Welche Felgen passen

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hi

also ich hab mir auch einen Golf bestellt, 17 Zoll Siena Felgen

würd gerne jetzt 18 Zöller draufmachen. Geht das? auf muss ich achten? Einpresstiefe oder auf was sonst?

Danke

chris

Beste Antwort im Thema

Die Felgengröße ob 17/18/19 Zoll ist erstmal egal da sich der Abstand zum Radkasten nicht verändert da das Rad oben und unten ja größer ist. Sogar 20 Zoll passen drunter.

Worauf man achten sollte ist die Felgenbreite und die ET ! 7x und 7,5 x sind standard. 8x passt auch. Ab 8,5x oder 9x sollte man auf ET achten.

Lochkreis und anbindung sind natürlich Fahrzeugspezifisch. Also beim Golf 5/112! Sprich 5 Bohrlöcher mit 112.er Rundplatte. Wenn ihr also eine BMW Felge fahren wollt geht das nicht da der BMW 5/120 Hat. Da helfen nur Adapterplatten.

Hier mal ein Beispiel: Felge 8x18 ET 45

8 x ist die Felge breit
18 Zoll ist der Durchmesser
45 ist die ET

Die Felgenbreite und die ET spielen eine wichtige Rolle. Schaut man von oben auf die Felge und nimmt die Mitte dann ist das ET 0.
Von der Stelle wo man die Felge anschraubt bis zur Mitte wird die ET gemessen. Also hier 45mm. Verkleinert oder vergrössert man diesen Wert.... also ET 35 oder ET 50 rückt die Felge je nachdem weiter nach aussen (Kotflügel) oder nach innen (Radkasten). Eine niedrige ET (35) steht als viel weiter raus als eine ET (50) ... hoffe ihr könnt mir bildlich folgen...😉

Wenn ihr also eine breite Felge 8,5x oder 9x fahren wollt geht das nur mit einer hohen ET z.B. 50.
Optimal für den 6.er Golf ist eine breite von 8 mit einer ET zwischen 42 - 51. Egal welche Grösse (18/19oder sogar 20 Zoll)

Felgen werden meistens in verschiedenen ETs produziert. Achtet also immer auf die ET. Beispiel.

Ich wollte eine 8,5 x 19 ET 35 Felge für meinen 6.er haben. Aufgrund der breite von 8,5 und der niedrigen ET 35 steht das Rad über die Kotflügelkante raus. Da wird der TÜV meckern. Diese Kombination ist allerdings machbar wenn ihr an euer Auto hand anlegt. Die Radkästen müssen gebördelt werden bzw. die Kotflügel müssen gezogen werden. Wenn man dann auch noch das Auto tiefer legen möchte hat man das Problem das es evtl. schleifen wird wenn man mal mit 2 oder 3 Mädels und ner Kiste Bier im Kofferraum fahren will. 😁

Der Reifen spielt soweit keine Rolle. Für jede Felge ist die Reifengröße dann sowieso vorgeschrieben. Das ergibt sich dann aus dem Tüvgutachten. Bei meinem Beispiel könnte ich auf der Felge 215 oder 225 oder 235-35-19 fahren.

so...hoffe ich konnte euch ein wenig helfen.

Gruss
Pfeiffer

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Ich will mir einfach keine Winterfelgen kaufen müssen umd wenn ich Felgen zuhause habe und diese passen würden könnte ich viel Geld sparen.

Zitat:

und diese passen würden könnte ich viel Geld sparen.

Wenn die ET im grünen Bereich liegt, sollte es mit einer Traglastbescheinigung (für die Räder) von AUDI keine Probleme mit der TÜV-Abnahme geben.

Felge heißt Pro Line PG
Abmessungen: 5 x 112 und 8 x 18
ET 35
Shadow Chrom
Reicht das?

Zitat:

Felge heißt Pro Line PG
Abmessungen: 5 x 112 und 8 x 18 ET 35

Dann hast du ja auch ein Gutachten zu den Rädern.

Lies dir mal ganz genau die

K

arosserie-Auflagen durch.

Ansonsten: Gutachten und ABE

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Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

Felge heißt Pro Line PG
Abmessungen: 5 x 112 und 8 x 18 ET 35

Dann hast du ja auch ein Gutachten zu den Rädern.
Lies dir mal ganz genau die Karosserie-Auflagen durch.

Ansonsten: Gutachten und ABE

Erstmal Danke. Aber ich als Laie in diesem Gebiet kann mit dieser Infomation eher wenig anfangen. Also kann ich diese Felgen draufmachen ohne irgendwas zu verändern oder würde es reichen so Gummispurverbreiterungen raufzukleben oder vieleicht gibt es die auch zum stecken?

Zitat:

Original geschrieben von Sebastian1994Sky



Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2


Dann hast du ja auch ein Gutachten zu den Rädern.
Lies dir mal ganz genau die Karosserie-Auflagen durch.

Ansonsten: Gutachten und ABE

Erstmal Danke. Aber ich als Laie in diesem Gebiet kann mit dieser Infomation eher wenig anfangen. Also kann ich diese Felgen draufmachen ohne irgendwas zu verändern oder würde es reichen so Gummispurverbreiterungen raufzukleben oder vieleicht gibt es die auch zum stecken?

Gummispurverbreiterungen werden nicht reichen ... (Und sehen Sche...e aus 😉 )

Bei der gängigsten Reifengrösse 225/40 gibt es folgende reifenspezifische Punkte:

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten
(100mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube
ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter Radmitte
um 10mm aufzuweiten.

Allgemeine Auflagen:

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.

A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Danke für die ganzen Antworten. Aber kurz zusammengefasst: Ohne Veränderungen an der Karosserie kann ich mir das ganze in die Haare schmieren? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Sebastian1994Sky


Danke für die ganzen Antworten. Aber kurz zusammengefasst: Ohne Veränderungen an der Karosserie kann ich mir das ganze in die Haare schmieren? 🙂

ja, kannst du. 😉

eine 8x18"-felge mit ET45 und 225er reifen schließt bündig mit dem radbogen des Golf ab.
deine ET35-felge würde demnach 10mm vorstehen.
davon abgesehen dass sowas nicht unbedingt ein optischer leckerbissen ist, wird der TÜV ebenfalls die nase rümpfen.

in verbindung mit einer tieferlegung schleift das ganze ohne bearbeitung der radhäuser sowieso. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Fox906bg



eine 8x18"-felge mit ET45 und 225er reifen schließt bündig mit dem radbogen des Golf ab.
deine ET35-felge würde demnach 10mm vorstehen.

die schließt aber doch nur bündig ab an der vorderachse, oder?

hab ich dann an der hinterachse nicht noch jede menge luft? bei meinem vancouver sportpaket ist es zumindest so das noch ca eine gefühlte handbreit platz ist bis es bündig abschließen würde. da man bei der tieferlegung ab werk einen anderen sturz auf der hinterachse eingestellt bekommt wirkt das ganze noch extremer.

Zitat:

Original geschrieben von ToXiC84


die schließt aber doch nur bündig ab an der vorderachse, oder?
hab ich dann an der hinterachse nicht noch jede menge luft? bei meinem vancouver sportpaket ist es zumindest so das noch ca eine gefühlte handbreit platz ist bis es bündig abschließen würde. da man bei der tieferlegung ab werk einen anderen sturz auf der hinterachse eingestellt bekommt wirkt das ganze noch extremer.

mit ET45 schließt das rad vorne bündig ab, hinten ist natürlich noch luft, z.b. für 5mm spurplatten.

ET35 an der HA ginge sich ev. gerade so aus, an der VA stehts aber deutlich vor.

auch sollte man den montierten reifen beachten!
unter den einzelnen herstellern ergeben sich unterschiede in der baubreite von einigen mm!
(so ist z.b. ein 225er Dunlop nicht genauso breit wie ein 225er Michelin usw...)

Hallo liebe golf 6 gemeinde....

seit ca. einem monat fahre ich nun meinen Golf 6 Highline (2.0 Tdi mit 110PS).
Da ich sicher die ein oder andere frage haben werde, dachte ich mir, es kann nicht schaden, sich diesem forum anzuschliessen!!

und nun ist es soweit:
also, mein voriges auto war ein Passat Variant 2.0 TDI (06/2008) auf welchem ich
MAM 7 in 8x17 mit ET 45 und 225/45/17 Dunlop Sport Maxx RT reifen montiert hatte...
Da es gravierende Mängel mit dem Fahrzeug gegeben hatte (Tachomanipulation) habe ich es dem Händler zurück gegeben und
habe somit die komplette Garnitur herumliegen.

Da die Reifen und Felgen in einem absoluten Topzustand sind, würde ich diese natürlich gerne weiter verwenden.

Nun zu meiner Frage: Ist es ohne weiteres möglich diese Felgen so wie oben beschrieben auf
meinem Golf 6 zu verwenden??

Ich hab zwar das Gutachten dazu wo einzig 2 Punkte K1a und K2b aufgelistet sind, aber daraus werd ich nicht richtig schlau...muss ich wirklich was an der karosserie ändern?

Kann mir hier irgendjemand weiterhelfen oder hat jemand diese Dimension montiert???

Besten Dank im Voraus!!!

Zitat:

Nun zu meiner Frage: Ist es ohne weiteres möglich diese Felgen so wie oben beschrieben auf
meinem Golf 6 zu verwenden??

ganz energisches nein.

Zitat:

Ich hab zwar das Gutachten dazu wo einzig 2 Punkte K1a und K2b aufgelistet sind, aber daraus werd ich nicht richtig schlau...muss ich wirklich was an der karosserie ändern?

1. ist dein jetziger Golf in dem Gutachten mit den Reifen eindeutig aufgelistet?

Wenn ja, kannst du die Felgen/Reifen prinzipiell verwenden, wirst aber mit Sicherheit etwas am Auto ändern müssen (was, steht im Gutachten), dieses vom TÜV begutachten lassen müssen und zusätzliche Einträge in die Fz-Papiere machen lassen müssen.

So "ohne weiteres" geht es daher nicht.

Danke für die schnelle antwort.
Ich habs mir ja fast schon gedacht....naja, bleibt nichts anderes übrig als
die felgen ins netz zu stellen und zu verkaufen.... 😠

die felgen passen rein von der dimension her sehr wohl am Golf.
und es muss NICHTS an der karosserie gemacht werden. 😉

nur muss im gutachten halt der Golf 6 aufgelistet sein, damit du sie problemlos eintragen kannst.
ist dies nicht der fall, läuft das ganze halt über eine einzelabnahme.
sollte jetzt aber nicht das große problem darstellen, da zumindest die achslasten schonmal locker eingehalten werden. (der Passat ist ja schwerer)

am besten erkundigst du dich aber mal beim TÜV, zeigst ihnen das gutachten und dann weiss man mehr. 🙂

Der Golf 6 ist im Gutachten aufgelistet, einzig mit diesen 2 Auflagen:

K1a:
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b:
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Ich will aber nichts an der Karosserie ändern und genau das interpretiere ich aus diesen beiden auflagen!
oder liege ich da falsch?

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