Waschanlage großer Schaden

BMW X3 G01

heute war ein Raben schwarzer Tag für mein 1 Monat jungen X3 , hab grad mal 1900km.
laut vorsichtiger Schätzung meiner BMW Werkstatt beläuft sich der Schaden auf ca.20.000€,
was mit BMW noch geklärt werden muss ob die oberer Querstrebe wo die Windschutzscheibe aufliegt gerichtet werden kann, da es sich um ein tragendes Sicherheitsteil handelt , Spengler ist sicher das dieses Teil auch eingedrückt hat, dann dürfte das Auto ein Totalschaden sein, mal schauen was BMW vorgibt.

Ursache für den Schaden war die große Seitenbürste die sich über die Front bis nach hinten über das Auto zog.
Beschädigungen
Dach von Vorne bis hinten eingedrückt, Windschutzscheibe, Motorhaube ist ein wellental, Heckklappen, auf den Bilder sieht man nicht so gut die Beschädigung der Motorhaube und Heckklappe.

Schaden
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Zitat:

@picknicker197! schrieb am 12. März 2020 um 15:40:48 Uhr:


Und Deine Frage ist es jetzt...?

Muss es eine Frage geben? 🙄
Darf man nicht einfach berichten?

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Zitat:

@harald335i schrieb am 13. März 2020 um 12:53:03 Uhr:


Ich bin das exemplarische Beispiel. Wenn in deiner Front auf knapp 80cm Höhe die Felgenreinigungsbürste im Scheinwerfer hängt und insgesamt 4500,00€ Schaden verursacht, bis du dir ziemlich sicher, dass das der Betreiber der Waschanlage ersetzen muss. War aber nicht so, man berief sich auf die ordnungsgemäße Wartung der Anlage und dem Risiko des Nutzers, dass hier auch was beschädigt werden kann, bei mir halt eine fehlerhafte Lichtschranke. Natürlich hätte ich da im Nachgang die VK mit einsetzen können, aber nach 4 Jahren Prozessdauer war dies nicht mehr möglich. Ob hier die VK gleich am Anfang eingesprungen wäre, wurde damals von meinen Anwälten bezweifelt, da ja der Fall eindeutig war, wir haben uns daher entschieden, es erst einmal selbst zu bezahlen. Mir geht es nur darum, solche Fälle sehr ernst zu nehmen, gerade was Beschädigungen in Waschanlage betrifft.
Beim TE ist das Problem ja nicht gegeben, er hat ja schon die Zusage zur Regulierung.

Danke!
Verstehe was/wie Du das meinst und ja, das ist eine Konstellation die passieren kann.
Ich frage mich, ob man den Schaden der VK, unter Vorbehalt einer Regelung gegenüber 3ten, melden kann um so einer Verjährung der Ansprüche entgegen zu wirken...
Anyway - das sind juristische Feinheiten, die individuell und Fallabhänging sind und den Rahmen des Forums sicherlich sprengen wird

Sehe ich genauso, es ist von Fall zu Fall zu bewerten.

Habs grad für D nochmal geprüft. Gegenüber der Vollkasko hat man einen Regulierungsanspruch. Er kann nicht auf den Waschanlagenbetreiber verweisen.
Der Versicherer könnte versuchen, bei dem Waschanlagenbetreiber zu regressieren. Es bleibt aber seine eigene Entscheidung. Der VN wird zurückgestuft, außer der Regress ist zu 100% erfolgreich.

Nur weil die Lichtschranke ausfällt, bedeutet das nicht, dass ein Verschulden beim Waschanlagenbetreiber vorliegt. Wenn 1 Woche vorher die Wartung war, und an der Lichtschranke kein Fehler verblieb, fehlte am Verschulden. Dann auch keine Haftung...

Zitat:

@m.tobatz schrieb am 13. März 2020 um 13:27:35 Uhr:


Intensivwaschprogramm sozusagen. Interesse halber: du schreibst, deine VK stuft dich nicht zurück? Weil du ein besonders lieber Bub bist oder einen Tarif mit Rabattschutz hast?

Nein nicht weil ich ein lieber Bub bin sonder weil ich die Kaskovariante ohne SB und Umstufung gewählt habe, kostet aber auch mehr wie eine Kasko mit SB und umreihung, und ja das gibt es in Österreich

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Okay, die Teilkasko habe ich auch ohne SB, ich wüsste gar nicht, ob es in Dtl. überhaupt eine Vollkasko ohne SB gibt!? Bei meinen bisherigen Versicherungen waren 300 SB immer das Minimum in der VK.
Und bzgl. Umstufung, das müsste bei uns dem "Rabatt-Retter" entsprechen. Funktioniert aber auch nur, solange man bei der gleichen Versicherung bleibt.

in Österreich gibt es Variante Vollkasko mit SB und Umreihung inkl. ein Freischaden gültig für ein Schaden in der Kasko, heißt SB muss bezahlt werden und keine Umreihung 1einmalig jeder weiterer Schaden in der Kasko ist dann mit SB und Umreihung

meine Variante ohne SB und Umreihung egal ob 1 oder 3 Schäden kein SB keine Umreihung, allerdings hab auch ich einen Freischaden der gilt dann für die Haftpflicht da gibt es immer eine Umreihung wenn man an dritte eine Zahlung leisten muss , aber mit dem Freischaden wird dann auch da nicht zurück gestuft und das beste ist man kann den Freischaden für einmalig 30€ nachkaufen und gilt für den nächsten Schaden

Alles jetzt sehr österreichisch, in Deutschland würde das ausschließlich die Vollkaskoversicherung regulieren, unter welchen Bedingungen auch immer. Eine Rückstufung würde immer erfolgen, es sei denn, man hat diesen legendären
Schadensfreiheitsrabatt, wo einmalig ein Schaden ohne Rückstufung reguliert wird. Mindest-SB sind im Regelfall 300,00 €, können aber auch 1000,00€ sein.

Ist müßig über Versicherung zu diskutieren es gibt verschiedene Varianten und Bedingungen sind auch unterschiedlich bei jeder Versicherung.

war grad noch beim Waschanlagenbetreiber um zu fragen ob nun ein Fehler vom Techniker gefunden wurde, darauf hin Antwort kein Fehler, ich bin an dem Schaden selber schuld da ich angeblich in der Waschanlage selbstständig gefahren sein muss anders sei das nicht möglich , glaub war jetzt schon sicher seit es die Waschstraße gibt an die 100 mal dort meine Fahrzeuge waschen man könnte sagen Stammkunde, somit wird vorab definitive eine Ablehnung der Haftpflichtversicherung kommen da der Betreibe das so der Versicherung melden wird, somit wird der Schaden halt über die Kaskoversicherung abgerechnet.
so kann man natürlich die Anzahl der Schäden auch gering halten.

auf die Erklärung bin ich noch gespannt warum die verbauten Sensoren die den Gegendruck und Neigung der Bürste messen und dann eigentlich die Maschine ausschalten wenn überschritten wird, vielleicht hab ich sie Tod gefahren damit ich eine neue Lackierung für mein neues Auto bekomme.

Jetzt kenne ich mich mit dem Haftungsrecht im Staate Österreich nicht aus, würde jedoch ähnliche Regelungen analog des deutschen BGB annehmen.
Und hier wäre zu vermuten, dass die Regulierung durch die Kaskoversicherung ebenfalls der richtige Weg ist. Der Gesetzgeber sieht für den Betrieb von Waschanlagen keine Gefährdungshaftung vor, sondern eine Verschuldenshaftung. Damit wäre der Betreiber haftbar zu machen, wenn dieser den Schaden (grob) fahrlässig (z.B. durch unterlassene Wartungen) oder vorsätzlich (wissentliche Inbetriebnahme der defekten Waschstraße) zu Verantworten hat und nicht allein aus dem Betrieb eben dieser Waschanlage. Die Beweislast liegt dabei beim Geschädigten.
Bei dem Streitwert gibt es bestimmt auch ein paar Anwälte, die das Mandat gerne übernehmen möchten, der Weg über die Vollkasko erscheint jedoch deutlich erfolgsversprechender und nervenschonender. Soll sich doch der Versicherer den Regressprozess antun.

Wobei es ein hoffentlich weisendes Urteil, leider für uns zu spät, vom OLG Berlin gibt, wo ein Geschädigter Recht bekam mit der Aussage des Richters, ein Autobesitzer hat das Anrecht, wenn er sein Fahrzeug gegen Entgeld in einer Waschanlage reinigen lässt, das dieses danach auch wieder unbeschädigt aus der Waschanlage kommt.
Selten, solche Urteile, aber es gibt sie.

Und für diese glorreiche Erkenntnis hat das Kammergericht Berlin dann bestimmt 3 Jahre gebraucht... Wenn den Waschanlagenbetreiber ein Verschulden trifft, hat es ja recht.

Hallo,

ich bin mal gespannt, wie das ausgeht....

Mfg
Hermann

Zitat:

@hermann.a schrieb am 14. März 2020 um 00:49:27 Uhr:


Hallo,

ich bin mal gespannt, wie das ausgeht....

Mfg
Hermann

glaub mir ich auch , werde berichten und die Begründung der Ablehnung des Haftpflichtversicherer mitteilen, gehe nach der Aussage von Betreiber natürlich davon aus.
wahrscheinlich wird die Begründung sein , das ich mein Automatik Auto zu wenig kenne und damit verbunden eine Fehlbedienung, Annahme weil mein Fahrzeug 1 Monat alt ist.
oder und auch, das richtige Verhalten in der Waschanlage mit dem Fahrzeug mir nicht vertraut ist.
So oder ähnlich wird die Begründung der Versicherung Ausfallen.

Update, gerade erfahren das der Waschanlagebetreiber ca. 7000€ Schadenersatz fordert da ich angeblich mit höhere Geschwindigkeit durch die Waschanlage gefahren bin und die Waschanlage beschädigt habe.

Zitat:

@malbmw schrieb am 14. März 2020 um 09:44:45 Uhr:


Update, gerade erfahren das der Waschanlagebetreiber ca. 7000€ Schadenersatz fordert da ich angeblich mit höhere Geschwindigkeit durch die Waschanlage gefahren bin und die Waschanlage beschädigt habe.

Wahnsinn... du hast nicht zufällig den Drive recorder an Bord?

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