Werkstatt baut Unfall bei Probefahrt
Hallo,
ich habe mein Auto in die Werkstatt gebracht. Auftrag: Wechsel Sommer- auf Winterreifen, Fehlerspeicher auslesen, da Warnmeldung Störung im Abgassystem. Nur Auslesen, keine weiteren Aktivitäten. Beim Abholen des Fahrzeugs wurde mir gesagt, dass der Mechaniker bei einer Probefahrt einen kleinen Unfall gebaut hat. An meinem Golf war ein kleiner Lackschaden am vorderen Stoßfänger. Da dieser kaum sichtbar war, habe ich zugestimmt, dass dieser Schaden in der Werkstatt repariert wird. Das wurde gemacht, alles soweit wunderbar. Heute bekomme ich eine neue Beitragsrechnung von meiner KFZ-Versicherung, die ab dem 1.1.2015 gültig ist. Ich wurde von der SF24 = 30% auf SF11=45% höhergestuft. Ich hatte keinen Unfall!! Ich vermute, dass die Werkstatt meine Versicherung beauftragt hat, den Schaden, der durch den Mechaniker verursacht wurde, zu begleichen. Anscheinend hat der Mechaniker ein anderes Auto mit meinem Golf beschädigt. Was da genau passiert ist, weiss ich nicht. Bevor Vorwürfe kommen: Ich bereue zutiefst, dass ich keinen Sachverständiger zu Rate gezogen habe, der den Unfallhergang evtl. aufgeklärt hätte. Nun zu meiner Frage: Muss die Versicherung des Fahrzeughalters einspringen, wenn die Werkstatt einen Unfall baut??? Kann es sein, dass der Halter der Gelackmeierte ist, und daraufhin in der Versicherung hochgestuft wird?? Es handelt sich hier um eine Werkstatt mit 3 Filialen, eine GmbH, also keine Popel freie Werkstatt. Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Beste Antwort im Thema
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Gunny-Highway hatte den richtigen Riecher: Der Geschädigte hat anhand des Kennzeichens meine Versicherung beauftragt den Schaden zu begleichen. Meine Werkstatt hatte davon keine Kenntnis. Laut deren Auskunft wurde der Schaden der werkstatteigenen Versicherung gemeldet. Blöd ist allerdings das Verhalten meiner Versicherung. Die haben mich nicht im Vorfeld informiert - hätte aber angeblich noch erfolgen sollen. Ich schreibe jetzt einen Brief an meine Versicherung und erkläre, dass ich nichts mit dem Unfall zu tun habe. Die Werkstatt macht das ebenso, somit hoffe ich, dass das alles aus der Welt geschafft wird und ich eine korrekte Beitragsrechnung mit dem ursprünglichen Rabatt SF erhalten werde.
Kerberos: ich finde schon, dass solche Foren für Erfahrungen und auch Ratschläge genutzt werden sollten/dürfen. Auch wenn die User keine Rechtsanwälte sind, sondern einfach nur interessierte Laien. Mir haben die Rückmeldungen durchaus geholfen, ich bin ein bisschen runtergekommen. Hatte ich doch schon große Bedenken, dass ich von der Versicherung und Werkstatt total veräppelt werde.
48 Antworten
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 27. November 2014 um 07:56:13 Uhr:
Zitat eines hier von mir bereits eingestellten Beitrages:Zitat:
@HairyOtter schrieb am 27. November 2014 um 00:24:35 Uhr:
Den Schaden, den eine Werkstatt mit einem Kundenfahrzeug verursacht, übernimmt deren Betriebshaftpflicht. Das gilt für alle Autos, die sich in ihrer Obhut befinden, also auch Kundenfahrzeuge.
Das würde ich an deiner Stelle auch entsprechend deutlich im Brief an die Versicherung vermerken."Nö! Betriebshaftpflicht nicht zuständig
- Die Kfz Versicheung für Handel und Handwerk deckt Schäden ab, die durch den betrieblichen Umgang mit Fahrzeugen verursacht werden.
- Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht werden."
O.
Hm ... also ist der "betriebliche Umgang mit Fahrzeugen" nicht gleichzeitig eine "betriebliche Tätigkeit".
Ich hätte jetzt ehrlich gedacht, dass der Umgang mit Fahrzeugen einer von vielen Teilen der betrieblichen Tätigkeit ist.
netter Streit um ein Nebendetail. Entweder die Werkstatt ist versichert (die meisten sind es) oder sie muss selbst zahlen.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 27. November 2014 um 12:40:23 Uhr:
Hm ... also ist der "betriebliche Umgang mit Fahrzeugen" nicht gleichzeitig eine "betriebliche Tätigkeit".
Ich hätte jetzt ehrlich gedacht, dass der Umgang mit Fahrzeugen einer von vielen Teilen der betrieblichen Tätigkeit ist.
Ähnliches gibt es bei der PHV (Privathaftpflichtversicherung).
PHV tritt in der Regel ein, wenn Dritten ein Schaden zugefügt wird.
Wird der Schaden durch Gebrauch eines PKW zugefügt, ist nicht PHV , sondern Kfz Haftpflichtversicherung zuständig.
O.
Hm ... also ist der "betriebliche Umgang mit Fahrzeugen" nicht gleichzeitig eine "betriebliche Tätigkeit".
Nein, die BTH tritt für Schäden ein, die ein MA in der Werkstatt ggf verursacht (Schramme, Beule usw).
Probefahrt ist dabei nicht eingeschlossen.
Nur über Handel-/Handwerkversicherung (wie das rote Kennzeichen).