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Auffahrunfall...

BMW
Themenstarteram 6. August 2019 um 9:23

Hallo liebe Talker,

Ich hatte letzten Freitag einen Auffahunfall - jemand ist mir mit 50 kmh reingefahren ins heck.

Heute war der gutachter da und meinte es wäre ein Wirtschaftlicher Totalschaden.

Bmw e46, 98bj, 318i

Meine Frage jetzt: wisst ihr wie viel ich jetzt von der Versicherung bekommen würde? Gekauft hab ichs vor 2 Monaten für 1700€.

Danke schonmal im vorraus.

Beste Antwort im Thema

Wie gut das ihr alle so klug seid. Dann macht das doch wie ihr das wollt. Ich war selbst schon 2 mal in der Situation das ich mir einen Gutachter ausgesucht habe obwohl die Versicherung einen schicken wollte. Das ist wieder ein riesen geplapper von halbwissen hier weil jeder wieder irgendwas zu sagen haben muss... Lächerlich. Bin jetzt raus hier.

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Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss die Kfz-Versicherung die Reparatur nicht zahlen. Stattdessen erhälst Du den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts!

Beispiel:

Wiederbeschaffungswert: 8.000 Euro

Reparaturkosten: 10.000 Euro

Restwert: 2.000 Euro

Die Reparaturkosten liegen in diesem Fall über dem Wiederbeschaffungswert, ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor. Die gegnerische Versicherung muss die Reparatur des Autos nicht übernehmen. Sie als Geschädigter erhalten stattdessen den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, also 6.000 Euro.

WAS BEDEUTET WIEDERBESCHAFFUNGSWERT?

Der Wiederbeschaffungswert ist eine theoretische Größe, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Reparatur angewandt wird. Er gibt an, wie viel es kosten würde, ein gleichartiges Auto mit gleicher Ausstattung und in demselben Zustand zu beschaffen. Der Wiederbeschaffungswert entspricht somit nicht dem Zeitwert. Letzterer bezeichnet die Summe, die der Wagen bei einem Verkauf erhalten würde. Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet die Ausgaben, die notwendig wären, um ein Ersatzauto zu kaufen, das die Merkmale des Unfallautos besitzt.

DIE 130-PROZENT-GRENZE

Bei der Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens hat der Gesetzgeber eine Ausnahme eingefügt. Generell gesprochen liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die Reparatur teurer ist als die Wiederbeschaffung. Die 130-Prozent-Regel erhöht jedoch den Betrag, bis zu dem eine Reparatur von der Kfz-Versicherung bezahlt werden kann. Die 130-Prozent-Regel greift, wenn die Reparaturkosten maximal um 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Warte das Gutachten ab, daraus ergibt sich alles.

Ich glaub du kriegst locker um die 2500-3500.

wenn der TE beim Kauf ein echtes Schnäppchen gemacht hat.... dann kann das durchaus eine solche Summe werden. Das muss der Gutachter dann aber auch entsprechend berücksichtigen.

Wenn der Kaufpreis hingegen gerechtfertigt war...

also höchstens durchschnittlicher Zustand.... dann eher in dem Rahmen des Kaufpreises.

das wär meine Meinung dazu.

Vllt. ist der TE ja so nett das Rätsel demnächst aufzulösen... ?

Die gucken sich nie den technischen Zustand an, nur den äußeren. Wenn der stimmt, gehen die meisten davon aus, dass auch alles andere stimmt.

Themenstarteram 6. August 2019 um 13:32

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 6. August 2019 um 13:39:58 Uhr:

Ich glaub du kriegst locker um die 2500-3500.

Hoffe das mal, muss ja auch irgendwie nen neuen Kaufen.

Themenstarteram 6. August 2019 um 13:34

Zitat:

@Jojoausmg schrieb am 6. August 2019 um 14:01:08 Uhr:

wenn der TE beim Kauf ein echtes Schnäppchen gemacht hat.... dann kann das durchaus eine solche Summe werden. Das muss der Gutachter dann aber auch entsprechend berücksichtigen.

Wenn der Kaufpreis hingegen gerechtfertigt war...

also höchstens durchschnittlicher Zustand.... dann eher in dem Rahmen des Kaufpreises.

das wär meine Meinung dazu.

Vllt. ist der TE ja so nett das Rätsel demnächst aufzulösen... ?

Ein schnäppchen wars nicht.. sagen wir mal so der preis ist durch Äußerlichen und Technischen mängel so entstanden, wollte den eigentlich richten :(

War eine richtig schöne Farbe, Stahlblau..

Themenstarteram 6. August 2019 um 13:35

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. August 2019 um 12:43:04 Uhr:

Warte das Gutachten ab, daraus ergibt sich alles.

Der Gutachter war schon da, hat mit nur mitgeteilt das es ein Wirtschaftlicher Totalschaden wäre.

Themenstarteram 6. August 2019 um 13:39

Kann ja mal ein Bild schicken.

F85a81a1-6f88-4d8d-9b00-7bfc9407c9c3

Der Wagen ist hinüber. Rahmen verzogen. Da lohnt eine Reparatur nicht mehr.

Themenstarteram 6. August 2019 um 17:38

Zitat:

@Sportler-69 schrieb am 6. August 2019 um 16:33:52 Uhr:

Der Wagen ist hinüber. Rahmen verzogen. Da lohnt eine Reparatur nicht mehr.

Ja deswegen war ja meine Frage was man bei einem W.Totalschaden bekommt :)

Such dir nen Anwalt.... Nutzungsausfall schmerzensgeld pauschalen Behörden gebühren... Alles ansetzen...

Zitat:

@DenisTheMenis schrieb am 6. August 2019 um 15:35:13 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. August 2019 um 12:43:04 Uhr:

Warte das Gutachten ab, daraus ergibt sich alles.

Der Gutachter war schon da, hat mit nur mitgeteilt das es ein Wirtschaftlicher Totalschaden wäre.

Du mußt dich schon etwas gedulden, bis das Gutachten erstellt ist.

Es macht doch gar keinen Sinn, hier eine Zahl in den Raum zu stellen.

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert lt. Gutachten und kannst dann entscheiden, ob du zum Restwert verkaufst.

Dauer Wiederbeschaffung - Nutzungsausfall / Ersatzfahrzeug auch lt. Gutachten.

Lass das auf jeden Fall einen Anwalt richten. Du hast als Geschädigter das Recht dazu. Du musst den Anwalt nicht zahlen. Mch dir morgen direkt einen Termin.

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