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Wertminderung nach Auffahrunfall

Themenstarteram 15. Juli 2007 um 19:25

Servus,

ich könnte echt kotzen...letzte Woche Do. bin ich Abends um 8 von der Arbeit heimgefahren. An der Autobahnausfahrt mußte ich dann kurz warten um den Querverkehr vorbei zu lassen. Kurz nachdem ich angefahren bin um über die Strasse zu fahren, kracht mir von hinten ein LKW rein. Nach Angaben des LKW Fahrers hat er mich übersehen - im letzten Augenblick hat er es dann zum Glück doch noch bemerkt und hat gebremst und versucht rechts rüber zu ziehen - leider hat es aber nicht ganz gereicht. Bei mir ist die Stoßstange gebrochen, die linke Heckleuchte hinüber, das Heckblech verbeut und die Seitenwange zerkratzt. Habe das Auto dann am Fr. zu BMW gebracht - dort habe ich dann auch gleich erfahren das mein Auto jetzt nicht mehr als Unfallfrei tituliert werden kann - was somit auch eine Wertminderung zur Folge hat.

Für den Schaden selbst kommt natürlich die Versicherung

des Unfallverursachers auf, aber was ist mit der Wertminderung?

Bekommt man da eine Sonderzahlung oder soetwas? Schließlich kann ich ja nichts dafür das mein Auto jetzt nicht mehr unfallfrei ist!

Ein Sachverständiger wurde übrigens von BMW hinzugezogen.

Gruß

André

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16 Antworten

Hallo, ja Du bekommst eine Wertminderung.Sie wird nach Bj. und Schadenshöhe errechnet. Mehr Geld bekommt man in der Regel, wenn man auf einen Leihwagen verzichtet, nennt sich Nutzungsausfall. In Deinem Fall wird die Wertminderung wohl sehr gering sein, da es sich wohl nur um einen Bagatellschaden handelt.

Gruß

Hartmuth

PS: falls ich falsch liegen sollte, bitte um Berichtigung.

mein Cabrio mit 19 Zoll BBS

Anwalt nehmen, der regelt alles für dich und wird auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Dann musst du dich nicht mit der Versicherung und den ganzen Feinheiten rumschlagen.

am 15. Juli 2007 um 21:56

In bisher zwei Fällen habe ich 10% der Gesamtschadenshöhe als Wertminderung direkt ausgezahlt bekommen.

... dies ist auch der Betrag, den Du in Zukunft von den Schwackewerten abziehen sollst.

Bei mir waren es 9.000 Euro Schaden am Z4 und dementsprechend bekam ich 900 Euro direkt ausgezahlt.

Sollte mein Auto irgendwann nur noch 900 Euro wert sein, könnte ich's quasi verschenken und würde ihn ohne Verlust verkaufen.

Und ansonsten kann ich ihn stets 900 Euro günstiger anbieten und mir so eine bessere Angebotsplatzierung sichern :)

Unverschuldete Unfälle sind eigentlich ganz gut - meistens.

Gruß, Frank

Zitat:

Anwalt nehmen, der regelt alles für dich und wird auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Dann musst du dich nicht mit der Versicherung und den ganzen Feinheiten rumschlagen.

Kein Wunder das die Versicherungen immer teurer werden, wenn jeder gleich zum Anwalt rennt. Zumal die Sachlage ja geklärt ist. Ich würde jedenfalls keinen Anwalt einschalten, wozu auch. Die gegnerische Versicherung wird den Schaden bezahlen, und er wird auch seine Wertminderung bekommen.

Gruß

Hartmuth

am 16. Juli 2007 um 0:03

Erstmals.

Niemals den Gutachter der Versicherung nehmen.

 

Nur ein Gutachter beauftragen der nicht mit versicherungen zusammen arbeitet. Es sei dem man gibt das Fahrzeug bei BMW ab, aber falls du nach gutachten abrechnen möchtest,. .eigenen gutachter..

(Die versicherungen versuchen gerne ihre eigenen gutachter anzubieten ,,,

folge: die Rechnen dir den Schaden nicht nach BMW werkstatt sondern nach irgendeiner billig werkstaat in deiner umgebung.

ziehen dir Upe und sonstigen aufschläge ab,

am 16. Juli 2007 um 7:59

Zitat:

Original geschrieben von habu01

Kein Wunder das die Versicherungen immer teurer werden, wenn jeder gleich zum Anwalt rennt.

KFZ-Versicherungen werden sogar immer günstiger...

Zitat:

Original geschrieben von lncognito

Und ansonsten kann ich ihn stets 900 Euro günstiger anbieten und mir so eine bessere Angebotsplatzierung sichern :)

für einen Z4 mit 9000€-Vorschaden? Mit 900€-Preisnachlass im Vergleich zu ähnlichen unfallfreien Angeboten wirst du da kaum auskommen

Zitat:

Original geschrieben von habu01

Kein Wunder das die Versicherungen immer teurer werden, wenn jeder gleich zum Anwalt rennt. Zumal die Sachlage ja geklärt ist. Ich würde jedenfalls keinen Anwalt einschalten, wozu auch. Die gegnerische Versicherung wird den Schaden bezahlen, und er wird auch seine Wertminderung bekommen.

Gruß

Hartmuth

LOL. Als wenn die gegenerische Versicherung freiwillig die Wertminderung rausrückt. Wenn die nicht gefordert wird, zahlt sie auch niemand. Genauso der Nutzungsausfall. Der Anwalt weiß genau, was man nach so einem Unfall fordern kann. Außerdem stellen sich die Versicherungen sehr oft quer.

Ich würde nichts ohne Anwalt machen. Dadurch hast du keine Nachteile sondern eher Vorteile.

Themenstarteram 16. Juli 2007 um 10:02

Und was schätz ihr wie hoch in etwa die Wertminderung ausfällt?

Wie gesagt die Schürze ist gebrochen, linke Heckleuchte hinüber,

Heckblech links verbeult und die Seitenwand hat ein paar Kratzer abbekommen. Pralldämpfer oder soetwas haben nichts.

Auto war bis dato unfallfrei und sowohl optisch wie auch technisch in einem 1A Zustand.

am 16. Juli 2007 um 10:04

Das mit 10% wertminderung ist nicht richtig.-

hatte vor kurzem auch ein Schaden,

Fahrzeugwert ca 20.000€

 

Schadenhöhe lag auch ziemlich hoch...

 

wertminderung nur 250,-€

Moin!

Mein BMW-Service-Mensch sagte ab 6 Jahren gibt es keine Wertminderung mehr.

Stimmt das so?

Gruß,

Max

am 16. Juli 2007 um 10:11

es gibt immer eine Wertminderung.-

 

auch nach 6 jahren.

Zitat:

Original geschrieben von xpowl

es gibt immer eine Wertminderung.-

 

auch nach 6 jahren.

Vor einem Jahr wurde mir die gesamte Seite aufgerissen. Da war im Gutachten auch kein Wertverlust vermerkt. Schaden war bei ca. 4600€.

sieh mal hier

danach steht Dir nicht immer eine Wertminderung zu.

Die Wertminderung wird meistens vom Gutachter im Gutachten festgelegt.

Gruß

Hartmuth

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