Wartezimmer W177
Wie es auch in anderen Mercedes-Threads üblich ist, braucht dieser hier natürlich auch ein Wartezimmer.
Hier kann man unter Gleichgesinnten die georderten Konfigurationen und natürlich auch die Liefertermine etc. besprechen.
Zwar dauert es noch eine Weile aber bald geht es ja los.
Ein Hoch auf hoffentlich sehr kurze Wartezeiten. 😉
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
nach den mir vorliegenden Informationen gibt es eine neue Erkenntnisse bei den A220/A250 mit Code 002.
Die Auslieferbestätigungen sollen ab dem 05.09. losgehen (OPF soll parallel laufen, optional kurz darauf folgen)
Bedeutet, dass wenn alles gut läuft, die gesperrten Fahrzeuge ab KW 37/38 ausgeliefert werden können.
Selbstverständlich handelt es sich hierbei um eine unverbindliche Auskunft. Weiterführende Informationen liegen mir (noch) nicht vor.
Lg
8034 Antworten
Zitat:
@DynaDel schrieb am 1. Oktober 2018 um 14:06:33 Uhr:
Also... ich durfte es heute früh nicht nur mit eigenen Augen sehen... es ist tatsächlich was dran, an dem Gerücht, dass jetzt vermehrt 250er das Werk verlassen... auch meine Frau durfte sich einen „mitnehmen“...!
Welche Farben haben die Sitze? Ist das mit AMG Lederpaket?
Zitat:
@Mountainking schrieb am 1. Oktober 2018 um 13:27:24 Uhr:
Willkommen im Club
hast du Edition 1?
Zitat:
@hausera schrieb am 1. Oktober 2018 um 16:14:45 Uhr:
Welche Farben haben die Sitze? Ist das mit AMG Lederpaket?
Ja, das ist es, zweifarbig grau/schwarz, die „Löcher“ kommen durch die Sitzklima hinein.
Früher war ich auch so einer, der immer dachte, „Mercedes fängt frühestens bei der C-Klasse, wenn nicht gar erst bei der E-Klasse an...“
...ich muss zugeben, der Spruch ist sowas von überholt und nicht mehr zutreffend... es kostet zwar alles wie gehabt Aufpreis, aber es gibt ab dieser A-Klasse echt mittlerweile (fast) alles, was das Herz begehrt... das HUD ist sogar noch besser als in meiner E-Klasse!
Zitat:
@alegend schrieb am 1. Oktober 2018 um 16:20:19 Uhr:
Zitat:
@Mountainking schrieb am 1. Oktober 2018 um 13:27:24 Uhr:
Willkommen im Clubhast du Edition 1?
Nein, AMG Paket. Warum?
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Habe heute Mittag mit meinem Verkäufer telefoniert. Gibt nix neues. Nach wie vor keine Infos von Mercedes Benz
Hallo,
melde ich mich ca 80 Seiten später auch noch einmal. Habe weiterhin kein Fahrzeug.
A250 in Digitalweiß, bestellt am 24.04 ohne Assistenten etc. - als Leasing über meine Firma. Liefertermin mündlich Juli, auf dem Papier 21.08. . Gebaut wurde das Fahrzeug Ende Juli und mein erster Abholtermin war der 01.08. Dieser wurde einen Tag vorher abgesagt - wie bei so vielen hier.
Ich habe dann Ende August einen Leihwagen/VFF erhalten (A250 inkl. aller "Nicht lieferbar"-Optionen, bestellt am 13.05 vom Händler) den ich aber bereits wieder gegen eine neue C-Klasse (C200) tauschen durfte. Die Leihfahrzeuge bezahle ich natürlich...
Neuer Liefertermin vor 2 Wochen dann Freitag, 05.10. Heute wieder der Anruf: Fahrzeug ist aus Frankreich zurück aber keine Freigabe für Abholung. Keine weiteren Infos, kein neuer Termin.
Das Auto ist wirklich wunderbar - und MBUX zwar kein Meilenstein aber im Vergleich zum MOPF C-Klasse deutlich besser - aber alles anderes von der Kommunikation über Abläufe eher "gar nichts" als "das Beste".
Mein Händler ist freundlich und nett - aber ich sehe es eigentlich nicht mehr ein ein monate-altes Fahrzeug als "Neu" zu bezahlen. Bin also wie @Mountainking unsicher was nun.
Man fühlt sich irgendwie "verarscht". Total in der Luft hängend. Würde am liebsten stornieren mittlerweile
Habt ihr Mercedes denn gemäß den Neuwagen AGB schriftlich in Verzug gesetzt?
Das habe ich auf die Schnelle im Internet gefunden. Etwas ähnliches oder sogar gleiches stand bei mir auch drin:
2. Der Ka?ufer kann den Verka?ufer sechs Wochen nach U?berschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern zu liefern. Diese Frist verku?rzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verka?ufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verka?ufer in Verzug, es sei denn der Verka?ufer hat dies nicht zu vertreten. Hat der Ka?ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, be- schra?nkt sich dieser bei leichter Fahrla?ssigkeit des Verka?ufers auf ho?chstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Ka?ufer daru?ber hinaus vom Vertrag zuru?cktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung ver- langen, muss er dem Verka?ufer nach Ablauf der in Ziffer 2, Satz 1 bzw. 2 dieses Abschnitts genannten Sechs- Wochen- bzw. 10-Tage-Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Ka?ufer Anspruch auf Scha- densersatz statt der Leistung, beschra?nkt sich der Anspruch bei leichter Fahrla?ssigkeit auf ho?chstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Ka?ufer eine juristische Person des o?ffentlichen Rechts, ein o?ffentlich- rechtliches Sondervermo?gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausu?bung seiner ge- werblichen oder selbsta?ndigen beruflichen Ta?tigkeit handelt, sind Schadensersatzanspru?che bei leichter Fahr- la?ssigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verka?ufer, wa?hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmo?glich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verka?ufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wa?re.
Das ihr sogar einen Ersatzwagen zahlen müsst geht gar nicht finde ich. Ihr habt Ansprüche gemäß Vertrag.
Wege aus dem Vertrag raus gibt es - sogar inkl. Widerruf bei mir. Habe ja am Freitag Zeit mir das im Detail anzuschauen 😉 - generell ist aber wohl bereits die Definition "Neuwagen" nicht mehr treffend wenn das Fahrzeug nach Ende der Fertigung a) die Produktionsstätte verlässt und b) Teile getauscht werden. Der Vertrag handelt ja aber um ein Neufahrzeug.
Eine kleine Aufforderung zur Lieferung kann aber bestimmt nicht schaden - vielleicht hilft es ja das das Fahrzeug priorisiert wird.
Mich ärgert die Sache einfach nur. Wenn ich - auch bei "kleinen Beträgen" wie einem Leasing mit 20T€ Gesamtsumme bei meinen Kunden solche Verzögerungen habe verliere ich Auftrag und Kunde... Mehr Kommunikation, mehr Lösungen, Transparenz. Und nicht schon wieder 18 Modellvarianten vorstellen und gleichzeitig auf Corporate-Twitter Tesla für die Produktion bashen.
Eben. Man weiss ja auch gar nicht, ob das Fahrzeug durch das "auslagern" irgendwie Schaden erlitten hat. Gefahrene Kilometer, evtl Beschädigungen oder so
Kann man streiten und schauen. Der andere A hatte z.B. bereits nen Transportschaden am Spiegel. Aber das ganze Gestreite hilft ja auch nicht zu einem Auto bzw. der A-Klasse. Und Mercedes scheint es egal zu sein. Das ist ja das Dilemma 😉
Ich kann z .B. auch nicht beim nächsten Firmenfahrzeug Argumente für Daimler einbringen - Co-Gründer fährt Seat der nach 2 Monaten neu fertig war, dann bleiben wir eben beim VW-Konzern mit den anderen Fahrzeugen.
Zitat:
@User64 schrieb am 1. Oktober 2018 um 20:11:27 Uhr:
Habt ihr Mercedes denn gemäß den Neuwagen AGB schriftlich in Verzug gesetzt?Das habe ich auf die Schnelle im Internet gefunden. Etwas ähnliches oder sogar gleiches stand bei mir auch drin:
2. Der Ka?ufer kann den Verka?ufer sechs Wochen nach U?berschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern zu liefern. Diese Frist verku?rzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verka?ufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verka?ufer in Verzug, es sei denn der Verka?ufer hat dies nicht zu vertreten. Hat der Ka?ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, be- schra?nkt sich dieser bei leichter Fahrla?ssigkeit des Verka?ufers auf ho?chstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Ka?ufer daru?ber hinaus vom Vertrag zuru?cktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung ver- langen, muss er dem Verka?ufer nach Ablauf der in Ziffer 2, Satz 1 bzw. 2 dieses Abschnitts genannten Sechs- Wochen- bzw. 10-Tage-Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Ka?ufer Anspruch auf Scha- densersatz statt der Leistung, beschra?nkt sich der Anspruch bei leichter Fahrla?ssigkeit auf ho?chstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Ka?ufer eine juristische Person des o?ffentlichen Rechts, ein o?ffentlich- rechtliches Sondervermo?gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausu?bung seiner ge- werblichen oder selbsta?ndigen beruflichen Ta?tigkeit handelt, sind Schadensersatzanspru?che bei leichter Fahr- la?ssigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verka?ufer, wa?hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmo?glich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verka?ufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wa?re.Das ihr sogar einen Ersatzwagen zahlen müsst geht gar nicht finde ich. Ihr habt Ansprüche gemäß Vertrag.
Na ja, nach deiner Interpretation sind ja alle Fahrzeuge, die zum Händler transportiert werden keine Neufahrzeuge mehr, weil sie ja ihre Produktionsstätte verlassen. Kann man also auch so oder so sehen 😉
Zitat:
@1235813 schrieb am 1. Oktober 2018 um 20:46:38 Uhr:
Heute Mittag meinen 250er abgeholt. Ein absoluter Traum der Wagen 🙂
Na dann... Glückwunsch zum neuen Auto und allseits gute Fahrt 🙂.