den ganzen Stress um 20 Euro zu sparen... ^^

Kurzzeitkennzeichen gegholt und fertig. Da biste auf der sicheren Seite und dir kann niemand was. Dann kannst dir nämlich das ganze Rätsel raten sparen...

nee.. ich habe keinen Stress... bin einfach nur jemand der ein Nein ohne Begründung nicht einfach so hinnimmt, wenn es eigentlich auch anders gehen könnte.. Stress habe ich mit ner Kurzzulassung, denn dann muss ich alles in 5 Tagen erledigen..

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Beiß in den sauren Apfel und hol Kurzzeitkennzeichen,damit bist du auch viel flexibler falls beim Tüv dann doch noch ne Kleinigkeit zu erledigen ist bist du 5 tage mobil und flexibel.

Gruß Tobias

mit dem anderen Wege wäre ich aber auch flexibel, weil ich auch alle für die Zulassung notwenigen Fahrten machen dürfte.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

Eigentlich gibts ja auch die durchaus Sinnvolle regelung das man auch ohne Zulassung mit entstempelten Kennzeichen fahren darf. wenn kein Kennzeichen vorhanden ist müßte die Zulassungsstelle sogar schon vor der Zulassung ein Kennzeichen zuweisen.

Aber die Regelung ist wie schon geschrieben net wirklich bekannt,selbst auf den Zulassungsstellen und wenn man wirklich einen Unfall hat fängt der Ärger an. Wahr das wirklich der direkte Weg zum Tüv? hat man dort einen Termin usw. Was tun wenn beim Tüv ein Mangel festgestellt wird,darf man dann in ne werkstatt fahren oder nach hause?

Gruß Tobias

ja, dank dir, das ist ja das Problem.. was bedeutet das: "vorab ein Kennzeichen zuweisen" ?

die auf der Zulassungsstelle sagen, es wäre in dem einem Jahr gegangen, in dem die Kennzeichen für das Fahrzeug reserviert war. Das ist jetzt aber leider vorbei.

Wenn die Regelung nicht wirklich bekannt ist, dann wird es ja endlich mal Zeit, die Leute aufzuklären... Was soll ich machen? Gibt es da irgendeine höhere Behörde, wo man mal hinfahren könnte?

PS: habe auf der Zulassungsstelle gefragt, ob ich die Reservierung verlängern könnte, man sagte nein. Heute habe ich bei der gleichen Stelle erfahren, das das doch gegangen wäre :-(

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

doch das sind die hier schon erwähnten roten Händlerkennzeichen. Die Werkstätten dürfen die aber eigentlich net verleihen. außerdem muß eigentlich jede Fahrt in einem extra Fahrtenbüchlein eingetragen werden,was die händler/werkstätten aber auch meisten "vergessen":D

ich kenn die version das einfach mit bleistift eingetragen wird :D

das dumme ist halt, ist das büchlein voll, dann muss ein neues gekauft werden bei der zulassungsstelle...

 

@TE:

Ich würde mich an Deiner Stelle noch einmal mit der Versicherung kurzschließen: Mit der damaligen Dopplerkarte galt die Fahrt mit entstempelten Kennzeichen (zur Zulassungsstelle zur Wiederanmeldung) nur als versichert, wenn als Zulassungsdatum das Tagesdatum eingetragen war, nicht wenn "ab Tag der Zulassung" vermerkt war. Wusste allerdings auch kein Mensch :D.

Wie es mit der EVB ist, wäre zu erfragen. Und ein ungestempeltes / "entstempeltes" Kennzeichen wird Dir ja sofort bei einem entsprechenden Kennzeichenhändler geprägt.

am 28. Februar 2011 um 23:02

Zitat:

Golf II Gti 16V Golf II Gti 16V

VW

ich geh zum nachbar (VW und Audi werkstatt ) und hol mir die Blauen Taferl habt ihr in Deutschland sowas nicht, mit den kann mann mit den unangemelteten auto rumfahren wie man will

sowas ist in deutschland unvorstellbar, da würde doch der staat garnix drann verdienen.

früher ging das..(rote nummern ausleihen). aber das ist lange her.

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

früher ging das..(rote nummern ausleihen). aber das ist lange her.

Ja leider :( .. weisste auch warum ?

Traurig aber wahr .. viele haben es missbraucht und als wechselkennzeichenbenutzt :( nur ein Beispiel ...

KK in Berlin jetzt doch billig ? mmhhh 2005 hab ick für Kennzeichentafeln und Versicherung 100€ gelöhnt , weil ick meinen kleinen von BLN nach EBW überführen musste ...

Um das wirklich alles genau auseinander zunehmen was Gesetzlich jetzt noch erlaubt ist und was nicht, dafür hilft dir sicherlich ein Anwalt auf dem Fachgebiet Verkehrsrecht, da wirst du alles erfahren was du darfst und was nicht! Allerdings kostet das sicher mehr Geld als ein Kurzzeitkennzeichen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen