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Werkstatt baut Unfall bei Probefahrt

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,
ich habe mein Auto in die Werkstatt gebracht. Auftrag: Wechsel Sommer- auf Winterreifen, Fehlerspeicher auslesen, da Warnmeldung Störung im Abgassystem. Nur Auslesen, keine weiteren Aktivitäten. Beim Abholen des Fahrzeugs wurde mir gesagt, dass der Mechaniker bei einer Probefahrt einen kleinen Unfall gebaut hat. An meinem Golf war ein kleiner Lackschaden am vorderen Stoßfänger. Da dieser kaum sichtbar war, habe ich zugestimmt, dass dieser Schaden in der Werkstatt repariert wird. Das wurde gemacht, alles soweit wunderbar. Heute bekomme ich eine neue Beitragsrechnung von meiner KFZ-Versicherung, die ab dem 1.1.2015 gültig ist. Ich wurde von der SF24 = 30% auf SF11=45% höhergestuft. Ich hatte keinen Unfall!! Ich vermute, dass die Werkstatt meine Versicherung beauftragt hat, den Schaden, der durch den Mechaniker verursacht wurde, zu begleichen. Anscheinend hat der Mechaniker ein anderes Auto mit meinem Golf beschädigt. Was da genau passiert ist, weiss ich nicht. Bevor Vorwürfe kommen: Ich bereue zutiefst, dass ich keinen Sachverständiger zu Rate gezogen habe, der den Unfallhergang evtl. aufgeklärt hätte. Nun zu meiner Frage: Muss die Versicherung des Fahrzeughalters einspringen, wenn die Werkstatt einen Unfall baut??? Kann es sein, dass der Halter der Gelackmeierte ist, und daraufhin in der Versicherung hochgestuft wird?? Es handelt sich hier um eine Werkstatt mit 3 Filialen, eine GmbH, also keine Popel freie Werkstatt. Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Beste Antwort im Thema

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Gunny-Highway hatte den richtigen Riecher: Der Geschädigte hat anhand des Kennzeichens meine Versicherung beauftragt den Schaden zu begleichen. Meine Werkstatt hatte davon keine Kenntnis. Laut deren Auskunft wurde der Schaden der werkstatteigenen Versicherung gemeldet. Blöd ist allerdings das Verhalten meiner Versicherung. Die haben mich nicht im Vorfeld informiert - hätte aber angeblich noch erfolgen sollen. Ich schreibe jetzt einen Brief an meine Versicherung und erkläre, dass ich nichts mit dem Unfall zu tun habe. Die Werkstatt macht das ebenso, somit hoffe ich, dass das alles aus der Welt geschafft wird und ich eine korrekte Beitragsrechnung mit dem ursprünglichen Rabatt SF erhalten werde.
Kerberos: ich finde schon, dass solche Foren für Erfahrungen und auch Ratschläge genutzt werden sollten/dürfen. Auch wenn die User keine Rechtsanwälte sind, sondern einfach nur interessierte Laien. Mir haben die Rückmeldungen durchaus geholfen, ich bin ein bisschen runtergekommen. Hatte ich doch schon große Bedenken, dass ich von der Versicherung und Werkstatt total veräppelt werde.

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48 Antworten

Zitat:

@assima schrieb am 24. November 2014 um 19:59:02 Uhr:


Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Gunny-Highway hatte den richtigen Riecher: Der Geschädigte hat anhand des Kennzeichens meine Versicherung beauftragt den Schaden zu begleichen. Meine Werkstatt hatte davon keine Kenntnis. Laut deren Auskunft wurde der Schaden der werkstatteigenen Versicherung gemeldet. Blöd ist allerdings das Verhalten meiner Versicherung. Die haben mich nicht im Vorfeld informiert - hätte aber angeblich noch erfolgen sollen. Ich schreibe jetzt einen Brief an meine Versicherung und erkläre, dass ich nichts mit dem Unfall zu tun habe. Die Werkstatt macht das ebenso, somit hoffe ich, dass das alles aus der Welt geschafft wird und ich eine korrekte Beitragsrechnung mit dem ursprünglichen Rabatt SF erhalten werde.
Kerberos: ich finde schon, dass solche Foren für Erfahrungen und auch Ratschläge genutzt werden sollten/dürfen. Auch wenn die User keine Rechtsanwälte sind, sondern einfach nur interessierte Laien. Mir haben die Rückmeldungen durchaus geholfen, ich bin ein bisschen runtergekommen. Hatte ich doch schon große Bedenken, dass ich von der Versicherung und Werkstatt total veräppelt werde.

Schön, dass Du Dich nochmal meldest. Blöd ist nicht nur das Verhalten der Versicherung, sondern das der Werkstatt genauso. Wieso hatte die keine Kenntnis, wenn die den Unfall verursacht hat? Etwa mit Deinem Wagen aus dem Staub gemacht?

Zitat:

@kerberos schrieb am 24. November 2014 um 21:41:09 Uhr:


… Wieso hatte die keine Kenntnis, wenn die den Unfall verursacht hat? Etwa mit Deinem Wagen aus dem Staub gemacht?

Woher soll die Werkstatt wissen, was der andere Unfallbeteiligte daheim an seinem Schreibtisch alles macht?

Zitat:

@birscherl schrieb am 24. November 2014 um 21:43:46 Uhr:



Zitat:

@kerberos schrieb am 24. November 2014 um 21:41:09 Uhr:


… Wieso hatte die keine Kenntnis, wenn die den Unfall verursacht hat? Etwa mit Deinem Wagen aus dem Staub gemacht?
Woher soll die Werkstatt wissen, was der andere Unfallbeteiligte daheim an seinem Schreibtisch alles macht?

Ich weiß zwar nicht, wie Du Dich nach einem Unfall verhältst, aber ich spreche mit dem Unfallgegner und haue nicht einfach ab.

Die WErkstatt wird sich nicht einfach so verpisst haben, oder?

Zitat:

@assima schrieb am 24. November 2014 um 19:59:02 Uhr:


Ich schreibe jetzt einen Brief an meine Versicherung und erkläre, dass ich nichts mit dem Unfall zu tun habe.

Das wird aus zwei Gründen wenig hilfreich sein:

Zum einen haftest du als Halter erstmal grundsätzlich für Schäden, die aus dem Betrieb deines Fahrzeugs resultieren. Dafür ist es auch egal, ob du selber anwesend warst oder ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat.

Zum anderen ist der Fahrer, wenn er aus Verschulden für einen Schaden haften muss, was im vorliegenden Fall vermutlich so ist, über deine Versicherung versichert.

Ähnliche Themen

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. November 2014 um 21:52:26 Uhr:



Zitat:

@assima schrieb am 24. November 2014 um 19:59:02 Uhr:


Ich schreibe jetzt einen Brief an meine Versicherung und erkläre, dass ich nichts mit dem Unfall zu tun habe.
Das wird aus zwei Gründen wenig hilfreich sein:

Zum einen haftest du als Halter erstmal grundsätzlich für Schäden,

haftet bei Fragen zu Schäden nicht eher der Versicherungsnehmer? Muss ja nicht identisch mit dem Halter sein

Zitat:

@kerberos schrieb am 24. November 2014 um 21:51:09 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 24. November 2014 um 21:43:46 Uhr:


Woher soll die Werkstatt wissen, was der andere Unfallbeteiligte daheim an seinem Schreibtisch alles macht?

Ich weiß zwar nicht, wie Du Dich nach einem Unfall verhältst, aber ich spreche mit dem Unfallgegner und haue nicht einfach ab. Die WErkstatt wird sich nicht einfach so verpisst haben, oder?

Es geht doch nicht darum, dass sich "die Werkstatt" einfach so verpisst hat. Es geht darum, dass es einen Unfall gab, und der Unfallgegner schreibt sich halt das Kennzeichen, Autotyp und -farbe usw. auf, und dazu den Namen des Fahrers, und macht noch ein paar Fotos. So würde ich das im Falle eines Unfalls machen, und wahrscheinlich alle anderen auch.

Was jetzt der Unfallgegner in seinem stillen Kämmerlein mit den Infos macht, hat doch die Werkstatt nicht im Griff. Ich würde (wie wahrscheinlich alle anderen auch) die Versicherung zum Kennzeichen ausfindig machen (dafür gibt es den Zentralruf der Versicherer) und meine Ansprüche geltend machen. All das hat der Unfallgegner wohl gemacht (das hätte jeder andere auch) und der TE hat jetzt die Kacke am Bein, weil es nun mal seine Karre war, er aber nicht gefahren ist.

Zitat:

@kerberos schrieb am 24. November 2014 um 22:00:41 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 24. November 2014 um 21:52:26 Uhr:


Das wird aus zwei Gründen wenig hilfreich sein:
Zum einen haftest du als Halter erstmal grundsätzlich für Schäden,
haftet bei Fragen zu Schäden nicht eher der Versicherungsnehmer? Muss ja nicht identisch mit dem Halter sein

Zunächst haftet der

Fahrer

, der hat ja den Schaden verursacht. Dass die Versicherung des Versicherungsnehmers diesen begleicht, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 24. November 2014 um 22:19:08 Uhr:



Zitat:

@kerberos schrieb am 24. November 2014 um 21:51:09 Uhr:


Ich weiß zwar nicht, wie Du Dich nach einem Unfall verhältst, aber ich spreche mit dem Unfallgegner und haue nicht einfach ab. Die WErkstatt wird sich nicht einfach so verpisst haben, oder?

Es geht doch nicht darum, dass sich "die Werkstatt" einfach so verpisst hat. Es geht darum, dass es einen Unfall gab, und der Unfallgegner schreibt sich halt das Kennzeichen, Autotyp und -farbe usw. auf, und dazu den Namen des Fahrers, und macht noch ein paar Fotos. So würde ich das im Falle eines Unfalls machen, und wahrscheinlich alle anderen auch.

Was jetzt der Unfallgegner in seinem stillen Kämmerlein mit den Infos macht, hat doch die Werkstatt nicht im Griff. Ich würde (wie wahrscheinlich alle anderen auch) die Versicherung zum Kennzeichen ausfindig machen (dafür gibt es den Zentralruf der Versicherer) und meine Ansprüche geltend machen. All das hat der Unfallgegner wohl gemacht (das hätte jeder andere auch) und der TE hat jetzt die Kacke am Bein, weil es nun mal seine Karre war, er aber nicht gefahren ist.

Natürtlich hats die Werkstatt nicht im Griff. Dennoch hätte sie es dem Besitzer des Wagens sagen können, was da genau vorgefallen ist. Dies scheint ja nicht der Fall gewesen zu sein, wenn ich den Ausgangsbeitrag so lese.

Oder der Threadersteller hat was weggelassen.
Mal ehrlich: Wenn Du mit einem Kundenfahrzeug auf Probefahrt gehst und es passiert was, würdest Du nicht auch alle Daten aufnehmen, da es ja nicht Dein Auto ist? Ich schon, allein aus dem Selbstschutz heraus, damit mir keiner hinterher etwas vorwerfen kann.

Was Du schreibst, mag bei Besitzern der Unfallfahrzeuge schlüssig klingen, nicht aber bei fremdem Eigentum.
Was meinste wohl was passiert, wenn der Geselle zurückkommt und sagt "Hey Chef, ich hatte nen Unfall, weiß aber nicht, wer der andere war"?

Notfalls, wenn keine Betriebsversicherung vorhanden sein sollte, tritt der Inhaber der Werkstatt mit seinen Privat-/Firmenvermögen dafür ein (um Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten zu erfüllen).

Ein seriöser Werkstattinhaber hat eine Betriebshaftpflicht (die für die Probefahrten nicht eintritt) und eine Handel-/Handwerksversicherung die dieses Risiko abdeckt.

Natürlich sind das keine Pflichtversicherungen, wenn sie nicht vorhanden sind, muß eben mit dem Vermögen gehaftet werden.

Wenn kein Vermögen vorhanden ist, kann er seine Bude direkt zu machen und hoffen, das er niemals wieder über die Pfändungsgrenze verdient. Der Titel gilt über 30 Jahre mit Aussicht auf Verlängerung.

Zitat:

@kerberos schrieb am 24. November 2014 um 22:00:41 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 24. November 2014 um 21:52:26 Uhr:



Zum einen haftest du als Halter erstmal grundsätzlich für Schäden,
haftet bei Fragen zu Schäden nicht eher der Versicherungsnehmer? Muss ja nicht identisch mit dem Halter sein

nein, im Rahmen der Gefährdungshaftung haftet der Halter.

Siehe §7 StVG.

Zitat:

@kerberos schrieb am 24. November 2014 um 22:27:02 Uhr:


… Mal ehrlich: Wenn Du mit einem Kundenfahrzeug auf Probefahrt gehst und es passiert was, würdest Du nicht auch alle Daten aufnehmen, da es ja nicht Dein Auto ist? Ich schon, allein aus dem Selbstschutz heraus, damit mir keiner hinterher etwas vorwerfen kann.

Was Du schreibst, mag bei Besitzern der Unfallfahrzeuge schlüssig klingen, nicht aber bei fremdem Eigentum.
Was meinste wohl was passiert, wenn der Geselle zurückkommt und sagt "Hey Chef, ich hatte nen Unfall, weiß aber nicht, wer der andere war"?

Du wirfst hier Dinge wild durcheinander.

Der TE schreibt, dass seine Versicherung ihn hochgestuft hat, weil ein Schaden reguliert wurde. Dieser Schaden ist ja weder ihm noch der Werkstatt entstanden, sondern einem Dritten. Dieser Dritte hat die Ansprüche bei der Versicherung des TE angemeldet.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Selbst wenn ein Geselle zurückkommt und den Unfallgegner nicht kennt, wäre das dem Geschädigten egal, solange der Geschädigte das Kennzeichen des vom Gesellen gefahrenen Autos hat, damit er die Ansprüche geltend machen kann. Nur darum geht es.

Stell dir vor, dir fährt an der Ampel einer hinten drauf. Interessiert dich in dem Fall, ob das ein Werkstattmitarbeiter ist, der ein Kundenauto spazieren fährt? Nö. Du wirst dir den Namen des Fahrers und des Halters und das Kennzeichen aufschreiben und gut isses. Dann setzt du dich zuhause hin und schreibst an die Versicherung, dass du gern Kohle hättest. Wie der Fahrer im Innenverhältnis zum Halter steht, kann dir so was von egal sein.

Zunächst haftet der Fahrer aus Verschulden. Dann der Halter aus der Gefährdungshaftung. Die Versicherung steht aber hinter beiden. Und es ist völlig unproblematisch, die Ansprüche direkt mit der Versicherung zu regeln.

Den Schaden, den eine Werkstatt mit einem Kundenfahrzeug verursacht, übernimmt deren Betriebshaftpflicht. Das gilt für alle Autos, die sich in ihrer Obhut befinden, also auch Kundenfahrzeuge.
Das würde ich an deiner Stelle auch entsprechend deutlich im Brief an die Versicherung vermerken.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 27. November 2014 um 00:24:35 Uhr:


Den Schaden, den eine Werkstatt mit einem Kundenfahrzeug verursacht, übernimmt deren Betriebshaftpflicht. Das gilt für alle Autos, die sich in ihrer Obhut befinden, also auch Kundenfahrzeuge.
Das würde ich an deiner Stelle auch entsprechend deutlich im Brief an die Versicherung vermerken.

Zitat eines hier von mir bereits eingestellten Beitrages:

"Nö! Betriebshaftpflicht nicht zuständig

- Die Kfz Versicheung für Handel und Handwerk deckt Schäden ab, die durch den betrieblichen Umgang mit Fahrzeugen verursacht werden.
- Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht werden."

O.

Mir scheint, der Threadersteller mag uns hier nichts mehr weiter mitteilen.....

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