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Verkehrsordnungswidrigkeit Unfall

Themenstarteram 6. Juni 2012 um 20:21

Hallo,

mein Bekannter hatte am 18.1.2012 einen Auffahrunfall wo niemand Verletzt wurde. Heute am 6.6.2012 bekamm er deswegen ein Verwarnungsgeld besser gesagt ein Schreiben

Verkehrsordnungswidrigkeit ( §24 StVG*)/ Anhörung

Sehr geehrter Herr XXXX

Ihnen wird vorgeworfen, am 18.01.2012 um 10.05Uhr in xxxxxx als Führer des PKW BMW xxxx, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begannen zu haben:

Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverhr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat

Bemerkungen:

Beweismittel : Unfallfotos Zeuge/ aufnehmender Beamter

Zeugen: PHM xxx, PHK xxx, Polizeirevier xxxx

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen sie ein Verwarnungsgeld

(§§ 56,57 OWiG*) festgesetzt in Höhe von 35€

 

Wie liegt da jetzt die Verjährungsfrist? Soll man das bezahlen oder soll man sich hier wehren?

Ich hoffe ihr habt ein paar tipps.

Beste Antwort im Thema

Hallo, Eugen,

die Verwarnung in Höhe von 35.- € ist nach der mündlichen Verwarnung in so einem Fall die mildeste Sanktion.

Zahlt Dein Bekannter nicht, muss er mit einem Bußgeldverfahren rechnen, was im günstigsten Fall noch mal 23,50 mehr kostet (Verwaltungsgebühren).

Geht er vor Gericht, kann es sehr gut sein, dass der Richter den Unfall ein wenig anders sieht.

Im besten Fall würde er ihm anbieten, den Einspruch zurückzunehmen und die Verwarnung nebst Nebenkosten zu zahlen.

Läuft es ganz dumm, kann der Richter auch der Ansicht sein, dass es sich nicht um einen simplen Auffahrunfall wegen einer Unachtsamkeit handelte, sondern dass Dein Bekannter z. B. mit einer den örtlichen Gegebenheiten oder den Witterungs - bzw. Fahrbahnverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit gefahren ist und dadurch den Unfall verursacht hat.

Das würde eine Geldbuße in Höhe von 145.- € plus Nebenkosten (Verwaltungs - und Gerichtskosten inklusive Zeugenentschädigung) nach sich ziehen und auch noch 3 Punkte in Flensburg mit sich bringen.

Fakt ist doch scheinbar, dass Dein Bekannter Unfallverursacher war.

Warum um alles in der Welt will er dann nicht das Verwarnungsgeld zahlen?

Viele Grüße,

Uhu110

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Wurde der Unfall direkt vor Ort von der Polizei protokolliert?

Edit: Hab's gerade gelesen, wurde sogar mit Fotos protokolliert.

Somit keine Verjährung, da der Fahrer ja innerhalb der dreimonatigen Frist ermittelt werden konnte. Da hat nur die Erstellung der Verwarnung etwas länger gedauert.

am 6. Juni 2012 um 20:42

"Wehren"???? Beim nächsten mal auf die polizeiliche Unfallaufnahme verzichten, bei kleineren Unfällen Personalien austauschen, Fotos machen und das Ganze bei den Versicherungen geltend machen.

Setzt natürlich eine gewisse Kommunikation und Schuldeingeständnis vorraus....dann spart man sich das Verwarngeld.

Zu deinem Fall, bezahlen und nie wieder etwas von hören.

Zitat:

Original geschrieben von eugen

...oder soll man sich hier wehren?

Mit der Verjährung kann dein Bekannter hier jedenfalls nicht argumentieren.

Er kann natürlich der Verwarnung widersprechen, aber womit will er dann argumentieren.

Bei dem Betrag lohnt sich das einfach nicht.

am 6. Juni 2012 um 20:52

Etwaiges Schmerzensgeld wird höher ;-)

 

P.S.: Das sich hier immer soviele "Freunde" die Mühe machen für ihre "Freunde" Fragen ins Forum zu schreiben...Ein Schelm wer böses dabei denkt..:D

Zumal "Eugen" ja auch einen BMW fährt ;-)

Hallo, Eugen,

die Verwarnung in Höhe von 35.- € ist nach der mündlichen Verwarnung in so einem Fall die mildeste Sanktion.

Zahlt Dein Bekannter nicht, muss er mit einem Bußgeldverfahren rechnen, was im günstigsten Fall noch mal 23,50 mehr kostet (Verwaltungsgebühren).

Geht er vor Gericht, kann es sehr gut sein, dass der Richter den Unfall ein wenig anders sieht.

Im besten Fall würde er ihm anbieten, den Einspruch zurückzunehmen und die Verwarnung nebst Nebenkosten zu zahlen.

Läuft es ganz dumm, kann der Richter auch der Ansicht sein, dass es sich nicht um einen simplen Auffahrunfall wegen einer Unachtsamkeit handelte, sondern dass Dein Bekannter z. B. mit einer den örtlichen Gegebenheiten oder den Witterungs - bzw. Fahrbahnverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit gefahren ist und dadurch den Unfall verursacht hat.

Das würde eine Geldbuße in Höhe von 145.- € plus Nebenkosten (Verwaltungs - und Gerichtskosten inklusive Zeugenentschädigung) nach sich ziehen und auch noch 3 Punkte in Flensburg mit sich bringen.

Fakt ist doch scheinbar, dass Dein Bekannter Unfallverursacher war.

Warum um alles in der Welt will er dann nicht das Verwarnungsgeld zahlen?

Viele Grüße,

Uhu110

Ich stimme zu, billiger als 35 € kann man aus der Story nicht mehr rauskommen.

Denn der Unfall mit Fremdschaden ist geschehen.

Die einzige Chance wäre gewesen wenn die Polizisten nur mündlich verwarnt hätten.

Themenstarteram 7. Juni 2012 um 7:29

Ok Danke euch für die Antworten. Er war halt der Meinung das Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich nach 3 Monaten verjähren. Der Meinung war ich eben nicht. Und hab dank euch ne kiste Bier gewonnen. :D

..."L und L"... Lächeln und Löhnen :rolleyes:

Alles andere wird gewaltig teurer.

Gruß

Jürgen

Ich will ja hier nicht bestreiten, dass man das Geld eigentlich bezahlen und für seine Fehler einstehen sollte. Damit wäre die Sache erledigt.

Bezüglich der Verjährungsfrist von 3 Monaten bei OWI ist hier aber zumindest zu prüfen, warum der Bescheid erst 4,5 Monate nach der Tat kommt. Eigentlich ist die Sache damit verjährt.

Ich frag mich sowieso, warum der Betroffene nicht vor Ort direkt bei der Unfallaufnahme verwarnt bzw. angehört wurde.

Also zu prüfen wäre hier eigentlich, warum der Bescheid so spät kommt und ob es Gründe nach § 33 OWiG gibt, die die Unterbrechung der Verjährung begründen.

Vielleicht ist ja auch einfach nur vergessen worden, den Bescheid innerhalb der Verjährung zu verschicken.

Gruß Andreas

Wo liegt das Problem deines Bekannten mit den 35 Euro ?

Ich denke das klügste wäre einfach die 35 Euro zu zahlen, so billig kommt er sonst nicht aus dem Film wieder raus.

am 7. Juni 2012 um 10:39

Hallo Eugen, nimm dir einen Anwalt oder bezahle die 35€. Schönen Tag noch. :)

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