Werbung am Auto. WOHIN?

BMW 3er E46

Hi Leute,
 
muss aus geschäftlichen Gründen mir im Januar Werbung meiner Firma auf´s Auto machen lassen. Stellt sich jetzt nur die Frage, wohin mit dem Zeug.
 
Hab inzwischen einen Entwurf von unserer Werbefirma erhalten (Anhang) allerdings konnte ich mich damit noch nicht so wirklich anfreunden. 🙁
 
Vielleicht habt Ihr ja noch ne Idee wo ich die Werbung hinmachen könnte.
 
MfG
Markus

42 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mark5378



Zitat:

Original geschrieben von MadDStylezz


 
hmmm sorry das ich das jetz so sage.. aber wenn ich son aufkleber auf nem auto sehn würde würde ich denken das ist der hausmeister oder so...
 
So isses im Endeffekt ja auch 😁

Ach nö ich fang jetzt nicht schon wieder an meinen Beruf zu erklären... Ich bin kein Hausmeister!

Berufsordnung für den Verwalter von Haus-, Grund- und Wohnungseigentum

Der Verwalter von Haus-, Grund und Wohnungseigentum hat einzeln und als Mitglied seines Berufsstandes die Verantwortung für einen entscheidenden Einfluss auf die Erhaltung, Pflege, Bewirtschaftung und die Wertentwicklung des ihm anvertrauten Grundbesitzes. Das ihm gewährte besondere Vertrauen hat er durch sein Verhalten und dasjenige seiner Mitarbeiter jederzeit zu rechtfertigen und dabei die Prinzipien und die Ziele seines Berufsstandes zu wahren.

Der Verwalter hat die von ihm beruflich Übernommenen Aufgaben nach bestem Wissen und Können mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft zu erfällen.

Der Verwalter hat bei seiner Tätigkeit die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und die wohlverstandenen Interessen seiner Auftraggeber zu wahren und dabei stets zu berücksichtigen, dass er in treuhänderischer Funktion Sachwalter fremden Vermögens ist.

Der Verwalter bietet seine Dienste nach kaufmännischen, existenzsichernden Grundsätzen nur zu einer leistungsgerechten Vergütung an. Den Umfang seiner Dienste und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten soll er umfassend detailliert und nachvollziehbar in einem schriftlichen Verwaltervertrag niederlegen.

Der Verwalter hat zur ordnungsgemäßen und effektiven Erfüllung seiner Aufgaben ständig im Rahmen geeigneter Fortbildungsma?nahmen für sich und seine Mitarbeiter die aktuelle Rechtsprechung, die Entwicklung der Bautechnik sowie die seinen Berufsstand betreffenden öffentlichen Verlautbarungen zu verfolgen, sein Fachwissen zu erweitern und seinen Auftraggebern die gewonnenen Erkenntnisse bei Bedarf zu vermitteln.

Der Verwalter soll mindestens zweimal im Jahr an geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen wie Fachveranstaltungen oder Seminaren teilnehmen. Der Verwalter hat uneingeschränkt das Vermögen seiner Auftraggeber von seinem eigenen und dem Vermögen anderer getrennt zu halten.

Der Verwalter hat für sich und seine Mitarbeiter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abzuschließen und über deren Art und Umfang bei Vertragsabschluß seinen Auftraggebern und/oder den für ihn existierenden berufsständischen Organisationen sowie auf Verlangen Auskunft zu erteilen.

Der Verwalter darf keinerlei Zuwendungen annehmen, die ihm im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglich übernommener Pflichten angeboten werden, und solche insbesondere nicht verlangen. Er darf sich keine unzulässigen mittelbaren oder unmittelbaren Vorteile aus seiner Verwaltertätigkeit verschaffen.

Der Verwalter hat sich kollegial zu verhalten, fair und sachlich im Wettbewerb mit seinen Mitarbeitern. Sein Leistungsangebot hat er bei Bewerbungen vollständig und transparent darzulegen; eine etwaige Beteiligung an anderen Unternehmen, sei sie wirtschaftlich oder rechtlich bedingt, hat er auf Anfrage darzustellen, soweit eine Interessenkollision als möglich erscheint, ebenso sonstige vertragliche Bindungen im Bereich der Bau- und Wohnungswirtschaft.

Bei Beendigung seines Amtes hat der Verwalter die Verwaltungsunterlagen einschließlich der Konten seinem Nachfolger unverzüglich herauszugeben und erforderliche Auskünfte zeitnah zu erteilen. Auf ablaufende Fristen, etwa Verjährungsfristen, hat er unaufgefordert hinzuweisen.

Streitigkeiten unter den Verwaltern sollen gütlich geregelt werden. Auf Antrag ist der Vorstand des zuständigen Verbandes um Vermittlung zu ersuchen.

hab ja nicht gesagt dass DU ein Hausi bist 🙂

Ja schon klar aber wenn Du wüsstest wie oft ich das gefragt werd....... 😉 

Zitat:

Original geschrieben von markus1986_KF


Ja schon klar aber wenn Du wüsstest wie oft ich das gefragt werd....... 😉

Ich kanns mir vorstellen. Naja muss man durch...

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Also aufm Lack würd ichs mir echt überlegen...nicht das du dann mal wirklich die Umrisse drauf hast 😰

Gruß
robson

Wenn das dein Privatauto ist, dann würd ich es nur unter einen extrem sehr großen sich jährlich wiederholendem Obolus dadrauf machen lassen. Oder mich einfach weigern. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke eine Verpflichtung im Anstellungsvertrag Werbung am Privateigentum machen zu lassen ist doch eher zweifelhaft. Sonst kommen Arbeitgeber noch auf die Idee alle deine Klamotten mit Bügelbildern auszustatten und die Fasade deines Hauses mit dem Logo zu versehen xD. Anders wäre es natürlich, wenn das dein Dienstwagen ist. Dann wäre es sehr freundlich von deinem Chef, dass du dir die Position aussuchen kannst. Falls nicht, soll er dir halt nen Dienstwagen hin stellen. Den kann er dann mit Aufklebern beflastern, bis kein Lack mehr zu sehen ist xD.
Ein anderer Kompromiss wäre noch, wenn dir der Arbeitgeber als Gegenleistung die Lackierung des ganzen Karosserieteils, wo der Aufkleber drauf ist zu erstatten, falls du mal die Firma verlassen solltest :P

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wenn das dein Privatauto ist, dann würd ich es nur unter einen extrem sehr großen sich jährlich wiederholendem Obolus dadrauf machen lassen. Oder mich einfach weigern. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke eine Verpflichtung im Anstellungsvertrag Werbung am Privateigentum machen zu lassen ist doch eher zweifelhaft. Sonst kommen Arbeitgeber noch auf die Idee alle deine Klamotten mit Bügelbildern auszustatten und die Fasade deines Hauses mit dem Logo zu versehen xD. Anders wäre es natürlich, wenn das dein Dienstwagen ist. Dann wäre es sehr freundlich von deinem Chef, dass du dir die Position aussuchen kannst. Falls nicht, soll er dir halt nen Dienstwagen hin stellen. Den kann er dann mit Aufklebern beflastern, bis kein Lack mehr zu sehen ist xD.
Ein anderer Kompromiss wäre noch, wenn dir der Arbeitgeber als Gegenleistung die Lackierung des ganzen Karosserieteils, wo der Aufkleber drauf ist zu erstatten, falls du mal die Firma verlassen solltest :P

100% ack. Unterschreibt man inzwischen sowas, nur um in D den Job zu behalten???

Alex (der seine eigenen Erfahrungen und Meinungen zu Hausverwaltungen hat und sich daher vorstellen kann, dass der Chef die Paragraphen gerne dehnt)

...die Tatsache, dass der Markus nunmal zugestimmt hat, Werbung umherzufahren, steht doch garnicht zur Debatte. Er wird sich schon was dabei gedacht haben, außerdem gibts ja nen EUR dafür...

Wer nun für wie viel Geld welche Werbung auf seinem Auto spazierenfahren möchte, sollte in nem eigenen Fred geklärt werden... 😉

Wenn ich mich für ne Stelle entscheiden müsste, wärs wohl auch der Platz, wo normalerweise "316i" (oder auf der Fahrerseite an der gleichen Stelle) steht.

Gruß
Jan

Zitat:

Original geschrieben von jan.th


...die Tatsache, dass der Markus nunmal zugestimmt hat, Werbung umherzufahren, steht doch garnicht zur Debatte. Er wird sich schon was dabei gedacht haben, außerdem gibts ja nen EUR dafür...
 
Wer nun für wie viel Geld welche Werbung auf seinem Auto spazierenfahren möchte, sollte in nem eigenen Fred geklärt werden... 😉
 
Wenn ich mich für ne Stelle entscheiden müsste, wärs wohl auch der Platz, wo normalerweise "316i" (oder auf der Fahrerseite an der gleichen Stelle) steht.
 
Gruß
Jan

AMEN!!! Jan ich seh schon Du verstehst mich 🙂

Hab heut schon mit meinen Chefs gesprochen und die sind mit der Werbung am Kofferraumdeckel ebenfalls beide einverstanden. Warte jetzt nur noch auf den Entwurf der Druckerei.

Vielen Dank Euch allen für Eure (meist) sinnvollen Beiträge 😉

MfG

Markus

Na dann passt ja alles! 😉 Was solls, so ein blöder Aufkleber, den siehst du doch von innen eh nicht und das Auto wird deshalb auch nicht spürbar langsamer. 😉

Gruß
Jan

Ganz im Gegenteil... Durch Aufkleber fährt das Auto doch schneller oder wieso kleben sich sonst so viele Tribals und/oder Flammen drauf? 😉
 
Deinen Spatz hab ich auch geändert...
 
MfG
Markus

Wir wußten wohl nicht, dass er generell nichts gegen Aufkleber auf dem Auto oder Sorgen um den Lack hat. Von daher scheint ja das Problem gelöst zu sein und der Aufkleber kann bestellt und auf die Heckklappe geklebt werden =)
Aber bitte jetzt nicht zum Raser werden, wegen der Mehrgeschwindigkeit 😁

Kauf dir lieber einen Zweitwagen als mit so nem scheiß rumzufahren. 😉
Wärs wenigstens ne coole Marke, dann ginge es ja gerade noch so.

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