Waschanlage großer Schaden
heute war ein Raben schwarzer Tag für mein 1 Monat jungen X3 , hab grad mal 1900km.
laut vorsichtiger Schätzung meiner BMW Werkstatt beläuft sich der Schaden auf ca.20.000€,
was mit BMW noch geklärt werden muss ob die oberer Querstrebe wo die Windschutzscheibe aufliegt gerichtet werden kann, da es sich um ein tragendes Sicherheitsteil handelt , Spengler ist sicher das dieses Teil auch eingedrückt hat, dann dürfte das Auto ein Totalschaden sein, mal schauen was BMW vorgibt.
Ursache für den Schaden war die große Seitenbürste die sich über die Front bis nach hinten über das Auto zog.
Beschädigungen
Dach von Vorne bis hinten eingedrückt, Windschutzscheibe, Motorhaube ist ein wellental, Heckklappen, auf den Bilder sieht man nicht so gut die Beschädigung der Motorhaube und Heckklappe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@picknicker197! schrieb am 12. März 2020 um 15:40:48 Uhr:
Und Deine Frage ist es jetzt...?
Muss es eine Frage geben? 🙄
Darf man nicht einfach berichten?
107 Antworten
Zitat:
@picknicker197! schrieb am 12. März 2020 um 15:40:48 Uhr:
Und Deine Frage ist es jetzt...?
Muss es eine Frage geben? 🙄
Darf man nicht einfach berichten?
Zitat:
@malbmw schrieb am 12. März 2020 um 06:30:14 Uhr:
ich mach mir da mal keine Sorgen, sollte das so kommen wie du schreibst wird der Schaden halt über die Kasko gerichtet und die Kaskoversicherung wird dann bei Waschanlagenbetreiber bzw. deren Haftpfllichtversicherer Regressieren , mir entstehen so oder so keine Kosten hab auch kein SB in der Kasko
Gut, österreichisches Recht ist anders wie deutsches, aber bei uns könnte es durchaus möglich sein, dass die Kasko die Regulierung ablehnt, da es ja grundsätzlich einen Schädiger gibt. Wie weit der dann haften muss, wird sich zeigen. Erst nach gerichtlich bestätigter Nichthaftung des Waschanlagenbesitzers würde die Kasko in den Schadensfall eintreten. So einfach mal den Schaden regulieren und dann den Waschanlagenbesitzer durch die Kasko verklagen ist sicherlich nicht die Vorgehensweise, also das Prozessrisiko auf die Versicherung ablasten. Ich würde hier auf jeden Fall jetzt bereits einen Anwalt hinzuziehen, um nicht bereits am Anfang Fehler zu begehen. Recht und hohe See......
Übrigens ist es mit Sicherheit kein Totalschaden, auch der Querträger am Scheibenrahmen lässt sich erneuern, aber das ganze ist schon ein enorm heftiger Schaden.
Ähhhmmm auch in Österreich tritt die Kasko ein und regressiert im Bedarfsfall
wie du richtig sagst Deutsches Recht ist nicht gleich Österreichische Recht, aber üblich in Österreich sollte es Streitigkeiten geben bezüglich Haftung der Waschanlage.
sonst braucht es ja die Kasko nicht wenn diese auch noch weigern sollte , was in meinem Fall jetzt nicht ist.
Kasko hat schon Deckung zugesagt falls es ein Problem geben sollte.
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Zitat:
@BMWChristoph schrieb am 12. März 2020 um 17:10:05 Uhr:
Ähhhmmm auch in Österreich tritt die Kasko ein und regressiert im Bedarfsfall
In Deutschland kann das zu Problemen kommen, wenn der Versicherer der Meinung ist, dass es sich um einen Fremdschaden mit eindeutigen Schädiger handelt.
Aber alles gut, da ja die Vollkaskoversicherung, so benennt man dies in Deutschland, die Regulierung zugesagt hat.
Zitat:
@harald335i schrieb am 12. März 2020 um 23:05:29 Uhr:
Zitat:
@BMWChristoph schrieb am 12. März 2020 um 17:10:05 Uhr:
Ähhhmmm auch in Österreich tritt die Kasko ein und regressiert im Bedarfsfall
In Deutschland kann das zu Problemen kommen, wenn der Versicherer der Meinung ist, dass es sich um einen Fremdschaden mit eindeutigen Schädiger handelt.
Aber alles gut, da ja die Vollkaskoversicherung, so benennt man dies in Deutschland, die Regulierung zugesagt hat.
Warum?
Wenn Du VK versichert bist, zahlt die Versicherung und kann gegebenenfalls jemand Dritten in Regress nehmen, aber das ist nicht das Problem des Versicherten.
Seh ich auch so. Das ist mein versicherungsvertraglicher Anspruch. Es kann ein Angebot des Versicherers sein, die Regulierung zurückzustellen, wenn VN damit einverstanden ist (weil er gegen Waschanlage klagt, weil er nicht zurückgestuft werden will etc). Die Entscheidung liegt beim VN; nicht beim Versicherer. Ggf.musst halt Deinen Versicherer verklagen.
Haftung des Waschanlagenbetreibers hängt auch vom Verschulden ab. Die Haftungslage ist daher nicht so eindeutig, wie man auf den ersten Blick meinen könnte.
bin gespannt ob die Haftpflicht Deckung gibt, ich werde die Waschanlage nicht verklagen bzw. Regresieren, die Kasko gibt Deckung falls es ein Problem gibt Umstufung hab ich nicht und ebenso kein SB , mein Versicherer wird wenn erforderlich beim Waschanlagenbetreiber regresieren , aber das ist nicht meine Aufgabe
Die Versicherung kann die Regulierung tatsächlich verweigern, wenn es in ihren Augen einen eindeutigen Verursacher des Schadens gibt und der Versicherungsnehmer nicht der Schädiger ist, nur dafür ist eine Vollkaskoversicherung gedacht, Schäden die durch den Besitzer des Fahrzeuges verursacht wurden, zu regulieren. Wir bewegen uns da eindeutig im Graubereich der Geschäftsbedingungen der Versicherer, zudem wenn, wie hier auch noch dargestellt, die Versicherung noch klagen soll.
@malbmw Was geschieht nur mit deinem Wagen? Reparatur oder ein Neuwagen? Also ich möchte einen Neuen haben, wenn er erst ein Monat gelaufen ist.
BTW: mein Beileid, hoffe es kommt alles gut und hast was gutes für die Überbrückung.
Wenn der Versicherer sich wirklich verweigern kann (was ich erst nachlesen müsste) und darauf beruft (also dass ein eindeutiger Dritthaftender vorhanden ist), müsste er das nachweisen. Wie will er denn auf die Schnelle den Nachweis führen? Fehlende Wartung der Waschanlage wäre eindeutig. Aber dann wird auch der Betreiber kaum die Haftung ablehnen können.
Das ist das nächste. In der Vollkasko hab ich idR vereinbart, dass ich einen Neuwagen bekomme. Der Dritte haftet nur für den Zeitwert. Ich vermute daher, der Kollege hat einen Anspruch gegen seinen Versicherer und braucht sich nicht vertrösten lassen.
Ich bin das exemplarische Beispiel. Wenn in deiner Front auf knapp 80cm Höhe die Felgenreinigungsbürste im Scheinwerfer hängt und insgesamt 4500,00€ Schaden verursacht, bis du dir ziemlich sicher, dass das der Betreiber der Waschanlage ersetzen muss. War aber nicht so, man berief sich auf die ordnungsgemäße Wartung der Anlage und dem Risiko des Nutzers, dass hier auch was beschädigt werden kann, bei mir halt eine fehlerhafte Lichtschranke. Natürlich hätte ich da im Nachgang die VK mit einsetzen können, aber nach 4 Jahren Prozessdauer war dies nicht mehr möglich. Ob hier die VK gleich am Anfang eingesprungen wäre, wurde damals von meinen Anwälten bezweifelt, da ja der Fall eindeutig war, wir haben uns daher entschieden, es erst einmal selbst zu bezahlen. Mir geht es nur darum, solche Fälle sehr ernst zu nehmen, gerade was Beschädigungen in Waschanlage betrifft.
Beim TE ist das Problem ja nicht gegeben, er hat ja schon die Zusage zur Regulierung.
um die Spekulation abzukürzen, der Haftpflichtversicherer müsste mir ein Fehlverhalten nachweisen um den Schaden abzulehnen, der Haftpflichtversicherer kann prüfen lassen ob der Betreiber fahrlässig war mangels Wartung usw. dann würde die Haftpflicht zwar mir den Schaden bezahlen und bei dem Betreiber Regresiern sollte er fahrlässig gewesen sein. Die Vollkasko zahlt immer unabhängig der Schuldfrage Ausnahme grob fahrlässig, Alkohol Droge Vorsatz, bis zur Klärung wer nun den entstandenen Schaden zahlen muss wird dies über Kaskoversicherung repariert und bezahlt, dann kann der Versicherer entscheiden ob sie ein Regress macht oder nicht, aus Erfahrung werden kleinere Beträge nicht Regresiert große wie meiner wird Regresiert ,geht dann soweit das bei Unstimmigkeiten die Versicherung einen Prozess anstrebt und diesen auch bezahlt.
da meiner seit’s kein Fehlverhalten war sondern die Maschine eine Fehlfunktion hatte die Notausschaltung nicht reagiert hat wird es kein Thema sein eine Deckungszusage zu bekommen , zu dem konnte ich auch den Schaden nicht verhindern bzw. vermeiden.
das ganze ist etwas vereinfacht erklärt , warum ich das alles weiß, na ja ich arbeite genau in diesem Bereich bei einer großen Versicherung in Österreich.
noch ein Bild dann kann man sich das besser vorstellen, diese Bürste hätte recht am Auto vorbei sollen und nicht über das Auto.
Intensivwaschprogramm sozusagen. Interesse halber: du schreibst, deine VK stuft dich nicht zurück? Weil du ein besonders lieber Bub bist oder einen Tarif mit Rabattschutz hast?