Werkstattpfusch auf die schlimmste Art

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hey Leute,

als ich am Freitag meinen Wagen gewaschen habe erlebte ich einen schönen Schock. Zuerst wunderte ich mich weshalb die Radhausschale vorn links so komisch am hinteren ende abstand. Beim genaueren hinsehen bemerkte ich noch, daß der kotflügel ein paar mm nach innen stand und dann der schock, den keiner von uns erleben will, der Seitenschweller ist genau auf höhe der aufnahme zum aufbocken derbe eingedrückt. Danach musste ich mich erstmal sammeln und schnell war mir klar, es kann nur am Montag entstanden sein, als mein Golf zur Insp. beim 🙂 war.
Aber der Hammer an der ganzen sache ist, daß sie versucht haben mir solch einen Schaden zu verheimlichen. Ich bin daraufhin sofort zum Autohaus gefahren und habe mich schon auf Diskussionen eingestellt, da es mir nicht sofort auffiel. Zum Glück waren zwei KD-Berater einsichtig und haben sich eingestanden, daß solch ein Schaden nur beim Aufbocken entstehen kann und somit übernehmen sie den Schaden, was für mich trotzdem nur ein Tropfen auf den heissen Stein ist.

Denn zum einen gilt mein Wagen nun als Unfallwagen, nur weil die Werkstatt böse gepfuscht hat, was wiederum einen schönen Wertverlust mitsich bringt und zum anderen die Dreistheit zu besitzen darauf zu hoffen daß der "dumme" Kunde es nicht merkt.

Wie würdet ihr das Thema jetzt handhaben? Ich habe schon den Tip bekommen mal einen unabhängingen Gutachter aufzusuchen, damit das Autohaus nicht versucht es nur optisch wieder herzurichten und dann evtl. Folgeschäden kommen.

Gruß
Micha

Schweller01
Schweller02
Schweller04
Beste Antwort im Thema

Hast du ein Gutachten erstellt oder wie kommt auf den Blödsinn schon hier über 1500€ Wertminderung zu sprechen?

Der te sollte sich lieber an das versicherungsforum wenden wo sich Profis tummeln und keine stammtischphilosophen umherquatschen!

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Zitat:

Original geschrieben von Park Lane


@P2 Welt

Zitat:
Original geschrieben von P2Welt
Ob und inwieweit der Schadensverursacher (was erst mal bewiesen werden muss) vom Geschädigten in Regress genommen werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber das wäre dann erst der 2. oder gar 3. Schritt.

Vorrausetzung für die, in meinem ersten Beitrag beschriebene Vorgehensweise ist, wie schon geschrieben, die schriftliche Schuldanerkenntniss.
Für die Regulierung gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung.
MfG

Das kann dem @TE egal sein, ob die Werkstatt selbst oder deren Betriebshaftpflichtversicherung für den Schaden geradesteht, denn da ist er außen vor. Für die korrekte Abwicklung des Falls (also das, was der @TE zu tun oder zu lassen hat) ist das auch nicht von Belang.

Die Betriebshaftpflichtversicherung möchte aber auch zunächst einmal den Verursacher und die genauen Umstände zweifelsfrei geklärt wissen, bevor sie überhaupt in Leistung tritt.

In welcher Werkstatt ist den das passiert,gerne auch via PN wenn Du es hier nicht Public machen willst/darfst.

@pierreonline,
ich hatte auch so einen Fall an meinem Wagen. Bin beim abbiegen auf einem Parklatz der sehr eng war an einer dämlichen Betonkugel die die Bepflanzungen schützen soll hängen geblieben.
Das sah noch etwas spektakulärer als beim TE aus. Bei mir war es hinten, und es wurde von meinem Karosseriebauer und Lackierer nur gezogen auf weniger als einen Millimeter Unterschied. Da sonst die Spachtel auf dauer wegplatzen kann. Man sieht vom Schaden nichts mehr, nur einen kleinen Farbunterschied, da die Lackierung mit der Zeit etwas dunkler wurde als das Original. Leider...

Das sieht ganz danach aus, dass der Wagen schon 2m in der Luft war auf der Hebebühne und dann abgerutscht ist und unten aufgeschlagen ist. Zum Glück stand grad keiner drunter. Überprüfe mal die Stoßdämpfer ob die was abbekommen haben.

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Zitat:

Original geschrieben von P2Welt



Jede Werkstatt, die einen Schaden verursacht oder mangelhaft gearbeitet hat muss zunächst die Möglichkeit zum "nachbessern" bekommen bzw. den angerichteten Schaden wieder gutzumachen, bevor man sich anderweitig orientiert (gesetzlich so geregelt).

Da bin ich aber anderer Meinung, hier handelt es sich um einen Schaden und nicht um einen unkorrekt ausgeführten Werkstattauftrag. Der Geschädigte ist daher meiner Meinung nach frei in der Werkstattwahl.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Golfschlosser



Zitat:

Original geschrieben von P2Welt



Jede Werkstatt, die einen Schaden verursacht oder mangelhaft gearbeitet hat muss zunächst die Möglichkeit zum "nachbessern" bekommen bzw. den angerichteten Schaden wieder gutzumachen, bevor man sich anderweitig orientiert (gesetzlich so geregelt).
Da bin ich aber anderer Meinung, hier handelt es sich um einen Schaden und nicht um einen unkorrekt ausgeführten Werkstattauftrag. Der Geschädigte ist daher meiner Meinung nach frei in der Werkstattwahl.

Gruß

Wie auch immer. Noch hat die Werkstatt kein klares und eindeutiges Schuldanerkenntnis abgegeben, und irgendwie ist der Geschädigte hier auch wohl in der Beweislast.

Das alles konkret und vor allem sachkompetent zu beurteilen, was hier juristisch richtig oder falsch ist, ist Sache eines Anwalts. Es könnte sonst allzuleicht für den eh schon Geschädigten der Schuss nach hinten losgehen, indem er auf seinem Schaden -ganz oder teilweise- sitzenbleibt, nur weil er in der weiteren Schadensregulierung einen gravierenden Fehler gemacht hat.

Ohne Anwalt und Gutachter läuft da wohl zunächst nicht viel. Und beide verlangen gutes Geld, wer auch immer das letztendlich zu bezahlen hat.

Muß alles schnell gehen in der Werkstatt , da hat der Lehrling der Gummiblock nicht an der stabilen Falz , sondern am Hohlprofil angesetzt und das drückt sich eben ein, Pech gehabt , besser 2 mal checken , ob die Gummiblöcke richtig sitzen , da werden Stifte drauf geschweißt und das Ganze wieder rausgezogen

Zitat:

Original geschrieben von MiBa82


. . .
Denn zum einen gilt mein Wagen nun als Unfallwagen, . . .

Ist wohl nun doch etwas sehr an den Haaren herbei gezogen !

Auch wenn die Sache sehr ärgerlich ist sollte man "auf dem Boden bleiben" !

rudi88

@ rudi

klar ist es jetzt ein Unfallwagen! Da beisst die Maus keinen Faden ab.

Also erstmal ein großes Dankeschön an alle, die mir wertvolle Tips gegeben haben. Nur wie sollte ich jetzt genau vorgehen?
Also die Werkstatt hat mir schon die Instandsetzung des Schadens + Mietwagen auf deren Kosten zugesagt, nur leider hab ich in der Aufregung vergessen mir etwas schriftliches aushändigen zu lassen. Ich hab nun einen Termin am Ende dieses Monats.
Ansonsten bin ich Mitglied beim ADAC und habe dort auch eine Verkehrsrechtsschutz. Meine Überlegung wäre jetzt am Donnerstag, wo ich frei habe mal zur ADAC Geschäftsstelle zu fahren und mich dort mal beraten zu lassen. Oder wäre es ratsamer mich erstmal nochmal mit der Werkstatt, bzw. dem Werkstattleiter in Verbindung zu setzen?

Zitat:

Original geschrieben von golf-V-driver


Muß alles schnell gehen in der Werkstatt , da hat der Lehrling der Gummiblock nicht an der stabilen Falz , sondern am Hohlprofil angesetzt und das drückt sich eben ein, Pech gehabt , besser 2 mal checken , ob die Gummiblöcke richtig sitzen , da werden Stifte drauf geschweißt und das Ganze wieder rausgezogen

Wenn man sich die Falz genau anschaut, sieht es eher so aus, als hätte ein Teil des Stempels dort gesessen und wäre dann von der Falz abgerutscht, weil an der Falz auch der Unterbodenschutz nach aussen abgezogen aussieht.

Anbei noch ein Bild aus einem anderen Blickwinkel

P7100207

Eigentlich sehe ich gar kein Problem. Die Werkstatt hat den Schaden anerkannt und sie wird ihn reparieren. Die einzig offene Frage ist die der eventuellen Wertminderung. Diese kann nur ein Gutachter beurteilen. Diesen sollte man möglicherweise zu Rate ziehen und gut ist.

Und wenn du schon einen Termin hast, dann ist das Ganze schon "aktenkundig".

Auch wenn ich mich wiederhole.
Lass Dir von der Werkstatt eine schriftliche Erklärung des Vorfalls ausstellen, aus der hervorgeht das der Schaden in diesem Betrieb entstanden ist.

Ein Schriftstück ist in diesem Fall der Schlüssel für alle nachfolgenden Schritte.

Ansonsten steht alles in meinem obersten Beitrag.

MfG

Richtig!
Erst mal Alles schriftlich von der Werkstatt festhalten lassen. Wie/was/wann/wo/durch wen passiert ist.
Ggf. auch auf Plausibilität prüfen - sofern Du das beurteilen kannst. Denke immer daran: Die Werkstatt hat schon ein mal versucht Dich über den Tisch zu ziehen... Darum lies Dir genau durch was die Dir dann in die Hand drücken... Achte auch auf Abtrittserklärungen für die Wertminderung!! Nicht das Du dann auf Schadensersatz verzichtest durch diesen Schrieb!
Sobald Du das Schreiben hast, sprech Ihn darauf an, wie es mit der Feststellung der Wertminderung aussieht. Meiner Meinung nach hast Du recht auf einen Unabhängigen Gutachter... Allerdings muss den die Werkstatt beauftragen (wie oben geschrieben - wer den Auftrag stellt zahlt auch dafür).

Wenn Du lust auf streiten und eine gute Rechtschutzversicherung hast, könnte man mal beim Anwalt wegen versuchten Betruges nach fragen... Schließlich haben die Dir vorsätzlich einen Schaden verschwiegen... Könnte durch gehen.. Sowas muss auffallen... Kann nicht übersehen werden bei der Endkontrolle...

@P2Welt
...sofern für diesen schadenfall eine entsprechende deckungszusage (für tätigkeitsschäden) der betriebshaftpflicht vorliegt, ist der TE nicht zur schadenbehebung an diese werkstatt gebunden!!!
im gegenteil, der geschädigte kann eine werkstatt seiner wahl mit der behebung des schadens beauftragen.

das recht auf nacherfüllung/nachbesserung im rahmen des ursprünglichen vertrages greift hier nicht, da es sich um einen gesonderten/neuen haftpflichtschaden handelt, der mit dem urspünglichen auftrag nichts zu tun hat.

sofern die werkstatt jedoch in ihrer betriebshaftpflichtpolice keine sogenannten tätigkeitsschäden versichert hat, haftet sie persönlich (je nach rechtsform).

also kurz zusammen gefasst bedeutet das folgendes für den TE:

- betriebshaftpflichtversicherer des autohauses kontaktieren
- dort den schaden melden
- deckungszusage abwarten

wenn deckungszusage positiv: dann auto in einer selbst gewählten werkstatt des vertrauens reparieren lassen (oder fiktiv abrechnen), sowie kostenpauschalen, nutzungsausfall und wertminderung geltend machen

wenn deckungszusage negativ:
- anwalt einschalten

mit dem autohaus selbst würde ich mich hier garnicht mehr auf irgendwelche diskussionen etc. einlassen!

wie gesagt, pannen können immer passieren, aber es ist echt unglaublich, dass manche werkstätten denken, sie könnten dem kunden sowas einfach verschweigen!!!!!
zumal das in der werkstatt richtig schön geknallt haben muss, als der wagen vom bock gerutscht ist!!!

MEIN BEILEID!!!

gruss, der biker

Zitat:

Original geschrieben von MiBa82


Nur wie sollte ich jetzt genau vorgehen?

Ich hatte letzten September leider einen "echten" unverschuldeten Unfall.

Du solltest dir eine Werkstatt deines Vertrauens suchen, die dir dann, wenn es sich nicht um einen Krämerladen handelt, alles weitere abnimmt. Diese engagieren einen Gutachter, der neben den Schaden den Wertverlust ermittelt. Eine gute Werkstatt organisiert auch eine Rechtsvertretung und einen Leihwagen.

Du bist Laie. Es ist dir in keinster Weise zuzumuten, daß du alle Schritte kennst und entsprechend einleitest.

Gutachter und Rechtsbeistand bezahlt die gegnerische Versicherung. Die Sachlage ist ja klar. Dich trifft keinerlei Verschulden. Sollten die zicken wollen, zahlen sie halt noch das Gerichtsverfahren. Das wissen die Versicherungen aber und zicken entsprechend nicht.

Du brauchst dir von einigen Statements hier nicht bange machen lassen. Den Gutachter und den Rechtsbeistand zahlt die gegnerische Versicherung. Es handelt sich auch nicht um einen Fall, der eine Nachbesserung nach sich zieht. Der Schaden ist schließlich nicht Teil des Auftrags. Wenn die 'vergessen' hätten, den Luftfilter zu wechseln, wäre das anders. Du als Geschädigter hast freie Werkstattwahl.

Meine Sache ging organisatorisch sehr gut über die Bühne. Der fade Nachgeschmack mit dem 'Unfallwagen' bleibt leider. Und bei mir hat allein die Reparatur 9500 € gekostet. Anwalt, Gutachter, Leihwagen und Wertminderung kommen noch oben drauf.

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