Was ich im Vergleich zum B7 schlecht finde...

VW Passat B8

Hallo ich möchte gerne ein paar Punkte ansprechen, die mich momentan davon abhalten meinen B7 in einen B8 umzutauschen...

1. Cockpit: im B7 hat mich dieses sehr beruhigt. Durch die merkwürdigen Lüftungschlitze, die auch noch unsymmetrisch sind, fühle ich mich im B8 weniger wohl. Mich macht die Optik eher unruhig...
2. Schalter: Die Verteilung der Tasten und Schalter auf der Mittelkonsole ist sehr schlecht gelöst. Die wichtigste Taste (Start/Stopp) ist nun auf der linken Seite und wird durch meinen Oberschenkel und meiner Jacke leicht überdeckt, so dass ich den Zustand nicht mehr erkennen kann.
Die Position des Handbremsschalters ist ebenfalls sehr ungünstig weit nach hinten gerutscht. Meine Jacke verdeckt auch diesen standing. Die LED für den AUTOHOLD kann ich auch sehr schlecht erkennen.
Es gibt keine dedizierte Stellung mehr für den Sportmodus des DSGs. WARUM??? Beim B7 kann ich die Position "erfühlen", bzw. weiß ich nach dem Gefühl heraus, wo sich der Wahlhebel und damit der Modus befindet. Nun bin ich immer gezwungen erst im Kombiinstrument das entsprechende Symbol zu suchen... bombastisch im negative Sinn!
3. Lenkrad: Furchtbare Haltung der Hände! Ich fasse das Lenkrad sehr gerne an den horizontalen Speichen an. Beim B8 (alle aktuellen VW Lenkräder) sind diese beiden horizontalen Speichen etwas nach nach vorn zur Nabe geneigt. Sie fallen nach vorn zur Nabe negativ ab. Wenn ich nun das Lenkrad mit meinen Händen umgreife (Daumen nach unten und die restlichen Finger oben), so dass die Handflächen die Tasten des Lenkrades verdecken, muss ich meine Hände irgendwie unnatürlich verdrehen (irgendwie nach aussen). Für mich unerträglich. So habe ich das noch in keinem Auto erlebt. Testet das niemand mehr auf Ergonomie oder hat VW nur noch Jungingenieure und Jungkonstrukteure ohne Erfahrung und Gefühl?
4. Die Türfanggurte. Kurz und knapp... ich möchte das alte System wieder zurück.

Fortsetzung folgt...

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Zitat:

@_PROboarder schrieb am 19. Februar 2015 um 12:48:12 Uhr:


3. Lenkrad: Furchtbare Haltung der Hände! Ich fasse das Lenkrad sehr gerne an den horizontalen Speichen an. Beim B8 (alle aktuellen VW Lenkräder) sind diese beiden horizontalen Speichen etwas nach nach vorn zur Nabe geneigt. Sie fallen nach vorn zur Nabe negativ ab. Wenn ich nun das Lenkrad mit meinen Händen umgreife (Daumen nach unten und die restlichen Finger oben), so dass die Handflächen die Tasten des Lenkrades verdecken, muss ich meine Hände irgendwie unnatürlich verdrehen (irgendwie nach aussen).

Falsche Lenkradhaltung! Das Lenkrad sollte von außen umgriffen werden, so dass die Innenhandflächen den Lenkradkranz berühren und die Finger hinten um den Lenkradkranz greifen. Das ist sehr wichtig, wenn bei deiner Haltung z.B. ein Reifen platzt, kannst Du das Lenkrad nicht mit der gleichen Kraft halten wie bei einer korrekten Lenkradhaltung, da der Hebel innen an den Speichen deutlich kleiner ist als außen am Lenkradkranz

Ingenieure konstruieren nach ergonomischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der empfohlenen Haltung. Für Liebhaber einer falschen Haltung wird nicht konstruiert!

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Da hast Du natürlich recht.
Bei meinem MJ16 waren sie zumindest ab Werk eingeschaltet.

muss msb da zustimmen mit dem motorlaufen lassen. Wer schreibt einem vor was man mit seinem Benzin machen soll? ob man sein auto mit sprit oder seine wohnung mit Heizöl aufheizt oder sein Wasser mit strom... alles das gleiche

(sorry für OT)

Zitat:

@Tarx schrieb am 31. Oktober 2016 um 15:30:44 Uhr:


muss msb da zustimmen mit dem motorlaufen lassen. Wer schreibt einem vor was man mit seinem Benzin machen soll? ob man sein auto mit sprit oder seine wohnung mit Heizöl aufheizt oder sein Wasser mit strom... alles das gleiche

(sorry für OT)

Auch wenn mann diese nicht kennt, heißt es nicht das keine Vorschriften und Richtlinien zum Umgang mit Benzin gibt. Und, über diesen Punkt solltest du besonders nachdenken, auch wenn mann diese nicht kennt ist Zuwiderhandlung strafbar.
Der Umgang und die Lagerung von Benzin ist sehr wohl geregelt und da gibt es keine Narrenfreiheit.

(nochmal OT)

Es war wohl eher die Verwendung , z.B. Motor laufen lassen etc. gemeint als jetzt die Lagerung

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Ist das so schwer? Ich zitiere §30 der StVO:

Zitat:

§ 30
Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen …

Das kann übrigens mit 10-200 € Strafe belegt werden.

Es lebe Deutschland

Dabei ist dann zu definieren was in diesem Fall unnötig ist.

Zitat:

@gbeuch schrieb am 1. November 2016 um 19:46:57 Uhr:


Dabei ist dann zu definieren was in diesem Fall unnötig ist.

Dafür sind dann Gerichte zuständig, wie immer für die Feinheiten 😁😉.

Über 1-2 Minuten kann man sicher gut Streiten und vielleicht anderer Meinung sein. Alles darüber dürfte dann aber ziemlich eindeutig sein.

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