Werkstatttrick oder gefährliches Zubehör?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

folgendes: Golf zur Inspektion gebracht, dazu sollte eine Feldaktion "Getriebe Update" durchgeführt werden. Beides stand dann auf dem Auftrag, den ich unterschrieb. Warum auch nicht.

Dann konnten die in der Werkstatt kein Update aufspielen, es zog sich und zog sich. Letztlich behielten sie meinen Golf ne Woche da (ich bekam einen Werkstattwagen), am Ende kam raus (so behauptet es zumindest die Werkstatt), dass die Verwendung eines OBD II Bluetooth Adapters in der Diagnosebuchse durch mich (zur Verwendung mit der Torque App, um Fahrdaten auszulesen) die Ursache gewesen sei.
Der Adapter sei schlecht gearbeitet, habe einen Pin verbogen an der fahrzeugseitigen Buchse.

Kurz und gut: die Werkstatt will Geld. Ich hätte durch Verwendung eines von VW nicht lizenzierten Produkts etwas am Auto beschädigt, was die Werkstatt nicht vermuten konnte. Deshalb sieht sie sich berechtigt, was dafür zu verlangen, obwohl die Aktion letztlich im Rahmen eines VW Updates kostenlos gewesen wäre.

Ich stehe ja auf dem Standpunkt, dass man mich über die Kosten hätte informieren müssen bzw. es nicht mein Problem sein muss, wenn die Werke 20h dafür braucht, den halben Wagen auseinander nimmt, ein neues Steuergerät bestellt und erst am Ende auf den verbogenen Pin aufmerksam wird. Ich habe die Feldaktion nicht beauftragt direkt (na gut, indirekt mit der Inspektion).

Man drohte mir in der Werkstatt damit, den Wagen stilllegen zu lassen, einen Gutachter und Rechtsanwalt zu beauftragen (na gut, ob sie es wirklich gemacht hätten?) oder man solle sich auf einen Betrag von 200 Euro einigen als teilweise Abgeltung ihrer Arbeitszeit.

Ich hatte auch das Gefühl, dass sie mir unterstellten, dass ich von Anfang an gewusst habe, dass es mit der Adapter-Ausleserei zusammenhängen konnte, aber erstmal nix dazu gesagt habe und die im Nebel stochern lassen.

Nun gut, zum einen möchte ich raten, mit solchen Adaptern vorsichtig zu sein, zum anderen mal von euch wissen, wie ihr euch verhalten hättet: es auf n Prozess ankommen lassen oder die 200 Euro zahlen? Ist die Werkstatt überhaupt im Recht? Hab mich darüber sehr geärgert.

Beste Antwort im Thema

Zameck hat oben ja einiges zum TE gesagt.

Ich frage mich jetzt gerade, was gewesen wäre, wenn eine TPI & für den Halter kostenlose Service-Aktion die Überprüfung der Kraftstoffversorgung etc. zum Inhalt gehabt hätte und es wäre auch dort zu erhöhtem Arbeitsaufwand gekommen, bis man die Ursache dafür gefunden hatte, warum man die -ansich für den TE kostenlose- Aktion nicht wie gewohnt durchführen konnte:
Der Halter experimentier mit Kraftstoffen! 😰

Hätte der TE dann auch darauf abgehoben, dass das zwar stimmt mit seinen Experimenten, dass er die Aktion ja aber nicht explizit in Auftrag gegeben hätte (sondern eben nur die Inspektion), dass man ihm die erhöhten Aufwandskosten jetzt doch mal freundliche erlassen könnte, mit dem freundlichen Hinweis: Bitte nicht wieder.

Die Logik erschließt sich mir nicht ganz und folgt (vermutlich folgerichtig) der von erwischten "Verkehrssündern" die mit 120 km/h durch die Stadt rasen oder bei TL 100 km/h mit 240 km/h über die BAB, erwischt werden und nach Ansage der Punkte, Strafbescheide und vorübergehendem FS-Verlust dann ganz demütig argumentieren, dass eine Ermahnung "das künftig bitte nicht mehr zu tun" doch auch gereicht hätte.

Klar, nicht ganz dasselbe, denn hier weiß der "User", dass er das Gesetz übertritt, beim Adapter war sich der User (angeblich) nicht darüber im Klaren, dass das China-Billig-Ding seinem Auto ggf. nicht gut tut.
Allerdings wollte er halt Geld sparen und hat sich daher offenbar für Billig-Ware entschieden.

Die aus seiner kostensparenden Entscheidung resultierenden Arbeits- und Aufwandkosten sollen jetzt aber andere, nämlich doch bitte die Werkstatt tragen und es bei einem freundlichen Hinweis doch bitte belassen.
Dann tut er´s auch garantiert nicht wieder, versprochen.

Was lernt man und der TE daraus?
Manche lernen halt doch nur durch Schmerzen/ Kosten - und genau deshalb sind zumindest Gesetzesübertretungen im allg. nicht gratis zu bekommen. 😁

Das Verschulden bzw. die Ursache dafür, dass erhöhte Aufwandskosten entstanden sind, liegt ganz klar beim Halter.
Wie eben auch in meinen Beispielen oben beschrieben.
Wenn er sein Fzg. total gecleant hätte (war früher ja mal Mode) und wg. toter Batterie hätte die Werkstatt nun erhöhten Aufwand gehabt, ins Auto zu kommen, eine Inspektion durchzuführen und die tote Batterie zu wechseln, hätte er diesen erhöhten Arbeitsaufwand, der sich aus seinen Modifikationen ergibt, ja auch zahlen müssen - und nicht die Werkstatt, die das ja vorher hätte wissen müssen etc.! Mit Standard-AWs für Inspektion und Batterietausch wär´s auch damit eben nicht getan, da wäre dann ein Posten für "Mehraufwand" auf der Rg. aufgetaucht.

Der TE versucht erkennbar beständig exakt davon abzulenken, dass er den Grund verursacht hat, aus dem der erhöhte Arbeitsaufwand in der Werkstatt erfolgte - und eben nicht die Werkstatt!
Ob er das final nun absichtlich oder unabsichtlich getan hat (weil das ja vermeintlich nicht verboten sei von VW, an die OBD-Buchse China-Billig-Schrott zu stecken), ist dafür letztlich nicht relevant.

Nur, weil jemand jemanden fahrlässig tötet (also nicht vorsätzlich ermordet), geht er im allg. ja auch nicht straffrei aus und der Richter belässt es mit guten, aber eindringlichen Worten, es nicht wieder zu tun und beim nächsten Mal doch bitte besser aufzupassen.

Komisches Rechtsverständnis, die Schuld immer auf andere verschieben zu wollen.
Kein Arsch in der Hose, für eigene (wenngleich letztlich ggf. auch unbeabsichtigte) Fehler einzustehen und dann auch die Zeche bzw. das Lehrgeld zu zahlen wie ein Mann, zumal es hier nur um lächerliche € 200,- geht, nicht um € 2.000,- oder gar € 20.000,- oder mehr.

Eigentlich wäre dieser Thread genau nur eine kurze Antwort wert gewesen:
Fresse halten, zahlen, daraus lernen, aus, Punkt.

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Darf man denn da mal fragen um welche Bauteile und welche Summen es hier konkret geht, welche die Werkstatt von dir verlangt?!
Also konkret gefragt: Was hat die Werkstatt gemacht und was hat sie alles dafür abgesucht?!

Zitat:

@itasuomessa schrieb am 24. Oktober 2015 um 12:01:15 Uhr:


Welcher Pin soll hier verbogen sein?
Die Pins sitzen im OBD2 Adapter, die Buchse im Auto ist weiblich. Da ist es eher wahrscheinlich das der Kontakt nach hinten rausgeschoben wurde würde ich denken. Wenn das aber der Fall ist nehme ich an das keine Kommunikation mit irgendeinem StG möglich war.

Die Verwendung eines OBD2 Adapters ist soweit mir bekannt nicht von VW untersagt, darin eine Modifikation zu sehen halte ich für übertrieben und unhaltbar. Die Buchse ist auch frei zugänglich ohne Werkzeug, interpretiere ich deshalb persönlich nicht als aussergewöhnliche oder nicht vorgesehene Nutzung durch den Kunden.

Würde das hier passieren wenn du nicht in der Garantie wärst müsstest du aber auch bezahlen....

@ventomat 121 eine Buchse im OBD2 kann sich nicht verbiegen, allenfalls sich hinten

raus drücken und das nur mit unverhältnismäßig mehr Kraftaufwand, was aber der

Anwender bemerken sollte.

Also setze dich damit auseinander und konfrontiere deine Werkstatt.

Der Pin an deinem Tool sollte dementsprechend dicker sein.

Ob der Stecker schwer rein geht, müsstest du uns noch beantworten.

Ging der Stecker bei deiner Werkstatt schwer rein, hätten die gleich sich den

Stecker/ Buchse anschauen müssen!!

Dein Gerät hätte dann auch nicht funktionieren dürfen, wenn es den die Buchse
ausgedrückt hat.

Das ist da noch die HU (TÜV) die stecken auch ihre OBD Stecker zum auslesen hinein.
Kann man da was herleiten?

Ich selbst nutze scangauge und der TÜV sucht immer nach den OBD Stecker und
weil dieser Belegt ist fragen sie mich immer wo denn der Anschluss ist😁
Dann stecke ich ab und die ihren Stecker an. 😛

Editiert

Zameck hat oben ja einiges zum TE gesagt.

Ich frage mich jetzt gerade, was gewesen wäre, wenn eine TPI & für den Halter kostenlose Service-Aktion die Überprüfung der Kraftstoffversorgung etc. zum Inhalt gehabt hätte und es wäre auch dort zu erhöhtem Arbeitsaufwand gekommen, bis man die Ursache dafür gefunden hatte, warum man die -ansich für den TE kostenlose- Aktion nicht wie gewohnt durchführen konnte:
Der Halter experimentier mit Kraftstoffen! 😰

Hätte der TE dann auch darauf abgehoben, dass das zwar stimmt mit seinen Experimenten, dass er die Aktion ja aber nicht explizit in Auftrag gegeben hätte (sondern eben nur die Inspektion), dass man ihm die erhöhten Aufwandskosten jetzt doch mal freundliche erlassen könnte, mit dem freundlichen Hinweis: Bitte nicht wieder.

Die Logik erschließt sich mir nicht ganz und folgt (vermutlich folgerichtig) der von erwischten "Verkehrssündern" die mit 120 km/h durch die Stadt rasen oder bei TL 100 km/h mit 240 km/h über die BAB, erwischt werden und nach Ansage der Punkte, Strafbescheide und vorübergehendem FS-Verlust dann ganz demütig argumentieren, dass eine Ermahnung "das künftig bitte nicht mehr zu tun" doch auch gereicht hätte.

Klar, nicht ganz dasselbe, denn hier weiß der "User", dass er das Gesetz übertritt, beim Adapter war sich der User (angeblich) nicht darüber im Klaren, dass das China-Billig-Ding seinem Auto ggf. nicht gut tut.
Allerdings wollte er halt Geld sparen und hat sich daher offenbar für Billig-Ware entschieden.

Die aus seiner kostensparenden Entscheidung resultierenden Arbeits- und Aufwandkosten sollen jetzt aber andere, nämlich doch bitte die Werkstatt tragen und es bei einem freundlichen Hinweis doch bitte belassen.
Dann tut er´s auch garantiert nicht wieder, versprochen.

Was lernt man und der TE daraus?
Manche lernen halt doch nur durch Schmerzen/ Kosten - und genau deshalb sind zumindest Gesetzesübertretungen im allg. nicht gratis zu bekommen. 😁

Das Verschulden bzw. die Ursache dafür, dass erhöhte Aufwandskosten entstanden sind, liegt ganz klar beim Halter.
Wie eben auch in meinen Beispielen oben beschrieben.
Wenn er sein Fzg. total gecleant hätte (war früher ja mal Mode) und wg. toter Batterie hätte die Werkstatt nun erhöhten Aufwand gehabt, ins Auto zu kommen, eine Inspektion durchzuführen und die tote Batterie zu wechseln, hätte er diesen erhöhten Arbeitsaufwand, der sich aus seinen Modifikationen ergibt, ja auch zahlen müssen - und nicht die Werkstatt, die das ja vorher hätte wissen müssen etc.! Mit Standard-AWs für Inspektion und Batterietausch wär´s auch damit eben nicht getan, da wäre dann ein Posten für "Mehraufwand" auf der Rg. aufgetaucht.

Der TE versucht erkennbar beständig exakt davon abzulenken, dass er den Grund verursacht hat, aus dem der erhöhte Arbeitsaufwand in der Werkstatt erfolgte - und eben nicht die Werkstatt!
Ob er das final nun absichtlich oder unabsichtlich getan hat (weil das ja vermeintlich nicht verboten sei von VW, an die OBD-Buchse China-Billig-Schrott zu stecken), ist dafür letztlich nicht relevant.

Nur, weil jemand jemanden fahrlässig tötet (also nicht vorsätzlich ermordet), geht er im allg. ja auch nicht straffrei aus und der Richter belässt es mit guten, aber eindringlichen Worten, es nicht wieder zu tun und beim nächsten Mal doch bitte besser aufzupassen.

Komisches Rechtsverständnis, die Schuld immer auf andere verschieben zu wollen.
Kein Arsch in der Hose, für eigene (wenngleich letztlich ggf. auch unbeabsichtigte) Fehler einzustehen und dann auch die Zeche bzw. das Lehrgeld zu zahlen wie ein Mann, zumal es hier nur um lächerliche € 200,- geht, nicht um € 2.000,- oder gar € 20.000,- oder mehr.

Eigentlich wäre dieser Thread genau nur eine kurze Antwort wert gewesen:
Fresse halten, zahlen, daraus lernen, aus, Punkt.

Im Rahmen eines Service wird in jedem Fall der FSP ausgelesen. Das ist mal der erste Schritt. Wenn keine Kommunikation mit dem STG da ist, kann weder der FSP ausgelesen noch die Feldaktion ausgeführt werden. Also ist die Feldaktion Getriebe schonmal irrelevant.

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@taubitz halt mal den Ball flach. Du bist anscheinend dem TS irgendwie befangen.
Die Beweise sind nach wie vor vorhanden und ein normales Gespräch mit Begutachtung
der Teile aller Partner sollte zur Lösung führen.
Das wäre jedenfalls mein nächster Schritt.
Aber mit Werkstätten habe ich zum Glück nichts zu tun.

Du, ich halte den Ball flach, sonst läsen sich meine Beiträge ganz anders.😁

Mich ärgert allerdings, zugegeben, die Attitüde des TEs und von vielen heute, den Fehler immer bei anderen zu suchen und diese dann die Zeche dafür zahlen zu lassen.

Ich wette ein Fläschchen Deutz&Geldermann darauf, dass AUCH DU ganz anders denken und hier ganz anders reden würdest, wärest DU der Besitzer der Werkstatt.

p.s.:
Ich kenne hier in HH eine Werkstatt, bei denen steht schon draußen am Tor:
"Nein, wir bauen keinen ebay-Schrott ein!"

Finde ich gut und kann ich auch sehr, sehr gut verstehen und nachvollziehen.
Was daraus folgt, sieht man sinngemäß ja hier und hinterher soll die Werkstatt dafür einstehen.

Aus Schaden wird man klug - sagte sich die Werkstatt und ließ ein Schild anfertigen! 😁

p.s.: Deine Formulierung im zweiten Satz verstehe ich zwar irgendwie, denke aber, Du solltest diese noch mal überdenken & überarbeiten.

Ein Gespräch fand ja statt: dabei versuchte man mich in der Werkstatt unter Druck zu setzen: entweder ich würde mich bereit erklären, die 200€ Beteiligung zu zahlen oder man würde versuchen, das Auto bis zur gutachterlichen Klärung der Schadensursache stillzulegen.

Meine Meinung:
Wenn reden mit der Werkstatt keinen Erfolg mehr hat und wie es hier scheint, du meinst unter druck gestellt zu werden und die warscheinlich (ggü der Schadenssumme lächerlichen) 200€ ungerecht sind, gib das ganze deiner Rechtsschutz weiter. Grund unter anderen, das Ausführen und in Rechnung stellen einer nicht beauftragten Arbeit.

Alternativ kannst du dich auch erst mal an den Hersteller direkt wenden. Wenn dies aber Schief geht kannst vielleicht Pech haben und plötzlich alles zahlen.

Wenn du keine Rechtsschutz hast, zahl die 200€ und gut ist.

Was erhoffst du dir hier? Dass man sagt "ja, dass mit deiner Ehrlichkeit hast du toll gemacht, dafür gibt es ein Eis und die Werkstatt ist doof, da sie ohne dich vorher zu informieren einfach die Lösung eines Fehlers gesucht hat weil sie sonst ihre Arbeit nicht erledigen hätte können"?

Sorry, auch wenn hinter diesem Thread wirklich was Wahres steckt, so liest es sich gerade wie 1.April 🙄

Wann wird hier mal die Tür geschlossen

*duck und weg*

Zitat:

@flashsmaster schrieb am 25. Oktober 2015 um 10:12:51 Uhr:


Darf man denn da mal fragen um welche Bauteile und welche Summen es hier konkret geht, welche die Werkstatt von dir verlangt?!
Also konkret gefragt: Was hat die Werkstatt gemacht und was hat sie alles dafür abgesucht?!

Die Frage steht nach wie vor im Raum....

Gibt es eine "Proforma-Rechnung" bzw eine Aufschlüsselung (ggf. mündlich) was ALLES gemacht wurde und welcher Fehler aufgetreten ist, weshalb dann die eigentliche Suche angestrebt wurde?!?!

Zitat:

@flashsmaster schrieb am 25. Oktober 2015 um 13:51:41 Uhr:



Zitat:

@flashsmaster schrieb am 25. Oktober 2015 um 10:12:51 Uhr:


Darf man denn da mal fragen um welche Bauteile und welche Summen es hier konkret geht, welche die Werkstatt von dir verlangt?!
Also konkret gefragt: Was hat die Werkstatt gemacht und was hat sie alles dafür abgesucht?!
Die Frage steht nach wie vor im Raum....

Gibt es eine "Proforma-Rechnung" bzw eine Aufschlüsselung (ggf. mündlich) was ALLES gemacht wurde und welcher Fehler aufgetreten ist, weshalb dann die eigentliche Suche angestrebt wurde?!?!

Na ja, angeblich hätten sie mit 2 Mechanikern 10h gearbeitet (Teile ein- und ausgebaut etc.), bis ihnen die Stecker aufgefallen seien. Davon könnten sie maximal 3h bei VW abrechnen und fühlten sich auch etwas vereimert.

Nun, ich kann ja mal nach Rechnungszugang mich bei VW über das Verhalten der Werkstatt beschweren und wir schauen mal, ob zeitnah was kommt. Zahlungsziel der KFZ Rechnung sind 14 Tage?

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 25. Oktober 2015 um 11:44:03 Uhr:


Ein Gespräch fand ja statt: dabei versuchte man mich in der Werkstatt unter Druck zu setzen: entweder ich würde mich bereit erklären, die 200€ Beteiligung zu zahlen oder man würde versuchen, das Auto bis zur gutachterlichen Klärung der Schadensursache stillzulegen.

Nein, so nicht.

Zitat:

dass die Verwendung eines OBD II Bluetooth Adapters in der Diagnosebuchse durch mich (zur Verwendung mit der Torque App, um Fahrdaten auszulesen) die Ursache gewesen sei.

in dem Gespräch sollte dir dein Adapter gezeigt werden (die männlichen Pins sind sehr gut zu erkennen)

der eindeutig den Fehler verursacht hat.

Kannst den Adapter auch an einem Verlängerungskabel anstecken

https://www.google.de/search?...

Sollten die dein Adapter nicht ausrücken zur Begutachtung, dann hat die
Werkstatt ein Problem.

Zahl die 200 Euro und gut is...
War dein Fehler ... Sollte es schlecht laufen zahlst du alles voll, sowie evtl. Garantie u Kulanz wird es für deinen Wagen nie mehr geben..

Zitat:

@leemee schrieb am 25. Oktober 2015 um 15:52:43 Uhr:



Sollten die dein Adapter nicht ausrücken zur Begutachtung, dann hat die
Werkstatt ein Problem.

Moin,

ich verstehe das so, dass der Adapter Eigentum des TE ist.

Wenn dem so ist, hat die Werkstatt ein Problem, wenn sie den Adapter nicht

herausgeben. Das nennt man schlicht und ergreifend Unterschlagung und ist eine mit

Strafe bedrohte Handlung.

Gruß

dudel

Bei allem Hin und Her und trotz der eventuellen Privatfehde zwischen dem TE und Taubitz ;-)

Ich bleibe dabei, das es m.E. nach nicht in Ordnung (und damit auch rechtlich sehr bedenklich) ist, wenn die Werkstatt munter drauf los Fehler sucht und den Kunden nicht VORHER über die zu erwartenen Mehrkosten informiert und sich sein OK einholt.
SO wird es normalerweise in jeder seriösen Werkstatt gehandhabt.
Wenn das nicht erfolgt ist, hat der TE durchaus gute Chancen vor Gericht.

Wegen 200,- EUR gleich mit Stilllegung und Beschlagnahme des Fahrzeugs zu drohen ist mehr als gewagt. Da reibt sich normalerweise jeder Anwalt schon die Hände!

Für den angeblich entstandenen Mehraufwand sind 200,- EUR allerdings schon sehr günstig.
Vermutlich weil der Chef genau weiß, dass das nicht gut gelaufen ist.
Insofern wäre (zumindets für mich) die Lösung: Zahlen, Ärgern und andere Werkstatt suchen!

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