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Anhänger schlecht angehängt, Unfall - wer ist schuld

Themenstarteram 25. Juni 2012 um 17:28

Hallo,

folgendes ist (mir?) passiert:

Vor meinem Haus steht in einer Sackgasse mein kleiner Anhänger, es bleiben ca. 3 m Platz zum durchfahren. Der letzte Anlieger hatte Bauhandwerker welche mit dem LKW eingefahren sind. Da die Handwerker sich durch den Anhänger gestört fühlten haben, sie den AH aus der Sackgasse rausgeschoben und ca. 50 m weiter an das Auto eines anderen Nachbarn die Anhängerkupplung des Anhängers nur leicht auf die Anhängerkupplung des Autos draufgelegt.

Die Nachbarin ist mit dem Auto losgefahren und hat dann nach einigen Metern gemerkt, dass der (mein) Anhänger mitkommt. Sie hat sich erschrocken und scharf gebremst, woraufhin der Anhänger sich selbstständig gemacht hat und gegen Ihr und ein weiteres Auto gekracht ist.

Beide Fahrzeuge sind beschädigt.

Die Nachbarin meint, ich bzw. meine Versicherung (des Anhängers) muss zahlen. Das darf doch nicht wahr sein oder?

Liebe Grüße, Viviane

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Wie kann man denn als Fahrer nicht merken, dass auf einmal ein Anhänger hinter seinem Auto hängt :confused:

Wenn man als Fahrer annimmt, dass der Anhänger nur hinter dem Auto steht (da man ihn selbst ja schließlich nicht angehängt hat), einsteigt und losfährt, dann merkt, dass da etwas hinterherkommt, bremst und einem der Anhänger dann ins Heck schießt? Ich behaupte mal, das würde 90% der Schlauschreiber hier genauso passieren. Geht Ihr wirklich vor jeder Fahrt einmal ums Auto und schaut nach, ob alles in Ordnung ist? Ich nicht (seitdem Ölstand, defekte Beleuchtung und fehlender Reifendruck im BC angezeigt werden schon gar nicht mehr)...

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Sind die Namen von denen bekannt die das gemacht haben ? Ansonsten bist du der Halter und hast die Verantwortung was mit deinem AH passiert.

Hast du den Anhänger vor deinem Haus ohne Kupplungssicherung geparkt?

Themenstarteram 25. Juni 2012 um 17:35

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Sind die Namen von denen bekannt die das gemacht haben ? Ansonsten bist du der Halter und hast die Verantwortung was mit deinem AH passiert.

Ja

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hast du den Anhänger vor deinem Haus ohne Kupplungssicherung geparkt?

Ja

Wurde das Umhängen von den Tätern unter Zeugen zugegeben bzw. von Zeugen beobachtet?

Themenstarteram 25. Juni 2012 um 17:38

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wurde das Umhängen von den Tätern unter Zeugen zugegeben bzw. von Zeugen beobachtet?

Ja,

ein weiterer Nachbar.

Dann solltest du hier eine Anzeige bei der Polizei erstatten und den Vorfall deiner Anhänger-Versicherung melden. Die wird sich dann um den Rest kümmern.

Themenstarteram 25. Juni 2012 um 17:42

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Dann solltest du hier eine Anzeige bei der Polizei erstatten und den Vorfall deiner Anhänger-Versicherung melden. Die wird sich dann um den Rest kümmern.

Danke für deine 3 Fragen und deine 4 Posts. Kannst Du noch auf meine Eingangsfrage eingehen?

Liebe Grüße, Viviane

Also "Schuld" am Unfall haben zweifeldfrei die 'Umhänger', ob Du damit allerdings aus der Haftung raus bist, steht auf einem anderen Blatt. Die Sache riecht sehr stark nach 'gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr' und sollte umgehend zur Anzeige gebracht werden.

Zitat:

Original geschrieben von FordMaus2008

Die Nachbarin meint, ich bzw. meine Versicherung (des Anhängers) muss zahlen. Das darf doch nicht wahr sein oder?

Nein, zahlen müssen hier die Verursacher, als jene, die den Anhänger angehängt haben. Es ist möglich, daß deine Anhänger-Versicherung direkt mit der Geschädigten abrechnet, aber anschließend werden sie die Verursacher in Regreß nehmen (bis 5000 € Schadenhöhe möglich).

Hallole zusammen

selbst wenn die rechtslage plausiebel erscheint könnte es doch sein das die Nachbarin durch nichtüberprüfen Ihres Fahrzeuges eine gewisse mitverantwortung trägt.

Hängerschäden werden immer wenn diese im Zusammenhang mit einem Zugfahrzeug stehen über die Haftpflicht der ziehenden abgerechnet, dabei ist es erstmal unerheblich ob sich der Hänger dann aus welchen gründen auch immer von Zugfahrzeug getrennt hat . Davon das dritte durch die genannte Handlung unberechtigt den Unfall verschuldet haben ist das erstmal nicht betroffen. Erst die Geschädigte Versicherung kann und wird sich den Schaden von der Baufirma oder der Haftpflicht der Mittarbeiter zurückholen wenn diese nachweisbar fehlerhaft gehandelt haben..

So zumindest kenne ich diese Vorgänge..

Ich bin gebranntes Kind wie man SAGT

Steht mein Fahrzeug in einer unklaren Verkehrsitiation laufe ich öfters ( und es gibt einige die sich regelmäßig drüber lustig machen ) wie andere mal um mein Fahrzeug herum um eventuelle mögliche Schäden durch dritte erkennen zu können... sowas wie Durchsichtspflicht vor der Fahrt gibts auch beim PKW. in meinem Fall war ein nicht unerheblicher Schaden durch Drittperson entstanden und weil ichs nicht gleich bemerkt habe konnte ich letzlich den Schaden selber tragen.. der Polizist meinte damals... hätten sie den schaden sofort erkannt so hätte die Spurenlage zum ermitteln der Täter führen können den Spuren waren da nur stand mein Fahrzeug nicht mehr da wo es getroffen wurde.. und so konnte die zuordnung nicht mehr genau reproduziert werden.. Kann aber auch gewohnheit sein da ich sowohl mit PKW Anhängern häuffig unterwegs bin und auch eine LKW ( bis 40 to Klasse ) Vergangenheit habe. Jol.

Der Fahrer muss auch vergewissern, dass mit seinem Fahrzeug alles i.O. ist, bevor er los fährt.

Ich denke mal, daß es hier zu einer Schuldaufteilung zwischen der Geschädigten und den "Umhängern" kommen wird.

Die Tante wird wegen fehlenden Sorgalt eine Mitschuld kriegen, da gehe ich auch mal von aus.

Moin,

 

der Verursacher, der den Anhänger an ein fremdes KFZ nicht richtig ankuppelt, muß für den Schaden aufkommen, im Rahmen der Bautätigkeit der Firma wird hier wohl ggf die Betriebshaftpflicht eintreten.

Ich frage mich natürlich, wieso die Bauarbeiter so ein Blödsinn machen können.

 

In wieweit die FAhrerin des KFZ den falsch angekuppelten Anhänger bemerken hätte müssen (sie dachte wohl beim einsteigen, der Anhänger ist hinter ihrem KFZ abgestellt), muß wohl noch geklärt werden und kann nicht pauschal als Mitschuld angekreidet werden.

 

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