Waschanlage großer Schaden
heute war ein Raben schwarzer Tag für mein 1 Monat jungen X3 , hab grad mal 1900km.
laut vorsichtiger Schätzung meiner BMW Werkstatt beläuft sich der Schaden auf ca.20.000€,
was mit BMW noch geklärt werden muss ob die oberer Querstrebe wo die Windschutzscheibe aufliegt gerichtet werden kann, da es sich um ein tragendes Sicherheitsteil handelt , Spengler ist sicher das dieses Teil auch eingedrückt hat, dann dürfte das Auto ein Totalschaden sein, mal schauen was BMW vorgibt.
Ursache für den Schaden war die große Seitenbürste die sich über die Front bis nach hinten über das Auto zog.
Beschädigungen
Dach von Vorne bis hinten eingedrückt, Windschutzscheibe, Motorhaube ist ein wellental, Heckklappen, auf den Bilder sieht man nicht so gut die Beschädigung der Motorhaube und Heckklappe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@picknicker197! schrieb am 12. März 2020 um 15:40:48 Uhr:
Und Deine Frage ist es jetzt...?
Muss es eine Frage geben? 🙄
Darf man nicht einfach berichten?
107 Antworten
Zitat:
@malbmw schrieb am 11. März 2020 um 19:47:49 Uhr:
Es ist eine Waschanlage die das Auto durchzieht, Fahrer bleibt im Auto,Update, gerade erfahren das der Waschanlagebetreiber ca. 7000€ Schadenersatz fordert da ich angeblich mit höhere Geschwindigkeit durch die Waschanlage gefahren bin und die Waschanlage beschädigt habe.
Wie soll das denn gehen?
Das Auto wir doch nur von der Waschanlage gezogen wenn das Getriebe auf neutral steht?!
Da kann man überhaupt nicht die Geschwindigkeit beeinflussen.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Viele Grüße
Uli
Zitat:
@LK0101 schrieb am 14. März 2020 um 10:33:42 Uhr:
Zitat:
@malbmw schrieb am 14. März 2020 um 09:44:45 Uhr:
Update, gerade erfahren das der Waschanlagebetreiber ca. 7000€ Schadenersatz fordert da ich angeblich mit höhere Geschwindigkeit durch die Waschanlage gefahren bin und die Waschanlage beschädigt habe.Wahnsinn... du hast nicht zufällig den Drive recorder an Bord?
Drive Recorder gibt es beim G01 nicht.
genau so ist das Prinzip der Wachanlage, meinen das ich versehentlich an den Ganghebel gekommen bin und dann das Auto schneller wurde, alle die ein BMW Automatik fahren wissen das ein versehentliche Gangeinlegen nicht möglich ist, meinten das sie nur immer wieder Schäden mit Fahrzeugen haben die ein Automatikgetriebe haben.
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Unglaublich, was da für Thesen entwickelt werden. Hier würde ich jetzt meine Haftpflicht einschalten, die schicken einen Gutachter und dann entscheidet die Haftpflichtversicherung, ob gezahlt wird oder ob es zu einer Klage kommt. Da wäre ich jetzt ganz entspannt.
genau das werd ich jetzt machen,da massive Forderung auf mich zukommen, und mein Schaden wird jetzt über Kaskoversicherung abgewickelt , den Rest dürfen sich die Versicherungen ausmachen.
Gab es eigentlich Zeugen in Form von Kunden und wurden die erfasst?
Zitat:
@malbmw schrieb am 11. März 2020 um 19:47:49 Uhr:
Na die Mitarbeiter waren über den großen Schaden geschockt...., Diskussion erwarte ich nicht da die Anlage ein technisches Gebrechen hatte es ist irgend eine Feder gebrochen und die Notausschaltung hat auch versagt.
...
Wurde das dokumentiert?
ja direkt hinter mir , aber wurde gleich aus der Anlage entfernt, ohne die Daten aufzunehmen.
ich selber konnte nicht gleich aussteigen da die Bürste noch im Weg war
angeblich laut Techniker hatte die Anlage nichts im Fehlerspeicher oder ein technisches Gebrechen.
das die Notausschaltung nicht gegriffen hat sehe ich an meinem Auto.
das Feder gebrochen ist soll meine Schuld sein da ich mit zu hohem Tempo durch Waschanlage gefahren sein soll
Zitat:
@king0r schrieb am 14. März 2020 um 14:16:56 Uhr:
Mensch, was die Österreicher alles so zusammenbekommen 😉
Unglaublich aber war :-)
Der Waschanlagenbetreiber müsste beweisen können, dass Du zu schnell gefahren und an den Ganghebel gekommen bist. Gibts denn Videoüberwachung ? Soll er zu Beweiszwecken eine Kopie rausrücken!
Was ich nicht verstehe ist, wieso Du zu schnell gefahren sein sollst. Du fährst doch überhaupt nicht, sondern wirst gezogen. Du hattest bestimmt auch den Motor aus (oder heißt es beim G01 die Fahrbereitschaft aus o.ä.?)? Oder sollst Du bereits bei der Einfahrt am Beginn zu schnell - oder zu weit - eingefahren sein? Gabs da keinen Einweiser?
Wenn kein technischer Defekt der Waschanlage vorliegt, dann liegt die Schlussfolgerung des Betreibers nahe, dass der Benutzende den Schaden durch Fehlverhalten verursacht hat. Und so wird aus dem Anspruchsteller der Verursacher.
Melde es deiner Haftpflichtversicherung. Die ist schließlich nicht ausschließlich für eine Anspruchsbefriedigung, sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen da. Einen Anwalt benötigst du dafür nicht, lediglich zur Geltentmachung von Schadensersatzforderungen. Und da du es sowieso über die VK laufen lässt, benötigst du im Prinzip überhaupt keinen Rechtsbeistand.