Werkstattpfusch auf die schlimmste Art
Hey Leute,
als ich am Freitag meinen Wagen gewaschen habe erlebte ich einen schönen Schock. Zuerst wunderte ich mich weshalb die Radhausschale vorn links so komisch am hinteren ende abstand. Beim genaueren hinsehen bemerkte ich noch, daß der kotflügel ein paar mm nach innen stand und dann der schock, den keiner von uns erleben will, der Seitenschweller ist genau auf höhe der aufnahme zum aufbocken derbe eingedrückt. Danach musste ich mich erstmal sammeln und schnell war mir klar, es kann nur am Montag entstanden sein, als mein Golf zur Insp. beim 🙂 war.
Aber der Hammer an der ganzen sache ist, daß sie versucht haben mir solch einen Schaden zu verheimlichen. Ich bin daraufhin sofort zum Autohaus gefahren und habe mich schon auf Diskussionen eingestellt, da es mir nicht sofort auffiel. Zum Glück waren zwei KD-Berater einsichtig und haben sich eingestanden, daß solch ein Schaden nur beim Aufbocken entstehen kann und somit übernehmen sie den Schaden, was für mich trotzdem nur ein Tropfen auf den heissen Stein ist.
Denn zum einen gilt mein Wagen nun als Unfallwagen, nur weil die Werkstatt böse gepfuscht hat, was wiederum einen schönen Wertverlust mitsich bringt und zum anderen die Dreistheit zu besitzen darauf zu hoffen daß der "dumme" Kunde es nicht merkt.
Wie würdet ihr das Thema jetzt handhaben? Ich habe schon den Tip bekommen mal einen unabhängingen Gutachter aufzusuchen, damit das Autohaus nicht versucht es nur optisch wieder herzurichten und dann evtl. Folgeschäden kommen.
Gruß
Micha
Beste Antwort im Thema
Hast du ein Gutachten erstellt oder wie kommt auf den Blödsinn schon hier über 1500€ Wertminderung zu sprechen?
Der te sollte sich lieber an das versicherungsforum wenden wo sich Profis tummeln und keine stammtischphilosophen umherquatschen!
38 Antworten
Das sieht schon übel aus, fast wie abgerutscht. Ob da noch mehr Schäden irgendwo sind....fast zu vermuten.
Bisher ist mir nur aufgefallen daß der Kotflügel verbogen ist und daß die Tür nun auf dem Schweller schleift, was man jedoch beim Öffnen/Schließen nicht mitbekommt.
Ich habe ja schon die befürchtung daß dadurch auch die A-Säule direkt überm Schweller etwas mit abbekommen hat!
Hut ab, dass du noch so gefasst bist 🙁
Ich würde glaube ich die Hütte dort einfahren und toben wie ein großer 😠
Drücke dir die Daumen, dass alles schnell wieder gut und "Rückstandslos" beseitig wird 😉
Ein Gutachter könnte sich lohnen um eventuelle noch verdeckte Schände zu finden.
Wenn durch den Schaden ein Wertverlust am Fahrzeug entsteht, so hat den das Autohaus natürlich auch zu ersetzen. Die sind für solche Fälle auch versichert, genau so, wie wenn dir einer rein gefahren wäre. Um die Höhe des Wertverlusts festzustellen wird dann wahrscheinlich auch wieder ein Gutachten nötig sein. Auch die Kosten hierfür sollte das Autohaus als Verursacher des Unfalls tragen.
Sollte es Probleme und Unklarheiten geben bleibt dir allerdings nichts anderes übrig als die professionelle Beratung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
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An deiner Stelle würde ich tatsächlich einen Gutachter einschalten.
Wenn die Spaltmase nicht mehr stimmen und die Tür "schleift" ist dein Wagen verzogen. Lass deinen Wagen auf jeden Fall vermessen.
Bist du evtl. im ADAC?
Lass Dir von der Werkstatt eine schriftliche Erklärung des Vorfalls ausstellen, aus der hervorgeht das der Schaden in diesem Betrieb entstanden ist.
Danach zum Gutachter und anschließend in einer anderen VW Werkstatt reparieren lassen.
Wenn sich der Schadensverusacher (Werkstatt) quer stellt, RA einschalten.
Parallel dazu würde ich die Kundenbetreung in Wolfsburg von der Frechheit des Verschweigen des Vorfalls informieren.
Schäden können passieren, dürfen aber nicht so gehändelt werden.
Ich würde der Werkstatt (die den Schaden verursacht hat und nun wieder beheben will) von Anfang an klar sagen, dass du NACH deren Reparatur in jedem Fall einen neutralen Gutachter einschalten wirst. Und sollte der Gutachter "Pfusch" feststellen, dass gleich danach ein Anwalt eingeschaltet wird. Dann wissen die gleich, was "gespielt" wird und legen sich womöglich mehr ins Zeugs dabei.
Und mich für alles danach um eine andere Werkstatt kümmern, davon gibts genug.
Zitat:
Original geschrieben von Park Lane
Lass Dir von der Werkstatt eine schriftliche Erklärung des Vorfalls ausstellen, aus der hervorgeht das der Schaden in diesem Betrieb entstanden ist.
Danach zum Gutachter und anschließend in einer anderen VW Werkstatt reparieren lassen.
Jede Werkstatt, die einen Schaden verursacht oder mangelhaft gearbeitet hat muss zunächst die Möglichkeit zum "nachbessern" bekommen bzw. den angerichteten Schaden wieder gutzumachen, bevor man sich anderweitig orientiert (gesetzlich so geregelt).
Eine andere VW-Werkstatt müsste er selbst zahlen, weil er der Auftraggeber ist! Nicht umsonst gibt es das Sprichwort: "Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen."
Da das Vertrauensverhältniss zu dieser Werkstatt nicht mehr vorhanden ist, würde ich dort nicht mehr arbeiten lassen.
Zur Erinnerung: Der Schaden wurde verschwiegen!
Deshalb auch die VW-Kundenbetreung einschalten, damit die Vorgehensweise abgesichert ist.
Zitat:
Original geschrieben von Park Lane
Da das Vertrauensverhältniss zu dieser Werkstatt nicht mehr vorhanden ist, würde ich dort nicht mehr arbeiten lassen.
Zur Erinnerung: Der Schaden wurde verschwiegen!
Deshalb auch die VW-Kundenbetreung einschalten, damit die Vorgehensweise abgesichert ist.
Es geht hier um juristische Korrektheiten, und um nichts anderes. Da ist es schon wichtig, dass der Geschädigte sich genau daran hält, um sich nicht durch Unwissenheit oder Unachtsamkeit selbst ein "Eigentor" zu schießen. Dann hätte er doppelten Schaden.
Es ist belanglos, ob A zu B noch Vertrauen hat oder nicht, sondern es geht darum, dass angerichteter Schaden wieder gutgemacht wird. Wenn der Geschädigte (selbst) eine andere Werkstatt beauftragt, ist ER der Auftraggeber, der auch die Rechnung zu bezahlen hat! Egal wer den Anlaß zu dem Auftrag gegeben hat. Die andere Werkstatt wird sich ausschließlich an den Auftraggeber wenden.
Genauso verhält es sich bei der Einschaltung eines neutralen Gutachters. Der will bezahlt werden und hält sich an den, der ihm den Auftrag erteilt hat.
Ob und inwieweit der Schadensverursacher (was erst mal bewiesen werden muss) vom Geschädigten in Regress genommen werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber das wäre dann erst der 2. oder gar 3. Schritt.
Ich denke einen Meister oder einer Fachkraft wäre das nicht passiert, die hätten das sicher auch nicht vertuscht. Der Kundenberater schaut dein Auto auch nicht an.
Ich denke mir das war ein dummer Stift
Zitat:
Original geschrieben von pierreonline
Ich denke mir das war ein dummer Stift
In wie weit hilft solch dummes zeug dem te 😕
@P2 Welt
Zitat:
Original geschrieben von P2Welt
Ob und inwieweit der Schadensverursacher (was erst mal bewiesen werden muss) vom Geschädigten in Regress genommen werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber das wäre dann erst der 2. oder gar 3. Schritt.
Vorrausetzung für die, in meinem ersten Beitrag beschriebene Vorgehensweise ist, wie schon geschrieben, die schriftliche Schuldanerkenntniss.
Für die Regulierung gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
In wie weit hilft solch dummes zeug dem te 😕Zitat:
Original geschrieben von pierreonline
Ich denke mir das war ein dummer Stift
Ich wollte damit deutlich machen das nicht umbedingt die Werkstatt schlecht sein muss, dass kann dir in jeder Werkstatt passieren.
Ich würde den Schaden dort gratis reparieren lassen (ab dann gesteht sich die Werkstatt den Fehler offiziell ein) und nach Abschluss der Reparaturen die Wertminderung in Anspruch nehmen. Dann wird sowieso ein Gutachter antanzen weill den Schaden sowieso die Betriebsversicherung der Werkstatt übernimmt.
Ist wirklich sehr ärgerlich für ein 2 Jahre altes Auto. Wahrscheinlich muss man den Schweller herausschneiden, da würde ich auch zur Sau werden.
Die Schweler sind bei VW aber wirklich sehr weich und heikel. Wenn mann einen falschen Gummi zum hochnehmen verwendet ist gleich eine Beule im Schweller