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Was fahren Geschäftsführer?

Themenstarteram 19. November 2009 um 12:47
Beste Antwort im Thema

Ein Phaeton ist ein Liebhaberfahrzeug.

Ein 5er BMW, Audi A6 oder Mercedes E sind die Standardgeschäftswagen. Die werden irgendwie von jedem Kunden akzeptiert und erzeugen keinen Neid, weil den ja nun jeder GF fährt....;)

Die sind im Unterhalt gut kalkulierbar und gegenüber den Firmeninhabern vertretbar, da sie ja quasie zur Standardausrüstung eines Geschäftsführergehaltes gehören.

Ein 7er oder die S-Klasse sind unvernünftig, da sie mit deutlich höheren (Unterhalts)-Kosten verbunden sind. Diese werden wenn überhaupt von geschäftsführenden Gesellschaftern gefahren, da diese ihr ganzes Herzblut, all ihre Freizeit und häufig auch noch die Gesundheit ihrer Firma widmen. Und da "gönnen" sie sich eben als kleinen Ausgleich eventuell eine Fahrzeugklasse höher als es angestellte GmbH-Geschäftsführer genehmigt bekommen würden.

Naja, und der Phaeton ist eigentlich nicht wirklich in das Bewusstsein dieser Leistungsträger vorgedrungen, es sei denn sie sind Liebhaber außergewöhnlicher Automobile....;)

S-Klasse, 7er, Audi A8 und der Phaeton sind eigentlich Fahrzeuge für einen Vorstand, Spitzenpolitiker oder einfach nur für gut betuchte Privatiers denen eh nichts mehr weh tut....:D

Da ich zur Gattung der geschäftsführenden Gesellschafter gehöre und auch noch Autonarr bin, gönne ich mir eben als kleinen Ausgleich in meinen Traumfuhrpark u.a. einen Phaeton.

Gruß

Jürgen

 

 

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peso, so machen es doch viele, du eröffnest keine gmbh und co. kg und ein verpachtungsunternehmen, bei der eröffnung hast ud mind. 25.000 euro in der gmbh, aber du siehst zu das das geld da weg kommt, du kaufst die sachen die du für den betrieb braucht und verpachtest die an die gmbh und co kg. somit bist du drei personen. so sollte das auch mit den fahrzeugen funkionieren.

 

leon

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Interessante Version. Dürfte aber mit der 1% Regelung nicht hinkommen :-(

Ich bin kein Steuerberater, aber mal so in den Raum gestellt.

Ich kaufe den Wagen privat und vermiete ihn an meine Firma. Wie sähe das denn aus ? Kann mir zwar nicht vorstellen, dass das geht - dann würde es jeder machen -.

peso

Die 1% Regelung stellt kein Problem da. Du kannst einen hochwertigen Oldi fahren (z.B. den Flügeltürer) und als Basis für die 1% Regelung wird der damalige Neupreis zugrunde gelegt....:D

Das ist so bei jedem gebrauchtem Fahrzeug, egal wie alt....

Das ist die theoretische Betrachtung. Praktisch musst du den hochpreis Oldi natürlich auch über die Firma finanzieren (leasen od. kaufen). Und da kommt dann auch wieder das Finanzamt ins Spiel. Die schauen schon, ob es sich um eine "angemessene" Situation handelt. Bei einem z.B. 1 Mio. € Auto und einem GmbH Umsatz von z.B 700 T€ dürfte es Probleme geben, außer die 700T€ sind der Jahresgewinn....;) Dann kannste dir auch so ein Fahrzeug leisten.

Das zweite Thema (privat kaufen und dann an die Fa. vermieten) geht zwar, wird von den Finanzämtern aber sehr kritisch betrachtet. In der Regel lohnt sich das auch nicht, da du ja die Einnahmen aus der Vermietung in deiner privaten Steuererklärung versteuern musst. Da dein Privatsteuersatz meist höher ist, als der der Firma legt man also meist drauf.

Als wir 2005 unser Firmengelände gekauft haben, welches wir schon einige Zeit gemietet hatten, wollten wir auch den Privatkauf machen und dann an die GmbH vermieten. Unser Steuerberater hat es durchgerechnet und uns abgeraten. Und deswegen gehört mein Firmengelände nun der GmbH. Saubere Lösung und ohne Gefahr, dass irgendwann das Finanzamt auf die Idee kommt uns da doch noch irgendwo einen Strick drehen zu müssen und uns abkassiert.

Um zum Thema Auto zurück zu kommen. Man kann das private Fahrzeug ja auch betrieblich nutzen, und dann mit 0.30 € je gefahrenen KM abrechnen. Das ist völlig legal, und birgt absolut keine Steuerfallstricke. Die anfallenden Kosten können von der GmbH abgesetzt werden. Aufgrund meiner ca. 1500 KM im Monat die ich für die Firma unterwegs bin, rechnet sich die ganze Geschichte privat zu machen.

Gruß

Jürgen

Ich finde das Prinzip der Schweizer ganz gut. Bis 40.000 € ist der Firmenwagen angemessen und alles darüber wird mit einem günstigen Steuersatz/Strafzoll belegt.

Ich zahle auf ein Auto ist nicht das billigste im Fuhrpark 1% und der rest läuft mit elektr. Fahrtenbüchern. Bin aber auch geschäftsführender Gesellschafter.

Gruß

Miixx

am 20. November 2009 um 8:38

Ja,ja, das Finanzamt. Das moderne Amt für Menschenverfolgung macht es einem da nicht immer einfach. Stimme Dir eigentlich zu. Ich denke auch das das mit den 0,30€ / km, Fahrzeug im Privatbesitz, eine gute Lösung sein kann. Werde es wohl auch mit dem Phaeton so machen.

 

Noch eine Anmerkung :

"Das zweite Thema (privat kaufen und dann an die Fa. vermieten) geht zwar, wird von den Finanzämtern aber sehr kritisch betrachtet. In der Regel lohnt sich das auch nicht, da du ja die Einnahmen aus der Vermietung in deiner privaten Steuererklärung versteuern musst. Da dein Privatsteuersatz meist höher ist, als der der Firma legt man also meist drauf."

 

Wenn der Vermieter das Fahrzeug kauft hat er als Einnahme die Fahrzeugmiete, aber dagegen ist die Abschreibung und evtl. die Zinsen aus der Finanzierung und alle weiteren Kosten ( je nach Vertrag ). Kann also auch eine Nullnummer bringen. Was aber die Sache unter dem Strich dann bringen soll, weiss ich auch nicht.

 

Die Sache mit Vermietung / Miete des Fahrzeugs kann evtl. etwas

mit dem Verkauf des KFZ,ohne das es in das Betriebsvermögen fällt ( der Erlös ), steuerlich bringen.

 

Gruss aus dem sonnigen Hamburg, roberto, der gleich an den Betriebsstrand in den 8.Stock fährt :D.

*Gluckscheißermodus an*

Der Santana war nicht über dem Passat possitioniert, sondern nichts anderes als ein Passat mit Stufenheck, die verbesserte Austattung folgte erst 1 - 2 Jahre nach Markteinführung da sich das Fahrzeug nicht verkaufen ließ, zumindest in Deutschland, in China und Südamerika wurden die Santanas fast Unverändert bis vor kurzem Gebaut.

Der K70 war auch keinesfalls ein Oberklassefahrzeug und sollte auch nie eines sein, nach heutiger Sicht würde man Ihn wohl Jetta oder Bora nennen.

Jetzt bringt bestimmt noch einer den 411 oder 412 ins Spiel. Wir haben einen 411 Variant in der Familie, wunderschönes Auto aber auch höchstens als Passatvorgänger und nachfolger des VW 1600 zu sehen.

 

Fazit: Es gab NIE ein Fahrzeug von VW das überhalb des Passats positioniert war, überhaupt war der erste Versuch des Konzerns in dieser einer höheren Liga Fuß zufassen erst Ende der 80er (1988) Jahre mit dem Audi V8.

*Gluckscheißermodus aus*

 

Die alten S-Klassen sind schon schöne Fahrzeuge, wenn ich wollte wie ich könnte würde ich auch einen W140 S 600 Bj. 95 - 96 mein eigen nennen, aber dann werde ich zuhause wohl erhängt :)

LG aus DA

am 20. November 2009 um 8:42

Oldtimer als Firmenwagen... - die Idee hat was. Aber den Dicken privat... - da sieht das dann natürlich mit der Abschreibung wieder anders aus. Da braucht man einen ganz spitzen Bleistift, würde ich sagen. Aber vielleicht ist genau das die Lösung für die Entschlüsselung der anfangs erwähnten Chef-Tabelle: Die Geschäftsführer fahren den Phaeton alle privat, darum taucht er in der Liste nicht auf! :-)

Zitat:

Original geschrieben von dm63

Den Santana??

Oh mein Gott, fühl ich mich alt!

 

Gruß

Dirk

Bingo, der Kandidat erhält 100 Gummipunkte... - interessant in diesem Zusammenhang folgende Seite. "Es darf geschmunzelt werden" - oder vielleicht doch nicht???

Ein Vorgänger unseres Phaeton?

am 20. November 2009 um 8:44

Das ist auch nihct Aktuell!

heutzutage sehe ich viel mehr Phaeton auf den Straßen als beispielsweise S Klasse oder A8 !

 

ich sage immer wieder, wer drinn sitzt weiß den Wagen zu schätzen:) ganz unabhängig von Menschen die sich den nicht leisten können hihi

Zitat:

Original geschrieben von Sigumit

war der erste Versuch des Konzerns in dieser einer höheren Liga Fuß zufassen erst Ende der 80er (1988) Jahre mit dem Audi V8.

Man sollte in diesem Zusammenhang aber den AUDI 200 nicht vergessen!

Stimmt, die Parallelen zwischen dem AUDI 200, ob als 5E oder 5T, zum Phaeton sind schon da. Auch der AUDI war damals ein super Auto (sind meine Eltern damals gefahren ), er war aber als Oberklasseauto nicht wirklich anerkannt. Ich weiß, das hat sich heute beim Phaeton verbessert, hat aber, und das für mich zum Glück, nicht den Status einer Mercedes S Klasse oder BMW 7er. Zumindest nicht hier bei uns^^ Aber ansonsten hatte der AUDI zu seiner Zeit auch Technisch schon einiges zu bieten was Mercedes und BMW nicht hatten. Aber als Inhaber eines kleinen Unternehmens (keine GmbH ) habe mit meinen Steuerberater alle möglichen Rechenbeispiele durch und sind zu dem Schluss gekommen, das es trotz 1% Regelung nicht viel bringt sich irgendwelche "Steuertricks" aus zu denken ;) Und da bin ich auch arrogant. Wenn ich das Auto will, dann muß ich mir das auch mit 1% Regel leisten können. Sonst halt nicht.

Grüße aus Dithmarschen

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von jijoap

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Interessante Version. Dürfte aber mit der 1% Regelung nicht hinkommen :-(

Ich bin kein Steuerberater, aber mal so in den Raum gestellt.

Ich kaufe den Wagen privat und vermiete ihn an meine Firma. Wie sähe das denn aus ? Kann mir zwar nicht vorstellen, dass das geht - dann würde es jeder machen -.

peso

Die 1% Regelung stellt kein Problem da. Du kannst einen hochwertigen Oldi fahren (z.B. den Flügeltürer) und als Basis für die 1% Regelung wird der damalige Neupreis zugrunde gelegt....:D

Das ist so bei jedem gebrauchtem Fahrzeug, egal wie alt....

Das ist die theoretische Betrachtung. Praktisch musst du den hochpreis Oldi natürlich auch über die Firma finanzieren (leasen od. kaufen). Und da kommt dann auch wieder das Finanzamt ins Spiel. Die schauen schon, ob es sich um eine "angemessene" Situation handelt. Bei einem z.B. 1 Mio. € Auto und einem GmbH Umsatz von z.B 700 T€ dürfte es Probleme geben, außer die 700T€ sind der Jahresgewinn....;) Dann kannste dir auch so ein Fahrzeug leisten.

Das zweite Thema (privat kaufen und dann an die Fa. vermieten) geht zwar, wird von den Finanzämtern aber sehr kritisch betrachtet. In der Regel lohnt sich das auch nicht, da du ja die Einnahmen aus der Vermietung in deiner privaten Steuererklärung versteuern musst. Da dein Privatsteuersatz meist höher ist, als der der Firma legt man also meist drauf.

Als wir 2005 unser Firmengelände gekauft haben, welches wir schon einige Zeit gemietet hatten, wollten wir auch den Privatkauf machen und dann an die GmbH vermieten. Unser Steuerberater hat es durchgerechnet und uns abgeraten. Und deswegen gehört mein Firmengelände nun der GmbH. Saubere Lösung und ohne Gefahr, dass irgendwann das Finanzamt auf die Idee kommt uns da doch noch irgendwo einen Strick drehen zu müssen und uns abkassiert.

Um zum Thema Auto zurück zu kommen. Man kann das private Fahrzeug ja auch betrieblich nutzen, und dann mit 0.30 € je gefahrenen KM abrechnen. Das ist völlig legal, und birgt absolut keine Steuerfallstricke. Die anfallenden Kosten können von der GmbH abgesetzt werden. Aufgrund meiner ca. 1500 KM im Monat die ich für die Firma unterwegs bin, rechnet sich die ganze Geschichte privat zu machen.

Gruß

Jürgen

Du musst nicht unbedingt 30 Cent ansetzen. Du kannst auch einen Einzelkostennachweis führen.

Heisst Summe aller Kosten (Versicherung, Sprit, Abschreibung etc.) / gefahrene Kilometer ingesamt

ergibt den Kilometersatz.

Dann müsstest du noch ermitteln wie viele KM du mit deinem Privatfahrzeug betrieblich gefahren

bist. Kilometersatz X betriebl. Kilometer = Kosten in deinem Unternehmen.

Nachteil = Die Vorsteuer geht dir verloren.

Beispiel:

Nur eine Rechnung über 119 EUR liegt vor / gefahren bist du insgesamt 119 KM im Jahr

Gibt Kilometersatz 1 EUR / pro KM.

Dienstlich bist du 10 KM gefahren. Du könnstest also 10 X 1 = 10 EUR als Fahrzeugkosten

ansetzen in deinem Betrieb.

Wäre es ein Geschäfsfahrzeug könntest du von der Rechnung direkt 19 als Vorsteuer ziehen. Hättest also nur netto EUR 100 "Kosten". Dafür hättest du den Rattenschwanz 1% bzw. Fahrtenbuch etc.

In dem anderen Fall hast du zwar höhere (=119 brutto) Kosten, die du dann aber auch gelten machen

kannst. Bei einem Steuersatz von 50% hättest du also von der verlorenen Vorsteuer von

EUR 19 die Hälfte als Betriebsausgaben geltend gemacht (aber nur in Höhe der betrieblichen KM).

Muss man im Einzelfall durchrechnen.

Bei einem Fahrzeug, dass nur wenig betrieblich genutzt wird (BTW: unter 10% dürft ihr

das Fahrzeug gar nicht als Betriebsvermögen ansetzen) können so doch einiges an Kosten

betrieblich geltend gemacht werden. Und das ohne viel Stress.

Bei Anwendung: Bitte im Vorfeld mit eurem Steuerberater diskutieren.

Dummerweise ist unser Steuersystem so komplex, dass Pauschalaussagen i.d.R. nie 100% zutreffend

sind. Es kommt auf die Einzelheiten und die besonderen Umstände an.

 

Du musst nicht unbedingt 30 Cent ansetzen. Du kannst auch einen Einzelkostennachweis führen.

Heisst Summe aller Kosten (Versicherung, Sprit, Abschreibung etc.) / gefahrene Kilometer ingesamt

ergibt den Kilometersatz.

Dann müsstest du noch ermitteln wie viele KM du mit deinem Privatfahrzeug betrieblich gefahren

bist. Kilometersatz X betriebl. Kilometer = Kosten in deinem Unternehmen.

Nachteil = Die Vorsteuer geht dir verloren.

Beispiel:

Nur eine Rechnung über 119 EUR liegt vor / gefahren bist du insgesamt 119 KM im Jahr

Gibt Kilometersatz 1 EUR / pro KM.

Dienstlich bist du 10 KM gefahren. Du könnstest also 10 X 1 = 10 EUR als Fahrzeugkosten

ansetzen in deinem Betrieb.

Bist du dir da ganz sicher das man die Versicherung und Abschreibung bei Privater Zulassung so mit Rechnen kann ? Also ich bin da nicht so sicher, bin aber kein Steuerberater, und mein Steuerberater hat mir auch die 30 Cent pro Kilometer genannt.

Grüße aus Dithmarschen

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Stennic

Stimmt, die Parallelen zwischen dem AUDI 200, ob als 5E oder 5T, zum Phaeton sind schon da. Auch der AUDI war damals ein super Auto (sind meine Eltern damals gefahren ), er war aber als Oberklasseauto nicht wirklich anerkannt. Ich weiß, das hat sich heute beim Phaeton verbessert, hat aber, und das für mich zum Glück, nicht den Status einer Mercedes S Klasse oder BMW 7er. Zumindest nicht hier bei uns^^ Aber ansonsten hatte der AUDI zu seiner Zeit auch Technisch schon einiges zu bieten was Mercedes und BMW nicht hatten. Aber als Inhaber eines kleinen Unternehmens (keien GmbH ) habe mit meinen Steuerberater alle möglichen Rechenbeispiele durch und sind zu dem Schluss gekommen, das es trotz 1% Regelung nicht viel bringt sich irgendwelche "Steuertricks" aus zu denken ;) Und da bin ich auch arrogant. Wenn ich das Auto will, dann muß ich mir das auch mit 1% Regel leisten können. Sonst halt nicht.

Grüße aus Dithmarschen

Stefan

Ich sehe das nicht und dem Begriff "leisten". Ich bin aber nicht bereit, Geld zu verschenken.

peso

Zitat:

Original geschrieben von turbostef

Zitat:

Original geschrieben von jijoap

 

Die 1% Regelung stellt kein Problem da. Du kannst einen hochwertigen Oldi fahren (z.B. den Flügeltürer) und als Basis für die 1% Regelung wird der damalige Neupreis zugrunde gelegt....:D

Das ist so bei jedem gebrauchtem Fahrzeug, egal wie alt....

Das ist die theoretische Betrachtung. Praktisch musst du den hochpreis Oldi natürlich auch über die Firma finanzieren (leasen od. kaufen). Und da kommt dann auch wieder das Finanzamt ins Spiel. Die schauen schon, ob es sich um eine "angemessene" Situation handelt. Bei einem z.B. 1 Mio. € Auto und einem GmbH Umsatz von z.B 700 T€ dürfte es Probleme geben, außer die 700T€ sind der Jahresgewinn....;) Dann kannste dir auch so ein Fahrzeug leisten.

Das zweite Thema (privat kaufen und dann an die Fa. vermieten) geht zwar, wird von den Finanzämtern aber sehr kritisch betrachtet. In der Regel lohnt sich das auch nicht, da du ja die Einnahmen aus der Vermietung in deiner privaten Steuererklärung versteuern musst. Da dein Privatsteuersatz meist höher ist, als der der Firma legt man also meist drauf.

Als wir 2005 unser Firmengelände gekauft haben, welches wir schon einige Zeit gemietet hatten, wollten wir auch den Privatkauf machen und dann an die GmbH vermieten. Unser Steuerberater hat es durchgerechnet und uns abgeraten. Und deswegen gehört mein Firmengelände nun der GmbH. Saubere Lösung und ohne Gefahr, dass irgendwann das Finanzamt auf die Idee kommt uns da doch noch irgendwo einen Strick drehen zu müssen und uns abkassiert.

Um zum Thema Auto zurück zu kommen. Man kann das private Fahrzeug ja auch betrieblich nutzen, und dann mit 0.30 € je gefahrenen KM abrechnen. Das ist völlig legal, und birgt absolut keine Steuerfallstricke. Die anfallenden Kosten können von der GmbH abgesetzt werden. Aufgrund meiner ca. 1500 KM im Monat die ich für die Firma unterwegs bin, rechnet sich die ganze Geschichte privat zu machen.

Gruß

Jürgen

Du musst nicht unbedingt 30 Cent ansetzen. Du kannst auch einen Einzelkostennachweis führen.

Heisst Summe aller Kosten (Versicherung, Sprit, Abschreibung etc.) / gefahrene Kilometer ingesamt

ergibt den Kilometersatz.

Dann müsstest du noch ermitteln wie viele KM du mit deinem Privatfahrzeug betrieblich gefahren

bist. Kilometersatz X betriebl. Kilometer = Kosten in deinem Unternehmen.

Nachteil = Die Vorsteuer geht dir verloren.

Beispiel:

Nur eine Rechnung über 119 EUR liegt vor / gefahren bist du insgesamt 119 KM im Jahr

Gibt Kilometersatz 1 EUR / pro KM.

Dienstlich bist du 10 KM gefahren. Du könnstest also 10 X 1 = 10 EUR als Fahrzeugkosten

ansetzen in deinem Betrieb.

Wäre es ein Geschäfsfahrzeug könntest du von der Rechnung direkt 19 als Vorsteuer ziehen. Hättest also nur netto EUR 100 "Kosten". Dafür hättest du den Rattenschwanz 1% bzw. Fahrtenbuch etc.

In dem anderen Fall hast du zwar höhere (=119 brutto) Kosten, die du dann aber auch gelten machen

kannst. Bei einem Steuersatz von 50% hättest du also von der verlorenen Vorsteuer von

EUR 19 die Hälfte als Betriebsausgaben geltend gemacht (aber nur in Höhe der betrieblichen KM).

Muss man im Einzelfall durchrechnen.

Bei einem Fahrzeug, dass nur wenig betrieblich genutzt wird (BTW: unter 10% dürft ihr

das Fahrzeug gar nicht als Betriebsvermögen ansetzen) können so doch einiges an Kosten

betrieblich geltend gemacht werden. Und das ohne viel Stress.

Bei Anwendung: Bitte im Vorfeld mit eurem Steuerberater diskutieren.

Dummerweise ist unser Steuersystem so komplex, dass Pauschalaussagen i.d.R. nie 100% zutreffend

sind. Es kommt auf die Einzelheiten und die besonderen Umstände an.

für 1% Regelung spricht an sich (nur), dass sämtliche Privatfahrten (Urlaub, Fähre, Parken etc.) auch darunter fallen.

peso

[

Ich sehe das nicht und dem Begriff "leisten". Ich bin aber nicht bereit, Geld zu verschenken.

peso

Genau, wenn du wie oben beschrieben alle privaten Kosten die durch die Nutzung des PKW entstehen, mit in die 1% Regelung rein rechnest, kann es sogar, je nach Anzahl der privat gefahrenen Kilometer sein das es mit der 1% Regelung günstiger ist als die anderen Konstruktion.

Aber genau für diese Fälle hat man ja einen Steuerberater.

Gruß

Stefan

1% Nutzung nur bei betrieblichen Fahrten > 50%!!!!

Sonst ist 1% Nutzung nicht möglich

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