Werkstatttrick oder gefährliches Zubehör?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

folgendes: Golf zur Inspektion gebracht, dazu sollte eine Feldaktion "Getriebe Update" durchgeführt werden. Beides stand dann auf dem Auftrag, den ich unterschrieb. Warum auch nicht.

Dann konnten die in der Werkstatt kein Update aufspielen, es zog sich und zog sich. Letztlich behielten sie meinen Golf ne Woche da (ich bekam einen Werkstattwagen), am Ende kam raus (so behauptet es zumindest die Werkstatt), dass die Verwendung eines OBD II Bluetooth Adapters in der Diagnosebuchse durch mich (zur Verwendung mit der Torque App, um Fahrdaten auszulesen) die Ursache gewesen sei.
Der Adapter sei schlecht gearbeitet, habe einen Pin verbogen an der fahrzeugseitigen Buchse.

Kurz und gut: die Werkstatt will Geld. Ich hätte durch Verwendung eines von VW nicht lizenzierten Produkts etwas am Auto beschädigt, was die Werkstatt nicht vermuten konnte. Deshalb sieht sie sich berechtigt, was dafür zu verlangen, obwohl die Aktion letztlich im Rahmen eines VW Updates kostenlos gewesen wäre.

Ich stehe ja auf dem Standpunkt, dass man mich über die Kosten hätte informieren müssen bzw. es nicht mein Problem sein muss, wenn die Werke 20h dafür braucht, den halben Wagen auseinander nimmt, ein neues Steuergerät bestellt und erst am Ende auf den verbogenen Pin aufmerksam wird. Ich habe die Feldaktion nicht beauftragt direkt (na gut, indirekt mit der Inspektion).

Man drohte mir in der Werkstatt damit, den Wagen stilllegen zu lassen, einen Gutachter und Rechtsanwalt zu beauftragen (na gut, ob sie es wirklich gemacht hätten?) oder man solle sich auf einen Betrag von 200 Euro einigen als teilweise Abgeltung ihrer Arbeitszeit.

Ich hatte auch das Gefühl, dass sie mir unterstellten, dass ich von Anfang an gewusst habe, dass es mit der Adapter-Ausleserei zusammenhängen konnte, aber erstmal nix dazu gesagt habe und die im Nebel stochern lassen.

Nun gut, zum einen möchte ich raten, mit solchen Adaptern vorsichtig zu sein, zum anderen mal von euch wissen, wie ihr euch verhalten hättet: es auf n Prozess ankommen lassen oder die 200 Euro zahlen? Ist die Werkstatt überhaupt im Recht? Hab mich darüber sehr geärgert.

Beste Antwort im Thema

Zameck hat oben ja einiges zum TE gesagt.

Ich frage mich jetzt gerade, was gewesen wäre, wenn eine TPI & für den Halter kostenlose Service-Aktion die Überprüfung der Kraftstoffversorgung etc. zum Inhalt gehabt hätte und es wäre auch dort zu erhöhtem Arbeitsaufwand gekommen, bis man die Ursache dafür gefunden hatte, warum man die -ansich für den TE kostenlose- Aktion nicht wie gewohnt durchführen konnte:
Der Halter experimentier mit Kraftstoffen! 😰

Hätte der TE dann auch darauf abgehoben, dass das zwar stimmt mit seinen Experimenten, dass er die Aktion ja aber nicht explizit in Auftrag gegeben hätte (sondern eben nur die Inspektion), dass man ihm die erhöhten Aufwandskosten jetzt doch mal freundliche erlassen könnte, mit dem freundlichen Hinweis: Bitte nicht wieder.

Die Logik erschließt sich mir nicht ganz und folgt (vermutlich folgerichtig) der von erwischten "Verkehrssündern" die mit 120 km/h durch die Stadt rasen oder bei TL 100 km/h mit 240 km/h über die BAB, erwischt werden und nach Ansage der Punkte, Strafbescheide und vorübergehendem FS-Verlust dann ganz demütig argumentieren, dass eine Ermahnung "das künftig bitte nicht mehr zu tun" doch auch gereicht hätte.

Klar, nicht ganz dasselbe, denn hier weiß der "User", dass er das Gesetz übertritt, beim Adapter war sich der User (angeblich) nicht darüber im Klaren, dass das China-Billig-Ding seinem Auto ggf. nicht gut tut.
Allerdings wollte er halt Geld sparen und hat sich daher offenbar für Billig-Ware entschieden.

Die aus seiner kostensparenden Entscheidung resultierenden Arbeits- und Aufwandkosten sollen jetzt aber andere, nämlich doch bitte die Werkstatt tragen und es bei einem freundlichen Hinweis doch bitte belassen.
Dann tut er´s auch garantiert nicht wieder, versprochen.

Was lernt man und der TE daraus?
Manche lernen halt doch nur durch Schmerzen/ Kosten - und genau deshalb sind zumindest Gesetzesübertretungen im allg. nicht gratis zu bekommen. 😁

Das Verschulden bzw. die Ursache dafür, dass erhöhte Aufwandskosten entstanden sind, liegt ganz klar beim Halter.
Wie eben auch in meinen Beispielen oben beschrieben.
Wenn er sein Fzg. total gecleant hätte (war früher ja mal Mode) und wg. toter Batterie hätte die Werkstatt nun erhöhten Aufwand gehabt, ins Auto zu kommen, eine Inspektion durchzuführen und die tote Batterie zu wechseln, hätte er diesen erhöhten Arbeitsaufwand, der sich aus seinen Modifikationen ergibt, ja auch zahlen müssen - und nicht die Werkstatt, die das ja vorher hätte wissen müssen etc.! Mit Standard-AWs für Inspektion und Batterietausch wär´s auch damit eben nicht getan, da wäre dann ein Posten für "Mehraufwand" auf der Rg. aufgetaucht.

Der TE versucht erkennbar beständig exakt davon abzulenken, dass er den Grund verursacht hat, aus dem der erhöhte Arbeitsaufwand in der Werkstatt erfolgte - und eben nicht die Werkstatt!
Ob er das final nun absichtlich oder unabsichtlich getan hat (weil das ja vermeintlich nicht verboten sei von VW, an die OBD-Buchse China-Billig-Schrott zu stecken), ist dafür letztlich nicht relevant.

Nur, weil jemand jemanden fahrlässig tötet (also nicht vorsätzlich ermordet), geht er im allg. ja auch nicht straffrei aus und der Richter belässt es mit guten, aber eindringlichen Worten, es nicht wieder zu tun und beim nächsten Mal doch bitte besser aufzupassen.

Komisches Rechtsverständnis, die Schuld immer auf andere verschieben zu wollen.
Kein Arsch in der Hose, für eigene (wenngleich letztlich ggf. auch unbeabsichtigte) Fehler einzustehen und dann auch die Zeche bzw. das Lehrgeld zu zahlen wie ein Mann, zumal es hier nur um lächerliche € 200,- geht, nicht um € 2.000,- oder gar € 20.000,- oder mehr.

Eigentlich wäre dieser Thread genau nur eine kurze Antwort wert gewesen:
Fresse halten, zahlen, daraus lernen, aus, Punkt.

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Deine Ablenkungsmanöver werden immer abstruser!

Warum fährst Du überhaupt Auto?

Ich würde Dich in meine Werkstatt jedenfalls nicht mehr lassen, nach dem "Spaß", den man mit Dir hatte!

...............
Den Fehlerspeicher wird man ggf. wohl zu Beginn einer Inspektion auslesen,
aber jenseits dessen und der konketen Verfahrensweise in der betr. Werkstatt weißt Du doch gar nicht, was sie zuerst gemacht haben:
- Feldaktion
- Inspektion mit Fehlerspeicher auslesen

Es wird sehr lustig, wenn Du der Werkstatt jetzt auch noch erklären willst, wann sie was in welcher Reihenfolge zu tun hätten bzw. sinnvollerweise hätten tun müssen (weil dann nämlich der von Dir verursachte Fehler doch gleich...) und dass eben genau deshalb selbstredend DICH keine Schuld trifft!

Schließlich bist Du selbst ja KFZ-Meister wenn nicht gar Ing. in Sachen Fahrzeugelektronik, besitzt eine eigene Werkstattkette und wenn das alles nicht, dann hättest Du schon aufgrund Deiner div. privaten Experimente mit Kraftstoffbeimischungen und China-Dongle weit mehr Ahnung als diese Laien in der Werkstatt...

@TE: da der Hinweis mit der Schiedsstelle weiter vorne wohl übersehen wurde, hier nochmal: wenn die Werkstatt zu der Gemeinschaft gehört kannst du dich in jedem Fall mit deinem Anliegen hier hin wenden

http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/schiedsstellen.html

Handelt es sich um einen Vertragshändler? Aber so alles zusammen klingt die Geschichte irgendwie sehr seltsam...

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 27. Oktober 2015 um 11:06:12 Uhr:


@ Taubitz: Der Aspekt mit dem Fehlerspeicher und der zuvor ausgeführten Inspektion ist ja doch interessant:

Muss zwingend zum erfolgreichen Abschluss der Inspektion der Fehlerspeicher ausgelesen werden?
Dann gibt es ja nur zwei Möglichkeiten:

1) das Auslesen hat schon nicht funktioniert, aber die Werkstatt wollte hier nicht nachbohren, weil sie die Kosten für die Fehlersuche erstmal vermutlich nicht von mir erstattet bekommen hätte und bescheinigte einfach die durchgeführte Inspektion

2) die "Pin", die zum Auslesen des Fehlerspeichers notwendig sind, waren nicht beschädigt, daher fiel das nicht auf.

Sollte aber 1 zutreffen, müsste man ja auch von einer mangelhaften Inspektion ausgehen.

Wenn Du Deiner Werkstatt, durch die Ausführung Deiner Bastelarbeiten, die Diagnosemöglichkeit erschwerst, bist Du der Jenige, der diesen Mehraufwand zu vertreten und zu bezahlen hat. Darüber kann es doch keine zwei Meinungen geben.

Zitat:

@mitwisser schrieb am 27. Oktober 2015 um 21:04:44 Uhr:


@TE: da der Hinweis mit der Schiedsstelle weiter vorne wohl übersehen wurde, hier nochmal: wenn die Werkstatt zu der Gemeinschaft gehört kannst du dich in jedem Fall mit deinem Anliegen hier hin wenden

http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/schiedsstellen.html

Handelt es sich um einen Vertragshändler? Aber so alles zusammen klingt die Geschichte irgendwie sehr seltsam...

Ich sagte ja schon dass er euch verarscht. Er erbt ein Golf 7, den er eigentlich nicht will: betankt ihn mit E85(statt die Karre zu verkaufen oder das Erbe auszuschlagen) und fährt damit auch noch, bekommt Probleme mit der Elektronik, die er auf Garantie trotz Falschtankens behoben haben will, und kommt jetzt wieder mit einer story, die sich widerspricht?!(und die Karre hat er immer noch!-nagut, ein falschbetanktes Fahrzeug will keiner).

Den Kunden hätte ich mit seinem Fahrzeug aus der Werkstatt gejagt und die Kollegen im Umkreis gleich mit verständigt. Es gibt "Kunden", die muß man sich nicht antun.

Mir ist es mittlerweile zu blöd, ich bin hier raus.

Ähnliche Themen

Nö, der Wagen fuhr und fährt einwandfrei.
Blöd, dass bei den modernen Wagen alles protokolliert wird (Löschen von Fehlerspeicher, MKL etc).
Das ist und war beim Vento erheblich unproblematischer. Der säuft das E85 auch pur.
Leider ist er lahm und schluckt 13 Liter davon, daher nahm ich gerne den Golf, Best of both. Nur muss ich zunehmend feststellen, dass der Golf eben plug&play ist, sobald man da nur ansatzweise was mit macht, was so nicht vorgesehen ist, zieht das uU indirekt son Rattenschwanz mit der Werkstatt nach sich.

*Ironie* Ich bin ja erschüttert, was die Werkstatt mit dir da treibt... o.O

Schreibst du das auch in deinen anderen Thread mit rein?

Hier

Oder hier

oder nimm den hier

vielleicht auch den hier noch!

Ganz im Ernst: Du hast vorher schon deutlich gewusst was auf dich zukommt... Dann auch noch alle Forumsmitglieder für blöd verkaufen und an 5 verschiedenen Stellen die selbe Frage anders formulieren ist schon ziemlich erbärmlich finde ich!

Eine konkrete Rechnungsstellung kannst du auch bisher nicht vorweisen, was deine Werkstatt dir da gerne abrechnen wollte. So langsam glaube ich, dass es ein erfundenes Szenario ist, um wieder einmal zu versuchen Werkstätten oder deren Mitarbeiter in schlechteres Licht zu rücken.

Ich stimme hier ickeb vollkomen zu!

Zitat:

@flashsmaster schrieb am 28. Oktober 2015 um 09:45:46 Uhr:


*Ironie* Ich bin ja erschüttert, was die Werkstatt mit dir da treibt... o.O

Schreibst du das auch in deinen anderen Thread mit rein?

Hier

Oder hier

oder nimm den hier

vielleicht auch den hier noch!

Ganz im Ernst: Du hast vorher schon deutlich gewusst was auf dich zukommt... Dann auch noch alle Forumsmitglieder für blöd verkaufen und an 5 verschiedenen Stellen die selbe Frage anders formulieren ist schon ziemlich erbärmlich finde ich!

Eine konkrete Rechnungsstellung kannst du auch bisher nicht vorweisen, was deine Werkstatt dir da gerne abrechnen wollte. So langsam glaube ich, dass es ein erfundenes Szenario ist, um wieder einmal zu versuchen Werkstätten oder deren Mitarbeiter in schlechteres Licht zu rücken.

Ich stimme hier ickeb vollkomen zu!

Hi,

volle Zustimmung, auf diese Art und Weise (zig Rubriken mit gleichem Sachverhalt)kann man ein Forum auch zumüllen. Mal sehen was die Rennleitung ( Moderator) dazu sagt.

MfG

H.S.

ist doch eigentlich keine 5 Seiten Wert, das Thema.

In der BDA steht eindeutig, das man zum Auslesen des FSP über die OBD einen Fachbetrieb aufsuchen soll. Daraus kann man schlissen, das der Jean-Pütz-Bastelfreund da nix dran verloren hat. Und wenn er doch dran geht und etwas "beschädigt" dann haftet er auch dafür.
Personlich halte ich es für ausgeschlossen, das ein Fachbetrieb mit einen genormten Diagnosekopf an der Buchse etwas beschädigen bzw. rausdrücken kann.

Übrigens ist der TE mit den 200.- Euro wirklich noch gut bedient. Ich kenn andere Fälle, wo Werkstätten die Manipulation am FZG an VW weitergeleitet haben und VW gemäss Vertragsbedingungen die Garantie- und Gewährleistung gekündigt hat. Heisst dann nämlich, keine Kulanz und keine Garantie mehr.
Das wird dann richtig teuer

Naja, im Moment muss VW den Ball flach halten (Diesel-Skandal).
Nicht in Ordnung finde ich die gleiche Frage über mehrere Themen verteilt, bis endlich eine Antwort kommt, welche dem TE gefällt...

Vergiss meinen Beitrag (mit der Fifty-Fifty-Lösung) weiter oben und zahl die 200 EUR Lehrgeld einfach.

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 28. Oktober 2015 um 09:34:30 Uhr:


Nö, der Wagen fuhr und fährt einwandfrei.
Blöd, dass bei den modernen Wagen alles protokolliert wird (Löschen von Fehlerspeicher, MKL etc).
Das ist und war beim Vento erheblich unproblematischer. Der säuft das E85 auch pur.
Leider ist er lahm und schluckt 13 Liter davon, daher nahm ich gerne den Golf, Best of both. Nur muss ich zunehmend feststellen, dass der Golf eben plug&play ist, sobald man da nur ansatzweise was mit macht, was so nicht vorgesehen ist, zieht das uU indirekt son Rattenschwanz mit der Werkstatt nach sich.

Wenn es nach mir ginge, würde noch viel mehr protokolliert werden, damit bestimmte Basteleien und vom Hersteller nicht vorgesehene Modifikation und ähnliches (Stichwort E85 Betankung) zumindest nicht einem unbedarften späteren Gebrauchtwagenkäufer untergejubelt werden können.

Zitat:

@peterfido schrieb am 28. Oktober 2015 um 15:16:36 Uhr:


Naja, im Moment muss VW den Ball flach halten (Diesel-Skandal).

Da bin ich mir nicht so sicher, ob VW in so einem Fall den Ball flach hält oder halten sollte. Genau die Kunden kaufen sich so oder so keinen VW mehr, da man ja so enttäuscht mit dem Auto war. Bei jedem anderen Hersteller würde es nicht anders aussehen. Warum soll man da kulant sein, bei Technischen Problemen die nicht durch den Kunden entstanden sind, sollte VW ein wenig Kulanter sein, aber nicht hier.

Solche Personen sorgen doch dafür, dass Kulanz immer schwieriger wird. Heute versuchen so viele zu bescheißen, dass Leute mit echten Problemen da unter gehen.

Das Thema ist durch, jetzt wird ja bereits zum Dieselabgas abgedriftet. Ich mach hier daher zu... Und nächstes Mal bitte nicht zig Crosspostings zum selben Problem quer über die Foren verteilen, danke.

Grüße,
Chris

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