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Werkstatt ATU verursacht Unfall und beansprucht meine Haftpflicht!

Themenstarteram 19. November 2011 um 21:00

Hallo,

im Mai habe ich meinen PKW zu ATU zum Ölwechsel gebracht, beim Rückwärtsfahren hat der Mechaniker in der Werkstatt ein Moped umgefahren (in meiner Abwesenheit). Der Schaden an meinem Fahrzeug wurde repariert (überlackiert, smart repair), Wertminderung usw. habe ich nicht erhalten. Jetzt im November meldet sich und meine Versicherung und fragt nach dem Haftpflichtschaden !! ATU hat weder von mir die Daten bekommen noch mich gefragt! Die Dame am Telefon versicherte mir, dass mir kein Nachteil entsteht, es sei eine Sache, die Versicherungen untereinander regeln. Jetzt bekomme ich Post, dass meine Versicherung den Schaden übernommen hat und dass mein Rabattretter in Anspruch genommen wurde, so dass ich keinen Schaden mehr frei habe, also beim nächsten Schaden hochgestuft werde. Ich bezahle extra mehr Beitrag für diesen Rabattretter und sehe natürlich nicht ein, dass dieser mir durch Schuld von ATU verlorengeht - im Ernstfall kann das erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Was tun - Schiedsstelle, Anwalt? Wie ist die Rechtslage?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. November 2011 um 20:27

Heute habe ich die Versicherung angerufen. Die erste Mitarbeiterin, die ich erreichte, schaute sich den Vorgang an und meinte sinngemäß, sie und die ATU-Versicherung würden den Schaden hälftig tragen, mein Vertrag würde belastet, aber ich könnte das Geld ja von ATU zurückholen. Ich habe protestiert, auf die Versicherungsbedingungen hingewiesen, wo ich u. a. gefunden habe: "Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn ... wir nur auf Grund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der

Ausgleichspflicht auf Grund einer Mehrfachversicherung Entschädigungen leisten" Nach Hinweis darauf, dass ich sämtliche Verträge kündigen werde, wurde ich weiterverbunden zu einer offensichtlich kompetenteren Mitarbeiterin. Sie meinte, es ist wohl unglücklich gelaufen. Bei jedem Schaden, egal welchem, wird der Vertrag zunächst automatisch belastet. Dieses Schreiben habe ich bekommen. Der Vertrag wird aber wieder entlastet, so dass ich wieder schadensfrei gestellt werde. Dieses Schreiben habe ich auf Wunsch auch gleich vorab per Mail bekommen, so dass der Vorgang jetzt geklärt ist. Hafi 545 hat also Recht gehabt mit dem Nichtbelasten des Vertrages bei Mehrfachversicherungsregress.

Sehr ärgerlich nur, dass die Versicherung es nicht gepackt hat, diesen Vorgang in einem einzigen Schreiben zu formulieren, es hätte mir viel Aufregung und ein vermiestes Wochenende erspart.

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Also, zuerstmal haftet natürlich ATU für den Schaden. Und zwar auch für einen evtl verlorenen SFR. Da Du nun eine Sondereinstufung hast, Rabattretter, ist die beim nächsten Wechsel der VS eh weg und Du wirst spätestens dann hochgestuft. Du musst nun alle Kosten, die dir entstanden sind, denen in Rechnung stellen.

Wertminderung, legt ein Gutachter fest und ich nehme mal an, es war keiner da. Wie alt ist das Auto überhaupt und von was für einem Wagen reden wir hier überhaupt?

Wer hat den Schaden überhaupt taxiert?

Warum Smartrepair? Ich habe prinzipiell nix dagegen, die Kosten so klein wie möglich zu halten, aber das liest sich irgendwie so, als ob Du erst nach erfolgter Rep. informiert wurdest?

Musst schon die ganze Geschichte erzählen, meine Glaskugel ist etwas milchig geworden ( muss wohl nen Serienfehler sein) :)

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

aber das liest sich irgendwie so, als ob Du erst nach erfolgter Rep. informiert wurdest?

das trau ich noch nichtmal ATU zu (zumindest nicht inkl. der information :> ).

Themenstarteram 19. November 2011 um 21:28

Das Auto ist ein Nissan Primera P12, Bj. 2003, ca. 90 000 km. ATU hat mir meinen Schaden bei Abholung gezeigt, 4 Wochen später einen Termin zum "Lackieren" gegeben, da das Auto dann nach ca. 4-5 Stunden fertig war, gehe ich von Smart Repair aus, sonst dauert es wohl länger. Darauf kommt es mir auch nicht an, da ich viel Stress habe, bin ich damit zufrieden gewesen. Mein Problem, was ich nicht hinnehmen kann, ist die Sache mit der Haftpflicht. Wie gehe ich vor, erst Anschreiben, wenn keine Reaktion, dann Schiedsstelle oder Anwalt? Kann ich die Anwaltskosten dann auch mit einklagen?

Ich denke mal, Wertminderung, gibts nicht mehr.

Du musst dir von deiner Versicherung, die zusätzlichen Kosten geben lassen. Inwieweit der Rabattretter da reinspielt, weiss ich allerdings nicht. Ich persönlich würde fodern, dass sie den Schaden von der Vers. zurückkaufen. Das sollte der gangbarste weg sein. Normalerweise ist es ein Unding, von ATU, den Schaden überhaupt bei deiner Vers. einzureichen. Zumal Du denen mit Smartrepair noch entgegengekommen bist. Schick denen doch einfach deine Forderungen, optional Rückkauf, per Einschreiben mit Fristsetzung. Danach kannst Du immernoch zum Anwalt gehen. Und ich denke, darauf wird es hinauslaufen.

Was in der Werkstatt passiert, regelt deren Betriebshaftpflich, deine VS hat nix damit zu tun. Normalerweise.

@Harry999:

Denen trau ich sogar noch ganz andere Sachen zu. Die haben ja doch eine recht eigenwillige Sicht der Dinge. Wer (mutmaßlich) ersatzteile verbauen will, gegen nicht def. Teile ...usw.

Das hört sich alles ziemlich abenteuerlich an.

So ein großes Unternehmen wie ATU müsste doch da Zusatzversicherungen bei der Betriebshaftpflicht haben, so dass die Kfz-Versicherung vom Kunde gar nicht tangiert wird. Auf Grund der Unternehmensgröße werden die Mitarbeiter pro Jahr wohl mehrere Unfälle verursachen, so dass ATU wohl entsprechend abgesichert sein wird.

Des Weiteren frage ich mich, für was die Versicherung überhaupt aufkommen soll. Da es um Deine Haftpflicht geht, kann es sich ja eigentlich nur um das Moped handeln. Da würde mich mal interessieren, ob es sich um ein fremdes Moped gehandelt hat oder ob das nicht so ein China-Roller war, der bei und von ATU zum Verkauf stand.

Themenstarteram 19. November 2011 um 21:47

Was für ein Moped es war, hat ATU mir nicht mitgeteilt. Da ich dachte, mit Abholung meines Autos wäre die Sache abgeschlossen, hat mich das auch nicht mehr interessiert - mein Gedanke war bloß weg hier und nie wieder ATU.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat die Vers. ohne Dein Wissen, und ohne Dich zum Schadenshergang befragt zu haben, einfach so reguliert?

Schwer vorstellbar.

Entweder ist da etwas ziemlich faul, oder Du verschweigst uns etwas.

Wenn Deine Angaben jedoch der Wahrheit entsprechen sollten, würde ich unverzüglich einen Anwalt aufsuchen.

Wieso sollst Du bzw. Deine Vers. für einen Schaden haften, welche ein ATU-Mechaniker auf deren Betriebsgelände verursacht hat?

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic

Wieso sollst Du bzw. Deine Vers. für einen Schaden haften, welche ein ATU-Mechaniker auf deren Betriebsgelände verursacht hat?

auch in diesem fall hat der geschaedigte doch die wahl ob er sich an (ich hoffe ich erinnere mich korrekt) an den fahrer, halter oder die VS (des fahrzeugs) wendet.

dann sollten dann allerdings ATU und die VS des schaedigenden fahrzeugs so einigen, dass der VN komplett aussen vor ist.

Themenstarteram 19. November 2011 um 22:28

Wie ich geschrieben habe, eine Dame von der Versicherung hat mich angerufen und gefragt, ob mein Auto bei ATU in diesen Vorfall verwickelt war, ich habe den Sachverhalt bejaht und war natürlich aufgebracht und habe nachdrücklich darauf hingewiesen, dass ich dafür nicht aufkomme, wenn ein Mechaniker in der Werkstatt einen Schaden verursacht. Sie hat mich beruhigt und mir versichert, ich habe keine Nachteile, wenn es in Obhut der Werkstatt geschieht, regeln die Versicherungen es untereinander (also wahrscheinlich die Betriebshaftpflicht von ATU und meine Versicherung, es gibt wohl so eine Vereinbarung unter den Versicherungen) aber MICH betrifft es nicht und meine Haftpflicht wird nicht in Anspruch genommen. Da es in anderen Bereichen solche Regelungen unter Versicherungen gibt, hat mich das überzeugt. Jetzt aber das Schreiben, in dem der Schaden mir zugeordnet wird und mir mitgeteilt wurde, dass mein Rabattretter damit aufgebraucht ist. Leider habe ich mir den namen der Frau nicht gemerkt.

die frage ist evtl auch ob es einfach zu einem finanziellen schaden gekommen ist.

im moment eigentlich nicht (den rabattretter betreffend).

hast du einen schadenfall in dem du den retter brauchst (zukuenftig) schon.

ob das eine rolle spielt? ...

Moin,

 

ob diese Sache im Rahmen der Betriebshaftpflicht gedeckt ist, da habe ich so meine Zweifel, normalerweise sind diese Art von Schäden über die Handel-Handwerkversicherung gedeckt. Z.B. auf der Probefahrt kann ja auch ein Unfall passieren.

 

Ob allerdings ATU für jede Filiale eine Handel-Handwerkvers. hat oder für alle Filialen einen Rahmenvertrag sei dahin gestellt, die dürfte dann nähmlich reichlich teuer werden.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

die frage ist evtl auch ob es einfach zu einem finanziellen schaden gekommen ist.

im moment eigentlich nicht (den rabattretter betreffend).

hast du einen schadenfall in dem du den retter brauchst (zukuenftig) schon.

ob das eine rolle spielt? ...

Beim Versicherungswechsel geht der Rabattretter ja auch oft unter; d. h., bei vielen Versicherungen wird der Rabattretter beim Wechsel nicht berücksichtigt, womit der Threadersteller dann doch die Lasten aus dem Schaden tragen müsste.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

ob diese Sache im Rahmen der Betriebshaftpflicht gedeckt ist, da habe ich so meine Zweifel, normalerweise sind diese Art von Schäden über die Handel-Handwerkversicherung gedeckt. Z.B. auf der Probefahrt kann ja auch ein Unfall passieren.

So ist es.

Das ist ein Fall für die Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es eine ATU Filiale gibt, die so etwas nicht hat. Das finanziele Risiko, das bei jeder Probefahrt droht, übernimmt doch keine einigermaßen vernünftige Werkstatt selbst.

 

Wenn ATU eine HuH Versicherung hat und diese den Schaden reguliert hat, kann und wird diese anschließend Regress bei Deiner Versicherung nehmen, da zum Unfallzeitpunkt das Risiko zweimal abgesichert war (sog. Mehrfachversicherungsregress gem. § 78 VVG).

 

Das ist legitim und nicht zu beanstanden.

 

Allerdings sind die Zahlungen, die Deine Versicherung aufgrund des Regresses vornimmt, normalerweise nicht vertragsbelastend.

 

Wenn sie es doch sind, hast Du entweder seltsame Versicherungsbedingungen, oder Deine Versicherung hat einen Fehler gemacht.

 

Daher würde ich dort noch einmal anrufen und mir den Sachverhalt nochmal erklären lassen.

 

Wenn es nur Regresszahlungen waren, sollten sie den Vertrag entlasten.

 

Kannst uns ja mal informieren, was dabei heraus kam.

 

Grüße

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

ob diese Sache im Rahmen der Betriebshaftpflicht gedeckt ist, da habe ich so meine Zweifel, normalerweise sind diese Art von Schäden über die Handel-Handwerkversicherung gedeckt. Z.B. auf der Probefahrt kann ja auch ein Unfall passieren.

Ob allerdings ATU für jede Filiale eine Handel-Handwerkvers. hat oder für alle Filialen einen Rahmenvertrag sei dahin gestellt, die dürfte dann nähmlich reichlich teuer werden.

Das sollte aber wohl nicht das Problem des TE sein.

Ansonsten muß ATU selbst haftbar gemacht werden.

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