Werkstatttrick oder gefährliches Zubehör?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

folgendes: Golf zur Inspektion gebracht, dazu sollte eine Feldaktion "Getriebe Update" durchgeführt werden. Beides stand dann auf dem Auftrag, den ich unterschrieb. Warum auch nicht.

Dann konnten die in der Werkstatt kein Update aufspielen, es zog sich und zog sich. Letztlich behielten sie meinen Golf ne Woche da (ich bekam einen Werkstattwagen), am Ende kam raus (so behauptet es zumindest die Werkstatt), dass die Verwendung eines OBD II Bluetooth Adapters in der Diagnosebuchse durch mich (zur Verwendung mit der Torque App, um Fahrdaten auszulesen) die Ursache gewesen sei.
Der Adapter sei schlecht gearbeitet, habe einen Pin verbogen an der fahrzeugseitigen Buchse.

Kurz und gut: die Werkstatt will Geld. Ich hätte durch Verwendung eines von VW nicht lizenzierten Produkts etwas am Auto beschädigt, was die Werkstatt nicht vermuten konnte. Deshalb sieht sie sich berechtigt, was dafür zu verlangen, obwohl die Aktion letztlich im Rahmen eines VW Updates kostenlos gewesen wäre.

Ich stehe ja auf dem Standpunkt, dass man mich über die Kosten hätte informieren müssen bzw. es nicht mein Problem sein muss, wenn die Werke 20h dafür braucht, den halben Wagen auseinander nimmt, ein neues Steuergerät bestellt und erst am Ende auf den verbogenen Pin aufmerksam wird. Ich habe die Feldaktion nicht beauftragt direkt (na gut, indirekt mit der Inspektion).

Man drohte mir in der Werkstatt damit, den Wagen stilllegen zu lassen, einen Gutachter und Rechtsanwalt zu beauftragen (na gut, ob sie es wirklich gemacht hätten?) oder man solle sich auf einen Betrag von 200 Euro einigen als teilweise Abgeltung ihrer Arbeitszeit.

Ich hatte auch das Gefühl, dass sie mir unterstellten, dass ich von Anfang an gewusst habe, dass es mit der Adapter-Ausleserei zusammenhängen konnte, aber erstmal nix dazu gesagt habe und die im Nebel stochern lassen.

Nun gut, zum einen möchte ich raten, mit solchen Adaptern vorsichtig zu sein, zum anderen mal von euch wissen, wie ihr euch verhalten hättet: es auf n Prozess ankommen lassen oder die 200 Euro zahlen? Ist die Werkstatt überhaupt im Recht? Hab mich darüber sehr geärgert.

Beste Antwort im Thema

Zameck hat oben ja einiges zum TE gesagt.

Ich frage mich jetzt gerade, was gewesen wäre, wenn eine TPI & für den Halter kostenlose Service-Aktion die Überprüfung der Kraftstoffversorgung etc. zum Inhalt gehabt hätte und es wäre auch dort zu erhöhtem Arbeitsaufwand gekommen, bis man die Ursache dafür gefunden hatte, warum man die -ansich für den TE kostenlose- Aktion nicht wie gewohnt durchführen konnte:
Der Halter experimentier mit Kraftstoffen! 😰

Hätte der TE dann auch darauf abgehoben, dass das zwar stimmt mit seinen Experimenten, dass er die Aktion ja aber nicht explizit in Auftrag gegeben hätte (sondern eben nur die Inspektion), dass man ihm die erhöhten Aufwandskosten jetzt doch mal freundliche erlassen könnte, mit dem freundlichen Hinweis: Bitte nicht wieder.

Die Logik erschließt sich mir nicht ganz und folgt (vermutlich folgerichtig) der von erwischten "Verkehrssündern" die mit 120 km/h durch die Stadt rasen oder bei TL 100 km/h mit 240 km/h über die BAB, erwischt werden und nach Ansage der Punkte, Strafbescheide und vorübergehendem FS-Verlust dann ganz demütig argumentieren, dass eine Ermahnung "das künftig bitte nicht mehr zu tun" doch auch gereicht hätte.

Klar, nicht ganz dasselbe, denn hier weiß der "User", dass er das Gesetz übertritt, beim Adapter war sich der User (angeblich) nicht darüber im Klaren, dass das China-Billig-Ding seinem Auto ggf. nicht gut tut.
Allerdings wollte er halt Geld sparen und hat sich daher offenbar für Billig-Ware entschieden.

Die aus seiner kostensparenden Entscheidung resultierenden Arbeits- und Aufwandkosten sollen jetzt aber andere, nämlich doch bitte die Werkstatt tragen und es bei einem freundlichen Hinweis doch bitte belassen.
Dann tut er´s auch garantiert nicht wieder, versprochen.

Was lernt man und der TE daraus?
Manche lernen halt doch nur durch Schmerzen/ Kosten - und genau deshalb sind zumindest Gesetzesübertretungen im allg. nicht gratis zu bekommen. 😁

Das Verschulden bzw. die Ursache dafür, dass erhöhte Aufwandskosten entstanden sind, liegt ganz klar beim Halter.
Wie eben auch in meinen Beispielen oben beschrieben.
Wenn er sein Fzg. total gecleant hätte (war früher ja mal Mode) und wg. toter Batterie hätte die Werkstatt nun erhöhten Aufwand gehabt, ins Auto zu kommen, eine Inspektion durchzuführen und die tote Batterie zu wechseln, hätte er diesen erhöhten Arbeitsaufwand, der sich aus seinen Modifikationen ergibt, ja auch zahlen müssen - und nicht die Werkstatt, die das ja vorher hätte wissen müssen etc.! Mit Standard-AWs für Inspektion und Batterietausch wär´s auch damit eben nicht getan, da wäre dann ein Posten für "Mehraufwand" auf der Rg. aufgetaucht.

Der TE versucht erkennbar beständig exakt davon abzulenken, dass er den Grund verursacht hat, aus dem der erhöhte Arbeitsaufwand in der Werkstatt erfolgte - und eben nicht die Werkstatt!
Ob er das final nun absichtlich oder unabsichtlich getan hat (weil das ja vermeintlich nicht verboten sei von VW, an die OBD-Buchse China-Billig-Schrott zu stecken), ist dafür letztlich nicht relevant.

Nur, weil jemand jemanden fahrlässig tötet (also nicht vorsätzlich ermordet), geht er im allg. ja auch nicht straffrei aus und der Richter belässt es mit guten, aber eindringlichen Worten, es nicht wieder zu tun und beim nächsten Mal doch bitte besser aufzupassen.

Komisches Rechtsverständnis, die Schuld immer auf andere verschieben zu wollen.
Kein Arsch in der Hose, für eigene (wenngleich letztlich ggf. auch unbeabsichtigte) Fehler einzustehen und dann auch die Zeche bzw. das Lehrgeld zu zahlen wie ein Mann, zumal es hier nur um lächerliche € 200,- geht, nicht um € 2.000,- oder gar € 20.000,- oder mehr.

Eigentlich wäre dieser Thread genau nur eine kurze Antwort wert gewesen:
Fresse halten, zahlen, daraus lernen, aus, Punkt.

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Es geht doch gar nicht um die nicht schuldhafte, allgemein / in der Bed.Anltg. des Fahrzgeugs ggf. nicht explizit untersagte Nutzung eines Adapters bzw. des OBD-Ports am Fahrzeug (sonst wäre die OBD-Buchse verplombt, was allerdings aus vielerlei Gründen besser wäre, u.a. diesem hier...).

Es geht um die schuldhafte Beschädigung des OBD-Ports, und zwar durch Dich!

Zudem
1. Wenn Du nicht zugelassene Alu-Felgen benutzt oder nicht zugelassene Fremdfilter einbaust, denen man ursächlich eine spätere Schadenursache zuordnen kann, haftet nicht die Werkstatt oder VW und gewährt gar Kulanz, sondern haftest Du. Bei falschem Öl ist das übrigens genauso!

2. sind wir -zum Glück- nicht in USA:

Zitat:

@Taubitz schrieb am 24. Oktober 2015 um 00:18:46 Uhr:


Es geht doch gar nicht um die nicht schuldhafte, allgemein / in der Bed.Anltg. des Fahrzgeugs ggf. nicht explizit untersagte Nutzung eines Adapters bzw. des OBD-Ports am Fahrzeug (sonst wäre die OBD-Buchse verplombt, was allerdings aus vielerlei Gründen besser wäre, u.a. diesem hier...).

Es geht um die schuldhafte Beschädigung des OBD-Ports, und zwar durch Dich!

Zudem
1. Wenn Du nicht zugelassene Alu-Felgen benutzt oder nicht zugelassene Fremdfilter einbaust, denen man ursächlich eine spätere Schadenursache zuordnen kann, haftet nicht die Werkstatt oder VW und gewährt gar Kulanz, sondern haftest Du. Bei falschem Öl ist das übrigens genauso!

D.h. es könnte auch später noch eine Rechnung eintrudeln, während man mich in der Werkstatt erst im Glauben ließ, dass dies auf Garantie etc. abgerechnet wird?

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 24. Oktober 2015 um 00:28:32 Uhr:


D.h. es könnte auch später noch eine Rechnung eintrudeln, während man mich in der Werkstatt erst im Glauben ließ, dass dies auf Garantie etc. abgerechnet wird?

Das sollte bei einer guten Werkstatt nicht passieren. Normal läuft es so ab, das die Werkstatt den Fehler sucht und dann wird je nach Fehlerart und Laufleistung, ein Antrag auf Kulanz oder Garantie/Gewährleistung bei VW gestellt. Wobei bei Garantie/Gewährleistung wird die Werkstatt bei dir nicht nachfragen ob was getan werden soll oder nicht. Bei der Kulanz ist es halt so eine Sache, da hier unter umständen auch nur ein Teil der Kosten auf Kulanz von VW übernommen werden kann.

In wenigen Fällen gab es auch schonmal Probleme, wo nachträglich vorderungen gekommen sind. Das waren dann halt so Fälle, wo zunächst alles auf normale Garantie/Gewährleistung hindeutete und erst nach begutachtung des defekten Bauteil und auswärten der Software, ein betreiben außerhalb der Herstellerspezifikationen nachzuweisen war. Auch lässt sich über die Software rausfinden, ob der Fahrer das Auto falsch behandelt hat (z.B. Drehzahl bis in den Begrenzer bei kalten Motor/Öl).

Vergesst hier mal auch nicht das der TE sehr experimentierfreudig ist und seinen Wagen mit nicht von VW freigegeben Alkoholzumischungen fährt . Deshalb hat er auch den OBD Dongle um Fehler im Motorsteuergerät löschen zu können falls der Motor durch die Experimente mal kaputt geht und er die Garantie nicht verlieren will ! Er ist hier nicht nur das "arme Opfer" !

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Mh, es ist halt sehr ärgerlich, weil nicht abzusehen war, dass die Verwendung von diesen Adaptern solche Fehler produziert.
Oder man nutzt einen Drehmomentschlüssel, der jedoch (unwissentlich) defekt ist, Zündkerzen festzuziehen, weil man sich mal deren Abnutzungszustand anschauen will.
Bei der routinemäßigen Inspektion/Austausch muss die Werkstatt ewig doktern, um die raus zu bekommen.

Auch so ein Fall, wo man für den Mehraufwand einfach so zur Kasse gebeten werden darf?
Vorsatz lässt sich ja wohl genauso wie mit den Adaptern nicht unterstellen.
Und der Hersteller der Adapter/Drehmomentschlüssel etc. wird behaupten, dass die Nutzung auf eigene Verantwortung geschieht.
Ein Materialfehlergutachten dürfte die Forderungssumme erheblich übersteigen.

Also, was würdet ihr raten? Zahlen und sich über den China Schrott ärgern?

Zumindest hast Du ja wohl generell Probleme, für eigene Defizite einzustehen - selbst wenn es nur um 20 EUR geht:

http://www.motor-talk.de/.../...n-nicht-eingelegt-kosten-t5476059.html

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 24. Oktober 2015 um 08:36:09 Uhr:


1. weil man sich mal deren Abnutzungszustand anschauen will.

2.Also, was würdet ihr raten?

zu 1: Für so eine Aktion muß einer aber ganz Verblendet sein.

zu 2: Meine Meinung: Zahlen ohne irgendwelchen blöden Kommentar!

Zitat:

@Taubitz schrieb am 24. Oktober 2015 um 00:18:46 Uhr:



...

Es geht um die schuldhafte Beschädigung des OBD-Ports, und zwar durch Dich!

...

Habe ich etwas überlesen, oder nicht verstanden ?!

Wo ist denn bewiesen bzw. wie will die Werkstatt beweisen, dass die Beschädigung des OBD-Ports durch ihn erfolgt ist. Dürfte ihnen jedenfalls auch schwerfallen.

Ich will den TE nicht in Schutz nehmen, aber der 🙂 scheint ja auch gleich ziemlich dreist zu sein. Gleich mit Stilllegung des Wagens, Gutachter und RA zu drohen, ist auch nicht die feine englische Art.

Aus meiner Sicht ist dies nur mit einem offenen klärendem Gespräch zu lösen. Man einigt sich beim Betrag und gut.
Wie das Verhältnis zwischen TE und 🙂 vorher war und zukünftig sein wird, weiß ohnehin nur er. Davon würde ich abhängig machen, weiterhin dort mein Fahrzeug hinzubringen, oder mir eine andere Werkstatt zu suchen.

Vielleicht hätte ein größeres Autohaus das mit abgehakt in der Kalkulation, aber der kleine Familienbetrieb meint nun, auf die Nichtzahlung ihrer Auslagen nicht verzichten zu können?!

Welcher Pin soll hier verbogen sein?
Die Pins sitzen im OBD2 Adapter, die Buchse im Auto ist weiblich. Da ist es eher wahrscheinlich das der Kontakt nach hinten rausgeschoben wurde würde ich denken. Wenn das aber der Fall ist nehme ich an das keine Kommunikation mit irgendeinem StG möglich war.

Die Verwendung eines OBD2 Adapters ist soweit mir bekannt nicht von VW untersagt, darin eine Modifikation zu sehen halte ich für übertrieben und unhaltbar. Die Buchse ist auch frei zugänglich ohne Werkzeug, interpretiere ich deshalb persönlich nicht als aussergewöhnliche oder nicht vorgesehene Nutzung durch den Kunden.

Würde das hier passieren wenn du nicht in der Garantie wärst müsstest du aber auch bezahlen....

Merkt ihr eigentlich nicht, das der TE euch verarscht? Wenn er von Problemen berichtet und auch noch Threads erstellt, antworte ich themenbezogen schon nicht mehr.

Zitat:

@ickeb schrieb am 24. Oktober 2015 um 22:43:03 Uhr:


Merkt ihr eigentlich nicht, das der TE euch verarscht? Wenn er von Problemen berichtet und auch noch Threads erstellt, antworte ich themenbezogen schon nicht mehr.

Worauf ist das bezogen?

Das Problem liegt doch tatsächlich vor.

Da du dich mit der Werkstatt anscheinend nicht gütlich einigen kannst oder willst (ich kann das anhand der zweiseitigen Diskussion bereits nicht mehr genau sagen) --> zahl die 200 Euro und gut ist. Ich verstehe die ganze weitergeführte Diskussion nicht - du hast doch zugegeben, einen OBD Adapter genutzt zu haben, selbst zweifelst du auch nicht daran, dass der Adapter das Problem verursacht hat. Wenn du genauso lange mit dem Werkstattleiter diskutierst, dann kann ich schon verstehen, wieso man sich auf der anderen Seite stur stellt.

Weil im Rahmen einer vom Hersteller angeordneten, von mir nicht direkt gewünschten Aktion, auf einmal Kosten anfallen, die ich vorher nicht absehen konnte.

Ich fühle mich auch aus einem anderen Grund etwas überrumpelt:
Ich hatte die Adapter ja im Auto liegen lassen, weil ich mir nichts dabei gedacht habe. Und am Ende bei Abholung auch gleich zugegeben, sie benutzt zu haben.
Hätte ich was verheimlichen wollen, hätte ich diese vor dem Werkstattaufenthalt verschwinden lassen können. Und hätte man mich irgendwann gefragt, sagen können, dass ich nichts davon wisse.

Kurz es ärgert mich auch, für die Ehrlichkeit noch eins auf den Deckel zu bekommen, statt es zu honorieren. Die Werke hätte ja auch sagen können:
"Gut, Sie wussten nicht, dass dadurch Beschädigungen hervorgerufen werden. Wir haben aber auch zu lange an falschen Stellen gesucht. Haken wir es ab, nutzen Sie die Adapter zukünftig nicht mehr und gut ist es."

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