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Werkstatt baut Unfall bei Probefahrt

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,
ich habe mein Auto in die Werkstatt gebracht. Auftrag: Wechsel Sommer- auf Winterreifen, Fehlerspeicher auslesen, da Warnmeldung Störung im Abgassystem. Nur Auslesen, keine weiteren Aktivitäten. Beim Abholen des Fahrzeugs wurde mir gesagt, dass der Mechaniker bei einer Probefahrt einen kleinen Unfall gebaut hat. An meinem Golf war ein kleiner Lackschaden am vorderen Stoßfänger. Da dieser kaum sichtbar war, habe ich zugestimmt, dass dieser Schaden in der Werkstatt repariert wird. Das wurde gemacht, alles soweit wunderbar. Heute bekomme ich eine neue Beitragsrechnung von meiner KFZ-Versicherung, die ab dem 1.1.2015 gültig ist. Ich wurde von der SF24 = 30% auf SF11=45% höhergestuft. Ich hatte keinen Unfall!! Ich vermute, dass die Werkstatt meine Versicherung beauftragt hat, den Schaden, der durch den Mechaniker verursacht wurde, zu begleichen. Anscheinend hat der Mechaniker ein anderes Auto mit meinem Golf beschädigt. Was da genau passiert ist, weiss ich nicht. Bevor Vorwürfe kommen: Ich bereue zutiefst, dass ich keinen Sachverständiger zu Rate gezogen habe, der den Unfallhergang evtl. aufgeklärt hätte. Nun zu meiner Frage: Muss die Versicherung des Fahrzeughalters einspringen, wenn die Werkstatt einen Unfall baut??? Kann es sein, dass der Halter der Gelackmeierte ist, und daraufhin in der Versicherung hochgestuft wird?? Es handelt sich hier um eine Werkstatt mit 3 Filialen, eine GmbH, also keine Popel freie Werkstatt. Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Beste Antwort im Thema

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Gunny-Highway hatte den richtigen Riecher: Der Geschädigte hat anhand des Kennzeichens meine Versicherung beauftragt den Schaden zu begleichen. Meine Werkstatt hatte davon keine Kenntnis. Laut deren Auskunft wurde der Schaden der werkstatteigenen Versicherung gemeldet. Blöd ist allerdings das Verhalten meiner Versicherung. Die haben mich nicht im Vorfeld informiert - hätte aber angeblich noch erfolgen sollen. Ich schreibe jetzt einen Brief an meine Versicherung und erkläre, dass ich nichts mit dem Unfall zu tun habe. Die Werkstatt macht das ebenso, somit hoffe ich, dass das alles aus der Welt geschafft wird und ich eine korrekte Beitragsrechnung mit dem ursprünglichen Rabatt SF erhalten werde.
Kerberos: ich finde schon, dass solche Foren für Erfahrungen und auch Ratschläge genutzt werden sollten/dürfen. Auch wenn die User keine Rechtsanwälte sind, sondern einfach nur interessierte Laien. Mir haben die Rückmeldungen durchaus geholfen, ich bin ein bisschen runtergekommen. Hatte ich doch schon große Bedenken, dass ich von der Versicherung und Werkstatt total veräppelt werde.

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Zitat:

@kerberos schrieb am 23. November 2014 um 23:41:35 Uhr:


Und die reguliert den Schaden, ohne den Eigentümer/Halter umgehend darüber zu informieren sondern einfach die neue erhöhte Beitragsrechnung am Jahresende zu schicken? Glaubst Du ernsthaft an Deine Theorie?

Ja, das tut sie. Bei klarem Sachverhalt hat der Geschädigte darauf sogar einen Anspruch.

Zitat:

Selbst wenn es so wäre, hätte die Versicherung ja schon zur eigenen Absicherung einen Anhörungsbogen schicken müssen. 

Quark

Der Erstattungsanspruch gegen die Werkstatt ergibt sich aus dem BGB - wer anderen einen Schaden zufügt, hat ihn zu ersetzen.

Wird wohl einfach der Geschädigte den Anspruch geltend gemacht haben, so wie ich das neulich hier beschrieben habe:

http://www.motor-talk.de/.../...eckt-verursacher-daneben-t5122407.html

Dass es anscheinend manchen Versicherungen völlig wurscht ist, was der Versicherungsnehmer dazu sagt, wundert mich nicht:

Hochstufung von 30 auf 45 %, die kriegt ihr Geld schon wieder! 😉

Den Schaden zurückzukaufen, um der Hochstufung zu entgehen - das kann der Versicherungsnehmer nun der Versicherung anbieten. Das Geld natürlich von der Werkstatt einklagen, sofern es deren Schuld ist (also die einen Schaden verursacht hat), also ruhig einmal mit der Versicherung reden!

Warum wurde mit dem Fahrzeug überhaupt eine Probefahrt gemacht, obwohl nur ein Reifenwechsel sowie ein Auslesen des Fehlerspeichers beauftragt war, ohne Folgearbeiten?

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. November 2014 um 08:14:07 Uhr:


Warum wurde mit dem Fahrzeug überhaupt eine Probefahrt gemacht, obwohl nur ein Reifenwechsel sowie ein Auslesen des Fehlerspeichers beauftragt war, ohne Folgearbeiten?

Bei manchen Firmen ist es so, daß sie nach dem Reifenwechsel eine Fahrt "um den Block" machen und dann die Radschrauben/Muttern mit dem Drehmomentschlüssel nochmals nachziehen. Wurde bei meinem letzten Firmenwagen so gehandhabt. Über Sinn oder Unsinn dieser Vorgehensweise möchte ich, an dieser Stelle, nicht diskutieren. Sollte nur eine evtl. Erklärung zum Thema Probefahrt sein.

das kann ja auch mein Rangieren in der Halle geschehen sein....

Zitat:

@pivili schrieb am 24. November 2014 um 09:59:17 Uhr:


das kann ja auch mein Rangieren in der Halle geschehen sein....

Dann wäre die Tatsache, dass die Werkstatt es als "Probefahrt" bezeichnet hat, aber selten dämlich ...

Wäre das nicht sowieso dann "Privatgrund" und versicherungstechnisch anders zu bewerten?

wieso sollte es für eine Haftung bei Schadenersatz relevant sein, ob der Schaden auf privatem Grund passierte?

Zitat:

@assima schrieb am 23. November 2014 um 19:35:12 Uhr:


Danke tommel1960.
Das denke ich auch, die werkstatteigene Haftpflicht muss den Schaden übernehmen. Vielleicht hat meine Werkstatt das nicht??? Ist solch eine Versicherung für eine Werkstatt Pflicht?? Ich frage mich auch, woher die wussten wo ich versichert bin? Besonders frage ich mich, warum meine Versicherung den Schaden ohne Rückfrage übernommen hat??

Betriebshaft

pflicht

.

Egal ob Kfz-Gewerbe, Bau-, Montagegewerbe usw.

Jede Firma hat das und ich würde die Hochstufung zurückweisen, da Du keinen Unfall gebaut hast.

Und es wird einem nicht der Kopf abgerissen, wenn die Betriebshaftpflicht mal in Anspruch genommen wird.

Ich sehe Deine Versicherung in der "Bringschuld" von Informationen. Warum die Hochstufung? Warum wurdest Du nicht angeschrieben, Angaben zu einem etwaigen Vorfall zu machen?

Spätestens die hätten, nachdem die Werkstatt vielleicht noch auf "clever gewinnt" Deine Versicherung per Verband der Autoversicherer telefonisch herausbekommen hat, Rückfrage mit Dir halten müssen.

Aber tröste Dich, bei so einer Autoversicherung war ich auch mal. Im Nachhinein war die Hochstufung haltlos und im darauffolgenden November habe ich dort gekündigt. Geht ja mal gar nicht sowas...

cheerio

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. November 2014 um 14:07:14 Uhr:


wieso sollte es für eine Haftung bei Schadenersatz relevant sein, ob der Schaden auf privatem Grund passierte?

Wieso sollte er es nicht?

Er könnte ja theoretisch z.B. völlig ohne Versicherungsschutz fahren, wenn er den Privatgrund nicht verlässt.

Es war eine Frage, nicht eine Aussage.

hä? Die Versicherung hat doch geleistet. Hätte sie nicht, gilt halt die private Haftung. Aber es ist ohne Belang, ob der Unfall auf privatem Grund passiert ist.

Zitat:

@där kapitän schrieb am 24. November 2014 um 14:24:28 Uhr:



Betriebshaftpflicht.

cheerio

Nö! Betriebshaftpflicht nicht zuständig

- Die Kfz Versicheung für Handel und Handwerk deckt Schäden ab, die durch den betrieblichen Umgang mit Fahrzeugen verursacht werden.
- Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht werden.

O.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Gunny-Highway hatte den richtigen Riecher: Der Geschädigte hat anhand des Kennzeichens meine Versicherung beauftragt den Schaden zu begleichen. Meine Werkstatt hatte davon keine Kenntnis. Laut deren Auskunft wurde der Schaden der werkstatteigenen Versicherung gemeldet. Blöd ist allerdings das Verhalten meiner Versicherung. Die haben mich nicht im Vorfeld informiert - hätte aber angeblich noch erfolgen sollen. Ich schreibe jetzt einen Brief an meine Versicherung und erkläre, dass ich nichts mit dem Unfall zu tun habe. Die Werkstatt macht das ebenso, somit hoffe ich, dass das alles aus der Welt geschafft wird und ich eine korrekte Beitragsrechnung mit dem ursprünglichen Rabatt SF erhalten werde.
Kerberos: ich finde schon, dass solche Foren für Erfahrungen und auch Ratschläge genutzt werden sollten/dürfen. Auch wenn die User keine Rechtsanwälte sind, sondern einfach nur interessierte Laien. Mir haben die Rückmeldungen durchaus geholfen, ich bin ein bisschen runtergekommen. Hatte ich doch schon große Bedenken, dass ich von der Versicherung und Werkstatt total veräppelt werde.

Zitat:

@kerberos schrieb am 23. November 2014 um 23:41:35 Uhr:



Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 23. November 2014 um 23:35:25 Uhr:


evtl hat ja der geschädigte anhand de kennzeichens die versicherung informiert?
......
Glaubst Du ernsthaft an Deine Theorie?
......

Ja

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