Werkstatttrick oder gefährliches Zubehör?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

folgendes: Golf zur Inspektion gebracht, dazu sollte eine Feldaktion "Getriebe Update" durchgeführt werden. Beides stand dann auf dem Auftrag, den ich unterschrieb. Warum auch nicht.

Dann konnten die in der Werkstatt kein Update aufspielen, es zog sich und zog sich. Letztlich behielten sie meinen Golf ne Woche da (ich bekam einen Werkstattwagen), am Ende kam raus (so behauptet es zumindest die Werkstatt), dass die Verwendung eines OBD II Bluetooth Adapters in der Diagnosebuchse durch mich (zur Verwendung mit der Torque App, um Fahrdaten auszulesen) die Ursache gewesen sei.
Der Adapter sei schlecht gearbeitet, habe einen Pin verbogen an der fahrzeugseitigen Buchse.

Kurz und gut: die Werkstatt will Geld. Ich hätte durch Verwendung eines von VW nicht lizenzierten Produkts etwas am Auto beschädigt, was die Werkstatt nicht vermuten konnte. Deshalb sieht sie sich berechtigt, was dafür zu verlangen, obwohl die Aktion letztlich im Rahmen eines VW Updates kostenlos gewesen wäre.

Ich stehe ja auf dem Standpunkt, dass man mich über die Kosten hätte informieren müssen bzw. es nicht mein Problem sein muss, wenn die Werke 20h dafür braucht, den halben Wagen auseinander nimmt, ein neues Steuergerät bestellt und erst am Ende auf den verbogenen Pin aufmerksam wird. Ich habe die Feldaktion nicht beauftragt direkt (na gut, indirekt mit der Inspektion).

Man drohte mir in der Werkstatt damit, den Wagen stilllegen zu lassen, einen Gutachter und Rechtsanwalt zu beauftragen (na gut, ob sie es wirklich gemacht hätten?) oder man solle sich auf einen Betrag von 200 Euro einigen als teilweise Abgeltung ihrer Arbeitszeit.

Ich hatte auch das Gefühl, dass sie mir unterstellten, dass ich von Anfang an gewusst habe, dass es mit der Adapter-Ausleserei zusammenhängen konnte, aber erstmal nix dazu gesagt habe und die im Nebel stochern lassen.

Nun gut, zum einen möchte ich raten, mit solchen Adaptern vorsichtig zu sein, zum anderen mal von euch wissen, wie ihr euch verhalten hättet: es auf n Prozess ankommen lassen oder die 200 Euro zahlen? Ist die Werkstatt überhaupt im Recht? Hab mich darüber sehr geärgert.

Beste Antwort im Thema

Zameck hat oben ja einiges zum TE gesagt.

Ich frage mich jetzt gerade, was gewesen wäre, wenn eine TPI & für den Halter kostenlose Service-Aktion die Überprüfung der Kraftstoffversorgung etc. zum Inhalt gehabt hätte und es wäre auch dort zu erhöhtem Arbeitsaufwand gekommen, bis man die Ursache dafür gefunden hatte, warum man die -ansich für den TE kostenlose- Aktion nicht wie gewohnt durchführen konnte:
Der Halter experimentier mit Kraftstoffen! 😰

Hätte der TE dann auch darauf abgehoben, dass das zwar stimmt mit seinen Experimenten, dass er die Aktion ja aber nicht explizit in Auftrag gegeben hätte (sondern eben nur die Inspektion), dass man ihm die erhöhten Aufwandskosten jetzt doch mal freundliche erlassen könnte, mit dem freundlichen Hinweis: Bitte nicht wieder.

Die Logik erschließt sich mir nicht ganz und folgt (vermutlich folgerichtig) der von erwischten "Verkehrssündern" die mit 120 km/h durch die Stadt rasen oder bei TL 100 km/h mit 240 km/h über die BAB, erwischt werden und nach Ansage der Punkte, Strafbescheide und vorübergehendem FS-Verlust dann ganz demütig argumentieren, dass eine Ermahnung "das künftig bitte nicht mehr zu tun" doch auch gereicht hätte.

Klar, nicht ganz dasselbe, denn hier weiß der "User", dass er das Gesetz übertritt, beim Adapter war sich der User (angeblich) nicht darüber im Klaren, dass das China-Billig-Ding seinem Auto ggf. nicht gut tut.
Allerdings wollte er halt Geld sparen und hat sich daher offenbar für Billig-Ware entschieden.

Die aus seiner kostensparenden Entscheidung resultierenden Arbeits- und Aufwandkosten sollen jetzt aber andere, nämlich doch bitte die Werkstatt tragen und es bei einem freundlichen Hinweis doch bitte belassen.
Dann tut er´s auch garantiert nicht wieder, versprochen.

Was lernt man und der TE daraus?
Manche lernen halt doch nur durch Schmerzen/ Kosten - und genau deshalb sind zumindest Gesetzesübertretungen im allg. nicht gratis zu bekommen. 😁

Das Verschulden bzw. die Ursache dafür, dass erhöhte Aufwandskosten entstanden sind, liegt ganz klar beim Halter.
Wie eben auch in meinen Beispielen oben beschrieben.
Wenn er sein Fzg. total gecleant hätte (war früher ja mal Mode) und wg. toter Batterie hätte die Werkstatt nun erhöhten Aufwand gehabt, ins Auto zu kommen, eine Inspektion durchzuführen und die tote Batterie zu wechseln, hätte er diesen erhöhten Arbeitsaufwand, der sich aus seinen Modifikationen ergibt, ja auch zahlen müssen - und nicht die Werkstatt, die das ja vorher hätte wissen müssen etc.! Mit Standard-AWs für Inspektion und Batterietausch wär´s auch damit eben nicht getan, da wäre dann ein Posten für "Mehraufwand" auf der Rg. aufgetaucht.

Der TE versucht erkennbar beständig exakt davon abzulenken, dass er den Grund verursacht hat, aus dem der erhöhte Arbeitsaufwand in der Werkstatt erfolgte - und eben nicht die Werkstatt!
Ob er das final nun absichtlich oder unabsichtlich getan hat (weil das ja vermeintlich nicht verboten sei von VW, an die OBD-Buchse China-Billig-Schrott zu stecken), ist dafür letztlich nicht relevant.

Nur, weil jemand jemanden fahrlässig tötet (also nicht vorsätzlich ermordet), geht er im allg. ja auch nicht straffrei aus und der Richter belässt es mit guten, aber eindringlichen Worten, es nicht wieder zu tun und beim nächsten Mal doch bitte besser aufzupassen.

Komisches Rechtsverständnis, die Schuld immer auf andere verschieben zu wollen.
Kein Arsch in der Hose, für eigene (wenngleich letztlich ggf. auch unbeabsichtigte) Fehler einzustehen und dann auch die Zeche bzw. das Lehrgeld zu zahlen wie ein Mann, zumal es hier nur um lächerliche € 200,- geht, nicht um € 2.000,- oder gar € 20.000,- oder mehr.

Eigentlich wäre dieser Thread genau nur eine kurze Antwort wert gewesen:
Fresse halten, zahlen, daraus lernen, aus, Punkt.

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Zitat:

@sierra1875 schrieb am 25. Oktober 2015 um 18:51:48 Uhr:


Bei allem Hin und Her und trotz der eventuellen Privatfehde zwischen dem TE und Taubitz ;-)

Ich bleibe dabei, das es m.E. nach nicht in Ordnung (und damit auch rechtlich sehr bedenklich) ist, wenn die Werkstatt munter drauf los Fehler sucht und den Kunden nicht VORHER über die zu erwartenen Mehrkosten informiert und sich sein OK einholt.

Die Werkstatt wird wohl von einem auf Garantie abzurechnenden Fehler ausgegangen sein, ich möchte mir nicht vorstellen wie die meisten in diesem Forum reagieren würden wenn die Werkstätten bei jedem vermuteten Garantiefall sagen würden: 'Sie müssen €€€€ bezahlen wenn wir rausfinden das es nicht auf Garantie geht.' Das wäre wohl noch unseriöser 🙄

Wird wohl, könnte und sollte klingt alles nur nach Spekulation. Möglich, dass die Werkstatt den Stecker verkantet hat, möglich, dass ein PIN vom Zubehör was in der Buchse 'verwurschtelt' hat. Möglich, dass ein anderer Stecker (z.B. TÜV) die Buchse negativ beeinträchtigt hat und diese dann den Stecker des Zubehörs in Mitleidenschaft gezogen hat.

Also bleibt (für mich) als aktzeptable Lösung das Teilen. 100 EUR für die Kaffeekasse der Werktstatt ohne Schuldanerkennung wäre ein guter Kompromiss. Schließlich profitiert die Werkstatt und der nächste Kunde davon, wenn die Werkstatt wegen Kontaktprobleme keine Verbindung zum Steuergerät aufbauen kann. Die haben durch den Fall ja auch dazugelernt.

Zitat:

@sierra1875 schrieb am 25. Oktober 2015 um 18:51:48 Uhr:



Für den angeblich entstandenen Mehraufwand sind 200,- EUR allerdings schon sehr günstig.
Vermutlich weil der Chef genau weiß, dass das nicht gut gelaufen ist.
Insofern wäre (zumindets für mich) die Lösung: Zahlen, Ärgern und andere Werkstatt suchen!

Was meinst du mit "nicht gut gelaufen"?

Du meinst, 168 Euro netto für die Werkstatt für rd. 17 Mechanikerstunden (wenn die vielleicht 3 abgerechnet bekommen) und eine Woche Mietwagen ist für die Werkstatt immer noch kein lohnenswertes Geschäft und daher als akzeptabler "Deal" zu sehen?

Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Genau für solche Dinge gibt es diese kostenlosen Ansprechpartner, welche dir mit Sicherheit helfen Klick!

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Zitat:

@ventomat121 schrieb am 26. Oktober 2015 um 00:04:51 Uhr:



Zitat:

@sierra1875 schrieb am 25. Oktober 2015 um 18:51:48 Uhr:



Für den angeblich entstandenen Mehraufwand sind 200,- EUR allerdings schon sehr günstig.
Vermutlich weil der Chef genau weiß, dass das nicht gut gelaufen ist.
Insofern wäre (zumindets für mich) die Lösung: Zahlen, Ärgern und andere Werkstatt suchen!
Was meinst du mit "nicht gut gelaufen"?
Du meinst, 168 Euro netto für die Werkstatt für rd. 17 Mechanikerstunden (wenn die vielleicht 3 abgerechnet bekommen) und eine Woche Mietwagen ist für die Werkstatt immer noch kein lohnenswertes Geschäft und daher als akzeptabler "Deal" zu sehen?

17 Stunden und 1 Woche Mietwagen für 168€ netto ??? Meinst du wirklich, da verdient das Autohaus einen müden Cent dran??

Wie auch einige Vorredner, kann ich dir sagen, mit 200€ bist du gut bedient. Rechne nur mal 17 Stunden mit 80€ Stundenverrechnungssatz dann weißt du, wie weit dir dein Autohaus entgegenkommt. 😉

Na gut, letztlich entstehen ja keine 80€ pro Stunde. Nur meinte der Meister, dass man in den Stunden andere Kundenaufträge hätte abrechnen können, was ja jetzt so nicht gehe.

Ist dann wohl einfach blöd gelaufen. Für den Betrag die Rechtsschutz zu nutzen (incl dem Rattenschwanz) ist wohl nicht lohnenswert.

Es ärgert mich trotzdem, weil ich mich nicht schuld an der Sache fühle. Ich habe ja nicht absichtlich untaugliche Adapter genutzt oder wissentlich die Infos zurück gehalten (die Adapter lagen im Handschuhfach), und hänge trotzdem mit drin.

Ich bin gerade mit 100 Km/h durch die Stadt gefahren und wurde geblitzt, ich habe mich ja nicht absichtlich erwischen lassen..... Muss nun aber mit den Konsequenzen leben....

Zitat:

@Golfi30 schrieb am 27. Oktober 2015 um 04:32:55 Uhr:


Ich bin gerade mit 100 Km/h durch die Stadt gefahren und wurde geblitzt, ich habe mich ja nicht absichtlich erwischen lassen..... Muss nun aber mit den Konsequenzen leben....

Ich würde alles leugnen 😉

Ich bin auch der Meinung, dass man die Buchsen der OBD Schnittstelle nicht verbiegen kann.
Die Buchse hat ja aus Kunststoff so ne Pin-Führungshilfe und warum sollte die Chinafirma unnötig Material verschwenden und die Pins dicker als nötig machen?
Das hört sich für mich alles nach Ausreden an.

Kommen die Angaben zur notwendigen Feldaktion aus dem PC des Händlers oder nach Verbindung mit dem Auto?

Obd

Zitat:

@itasuomessa schrieb am 25. Oktober 2015 um 19:02:20 Uhr:


Die Werkstatt wird wohl von einem auf Garantie abzurechnenden Fehler ausgegangen sein, ich möchte mir nicht vorstellen wie die meisten in diesem Forum reagieren würden wenn die Werkstätten bei jedem vermuteten Garantiefall sagen würden: 'Sie müssen €€€€ bezahlen wenn wir rausfinden das es nicht auf Garantie geht.' Das wäre wohl noch unseriöser 🙄

Oder, alternativ:

"Sehr geehrter Kunde,
Wir führen eine an sich kostenlose Feldaktion durch.
Allerdings kann es in Folge fremden Eingriffs am Fahrzeug ggf. zu Mehraufwand kommen.
Um die Gefahr einer Kostendeckungslücke für unser Autohaus auszuschließen, führen wir solche Serviceaktionen daher nur gg. vorherige Hinterlegung einer "Mehraufwand-Sicherheitsleistung" in Höhe von € 300,- durch, die Ihnen dann erstattet wird, wenn kein Mehraufwand entstanden ist."

Ich verweise gern nochmals auf die Hinweise im Beitrag von @zameck und
vor allem darauf, dass ich hier meinerseits keinerlei Privatfehde mit dem TE laufen habe!
Ich bin in der Sache hier allerdings grundsätzlich anderer Meinung als er. 😰
Mit einer "Fehde" hat das so gar nichts zu tun, sondern nur mit einer (meiner Meinung nach) fairen Sichtweise.

Nochmals:
Versetzt Euch mal kurz in die Lage der Werkstatt oder stellt Euch vor, Ihr wäret Werkstattinhaber und sitzt jetzt auf Euren Arbeitskosten!

Zudem möchte ich noch an den Hinweis von @hausomat erinnern, der darauf hinwies, dass bereits im Rahmen der (vom TE explizit i.A. gegebenen) Inspektion der Fehlerspeicher ausgelesen wird bzw. werden muss, wozu eine fehlerfreie Kommunikation notwendig ist.
Welche Fehler sich da ggf. zeigen, wenn die Sache mit dem Pin so war, also ob das System das bereits ganz klar so erkennt und meldet, oder ob ggf. mittelbare, daraus folgende "fake"-Fehlermeldungen mangels störungsfreier Kommunikation entstehen, vermag ich nicht eindeutig zu sagen und habe ich hier weder behauptet noch ausgeschlossen (wie andere, die es anscheinend oder doch nur scheinbar besser wissen... 😁).

Dass die Ursache durch Eingriff (oder welchen Begriff auch immer man wählen will) des TE´s selbst entstanden ist, bleibt bis dato aber unwiderlegt.
Warum also sollte die Werkstatt dann dafür haften! Das will mir nicht so recht einleuchten, sorry.

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 27. Oktober 2015 um 00:04:17 Uhr:


Es ärgert mich trotzdem, weil ich mich nicht schuld an der Sache fühle. Ich habe ja nicht absichtlich untaugliche Adapter genutzt oder wissentlich die Infos zurück gehalten (die Adapter lagen im Handschuhfach), und hänge trotzdem mit drin.

Nee, klar. 😁

Wenn Du nicht absichtlich eine Beule in Dein Auto fährst und der Werkstatt auch gar nicht verschweigst, dass Du´s selbst gewesen bist, muss für die Reparatur natürlich auch die Werkstatt aufkommen. 😁 😰 😕 😛

Seltsam verdrehte Sichtweise.

@Taubitz : Da sind wir diesmal ja mal voll auf einer Wellenlänge Taublitz 😉

Hier mit zu lesen ist interessanter als Fernsehen zu gucken :-D

Stimmt! Entwickelt sich hier zum ganz großen Kino 😁

@ Taubitz: Der Aspekt mit dem Fehlerspeicher und der zuvor ausgeführten Inspektion ist ja doch interessant:

Muss zwingend zum erfolgreichen Abschluss der Inspektion der Fehlerspeicher ausgelesen werden?
Dann gibt es ja nur zwei Möglichkeiten:

1) das Auslesen hat schon nicht funktioniert, aber die Werkstatt wollte hier nicht nachbohren, weil sie die Kosten für die Fehlersuche erstmal vermutlich nicht von mir erstattet bekommen hätte und bescheinigte einfach die durchgeführte Inspektion

2) die "Pin", die zum Auslesen des Fehlerspeichers notwendig sind, waren nicht beschädigt, daher fiel das nicht auf.

Sollte aber 1 zutreffen, müsste man ja auch von einer mangelhaften Inspektion ausgehen.

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