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Unfall auf Parkplatz in der Probezeit

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 20:55

Habe heute aus einer Parklücke rausgesetzt und bin einem von rechts kommenden Wagen in die Parade gefahren. Polizei ist nicht gekommen, habe die Schuld auf mich genommen. So weit so gut...in einem Monat ist meine Probezeit rum. Kommt da jetzt noch was?

Beste Antwort im Thema
am 14. Juni 2012 um 20:59

Nein.

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am 14. Juni 2012 um 20:59

Nein.

am 14. Juni 2012 um 21:02

Wo kein Richter, da kein Henker. Kommt nichts mehr. Versicherung oder Du wird den Schaden bezahlen - die Entscheidung liegt bei Dir - und gut ist.

Ist mir damals in der Probezeit auch passiert. Bin völlig dämlich an der Tanke rückwärts gefahren und dem Hintermann sein ohnehin verbeultes Auto mit etwas mehr Patina verziert. Der hat dann nen Batzen Kohle von der Versicherung kassiert und gut war.

Das ganze ist 1993 passiert. Denke nicht, dass sich da in der Zwischenzeit sonderlich etwas getan hat.

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 21:08

Puh, dann bin ich ja beruhigt. Obwohl denke ich mal die Fahrerin des anderen Wagens auch eine Mitschuld traf. Im leichten Schock hab ich aber dummerweise erst mal alles auf mich genommen. Na ja...um eine Erfahrung reicher.

Zitat:

Original geschrieben von Zlatorog

Habe heute aus einer Parklücke rausgesetzt und bin einem von rechts kommenden Wagen in die Parade gefahren. ...

Zitat:

Original geschrieben von Zlatorog

...Obwohl denke ich mal die Fahrerin des anderen Wagens auch eine Mitschuld traf....

Klär uns auf, wie sollte die Fahrerin eine Mitschuld haben, wenn du aus der Parklücke kommst?

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 21:22

Laut Google-Studium ist die Fahrbahn auf dem Parkplatz ja keine Vorfahrtsstraße und die Dame kam auch recht schnell rangefahren. Letzten Endes kenn ich mich hier aber mit den genauen Regeln nicht unbedingt aus.

am 14. Juni 2012 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von Zlatorog

Laut Google-Studium ist die Fahrbahn auf dem Parkplatz ja keine Vorfahrtsstraße und die Dame kam auch recht schnell rangefahren. Letzten Endes kenn ich mich hier aber mit den genauen Regeln nicht unbedingt aus.

...und du meinst du hast Vorfahrt wenn du aus einer Parklücke raus fährst!

Auf Parkplätzen gelten auch die öffentlichen Verkehrsregeln.

Meistens wird mit einem Schild an der Einfahrt darauf hingewiesen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Zlatorog

Laut Google-Studium ist die Fahrbahn auf dem Parkplatz ja keine Vorfahrtsstraße und die Dame kam auch recht schnell rangefahren.

Die Fahrbahn nicht - das würde aber eher gelten, wenn du ebenfalls auf einer Fahrbahn warst. Als Parkplatzherausfahrer hast du Vorfahrt zu gewähren...

Passiert ist Passiert, ihr habt es ja ohne die Grünen/Plauen geklärt, von daher...

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Zitat:

Original geschrieben von Zlatorog

Laut Google-Studium ist die Fahrbahn auf dem Parkplatz ja keine Vorfahrtsstraße und die Dame kam auch recht schnell rangefahren. Letzten Endes kenn ich mich hier aber mit den genauen Regeln nicht unbedingt aus.

...und du meinst du hast Vorfahrt wenn du aus einer Parklücke raus fährst!

Auf Parkplätzen gelten auch die öffentlichen Verkehrsregeln.

Meistens wird mit einem Schild an der Einfahrt darauf hingewiesen.

Wo sage ich, dass ich Vorfahrt habe? Ich habe doch schon geschrieben, dass mich ganz klar die Hauptschuld trifft, sonst hätte ich dort nicht direkt meine Schuld anerkannt. Es geht einfach darum, dass möglicherweise die andere Fahrerin eine (geringe) Mitschuld getroffen hat, da diese relativ schnell unterwegs war und anscheinend nicht schnell genug auf meine dumme Aktion reagieren konnte. Die Schäden sind an beiden Stoßstangen vorzufinden, bei ihr sind es nur Lackschäden, bei mir ist die Stoßstange ein Stück herausgerissen, so dass sie (wenn man das ganze rekonstruiert) auch mehr oder weniger in meinen Wagen reingefahren ist.

Das Lustige - auf Parkplätzen läuft tatsächlich manches anders. Aber wenn beim Verlassen der Parklücke ein Unfall passiert, dann müsste sich der Vorbeifahrende schon sehr falsch verhalten haben, damit er eine Mitschuld bekommt. Insofern: Beim nächsten Mal besser aufpassen.

am 14. Juni 2012 um 21:39

Mir ist im letzten Jahr auch so ein Hirni beim ausparken in die Seite gefahren.

Seine Versicherung musste ca. 4 Mille für die Reparatur blechen. 

 

 

 

 

@Zlatorog: Ich hoffe mal, dass Du kein Schuldeingeständnis unterschrieben hat. Dass könnte Stress mit der Versicherung geben. Auf jeden Fall melde dort den Unfall und lass die machen.

Für Deine Probezeit hat das keine Auswirkungen.

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 22:10

Habe nichts unterschrieben und der Fall ist schon an die Versicherung weitergegeben.

Auf Parkplätzen gilt doch afaik immer "erhöhte Sorgfaltspflicht", also auch für deine Unfallgegnerin?

Aber deine Versicherung wird das schon machen... Wenn du den Fall schilderst (Anhörungsbogen) und Schuld nicht eindeutig ist, dann würden die vermutlich entsprechend reagieren.

Die Schilder auf Parkplätzen " STVO..bla bla bla" sind meist nix wert da es sich um Privatgelände handelt.

Jeder ist immer wartepflichtig im Zweifelsfall,gegenseitige Verständigung ist das Zauberwort, es gibt unabwendware Ereignisse,eindeutige Ausschilderungen nacch der STVO sind zu beachten, aber sowas wie Vorfahrt kann man vergessen. Oft geht die Sache dann darauf hinaus das jeder seinen Schaden bezahlt, bzw. alles in einen Topf geworfen wird und dann geteilt.

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