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Werksgarantie - Werkstatt findet Fehler nicht :-/

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 7. April 2020 um 19:57

Guten Abend zusammen :)

Habe mir vor vier Monaten einen Golf 7 GTD von einem VW Vertragshändler gekauft. Das Fzg. hat noch knappe 2 Jahre Werksgarantie, da der Vorbesitzer die Garantieverlängerung erworben hat.

Seit einiger Zeit fällt sporadisch der Automatiklauf des Fensterhebers auf der Fahrerseite aus. Sobald das Fenster auf die obere und untere Nullposition gefahren wird, scheint sich das Steuergerät wieder zu kalibrieren und alles funktioniert - jedoch nur für ein paar Tage!

 

Dieser Mangel wurde bei der ortsansässigen VW-Werkstatt reklamiert. Das Ende vom Lied: Der Taster wurde getauscht, Mangel weiterhin vorhanden. Also nochmal ab in die Werkstatt: Diesmal musste ich mein Fahrzeug für 2 Tage zur "Fehlerdiagnose" vor Ort stehen lassen - getauscht wurde diesmal der komplette Motor. Leider ohne Besserung. :-(

Mir ist bewusst, dass ein defekter Automatiklauf kein erheblicher Mangel ist und eine Wandlung des KV ziemlich aussichtslos sein dürfte. Trotzdem frage ich mich, ob ich eine erfolglose Fehlersuche akzeptieren muss. Gerade in der Sommerzeit ist es nervig, dass sich das Fenster unkomfortabel per "Dauerdrücken" öffnen bzw. schließen muss.

Mit einem "wir können nichts mehr machen, damit müssen Sie nun leben" will ich mich einfach nicht abfinden...

Freue mich über eure Meinungen zu diesem Sachverhalt :)

VG

ViRo93

Beste Antwort im Thema

Du kannst unabhängig von der eher nicht erreichbaren Wandelung auf Beseitigung des Mangels klagen. Diese ist nämlich möglich. Wenn der Händler dann meint, dass es unverhältnismäßig teuer wäre, weil dann die Teilkabelbäume und Steuergeräte ausgetauscht werden müssten, dann kommst Du sogar zum Wandelungsanspruch. In dem Moment wird der Händler aber freiwillig in Wolfsburg nach technischer Werksunterstützung fragen oder seinen letzten Fachmann da ran setzen.

Technisch denke ich eher, dass das Steuergerät dieses Fensterhebers irgendwann durch ein Kontaktproblem die Spannung verliert und dadurch die Stromstärkewerte der Endpositionen für oben und unten aus dem Speicher fallen. Vermutlich ein Wackelkontakt oder ein defektes Verbraucherabschaltrelais. Sowas ist halt nur mit viel Zeit durch erfahrene Kfz-Elektriker zu finden. Sowas zeigt der Diagnosecomputer nämlich nicht als Fehler bzw. gar als Ursache an. Da muss nachgedacht und gemessen werden.

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Du kannst unabhängig von der eher nicht erreichbaren Wandelung auf Beseitigung des Mangels klagen. Diese ist nämlich möglich. Wenn der Händler dann meint, dass es unverhältnismäßig teuer wäre, weil dann die Teilkabelbäume und Steuergeräte ausgetauscht werden müssten, dann kommst Du sogar zum Wandelungsanspruch. In dem Moment wird der Händler aber freiwillig in Wolfsburg nach technischer Werksunterstützung fragen oder seinen letzten Fachmann da ran setzen.

Technisch denke ich eher, dass das Steuergerät dieses Fensterhebers irgendwann durch ein Kontaktproblem die Spannung verliert und dadurch die Stromstärkewerte der Endpositionen für oben und unten aus dem Speicher fallen. Vermutlich ein Wackelkontakt oder ein defektes Verbraucherabschaltrelais. Sowas ist halt nur mit viel Zeit durch erfahrene Kfz-Elektriker zu finden. Sowas zeigt der Diagnosecomputer nämlich nicht als Fehler bzw. gar als Ursache an. Da muss nachgedacht und gemessen werden.

Erneut reklamieren und vernünftige Reparatur verlangen.

Btw: Was ist an einem Scheibenantrieb so kompliziert dass die Werkstatt das nicht hinbekommt?

Themenstarteram 7. April 2020 um 20:22

@berlin-paul

Ja, deine Erklärung hört ich plausibel an. Es stimmt, die Fehlersuche beschränkt sich heutzutage oftmals auf "Fehlerspeicher auslesen" und "Komponente tauschen". Ultima Ratio ist dann die manuelle Fehlersuche...

@amdwolle

Naja, es wird leider kein Eintrag im Fehlerspeicher hinterlegt. Zudem lässt sich der Fehler zwar reproduzieren, folgt aber keiner Systematik. Wenn ich aber oft genug am Taster "hin und her spiele", tritt der Fehler ein...

Naja relevanten das schon das gesetzesrelevant, deswegen sollte der schon funktionieren.

Themenstarteram 7. April 2020 um 20:56

Zitat:

@Fladder schrieb am 7. April 2020 um 22:49:00 Uhr:

Naja relevanten das schon das gesetzesrelevant, deswegen sollte der schon funktionieren.

Im Ernst?:confused:

Hatte einen up! als Werkstattwagen und da gabs überhaupt keinen Automatiklauf.

Hallo @ViRo93

Das hier der verkaufende Händler in der Pflicht ist erklärt sich ja schon aus der Sachmängelhaftung aber wie hier behauptet gesetzesrelevant ist diese Funktion nicht .

Mfg Mario

Themenstarteram 7. April 2020 um 21:22

Hey Mario,

der verkaufende VW-Händler liegt ca. 100 km von mir entfernt, weshalb ich die Mängel (bisher 5 Mängel innerhalb von 4 Monaten) alle in der ortsansässigen VW-Werkstatt beseitigen ließ. Fairnesshalber muss ich auch sagen, dass die anderen 4 Mängel alle zu meiner Zufriedenheit gelöst wurden. Nur der Fensterheber scheint wohl etwas kniffeliger zu sein, da man hier offensichtlich mit Fehlerspeicher auslesen nicht weiterkommt.

Muss ich im Zweifelsfall der verkaufenden Werkstatt einen Ausbesserungsversuch einräumen? Oder gilt jede VW-Werkstatt als universelle VW-Vertretung?

Sofern du dich auf die Sachmängelhaftung beziehst kann der Händler darauf bestehen das der Mangel in seinem Haus beseitigt wird, erst nach 2 erfolglosen Nachbesserungen könntest du weitere Schritte in Erwägung ziehen .

Achte darauf wenn du den Wagen abgibst das du eine Kopie des Auftrag bekommst .

Viel Erfolg

MfG Mario

Themenstarteram 7. April 2020 um 21:46

Alles klar, werde den Händler mal kontaktieren und bzgl. dem weiteren Vorgehen nachfragen.

Wenn ich solche Berichte lese bekomme ich so einen Hals, die mich gleichzeitig an längst vergangene und nicht wieder gekommenen Erfahrungen errinnern.

VW ist eine der größten Fahrzeughersteller die für ihr Vertragshändler ausgezeichnete Schulung anbietet.

Wenn die Mitarbeiter der Vertragshändler diese Schulungen regelmässig besuchen lernen die Mechaniker / die Meister die Schule und die Dozenten kennen und wissen anschließend ganz genau wohin sie sich wenden müssen wenn es nicht alltägliche Probleme gibt.

Punkt.

Probleme und die, die nicht alltäglich sind sammeln sich beim Techn. Kundendienst der von jedem Vertragshändler telefonisch um Hilfe gebeten, angerufen werden kann. Und ganz sicher werden die Probleme auch an die Werks - Schulung weiter gereicht.

Punkt.

So weit zur Info.

Wenn wie bei dir anscheinend unlösbare Probleme auftauchen, liegt es an dir dich vor den Schreibtisch des Kundendienstberaters zu setzen und im klar zu machen wie und dass das Problem an deinem Fahrzeug - Morgens gebracht - Abends abgeholt - dann kein Problem mehr ist.

Obe die (beim Techn. Kundendienst von VW oder vom Hersteller des Seitenscheibenmotors) per Hubschrauber einen Techniker einfliegen lassen, das kann nicht dein Problem sein.

Punkt.

Mach mal und halte uns auf dem Laufenden.

MfG kheinz

Naja, es wird immer wieder Situationen / Probleme geben die nicht im ersten Anlauf beseitigt werden können aber ob das von dir empfohlene Auftreten dem Service Berater gegenüber der Sache dienlich ist möchte ich stark anzweifeln ;)

Der Ton macht die Musik .

Mfg Mario

Themenstarteram 7. April 2020 um 22:43

Naja, gebe euch beiden irgendwo Recht...ist halt das Dilemma: tritt man zu forsch auf, hat man es sich schnell auf der menschlichen Ebene verscherzt. Leider ist es aber oft auch so, dass man erst dann ernstgenommen wird, wenn die Tonalität nicht mehr ganz "love is all around" mäßig wird...ist ein schmaler Grat, bei dem auch eine gewisse Lebenserfahrung und Menschenkenntnis eine Rolle spielen.

Aber ich möchte hier auch keine Grundsatzdiskussion über die richtige Kommunikationsart starten. Ich habe hier schon mal einige Anhaltspunkte zum weiteren Vorgehen erhalten. Vielen Dank dafür!

Zitat:

@ViRo93 schrieb am 7. April 2020 um 22:56:56 Uhr:

Zitat:

@Fladder schrieb am 7. April 2020 um 22:49:00 Uhr:

Naja relevanten das schon das gesetzesrelevant, deswegen sollte der schon funktionieren.

Im Ernst?:confused:

Hatte einen up! als Werkstattwagen und da gabs überhaupt keinen Automatiklauf.

Wenn es keinen Automatiklauf gibt dann ist es nicht gesetztesrelevant da hier kein Einklemmschutz gelten muss. Dieser ist nur bei Automatiklauf vorgeschrieben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. April 2020 um 22:09:58 Uhr:

Du kannst unabhängig von der eher nicht erreichbaren Wandelung auf Beseitigung des Mangels klagen. Diese ist nämlich möglich. Wenn der Händler dann meint, dass es unverhältnismäßig teuer wäre, weil dann die Teilkabelbäume und Steuergeräte ausgetauscht werden müssten, dann kommst Du sogar zum Wandelungsanspruch. In dem Moment wird der Händler aber freiwillig in Wolfsburg nach technischer Werksunterstützung fragen oder seinen letzten Fachmann da ran setzen.

Technisch denke ich eher, dass das Steuergerät dieses Fensterhebers irgendwann durch ein Kontaktproblem die Spannung verliert und dadurch die Stromstärkewerte der Endpositionen für oben und unten aus dem Speicher fallen. Vermutlich ein Wackelkontakt oder ein defektes Verbraucherabschaltrelais. Sowas ist halt nur mit viel Zeit durch erfahrene Kfz-Elektriker zu finden. Sowas zeigt der Diagnosecomputer nämlich nicht als Fehler bzw. gar als Ursache an. Da muss nachgedacht und gemessen werden.

Hervorhebung von mir.

Dies ist offensichtlich nichts für einen "08/15-Mechatroniker"!

Wahrscheinlich muss der VW-Händler dieses Problem z.B. von einer Bosch-Werkstatt

lösen lassen? :)

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