Werkstattpfusch auf die schlimmste Art

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hey Leute,

als ich am Freitag meinen Wagen gewaschen habe erlebte ich einen schönen Schock. Zuerst wunderte ich mich weshalb die Radhausschale vorn links so komisch am hinteren ende abstand. Beim genaueren hinsehen bemerkte ich noch, daß der kotflügel ein paar mm nach innen stand und dann der schock, den keiner von uns erleben will, der Seitenschweller ist genau auf höhe der aufnahme zum aufbocken derbe eingedrückt. Danach musste ich mich erstmal sammeln und schnell war mir klar, es kann nur am Montag entstanden sein, als mein Golf zur Insp. beim 🙂 war.
Aber der Hammer an der ganzen sache ist, daß sie versucht haben mir solch einen Schaden zu verheimlichen. Ich bin daraufhin sofort zum Autohaus gefahren und habe mich schon auf Diskussionen eingestellt, da es mir nicht sofort auffiel. Zum Glück waren zwei KD-Berater einsichtig und haben sich eingestanden, daß solch ein Schaden nur beim Aufbocken entstehen kann und somit übernehmen sie den Schaden, was für mich trotzdem nur ein Tropfen auf den heissen Stein ist.

Denn zum einen gilt mein Wagen nun als Unfallwagen, nur weil die Werkstatt böse gepfuscht hat, was wiederum einen schönen Wertverlust mitsich bringt und zum anderen die Dreistheit zu besitzen darauf zu hoffen daß der "dumme" Kunde es nicht merkt.

Wie würdet ihr das Thema jetzt handhaben? Ich habe schon den Tip bekommen mal einen unabhängingen Gutachter aufzusuchen, damit das Autohaus nicht versucht es nur optisch wieder herzurichten und dann evtl. Folgeschäden kommen.

Gruß
Micha

Schweller01
Schweller02
Schweller04
Beste Antwort im Thema

Hast du ein Gutachten erstellt oder wie kommt auf den Blödsinn schon hier über 1500€ Wertminderung zu sprechen?

Der te sollte sich lieber an das versicherungsforum wenden wo sich Profis tummeln und keine stammtischphilosophen umherquatschen!

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@ossi
das ist so nicht ganz richtig!

den rechtsanwalt und einen eigenen gutachter zahlt die betriebshaftpflichtversicherung des schädigers nicht automatisch!!
nur wenn die schuldfrage/haftungsfrage/schadenhöhe strittig ist und im rahmen eines dann erforderlichen schieds-/ oder- gerichtsverfahrens zugunsten des geschädigten entschieden wird, müssen diese kosten ggf. auch vom versicherer getragen werden.
daher möchte ich diese aussage hier nicht pauschal stehen lassen!!

also erst wenn der ersatzpflichtige versicherer unberechtigt der höhe oder dem umfang nach leistungen verwehrt, würde ich daher einen rechtsanwalt konsultieren!
ansonsten trägt der haftpflichtsversicherer (hier der betriebshaftpflichtversicherer des autohauses) diese kosten bei unstrittiger sachlage nicht!
warum auch, wenn weder die haftung an sich, die höhe, noch sonst etwas strittig ist!
dies ergibt sich u.a. aus der schadenminderungspflicht des geschädigten.

dazu kommt, dass ggf. für diesen schaden garkein versicherungsschutz besteht!!
dieser besteht wirklich nur dann, wenn das autohaus
1) überhaupt eine betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und
2) in dieser ausdrücklich tätigkeitsschäden mitversichert sind!!

standardmäßig sind diese tätigkeitsschäden fast nie mitversichert und müssen gegen aufpreis gesondert eingeschlossen werden!

somit besteht - wenn der TE pech hat - hier garkeine anspruchsgrundlage um auf einen versicherer zu zugehen.!ein betriebshaftpflichtschaden ist etwas grundlegend anderes als ein kfz-haftpflichtschaden (bei der kfz-haftpfl. handelt es sich nämlich um eine gesetzliche Pflichtversicherung!!!).

ist kein betriebshaftpflichtversicherungsschutz gegeben und das autohaus ist nicht bereit aus eigenen finanziellen mitteln den schaden zu beheben, bleibt dem geschädigten ggf. hier sogar nur der zivilrechtliche weg!
und die kosten trägt dann bis zum abschluss des verfahrens zunächst einmal der geschädigte!

also, immer sachte! erstmal die sachlage mit dem autohaus abklären und dann erst in aktionismus verfallen! 😉

gruss, der biker

Zitat:

Original geschrieben von Berlin-Biker


@ossi
das ist so nicht ganz richtig!

Nicht mal mein Forumsname ist da oben richtig!

Zitat:

nur wenn die schuldfrage/haftungsfrage/schadenhöhe strittig ist

Die Schadenshöhe muß erstmal bestimmt werden. Und genau das macht der Gutachter!

Zitat:

also erst wenn der ersatzpflichtige versicherer unberechtigt der höhe oder dem umfang nach leistungen verwehrt,

Wie hoch ist denn der Schaden? Und wie sieht es mit den Wertminderungsansprüchen aus?

Genau das ist noch nicht geklärt. Und genau das ist der Grund, warum ein Gutachter einzuschalten ist.

Zitat:

warum auch, wenn weder die haftung an sich, die höhe, noch sonst etwas strittig ist!

Wie hoch genau auf den Cent ist im vorliegenden Fall deiner Meinung nach der Schaden?

Zitat:

also, immer sachte! erstmal die sachlage mit dem autohaus abklären und dann erst in aktionismus verfallen!

Der Werkstatt also zusätzlich Zeit und Gelegenheit geben, evtl. noch einiges zu vertuschen, und auf Rechte verzichten?

@TE: du guckst schon so dumm genug aus der Wäsche. Du solltest dich auf keinen Fall verunsichern lassen. Fahre zu einer Werkstatt deines Vertrauens und lasse dich dort beraten. Wenn die verursachende Werkstatt erstmal Hand angelegt hat, kann auch der beste Gutachter nichts mehr ausrichten. Sollte es sich z. B. um einen meldepflichtigen Unfallschaden handeln, stehen dir locker über 1500 € Wertminderung zu. Diese Ansprüche kannst du aber nur durchsetzen, wenn du von vornherein die Fronten abgeklärt hast. Deswegen steht dir auch problemlos ein Rechtsbeistand zu.

MIBa82 - deine idee, mal den adac zu fragen, ist goldrichtig. die idee, das auch noch mit der werkstatt zu besprechen, eher nicht - die haben dein auto kaputt gemacht, ohne dir das zu sagen, was erwartest du im positiven sinne noch von denen.

manchmal führt kein weg um einen anwalt herum...

Hast du ein Gutachten erstellt oder wie kommt auf den Blödsinn schon hier über 1500€ Wertminderung zu sprechen?

Der te sollte sich lieber an das versicherungsforum wenden wo sich Profis tummeln und keine stammtischphilosophen umherquatschen!

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Ist euch schon mal aufgefallen: Irgendeiner schreibt hier was dazu, und kurz drauf kommt der nächste und dementiert das wieder, bzw. weiss es besser. Bis kurz drauf wieder einer alles verwirft und was völlig anderes für das einzig Wahre hält.

Wie soll der "arme" @TE denn da noch durchblicken, wo er doch eh schon arg verunsichert war?

das ist weil jeder hier der schlauste sein will ,))

Zitat:

Original geschrieben von P2Welt
Ist euch schon mal aufgefallen: Irgendeiner schreibt hier was dazu, und kurz drauf kommt der nächste und dementiert das wieder, bzw. weiss es besser. Bis kurz drauf wieder einer alles verwirft und was völlig anderes für das einzig Wahre hält.
 
Wie soll der "arme" @TE denn da noch durchblicken, wo er doch eh schon arg verunsichert war?

Das ist richtig. Liegt aber wohl daran, das hier viele nur Halbwissen vom Thema haben und jeder meint er hat Recht.

Gruß

Delle

@osssi
erstmal sorry für das fehlende "s". 😉

...aber ich schreib hier sicherlich nix vom pferd. im versicherungsforum würd ich ihm auch nix anderes sagen.
ich arbeite seit über 15 jahren für die assekuranz. sonst würde ich sowas hier nicht posten.
was ein gutachter macht brauchst du mir sicher nicht erklären! 😉

sicherlich stellt die schadenhöhe ein gutachter fest. (aber erstmal der des versicherers! deinen eigenen bezahlst du im zweifel selbst.)
aber welcher kostenlose gutachter kommt, wenn der schaden bei keinem versicherer abgedeckt ist????

du machst hier schritt 2 vor schritt 1!

erstmal muss - so wie ich vorher geschrieben habe - geklärt werden, wer hier die haftung für diesen schaden anerkennt, und wer ggf. die ansprüche des TE befriedet.
das heisst für den TE konkret, dass er sich zuerst mit dem autohaus auseinander setzen muss! ob es ihm nun gefällt, oder nicht.

sagt das autohaus, wir erkennen nix an, bleibt nur der klageweg.

sagt das autohaus, wir erkennen den schaden an, sind aber nicht versichert würde ich ebenfalls zur sicherheit einen rechtsanwalt hinzuziehen, um die korrekte abwicklung sicher zu stellen.

sagt das autohaus, wir erkennen den schaden an und wir sind versichert dann wendet sich dieser versicherer an den TE und begutachtet und reguliert den schaden. dabei hat der TE bestimmte schadenminderungspflichten einzuhalten, sonst werden ihm ggf. die erstattungen entsprechend gekürzt.
so läuft das nunmal in der bunten welt der versicherer.

das ist wirklich ein beschissener schadenfall.
und ich kann die verunsicherung des TE gut nachvollziehen! aber anders kann/wird`s nicht laufen!
da wär`s einfacher gewesen, wenn ihm jemand mit `nem anderen auto in die seite gekachelt wäre!
(das ist nämlich dann eine abwicklung wie sie osssi geschrieben hat.)

wer den schaden hat, braucht für...

@Berlin-Biker
Das du dem TE hier evtl. Risiken und Probleme aufzeigst die sich hier entwickeln können ist sicher richtig und auch Lobenswert.

Aber ganz so wie du es hier schilderst ist die Angelenheit aber doch nicht. Erst einmal verstößt der TE ganz sicher nicht gegen die "Schadensminderungspflicht" wenn er sich selber einen Sachverständigen sucht. 

Es kann Ihm auch völlig Wumpe sein, ob die Werkstatt eine Handel- Handwerk- Versicherung hat oder nicht. Sein Anspruch richtet sich erst einmal einzig und allein gegen den Schädiger. Und das ist das Autohaus. Und von dem kann er auch den Schadenersatz verlangen.

Auch kann der TE autark entscheiden von wem das Fahrzeug dann repariert wird oder ob er sich den Schaden auszahlen lässt. Und über evtl. (angeblich berechtigte) Abzüge wollen wir hier doch sicher keine Diskussion anfangen oder?  😉 

Es wird immer gerne erzählt, dass der Schaden nur im Autohaus repariert werden darf, welches den Schaden verursacht hat. Das ist aber schlicht und ergreifend völliger Blödsinn.......🙄

Das wurde schon mal im Versicherungsforum lebhaft diskustiert...........😁

Aber nochmal, ich  finde es gut, dass du dem TE hier einige Riskiken aufgezeigt hast, es kann nämlich durchaus sein, dass beim "vollen Programm" die Werkstatt plötzlich sagt "nö, wir waren das ja gar nicht".

Hier sollte man wirklich besonnen an die Sache hernagehen und gut überlegen, was man hier macht.

Mein Vorschlag:

Der Versicherung vom Autohaus die Möglichkeit geben den Schaden zu begutachten. Das Gutachten kann der TE dann ja einem freiberuflichen SV vorlegen, der da mal rüberschaut. (kostet nicht die Welt, viele machen das sogar als Kundenservice kostenlos). Wenn es dann Stress gibt, kann der TE ja noch mal ein eigenes Gutachten in Aufrag geben, aber dann kommt es wohl sowieso zu einen Rechtstreit.

Sicherlich ist durch diesen Schaden auch ein merkantiler Mindertwert eingetreten, der auszugleichen wäre. Aber auch den kann ja erst einmal der SV der Versicherung ermitteln, dann sieht man weiter.

Gruß

Delle  

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