Was fahren Geschäftsführer?
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,661544-7,00.html
Wo ist das nur der Phaeton?
Beste Antwort im Thema
Ein Phaeton ist ein Liebhaberfahrzeug.
Ein 5er BMW, Audi A6 oder Mercedes E sind die Standardgeschäftswagen. Die werden irgendwie von jedem Kunden akzeptiert und erzeugen keinen Neid, weil den ja nun jeder GF fährt....😉
Die sind im Unterhalt gut kalkulierbar und gegenüber den Firmeninhabern vertretbar, da sie ja quasie zur Standardausrüstung eines Geschäftsführergehaltes gehören.
Ein 7er oder die S-Klasse sind unvernünftig, da sie mit deutlich höheren (Unterhalts)-Kosten verbunden sind. Diese werden wenn überhaupt von geschäftsführenden Gesellschaftern gefahren, da diese ihr ganzes Herzblut, all ihre Freizeit und häufig auch noch die Gesundheit ihrer Firma widmen. Und da "gönnen" sie sich eben als kleinen Ausgleich eventuell eine Fahrzeugklasse höher als es angestellte GmbH-Geschäftsführer genehmigt bekommen würden.
Naja, und der Phaeton ist eigentlich nicht wirklich in das Bewusstsein dieser Leistungsträger vorgedrungen, es sei denn sie sind Liebhaber außergewöhnlicher Automobile....😉
S-Klasse, 7er, Audi A8 und der Phaeton sind eigentlich Fahrzeuge für einen Vorstand, Spitzenpolitiker oder einfach nur für gut betuchte Privatiers denen eh nichts mehr weh tut....😁
Da ich zur Gattung der geschäftsführenden Gesellschafter gehöre und auch noch Autonarr bin, gönne ich mir eben als kleinen Ausgleich in meinen Traumfuhrpark u.a. einen Phaeton.
Gruß
Jürgen
58 Antworten
Die 1% Nutzung werde ich speziell in diesem Fall nicht machen, weil der LP meines Phaeton 145 T€ beträgt, der Kaufpreis aber nur 55T€ => Leasing = 550 € Brutto.
Bei LP 145 T€ ergibt sich bei 1% = 1450€ mehr Bruttogehalt = ca. 400 mehr Lohnsteuer die anfallen würden. Die erhöhte Lohnsteuer "spare" ich mir und nutze sie für die Leasingrate. Den Rest hole ich mir über die 0,30 € KM-Geld. Damit dürfte die Geschichte für mich privat kostenneutral aufgehen, und der Fa. kommt es zu gute, weil die Betriebsausgaben für PKW sinken werden.
Wenn es nur normale Leasingkonditionen geben würde ( 1.5 - 1.8 %) würde sich es so nicht rechnen. Aber durch die niederige Leasingrate für den Phaeton kann man auch mal umdenken, und wieder privat ein Auto fahren....😉
Und letztendlich zahle ich eh alles aus einen Topf. Egal wie das Konstrukt aufgebaut wird. Andererseits muss man ja nicht unbedingt zuviel Steuern bezahlen.
Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von jijoap
Die 1% Nutzung werde ich speziell in diesem Fall nicht machen, weil der LP meines Phaeton 145 T€ beträgt, der Kaufpreis aber nur 55T€ => Leasing = 550 € Brutto.Bei LP 145 T€ ergibt sich bei 1% = 1450€ mehr Bruttogehalt = ca. 400 mehr Lohnsteuer die anfallen würden. Die erhöhte Lohnsteuer "spare" ich mir und nutze sie für die Leasingrate. Den Rest hole ich mir über die 0,30 € KM-Geld. Damit dürfte die Geschichte für mich privat kostenneutral aufgehen, und der Fa. kommt es zu gute, weil die Betriebsausgaben für PKW sinken werden.
Wenn es nur normale Leasingkonditionen geben würde ( 1.5 - 1.8 %) würde sich es so nicht rechnen. Aber durch die niederige Leasingrate für den Phaeton kann man auch mal umdenken, und wieder privat ein Auto fahren....😉
Und letztendlich zahle ich eh alles aus einen Topf. Egal wie das Konstrukt aufgebaut wird. Andererseits muss man ja nicht unbedingt zuviel Steuern bezahlen.
Gruß
Jürgen
Bonjour Juergen, Hambourg est ici, 12 points pour vous.
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. anders gehts in Deinem Fall nicht, ausser man(n) will Geld verbrennen.
Gruss, Roberto
Hallo zusammen
zu der angeführten "Vollkostenrechnung", wenn Phaeti im Privatvermögen, und Dienstreisen im Sinne der LStR getätigt werden, folgende Ergänzung:
Es können grundsätzlich alle Kosten incl. Abschreibung, Steuer, Versicherung, Reparatur, Zinsaufwand etc. geltend gemacht werden.
Diesen Aufwendungen werden nach einem bestimmten Berechnungsverfahren die "Erträge", sprich das KM-Geld des Arbeitgebers gegenübergestellt.
Dabei kann/muss es auch ein höherer KM-Satz als die 0,30 Euro/KM sein.
zur Berechnung folgende Info:
Das KM Geld bezieht sich an sich nur auf "Dienstreisen" (Fahrten von Dienstsitz= Betriebsstätte zu Kunde etc), nicht von Wohnung zu Betriebstätte (Büro), da hier die Entfernungspauschale greift.
Ansetzbar bei den Gesamtaufwendungen ist nur der Prozentsatz, der dem betrieblichen Anteil entspricht (Nachweis über eine "Art" Fahrtenbuch). Diese prozentualen Gesamtaufwendungen werden dem KM-Geld des Arbeitgebers gegenübergestellt, der Mehraufwand ist steuerlich abzugsfähig.
Sinn macht das insbesondere dann, wenn Phaeti gebraucht gekauft, und man um die 1% Versteuerung rumkommen möchte.
Je nach Aufwendungen z.B. Reparaturen können dann allerdings hohe Mehraufwendungen entstehen, so dass ggfs vorteilhaft ist, um die eigene Liquidität zu schonen, ein höheres KM-Geld zu vereinbaren (vorab schriftlich).
Offen ist allerdings oft die Länge der Abschreibungsdauer; je nach FA gibt es in gleichgelagerten Fällen unterschiedliche Fristen.
Positiv ist aber,wenn der abgeschriebene Phaeti später verkauft wird, dass idR keine Versteuerung des VK anfällt - damit lässt sich ggfs. die verlorene Vorsteuer verschmerzen.
Allerdings immer Einzelbetrachtung erforderlich, so auch mein StB.
Ich bin Angestellter Geschäftsführer des Geschäftes meines Vaters, der sich im moment immer mehr zurückzieht, und ich habe von meinem Vater eins mitbekommen und denke inzwischen auch so:
Der größte Nachteil am Leasing, egal Wieviel % ist immer:
Die Bedeutung von: Das ist MEIN Auto!
ist nicht die selbe wie wenn ich den Wagen gekauft habe.
Bis jetzt waren alle Unsere Firmenwagen gekauft und nie Finanziert oder geleast, was uns in einer schweren Zeit vor ca. 8 -9 Jahren mal den Kopf gerettet hat, weil man einfach mal ein paar Unnötige Fahrzeuge schnell zu Geld machen konnte, oder Sie einfach keines Gekostet haben als Sie nicht gebraucht wurden.
Auch bestimme Ich wann evtl. Schäden behoben werden (kommt ja bei Firmenwagen immer mal vor).
Klar vllt. arbeiten die meisten von euch in größeren Betrieben und machen sich über solche Sachen keine Gedanken, aber als mittelständige Unternehmen muss man eben in solchen Zeiten über alle Faktoren nachdenken.
Mein Vater hat immer gesagt: Wenn du dir das Auto nicht leisten kannst (er meinte damit kauf, egal ob neu oder gebraucht), dann kauf es einfach nicht und es kann nie jemand kommen und dir auf die Schulter klopfen und sagen: Du ich bekomm da noch was von Dir!
Deshalb würde für mich (wenn es endlich nen Phaeton Variant gäbe) der Wagen erst als Gebrauchter für rund 30.000€ in Frage kommen, oder einer für rund 20.000€ und ich behalte meine E-Klasse als Arbeitstier weiterhin und gönne mir den Dicken nur so zum Spaß, aber in dieser Preisklasse hab ich bisher nichts gefunden, also warte ich einfach bis mal das Ultimative Angebot reingeflogen kommt 🙂
LG aus DA
P.S.: Sorry für den Kilometerlangen Text, wollte das aber mal zum Ausdruck bringen.
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Die Betrachtung des Spiegels ist nicht relavant, schließlich wurde keiner uns befragt. :-)
Beweis: Phaeton hat 0,0% Anteil
Andererseits kan man ja froh sein, wenn man zu den 10% derer gehört, die ein großes Auto fahren dürfen...
Zitat:
Original geschrieben von turbostef
1% Nutzung nur bei betrieblichen Fahrten > 50%!!!!
Sonst ist 1% Nutzung nicht möglich
Erfasssungzeitraum 3 Monate
peso
Zitat:
Original geschrieben von mebedo
Die Betrachtung des Spiegels ist nicht relavant, schließlich wurde keiner uns befragt. :-)
Beweis: Phaeton hat 0,0% AnteilAndererseits kan man ja froh sein, wenn man zu den 10% derer gehört, die ein großes Auto fahren dürfen...
Oh, wieder im Hause ?
peso
Zitat:
Original geschrieben von Sigumit
Ich bin Angestellter Geschäftsführer des Geschäftes meines Vaters, der sich im moment immer mehr zurückzieht, und ich habe von meinem Vater eins mitbekommen und denke inzwischen auch so:
Der größte Nachteil am Leasing, egal Wieviel % ist immer:
Die Bedeutung von: Das ist MEIN Auto!
ist nicht die selbe wie wenn ich den Wagen gekauft habe.
1.)
Bis jetzt waren alle Unsere Firmenwagen gekauft und nie Finanziert oder geleast, was uns in einer schweren Zeit vor ca. 8 -9 Jahren mal den Kopf gerettet hat, weil man einfach mal ein paar Unnötige Fahrzeuge schnell zu Geld machen konnte, oder Sie einfach keines Gekostet haben als Sie nicht gebraucht wurden.
Auch bestimme Ich wann evtl. Schäden behoben werden (kommt ja bei Firmenwagen immer mal vor).
Klar vllt. arbeiten die meisten von euch in größeren Betrieben und machen sich über solche Sachen keine Gedanken, aber als mittelständige Unternehmen muss man eben in solchen Zeiten über alle Faktoren nachdenken.
2.)
Mein Vater hat immer gesagt: Wenn du dir das Auto nicht leisten kannst (er meinte damit kauf, egal ob neu oder gebraucht), dann kauf es einfach nicht und es kann nie jemand kommen und dir auf die Schulter klopfen und sagen: Du ich bekomm da noch was von Dir!
LG aus DA
1.)
....die Betrachtungsweise erschließt sich mir nicht, da Ihr ja zuvor auch einen Haufen Geld aus der Firma genommen habt, um die Fahrzeuge zu bezahlen! Anders, oder etwas provozierend ausgedrückt: Vielleicht wäre die damalige Lage ja zu vermeiden gewesen, wenn denn das Kapital der Unternehmung nicht in Bar draußen auf dem Parkplatz stehen würde?
2.)
....grundsätzlich, eine lobenswerte Haltung! Nur würde unsere Wirtschaft bei konsequenter Umsetzung dessen somit unverzüglich einen Totalkollaps erleiden. Dies mal losgelöst von Fahrzeugen, TV-Geräte & Elektronik allgemein. In meiner Branche wird; bis auf ganz wenige Ausnahmen; alles finanziert!
LG Filou
Zitat:
Original geschrieben von Sigumit
Ich bin Angestellter Geschäftsführer des Geschäftes meines Vaters, der sich im moment immer mehr zurückzieht, und ich habe von meinem Vater eins mitbekommen und denke inzwischen auch so:Der größte Nachteil am Leasing, egal Wieviel % ist immer:
Die Bedeutung von: Das ist MEIN Auto!
ist nicht die selbe wie wenn ich den Wagen gekauft habe.
Bis jetzt waren alle Unsere Firmenwagen gekauft und nie Finanziert oder geleast, was uns in einer schweren Zeit vor ca. 8 -9 Jahren mal den Kopf gerettet hat, weil man einfach mal ein paar Unnötige Fahrzeuge schnell zu Geld machen konnte, oder Sie einfach keines Gekostet haben als Sie nicht gebraucht wurden.
Gut, das mit dem MEIN Auto kann man sehen wie man will. Auch wenn ich einen lease behandel ich ihn und fühle für ihn auch als MEIN Auto. Aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Obwohl ich früher meine Autos ja auch immer gekauft hatte, habe ich niemals zu einem Auto so eine "tiefe" Beziehung bekommen, dass es mir "weh" tat als ich ihn dann verkauft habe. ich bin zwar absolut autoverrückt, aber trotzdem ist ein Auto aber auch nur ein Stück Gebrauchsgegenstand, welcher eben nach einer gewissen Zeit abgestoßen wird.
Zum Thema Geschäftsleasing:
Wenn ich genug Geld auf der hohen Kante hätte (Liquidität) und jeden Monat soviel Gewinn einfahren würde, dass es mir nicht ausmachen würde den Fuhrpark zu kaufen, würde ich es wahrscheinlich auch so machen.
Ich bin jetzt im 7 Jahr der Selbstständigkeit, und habe neben meinem Anfangsinvest nichts weiter finanziert, aber sehr wohl noch bedeutende Summen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb investiert. Und das ging nur, weil ich eben mein Bares NICHT in Autos sondern in Maschinen gesteckt habe und mir eine gewisse Reserve für schlechte Zeiten hingelegt habe. Und das war auch gut so. Und in der heutigen Zeit mal eben schnell ein Auto verkaufen um wieder "Geld in die Kasse" zu bekommen geht leider ja auch nicht wirklich, da im Moment kein Markt vorhanden ist.
Ich bewahre mir jedenfalls lieber meine Liquidität als dass ich sagen kann "MEIN" Auto...😉
Gruß
Jürgen
Ich habe mittlerweile noch einen anderen Vorteil beim Leasing entdeckt. Wenn man über die Hausbank least hat man ein ganz anderes Druckmittel.
Wenn der Wagen nicht in Ordnung ist, stelle ich ein Ultimatum und u.U. die "Mietzahlungen" ein.
Ich habe gerade einen Wagen gekauft und jetzt ein Problem mit dem fehlenden Druckmittel :-(
peso
Ich sehe das mit dem Leasing so: Solange ich nicht im Geld schwimme und das tue ich leider nicht; habe ich Liquidität lieber in der Firma und nicht auf dem Parkplatz - hinzu kommt, dass man (fast) nirgendwo und nie so billig an Geld kommt wie bei der KFZ-Finanzierung. Wäre das anders, wäre kaufen vielleicht interessanter...
Hinzu schätze ich bei Firmenwagen die Planbarkeit eines Leasingvertrages - ich weiß von Beginn an, was das Auto kostet; beim Kauf weiß ich das nicht, denn die Komponente (Verkaufspreis nach 2 oder 3 Jahren) fehlt mir ja und das kann so oder so funktionieren. Für mich ist das von Relevanz, weil bei mir kein Auto älter als max. 4 Jahre wird.
Und genau das werden wir in 2010 mit weiterem Händlersterben noch alle fein beobachten. Die meisten garantieren gegenüber der Bank für den kalkulierten Restwert und müssen bei Leasingende für diesen gerade stehen - da wird so mancher Händler noch dran kaputt gehen, denn klar ist ja mal eines: Ein Porsche, BMW oder auch ein Mercedes bringt heute lange nicht mehr den Restwert, den der Händler vor 2 Jahren dafür prognostiziert hat...
Ben
@filou
"....die Betrachtungsweise erschließt sich mir nicht, da Ihr ja zuvor auch einen Haufen Geld aus der Firma genommen habt, um die Fahrzeuge zu bezahlen! Anders, oder etwas provozierend ausgedrückt: Vielleicht wäre die damalige Lage ja zu vermeiden gewesen, wenn denn das Kapital der Unternehmung nicht in Bar draußen auf dem Parkplatz stehen würde?"
Wenn man nicht alle 3 Jahre neue Fahrzeuge in der Firma braucht fährt man immer besser wenn man PKWs oder Transporter kauft. Man sollte nie den Sinn der hinterm LeasingGESCHÄFT steht vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Erfasssungzeitraum 3 MonateZitat:
Original geschrieben von turbostef
1% Nutzung nur bei betrieblichen Fahrten > 50%!!!!
Sonst ist 1% Nutzung nicht möglichpeso
Korrekt. Trotzdem muss man schon ein bisschen geschäftlich fahren, sonst geht 1% halt nicht.
Oder will man 3 Monate lang "es passend" machen 😉
Fakt ist viele Leute setzen 1% an und fahren nur ins Büro/Geschäft und nie zu Kunden/Mandanten.
Wie das gehen soll frage ich mich andauernd🙄
Zitat:
Original geschrieben von jijoap
Die 1% Nutzung werde ich speziell in diesem Fall nicht machen, weil der LP meines Phaeton 145 T€ beträgt, der Kaufpreis aber nur 55T€ => Leasing = 550 € Brutto.Bei LP 145 T€ ergibt sich bei 1% = 1450€ mehr Bruttogehalt = ca. 400 mehr Lohnsteuer die anfallen würden. Die erhöhte Lohnsteuer "spare" ich mir und nutze sie für die Leasingrate. Den Rest hole ich mir über die 0,30 € KM-Geld. Damit dürfte die Geschichte für mich privat kostenneutral aufgehen, und der Fa. kommt es zu gute, weil die Betriebsausgaben für PKW sinken werden.
Wenn es nur normale Leasingkonditionen geben würde ( 1.5 - 1.8 %) würde sich es so nicht rechnen. Aber durch die niederige Leasingrate für den Phaeton kann man auch mal umdenken, und wieder privat ein Auto fahren....😉
Und letztendlich zahle ich eh alles aus einen Topf. Egal wie das Konstrukt aufgebaut wird. Andererseits muss man ja nicht unbedingt zuviel Steuern bezahlen.
Gruß
Jürgen
In deinem Fall würde ich mal folgendes prüfen.
Lies mal Hinweis 8.1 "Begrenzung des pauschalen Nutzungswertes" sowie das BMF vom 28.5.1996 (im roten Backstein Beck"sche Steuererlasse die 20 §8/5 dort unter I. Nr. 8).
Könnte in deinem Fall einschlägig sein, da die Differenz zwischen tatsächlich gezahlter Leasingraten und 1% doch erheblich ist.
Könnte dazu führen, dass in deinem Fall (Angestellter mit Dienstwagen) nicht die 1% als
Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer zu berücksichtigen sind sondern
die tatsächlichen Kosten deines Arbeitgebers (= Leasingraten des Phaetons).
Oder besser frag deinen Steuerberater🙂
Zitat:
Original geschrieben von rathgeber7
Hallo zusammenzu der angeführten "Vollkostenrechnung", wenn Phaeti im Privatvermögen, und Dienstreisen im Sinne der LStR getätigt werden, folgende Ergänzung:
Es können grundsätzlich alle Kosten incl. Abschreibung, Steuer, Versicherung, Reparatur, Zinsaufwand etc. geltend gemacht werden.
Diesen Aufwendungen werden nach einem bestimmten Berechnungsverfahren die "Erträge", sprich das KM-Geld des Arbeitgebers gegenübergestellt.
Dabei kann/muss es auch ein höherer KM-Satz als die 0,30 Euro/KM sein.
zur Berechnung folgende Info:
Das KM Geld bezieht sich an sich nur auf "Dienstreisen" (Fahrten von Dienstsitz= Betriebsstätte zu Kunde etc), nicht von Wohnung zu Betriebstätte (Büro), da hier die Entfernungspauschale greift.Ansetzbar bei den Gesamtaufwendungen ist nur der Prozentsatz, der dem betrieblichen Anteil entspricht (Nachweis über eine "Art" Fahrtenbuch). Diese prozentualen Gesamtaufwendungen werden dem KM-Geld des Arbeitgebers gegenübergestellt, der Mehraufwand ist steuerlich abzugsfähig.
Sinn macht das insbesondere dann, wenn Phaeti gebraucht gekauft, und man um die 1% Versteuerung rumkommen möchte.
Je nach Aufwendungen z.B. Reparaturen können dann allerdings hohe Mehraufwendungen entstehen, so dass ggfs vorteilhaft ist, um die eigene Liquidität zu schonen, ein höheres KM-Geld zu vereinbaren (vorab schriftlich).Offen ist allerdings oft die Länge der Abschreibungsdauer; je nach FA gibt es in gleichgelagerten Fällen unterschiedliche Fristen.
Positiv ist aber,wenn der abgeschriebene Phaeti später verkauft wird, dass idR keine Versteuerung des VK anfällt - damit lässt sich ggfs. die verlorene Vorsteuer verschmerzen.
Allerdings immer Einzelbetrachtung erforderlich, so auch mein StB.
Korrekt.
Ergänzung: In der Regel akzeptieren die FA folgendes.
Bei einem neuen Auto wird man um 6 Jahre nicht rumkommen.
Bei einem gebrauchten Fahrzeug z.B. 2 Jahre alter Phaeton mit TKM 50 auf der Uhr
muss man nicht zwingend auf weitere 4 Jahre gehen, wenn man nachweist, dass man im Jahr TKM 50
fährt.
Das FA akzeptiert meist, dass ein Auto bei TKM 160 "runter" ist. Heisst in meinem Fall würde
ich versuchen eine Restnutzungsdauer von 2-3 Jahren zu erreichen, da das Fahrzeug nach
2 Jahren weitere TKM 100 und somit insgesamt TKM 150 und mehr hätte.
Freiwillig würde ich nicht 4 Jahre ansetzen. Das Gesetz spricht bei Gebrauchten auch von
Restnutzungsdauer und die ist halt Ermessenssache. Ich denke in meinem Fall
sollten 3 Jahre ohne großes Handeln zu erreichen sein.
Bei Verkauf des Fahrzeugs fällt i.d.R. auch kein Veräußerungsgewinn an. M.E. auch nicht
bei Verkauf innerhalb eines Jahres, wenn Fahrzeug tatsächlich selbst genutzt
und auf einen selber zugelassen. --> Gegenstand des täglichen Gebrauchs.
Bei Interesse mal einen ESt Kommentar zum §23 EStG wälzen.
Der Veräußerungsgewinn wäre zu sowieso ohne Abzug der AfA zu ermitteln.
Aber in jedem Fall den Herren Steuerberater befragen, ob das alles im speziellen Fall
für einen selber einschlägig ist.
Gruß
an alle