Wartezimmer i4: Lieferzeiten, Lieferstatus, Zulassung …
Guten Morgen,
dann eröffne ich mal das Wartezimmer für den i4.
Gestern fix einen M50 bestellt, Liefertermin 04/2022
( frühester möglicher Termin in Österreich)
Lg
Heli
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Zitat:
@Xentres schrieb am 4. August 2022 um 18:24:12 Uhr:
@jennssDürfte wie bei den anderen der Fahrakku sein, wozu es ja auch Rückruf in USA gibt.
Genau… Die Amis haben wohl einfach früher mit dem Tückruf angefangen. Wird hierzulande kaum nur meinen betreffen…
Zitat:
@c_carl schrieb am 4. August 2022 um 14:17:05 Uhr:
Zitat:
@Majai4 schrieb am 4. August 2022 um 13:47:19 Uhr:
So gestern i4m50 in der BMW Welt abgeholt und 700 km nach Hause gedüst. War ein toller Tag. Das Auto ist klasse, freut euch drauf. Auto wurde via Carwow beim Händler am 15.09.21 bestellt.Herzlichen Glückwunsch.
Verstehen muss man das aber nicht mehr, die einen bekommen ihren, andere müssen aus nicht genannten Gründen warten, obwohl das Auto beim Händler steht.....
Ich denke, das liegt an der verbauten Austattung. Die neueste Auslieferungssperre scheint nicht alle Modelle zu betreffen. Die Geschichte mit dem Valet Parking sollte aber seit einigen Tagen für alle gelöst sein.
Zeigt https://bmw-recall-tool.netlify.app/ für Dich was an?
Das habe ich meinen Händler explizit gefragt, aber er hat nur ausweichend geantwortet. Ich hatte den Eindruck, dass die das bei meinem Händler selbst nicht wussten?!
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Zitat:
@fanboy440 schrieb am 4. August 2022 um 23:20:53 Uhr:
Das habe ich meinen Händler explizit gefragt, aber er hat nur ausweichend geantwortet. Ich hatte den Eindruck, dass die das bei meinem Händler selbst nicht wussten?!
Bei mir genau das gleiche, sau strange. Dann hab ich im BMW support chat nachgefragt und dort wurde ich auf meinen Händler verwiesen ...
Das ischon alles sehr bescheiden. Mein Händler sagte mir gestern, das es Ende nächster Woche neue Infos von BMW geben solle. Das hat er aber auch schon letzten Freitag angekündigt, als er den am Vorabend vereinbarten Abholtermin gecancelt hat. Jetzt wird es bei mir dann September, da ich erstmal drei Wochen in Urlaub bin.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 4. August 2022 um 14:18:47 Uhr:
Ok, allerdings ändert sich der Herstelleranteil nicht, da er bereits im Kaufvertrag feststeht 🙂
Die Höhe der Kaufprämie wird erst am Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs ermittelt.
Ob eine Argumentation nach "In meinem Kaufvertrag steht aber ein höherer Herstelleranteil" bestand hat ist unklar und man muss wohl schon sehr tief im Vertragsrecht verwurzelt sein.
Der Herstelleranteil ist aber nur ein Rabattbestandteil. Dieser kann sich dann nicht mehr ändern.
Die Händler können ja aber den Preis auch einfach so anheben. Der Nachlass bleibt aber gleich.
Zitat:
@MaxPaul90 schrieb am 5. August 2022 um 09:06:42 Uhr:
Der Herstelleranteil ist aber nur ein Rabattbestandteil. Dieser kann sich dann nicht mehr ändern.
Wie gesagt: Ich kenne mich dazu im Vertragsrecht nicht aus. Unbestritten bleibt, dass die Kaufprämie (und damit auch der Herstelleranteil) erst bei der Erstzulassung bestimmt wird.
Ich hatte zu diesem Sachverhalt auch mal bei einigen Herstellern angefragt:
https://www.motor-talk.de/.../...lieferung-ab-01-01-2023-t7282231.html
Ich sehe das wie @MaxPaul90: es gab schon so viele verschiedene Preisanpassungen, aber ich habe in keinem meiner Foren jemals gelesen, dass der Händler den eigentlichen Kaufpreis aufgrund des Herstelleranteils angepasst hat.
Ob rechtlich die Möglichkeit besteht weiß ich nicht, aber ich gehe nicht davon aus, dass das ein Verkäufer machen würde - zumal diese Preisanpassung sicherlich auch unter die 5%-Regelung fallen würde (Rücktrittsrecht).
Nur zur Erinnerung: Der Herstelleranteil berechnet sich aus "Umweltbonus in gleicher Höhe plus Umsatzsteuer".
Wenn der Umweltbonus sinkt, sinkt der Herstelleranteil automatisch.
Ob so mancher Händler die Differenz (Herstelleranteil bis 31.12.2022 zu Herstelleranteil ab 01.01.2023) "selbst" übernimmt? Möglich.
Eventuelle Rücktritte vom Kaufvertrag haben etwas an Gewicht verloren, denn für jeden Rücktritt gibt es vermutlich mehrere Leute, die den Vertrag unmittelbar übernehmen.
Es ist spannend zu sehen, wie dieser Aspekt der Kaufprämie ab 2023 tatsächlich umgesetzt wird.
In meinem verlinkten Beitrag gab es auch Hersteller, die eindeutig sagen, dass diese Konditionen nur bis Erstzulassung 01.01.2023 gelten.
Zitat:
@i4-M50 schrieb am 4. August 2022 um 12:55:33 Uhr:
Kann euch euer Händler sagen an welcher Stelle ihr bei seinen Bestellungen steht?
Oh ja - mein Händler beteuert, ich stünde innerhalb seiner Händlergruppe auf Platz 1.
Wer‘s glaubt…
Mein Händler hat mir versichert, dass der im Kaufvertrag ausgewiesene Herstelleranteil fix ist und nicht verändert wird. Das hat er mir auch per Email bestätigt.
Zitat:
Nur zur Erinnerung: Der Herstelleranteil berechnet sich aus "Umweltbonus in gleicher Höhe plus Umsatzsteuer".
Wenn der Umweltbonus sinkt, sinkt der Herstelleranteil automatisch.Ob so mancher Händler die Differenz (Herstelleranteil bis 31.12.2022 zu Herstelleranteil ab 01.01.2023) "selbst" übernimmt? Möglich.
Eventuelle Rücktritte vom Kaufvertrag haben etwas an Gewicht verloren, denn für jeden Rücktritt gibt es vermutlich mehrere Leute, die den Vertrag unmittelbar übernehmen.Es ist spannend zu sehen, wie dieser Aspekt der Kaufprämie ab 2023 tatsächlich umgesetzt wird.
In meinem verlinkten Beitrag gab es auch Hersteller, die eindeutig sagen, dass diese Konditionen nur bis Erstzulassung 01.01.2023 gelten.
Na das wäre ja der Gag. Auto nicht rechtzeitig liefern können, so dass einem schon vom Staatsanteil 2000 Euro flöten gehen und dann noch selbst Herstelleranteil zurück fordern…. Dann hätte BMW ja gar kein Interesse mehr noch die deutschen Autos in 22 zu liefern.
Aber generell: für mich ist noch nicht sicher, ob die i4 auch alle den Umweltbonus bekommen. Vorher war es eindeutig, dass es bis 65k Basis Nettolistenpreis den Umweltbonus gibt. Diesmal habe ich bisher nur Nettolistenpreis gefunden. Das könnte theoretisch auch mit Ausstattung sein und dann könnten gut ausgestattete i50 (evtl. auch volle 40er) rausfallen.
Meine wäre ohne Auslieferung noch knapp drunter; mit der nächsten Preiserhöhung sicher drüber.
Aus den Aussagen von Habeck könnte man vermuten, dass es bei der alten Regelung bleibt. Aber richtig bestätigt, dass der BasisListenpreis relevant ist, habe ich bisher noch nicht gesehen.
Ich gehe momentan auch davon aus, dass es erstmal bis auf die Höhe so bleibt, so lese ich das auch aus der Stellungnahme. Aber ja, de fakto fehlt die Differenzierung in der Stellungnahme.
Echt witzig, da mein Nettolistenpreis vom 40er inkl. Ausstattung bei 65.655€ liegt - also seit der letzten Preiserhöhung wäre ich über die 65.0000€ drüber. Ändern kann ich da auch nichts dran ... Insofern hoffe ich natürlich, dass wir hier richtig liegen 😉